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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-09-27 · Heft 39 (27.9.1895) · p. Seite 468

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 39 (27.9.1895)
Date
1895-09-27
Page
Seite 468 (sequence 14)
Language
German
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468 Kpvechsaal. Geehrter Herr Redakteur! (5Ä^as gesteigerte Interesse an religiösen Dingen innerhalb unserer 53 Gemeinde hat in der Gemeindeverwaltung eine regsame Thätigkeit hinsichtlich der Gründung von Religionsschuleu zur Folge gehabt. Abgesehen davon, daß die königlichen höheren Lehranstalten Berlins ihren gesonderten, von der jüdischen Gemeinde subventionirten Religionsunterricht mit dem beginnenden Schuljahre erhalten sollen, wird demnächst im Nordwesten der Stadr eine neue, die vierte Religionsschule ins Leben gerufen werden. Da ist es wohl an der Zeit, auf einen Uebelstand aufmerksam zu machen, der nicht zum geringsten Theil hemmend auf die gesunde Entwickelung unserer Religionsschulen bisher eingewirkt hat. Wir meinen den Sonntagsunterricht. Der Unterricht am Sonntag steht nicht nur in direktem Widerspruch zu unfern gesammten sozialen und staatlichen Einrichtungen, er erweist sich auch, weil er die berechtigten Wünsche von Eltern und Kindern ganz außer Acht läßt, in pädagogischer Hinsicht als ein schwerer Mißgriff. Unsere Knaben und Mädchen an höljeren Schulen, welche die ganze Woche hindurch mit Arbeiten mannigfacher Art genugsam überhäuft sind, haben einen gerechten Anspruch auf einen freien Tag in der Woche und dürfen, gleich ihren andersgläubigen Mitschülern, in dem Genuß dieser Freiheit nicht geschädigt werden. Es ist einerlei, wozu dieser freie Tag benutzt wird, ob zur geistigen Sammlung, ob zur Gewinnung neuer Kräfte, ob zum Spiel oder zur Erholung. Wir Eltern aber haben den Wunsch, unsere Kinder einen Tag in der Woche für uns ganz zu besitzen. Der Sonntagsunterricht muß den Ständern immer als eine aufgezwungene und daher unbequeme Einrichtung erscheinen, denn sie müssen an einem Tage, der non der gesammten Bevölkerung gefeiert wird, mit Mappe und Büchern bepackt, zur Arbeitsstätte wandern; sie müssen auf der Straße dafür von ihren andersgläubigen Altersgenossen manche Schmähung, Zurücksetzung und Verhöhnung erdulden und frühzeitig an ihrem eigenen Leibe die Wahrnehmung machen, daß sie die lehren ihrer Religion, mit welchen sie zugleich das Bewußtsein ihrer konfessionellen Besonderheit erhalten, nur auf eine Art empfangen können, die sie von vornherein in einen fühlbaren Gegensatz zu ihren Mitbürgern fitzt. Es muß umsomehr Wunder nehmen, daß hier noch kein Wandel geschaffen worden, weil in der That nichts Wesentliches für die Beibehaltung des Sonntagsunterrichts angeführt werden kann. Gesonderter jüdischer Religionsunterricht besteht längst an verschiedenen städtischen Gymnasien und Realschulen und wird, wie oben erwähnt, demnächst an den königlichen Anstalten eingeführt werden, aber an eine Zuhilfenahme des Sonntagvormittags aus Mangel an Zeit hat dort kein Mensch gedacht. Sollte an den jüdischen Religionsschulen nicht möglich sein, was an den genannten Anstalten ohne Störung des sonstigen Unterrichts seit Langem geschieht? Uns will es scheinen, daß nicht sachliche Gründe für die Beibehaltung einer höchst unzweckmäßigen, jede Fühlung mit dem wirklichen Leben entbehrenden Einrichtung maßgebend gewesen seien, sondern einzig und allein althergebrachte Gewohnheit, liebgewordene Bequemlichkeit, welche sich sträubt, die ausgefahrenen Geleise zu verlassen. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß die Abschaffung des Sonntagsunterrichts nicht nur dem Wunsche der Eltern und Kinder entgegenkommen würde, sondern die geeignetste Maßregel wäre, den Religionsschulen eine beträchtliche Zahl von Zöglingen zuzuführen, die aus den angeführten Gründen von der Theilnahme am Unterricht bisher zurückgehalten worden sind. Berlin, im September. Ein Familienvater. * Sehr geehrter Herr Redakteur! ^ln Nr. 36 Ihrer geschätzten Zeitschrift nennen Sie unter den Ländern 55 und Provinzen Norddeutschlands, in denen „Tausende unserer Glaubensgenossen leben ohne Synagoge und Schule, ohne ein Wort der religiösen Erbauung jemals zu hören", auch Braunschweig. Ich erlaube mir dem gegenüber zu bemerken und bitte Sie zu berichtigen, daß dies, soweit das Land Braunschweig in Betracht kommt, nicht der Fall ist. Ich predige abwechselnd in allen Gemeinden des Landes und in den letzten 50 Jahren ist kaum ein einziges Kind ohne jeden Religionsunterricht geblieben. Wir sind so glücklich, drei jüdische Lehranstalten im Lande zu haben, in denen die Knaben der vereinzelt in Dörfern lebenden unbemittelten jüdischen Familien noch stets Aufnahme fanden, und die Mädchen nehme ich Dank den Mitteln einer von meinem Vorgänger veranlaßten Stiftung im letzten Schuljahre hierher und lasse sie am Unterricht in der Rcligionsschule, sowie am Konfirmandenunterricht theilnehmen. Hochachtungsvoll Braunschweig, 22 September. Dr. G. Rülf, Landesrabbiner. * Geehrter Herr Doktor! n Nr. 34 dieser gesch. Zeitung plädirt Herr Rechtsanwalt Lehmann für eine zeitgemäße Aenderung der jüdischen Trauformel. Aber wichtiger und nothwendiger, als dies, ist eine Aenderung in Angelegenheit der religiösen Scheidung. Nach jüdischer Norm ist ja bekanntlich die Einwilligung beider Theile in die Ehescheidung unerläßlich, doch führt diese Bestimmung mancherlei Unzuträglichkeiten mit sich. Ein Beispiel für Viele. Da ist ein Ehemann von seiner Ehefrau nach dem Landesgesetze geschieden, und er will auch „religiös" geschieden sein, die Frau weigert sich dessen oder fordert mindestens eine gewisse Geldsumme dafür. Er will oder kann diese Forderung nicht erfüllen, er verheirathet sich jedoch zum zweiten Riale mittelst des Standesamtes. Natürlich kann dieses Ehepaar keine religiöse Trauung erhalten, und die Kinder, welche dieser Ehe entsprossen, gelten religiös für unehelich! — Solche Folgen und Wirkungen kann doch wahrlich R. Gerschom mit seiner Bestimmung, daß die Frau den Scheidebrief freiwillig empfange, nicht im Auge gehabt haben, und es dürfte gewiß in Fällen, wie der oben bezeichnete, zu erwägen sein, ob nicht diese Bestimmung, nur „bimkom mizwoh“ Gesetzeskraft finden sollte, während sonst „bimkom issur‘; der Scheidebrief auch wohl gegen den Willen der Frau übergeben werden könnte. Eine diesbezügliche allgemeine Beschlußfassung dürfte doch rathsam sein. Lublinitz. Dr. Fried mann, Rabbiner. * (Mn Nr. 38 der „Allg. Zeitung des Judenthums" berührt Herr Dr. I. Babad in dem Artikel: „Zu den Synagogen-Melodien" auch die Etymologie des Wortes „pismon“. Nach meiner Ansicht dürfte pisrnon von dem französischen Worte pZuume, welches Psalm, Lied, Gesang bedeutet, gebildet sein, und thatsächlich werden ja auch die Pisrnonim elegisch gesungen. Auch die Bedeutung „Recitation", welche Herr Dr. I. Hamburger (Real-Encyclopädie, Supplementsband II) diesem Worte giebt, das auf den sich wiederholenden Refrain, in den die Anwesenden mit einfallen, sich bezieht, ist zutreffend, indem als Beleg angeführt wird, daß das biblische Wort „antworten" im Hiobtargum durch wiedergegeben wird." Hochachtend und ergebenst Breslau, 22. September. Lehrer Simon Gradenwitz. * n Nr. 27 (S. 324) macht Herr Rabb. Dr. Appel auf die Aeußerung des christlichen Alttestamentlers Smend in Betreff des Purim aufmerksam. Ich habe aber diesen Schnitzer bereits in Nr. 22 vorigen Jahrgangs (S. 264) gerügt, was Herr Dr. Appel wohl übersehen hat. Nebenbei bemerkt, glaube ich jetzt, die Quelle von Smend angeben zu können. Es giebt nämlich ein Buch, das 1851 in Bremen erschienen ist, von einem Dr. I. F. Schröder, Rektor am königlichen Andreanum zu Hildesheim, das über „Satzungen und Gebräuche des talmudischrabbinischen Judenthums" handelt, bei dem, wenigstens nach der Umschreibung der hebräischen Worte zu urtheilen, ein deutscher Jude mitgeholfen hat. Es enthält neben vielem Richtigen und Sachgemäßen auch manches Falsche. Ueber Purim heißt es nun da (S. 167): „Auf den 14. Adar fällt das Purimfest, d i. das Fest der Loose (1. Esth. 3, 7) oder das Hamansfest, eines der wichtigsten Feste des ganzen jüdischen Jahres." Das ist aber, wie ich Glaubensgenossen nicht zu sagen brauche, keineswegs der Fall. Ihr ganz ergebener Dr. Babad. * Berichtigung. Seite 441 Spalte 1 Zeile 4 von unten lies statt „einzelne" — einzelnen; Seite 442 Spalte 2 Zeile 18 von oben lies statt „Sohn der Freude" — Sohn der Fremde. Mannheim, 16. September. Dr. Steckelmacher. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

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