Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-08-30 · Heft 35 (30.8.1895) · p. Seite 413

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 35 (30.8.1895)
Date
1895-08-30
Page
Seite 413 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3228094-3228130--52099-3272877
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

413 mit zwei starb im r Makler ne er bei se, verr meiner oll omierath. . August. Posener Versailles Zubischek, l 1. Nieworden, freulicher und daß hervor- »ekorirten r. Bauer andwehrns seiner standener yer von »ciliiiigen in dem wurden, izes her- Leistiiiig. »es. rg. uv da»» cuibe zu- Beseitigeft littet, ( ich im Judc»- iflen ist: »iig der f großen niß auch en, zum ezeichncn rotz oller : Kinder die dazu irschnlcn fessionell eil es in Unsere che», gesind viele Unterrichtszlveige, besonders der Geschichts- und der gesanimte deutsche Unterricht von christlichem Geiste nnd christlich-religiöser Anschaunngsweise dnrchtränkt. Der Fall, daß an solchen Schule» ein jüdischer Lehrer Anstellung findet, gehörte bis jetzt schon zu den allergrößten Seltenheiten und dürste — ich brauche dabei nur auf die jüngsten Vorkommnisse in Berlin hinzuweisen — in absehbarer Zeit so gut wie ausgeschlossen sein. Der Selbsterhaltungstrieb zwingt »ns also dazu, die Errichtung neuer jüdischer Elementarschulen zu erstreben, nicht etlva, weil wir uns loslösen wollen von der Allgemeinheit, sondern gerade, weil wir ans dem prinzipiellen Standpunkte der Siniultanschnle stehen. Denn gesetzten Falles, nach einem oder zwei Jahrzehnten tvürden liberalere Gesetzgeber überall im deutschen Reiche walten nnd die allgemeine Einführung der Simnltanschnle beschließen, so würde »ach dein Beispiele der Gegenwart in ganzen Provinze» gar kein jüdischer Elcinenlarlehrerstand cxistire», der den berechtigten Anspruch um Anstellung an solchen Schulen erheben könnte. Nur dann, wenn wir in solchem Falle gleich den übrigen Konfessionen »nsere eigene Elementarschule aufgeben müßten, wären wir berechtigt, völlige Gleichstellung zu verlangen. Aber das sind optiniistisch gefärbte Zukunftsbilder; einstweilen erstreben Staat nnd Kirche, sowie mächtige politische Parteien, die die Klinke der Gesetzgebung in ihren Händen halten, das gerade Gegentheil jener Möglichkeit, die ich soeben angedentet habe! Ich sprach von dem Selbsterhaltungstriebe, der uns zu der Forderung: Errichtung jüdischer Elementarschulen zwinge. Denkeii Sie doch an jene vielen jüdischen Lehrer, denen es, angesichts der wenigen jüdischen Elementarschulen, die zur Zeit existiren, »ach Absolvirnng des Seminars nicht möglich ist, an einer solchen Anstellung zu finden, und die uunniehr an eine Religionsschule gehen inüssen, die bei ihren eigenartigen Verhältnissen die Kraft des jungen, strebsamen Lehrers bei weitem nicht in genügendeni Maße beschäftigt und ihn in seinen besten Jahren geradezu zum Müßiggang verurtheilt. Aber es genügt nicht, daß unsere Gemeinden jüdische Elementarschulen errichte»; dieselben müssen auch als öffentliche Staatsschnlen anerkannt werden. Gerade angesichts der ewigen antisemitischen Verdächtigungen legen ivir einen Werth darauf, daß unsere Thätigkeit sich nicht unter Ausschluß der Oeffentlichkeit vollziehtsondern daß die staatlichen Aufsichtsbehörden sich zu jeder Zeit überzeugen können, daß unsere Kinder in den jüdischen Anstalten zur Bethütignng wahrer Menschenliebe, zum echten Patriotismus, mit einem Worte, zu guten nützlichen Staatsbürgern erzogen werden. Auch im Interesse der jüdischen Genieinden, besonders der kleiiieren, an deren Stenerkraft häufig recht hohe Anforderungen gestellt werden, liegt diese „Oeffeutlicherklürung" der vorhandenen jüdischen Elementarschule». Die protestantische oder katholische Octsschnle wird aus der allgemeinen Stenerkasse erhalten, zu welcher auch die jüdischen Steuerzahler beitragen müfsen. Es ist also eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit, auch für den Unterricht der jüdischen Kinder Sorge zii tragen, und diese Fürsorge nicht nur den jüdischen Gemeinden zu überlassen, die auf diese Weise mit Stenern doppelt belastet werde». Das haben denn auch die Magistrate vieler Städte in Rheinland Uiid Westfalen cingesehen nnd folgerichtig de» Schuletat der jüdischen Gemeinde mit auf den städtischen Etat übernommen. Die betreffenden Geniciitden sind dadurch bedeutend entlastet, und das Loos ihrer Lehrer wiedermn ist mit einem Schlage ein erträgliches geworden; sie sind definitiv angestellt, nuterliegen hinsichtlich ihrer Besoldung der städlischeii Gehaltsskala und sind für sich und ihre Hinterbliebenen pensionsberechtigt. Was in Rheinland und Westfale» möglich gewesen, muß auch in anderen Provinzen bei zielbetviißtem, energischem Vorgehen zii erreichen sei». Freilich wird die Jnstitiition der Ncligionsschule dadurch nicht aus der Welt geschafft; einerseits dürfte es immerhin Städte geben, in denen die öffentlichen Schulen so von liberalein Geist« geleitet werde», daß die Absonderung der jüdischen Schüler iu der That eine konfessioneste Engherzigkeit wäre, andererseits muß die Religionsschule, in vielen Fällen wenigstens, für die Schüler höherer Lehranstalten erhalten bleiben. Da gilt es denn nun ganz besonders, gegen die Mißstände im Religionsschulivesen anzukünipfen, und dafür giebt es nur einen einzigen Weg: Der jüdische Religionsunterricht muß gesetzlich obligatorisch erklärt werden. Wiederum iverden ivir mit dieser Forderung auf viele Schwierigkeiten stoßen, nicht zuletzt innerhalb der jüdischen Gemeinden selbst. Man schwärmt nun einmal in unserm Lager so sehr für religiöse Freiheit und Duldsamkeit, uamentlich wenn man iin Besitze dieser gewiß kostbare» Güter sich de» Ansordernngen der eigenen Religionsgesellschaft, der mail nun einmal angehört, entziehen zu können glaubt. Eine in der Berliner Gemeinde und loeit darüber hinaus hochangesehene und hochgeachtete Persönlichkeit hat vor nicht langer Zeit in einer Versammlung, die sich auch mit dieser Angelegenheit beschäftigte, erklärt: Wir brauchen keinen obligatorischen Religionsunterricht; das Jndenthni» hat vier Jahrtausende ohne einen solchen Zwang bestanden. Gewiß liegt viel Wahres tu diesen Worte», doch sind sie für die gegenwärtige deutsche Judenheit in ihrer großen Mehrheit nicht mehr anwendbar. Wir leben i» einem Staatswese», in welchem die staatlichen und kirchlichen Gewalteil ihren ganzen mächtigen Einfluß dazu gebrauchen — und das Strafgesetz steht ihnen in der Erreichung ihrer Ziele schützend und helfend zur Seite —, daß bei den beiden christlichen Konfessionen das Kind während seiner ganzeil Schulzeit einen wohlgeordneten Religionsunterricht genießt. Die Censnr in „Religion" spielt bei alle» Versetzungen und bei allen Prüfungen eine Hauptrolle; selbst noch beim Abiturium genügt ein „nicht ausreichend" in der Religion, dem Examinanden das Reifezeugniß zu versagen, unbekümmert darum, welchein Stildium er sich zuwenden will. Miiß sich da nicht in der Seele des jüdischen Kindes, das die Eltern mit dem zehnten Lebensjahre zur Religionsschiile schicken, um es mit dem dreizehnten schoii ivieder derselben fern zu halten, dem der dort ertheilte Religionsunterricht als das Nebensächlichste und Univichtigste aller Dinge hingestellt ivird, das »um bei jeder geringfügigen Veranlassung diese wenigen Unterrichtsstunden versäumen läßt, dessen Censuren in Religion seitens der Eltern nicht die geriiigste Beachtung finden, muß sich in der Seele dieses jüdischen Kindes nicht mit Recht, iveiin es die Werthschätznng des Religionsunterrichts bei den übrige» Konfessionen damit vergleicht, ei» Zweifel au der Vollwerthigkeit seiner Religion erheben? Und welche traurige Perspektive eröffnet sich uns, wenn ivir bedenken, daß diese auf solche Weise religiös vorgebildeten Kinder dereinst als Erwachsene das Judenthum vertreten und vertheidigen sollen! Aber auch noch ein Anderes ist dabei nicht außer Acht zu lassen. Wenn heutzntage Jemand, dein man feine jüdische Abstammung nachzuweisen vermag, mit dem Strafgesetz itt Konflikt gerüth, so ist sofort die ganze antiseinitische Meute bei der Hand, dem Jndenthm», d. h. der jüdische» Religion, die Schuld daran ausznbürden; auch nicht gerade antisemitische Blätter wissen in solchen Fällen uns den wohlfeilen Rath zn gebeii, ivir möchten doch auf solche Elemente einen bessernden Einfluß ailszuüben versiichen. Wir möchten einen solchen Einfluß schon gern ansüben, leider aber bietet uns kein Gesetz eine Handhabe dazu; meistens handelt es sich nämlich um solche Elemente, die in ihrer Jugend nie einen Religionsunterricht genossen, die infolgedessen dem Judenthum gänzlich fernstehen, nnd die am Taufbecken, wo inan sie als bekehrte Irr-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.