Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 34 (23.8.1895)
- Date
- 1895-08-23
- Page
- Seite 402 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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402 < angehören können! Warum eine solche Sonderbündelei, warum soll solche winzige Minorität sich absondern! Diejenigen, die also reden, verkennen die Sachlage. Der deutsche Lehrerbund ist nicht in der Lage, die Sonderinteressen seiner jüdischen Mitglieder zu vertreten, von denen nur ein verschwindend kleiner Theil als Elementarlehrer im öffentlichen Schuldienste sich befindet, deren weitaus größter Theil vielmehr als Religions- oder im günstigeren Falle wohl als Elementarlehrer, aber in privater Stellung amtirt. Hierzu kommt, daß innerhalb des deutschen Lehrerbundes es doch nicht möglich ist, uns mit Fragen aus dem Gebiete des jüdischen Religionsunterrichts zu befassen, und nur mit solchen haben wir es doch in unserem Verbände zu thun. Rein, unser Verband will keine Sonderbündelei betreiben; wir jüdische Lehrer, die wir Mitglieder des großen deutschen Lehrerbundes sind, werden mit Stolz es weiter bleiben; nur insoweit es sich um unsere spezifisch jüdischen Interessen handelt, schließen wir uns zu einem besonderen Verbände zusammen. Eine Gegnerschaft ist unserem zu gründenden Verbände auch in dem deutschen Reichsverband israelitischer Religionslehrer entstanden. Es mag sein, daß diese Gegnerschaft nicht beabsichtigt war, wenigstens behaupten die Herren Gründer solches; immerhin ist diese neue Gründung nur geeignet, Uneinigkeit und Spaltung hervorzurufen und so das Gelingen unserer gemeinsamen Sache zu gefährden. Indem ich mich nunmehr einzelnen Ausführungen zuwende, möchte ich mein Thema an der Hand zweier Fragen näher beleuchten: 1. Wo thut dem jüdischen Lehrerstande Hilfe noth? 2. Wie kann er sich diese Hilfe selbst erringen? 1. Wo thnt dem jüdischen Lehrerstande Hilfe noth? Diese Frage ist allzu leicht zu beantworten: Auf allen Gebieten. Ein recht unangenehmer Unterschied zwischen den christlichen Kollegen und uns macht sich bei der zweite» Prüfung geltend. Von den 6 jüdischen Seminarien in Deutschland ist nur das zu Kassel zur Abhaltung der zweiten Prüfung berechtigt; die meisten jüdischen Kollegen müssen mithin die zweite Prüfung an einem christlichen Seminar oblegen, an welchem sie nicht ausgebildet worden sind. Hiergegen wäre an und für sich kaum etwas einzuwenden; allein dort werden wir nicht in „Religion" geprüft, und Religion bildet doch sonst im deutschen Reiche bei allen Prüfungen einen Hauptprüfungsgegenstand. Hierzu kommt, daß so viele unserer Kollegen lediglich in diesem Fache Unterricht zu ertheilen haben; mithin werden sie gerade in dem einzigen Fache, in welchem sie Praxis aufzuweisen haben, nicht geprüft. Die bestandene zweite Prüfung soll zur definitive» Anstellung berechtigen; diese Segnung genießt nur ein verschwindend kleiner Theil der jüdischen Lehrerwelt; der weitaus größte Theil bleibt in provisorischer Stellung, wiederum der kleinere Theil als Elementar-, der größere als Religionslehrer. Das Loos der letzteren ist das härtere; ich wende mich daher zunächst zu diesen. M. H.! Ich brauche Ihnen hier in dieser Versammlung nicht die leidigen Verhältnisse des Religionsschulwesens auseinanderzusetzen; die Religionsschule, eine Privatanstalt, von der Ungunst der Eltern getragen, krankt infolge ihrer eigenartigen Verhältnisse an drei Uebeln. Es sind dies der mangelnde Respekt der Kinder, ihr unregelniäßiger Schulbesuch und als Folge dessen mangelhafte Leistungen. Es geschieht in jenen Gemeinden, die nur über eine Religionsschule verfügen, in der That Alles, um eine ersprießliche Wirksamkeit des Lehrers unmöglich zu machen; hierfür sorgt schon der aus lauter Laien zusammengesetzte Schulvorstand, der vom grünen Tische ans häufig auch die besten Absichten des Lehrers durchkreuzt. Hätte man in d ■ That in den jüdischen Gemeinden wahres Interesse für die Religionsschule, so würde man doch zunächst dem einzigen Kundigen in der Gemeinde, dem Lehrer, Sitz und Stimme im Schulvorstand einräume». An einem energischen Auftreten des Lehrers ungehorsamen Schülern und lässigen Eltern gegenüber hindert ihn das Damoklesschwert der Kündigung, das stets über seinem Haupte schwebt; der jüdische Lehrer ist in seiner Gemeinde nämlich ans Kündignng anstellt. Vergegenwärtigen wir uns die Konsequenzen dieser Anstellung. Der Vorstand der Gemeiride hat zu jeder Zeit das Recht, dem Lehrer die Kündigung einzureichen. Alsdann muß derselbe nach drei oder sechs Monaten, je nachdem man mit ihm einen Kontrakt abgeschlossen, sein Anit verlassen. Ueber diese Kündignng ist der Vorstand niemandem Rechenschaft schuldig; es genügt, daß nach vieljähriger Thätigkeit de? Lehrers in einer Gemeinde ein neugewählter Vorstand kein Wohlgefallen mehr an ihm findet, um ihn mit Familie ins Elend zu stoße». In einer Gemeinde des GroßherzogthuniS Hessen fungierte ein Lehrer und Vertreter bereits 15 Jahre zur vollsten Zufriedenheit seines Vorstandes, welcher einer religiösliberalen Richtung angehörte. Da ergab vor etlichen Jahren eine Neuwahl des Vorstandes eine orthodoxe denkende Majorität, und nach wenigen Tagen bekam der Lehrer seine Kündigung. Nun geschehen aber solche Kündigungen nicht etwa immer aus religiösen Motiven, das ließe sich allenfalls noch rechtfertigen, nein häufig hat demzufolge in seinem Alter keinen Anspruch auf Pension, und ebenso bleiben bei seinem etwaigen frühen Tode seine Hinterbliebenen unversorgt. Nun sagt man, das sei bei anderen Ständen und Berufsarten auch der Fall; der Kaufmaun z. B. müsse auch selbst daran denken, seine Hinterbliebenen zu versorgen. Ja, wir ließen uns das auch gern gefallen, wenn mir die Besoldungsverhälnisse nicht durchweg gradezu erbärmlicher Art wären. Wir können mit ruhigem Gewissen behaupten, daß bei 90—95pCt. aller jüdischen Lehrer Deutschlands ihr amtliches Einkommen nicht ausreicht, sich und die Familie in Ehren zu ernähren. Nur ein einziges drastisches Beispiel hierzu: Als vor einige» Jahren in Wiesbaden die zweite Lehrer- und Vorbeterstelle mit 2400 Mark Jahreseinkommen vakant wurde, ein Einkommen, von welchem ohne Sporteln sich in dieser Stadt nicht leben läßt, liefen ca. 60 Berwerbungen ein, eine Zahl, welche zu denken giebt. Nichts, absolut nichts haben die Gemeinden für das Wohl des Lehrerstandes gethan. Da gab vor Jahren der Gemeindebund in löblicher Weise die Anregung, für die Hinterbliebenen der Lehrer besser zu sorgen. Man sollte ihnen Gelegenheit geben, sich mit einer gewissen Summe bei einer Lebensversichernngsgesellschast einkanfen zu können; zu den Kosten wollte der Gemeindebund ein Drittel beitragen; ein zweites Drittel sollte die Gemeinde beisteuern, und den Rest sollte der Lehrer selbst erschwingen. Der D. I. G. B. ist in loyalster Weise dieser von ihm ausgegangenen Anregung nachgekommen; ich habe aber trotz eifrigen Suchens noch keine Gemeinde entdecken können, die dieses schöne Beispiel nachgeahmt hätte. Wenn nun in manchen Fällen ein ergiebigeres Einkommen vorhanden ist, so ist es auf das Bekleiden von Nebenämtern oder auf eine starke Privatthätigkeit znrückzuführen. Zwei Nebenämter sind häufig mit nnserm Berufe verbunden, die des Vorbeters und des Schächters. Gegen das Erstere ist im Ganzen weniger einzntvenden, ja es muß zugestanden werden, daß besonders in kleinern Gemeinden die Trennung der beiden Aemter nicht gut angängig ist; überschweren Schaden erleidet das Ansehen des Lehrers, wenn er auch das Amt des Schächters zu versehen hat, wenn außer dem gewählten Vorstand der Gemeinde auch noch zahlreiche Metzger des Ortes zu seinen Vorgesetzten zählen, deren löblichen Intentionen er Folge