Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1895)
- Date
- 1895-08-16
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
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3 Denkmals in feierlicher Weise statt. Nach 2 Uhr fand die Uebergabe durch den Herrn Bürgermeister statt; Herr Ludwig Rothschild, Präsident des Kriegervereins, dankte herzlich im Namen seiner Kameraden. Die eigentliche Festrede hielt Herr Dr. Heilbronn, prakt. Arzt. Das Denkmal, das auf dem Synagogenhofe errichtet wurde, ist nicht nur eine Zierde für unfern Ort, sondern auch ein Beweis des friedlichen gegenseitigen Zusammenlebens von Juden und Katholiken, was auch speziell erörtert wurde. Die Tafel enthält 34 Krieger von Gailingen, und zwar 17 Juden und 17 Katholiken. Die Festwirthschaft wurde von Herrn Gerson Wolf, ebenfalls Veteran von 1870/71, übernommen. Was werden unsere Antisemiten dazu sagend CD München, 11. August. Gegen die israelitischen Handelsleute Alexander Steinbergcr und Julius Joel in Kolmberg war Strafbefehl erlassen worden, weil sie während des ganzen Monats November 1894 es unterlassen hatten, ihre schulpflichtigen Kinder in den israelitischen Religionsunterricht zu schicken, worin eine Uebertretung des § 58 des P.-St.-G. zu erblicken sei. Gegen den Strafbefehl wurde von Beiden Einspruch erhoben, weil sie nicht verpflichtet gewesen seien, nachdem der Dienstvertrag mit Lehrer Haymann am 31. August 1894 abgelaufen war, ihre Kinder weiter noch in die Schule zu schicken. Der Einspruch wurde vom Schöffengericht am Amtsgericht Ansbach verworfen, weil die Entlassung des vormaligen Lehrers nur in der Weise regierungsseits genehmigt wurde, daß dieselbe erst an dem Tage in Wirksamkeit trete, an welchem ein vorschriftsmäßig bestätigter Nachfolger desselben an dessen Stelle tritt, und bis dahin der frühere Lehrer immer noch als der ordnungsmäßige Lehrer zu betrachten sei. Die Berufung der Angeklagten wurde vom Amtsgericht Ansbach mit der Modifikation bestätigt, daß der erstinstanzielle Strafantrag von drei Tagen Haft in fünf Mark event. in einen Tag Haft umgewandelt wurde. Hiergegen wurde von den Angeklagten Revision eingelegt, weil es sich nicht um den Besuch einer Volksschule, sondern um einen privaten Religionsunterricht handle. Staatsanwalt Büttner begutachtete die kostenfällige Verwerfung der Revision, da auch der israelitische Religionsunterricht einen Zweig des Volksschulunterrichts für israelitische Schulkinder bilde. Die Revision wurde verworfen. Oesterreich-Ungarn. □ Wien, 12. August. In der Nacht vom Montag und Dienstag der abgelaufeneu Woche spielte sich hier ein Vorfall ab, der für unsere Zustände bezeichnend ist: vier Offiziere, darunter ein Graf Csaky, und ein Civilist, überfielen und beschimpften zwei ruhig daherkommende Bürger, die Herren M. und A. Munk, in der Kärnthnerstraße; als die Wache näher kam, fand sie nur mehr einen der Angreifer am Platze. Die Gebrüder Munk haben durch Dr. Rosenfeld bereits die Klage bei den kompetenten Behörden überreicht. — Seit längerer Zeit ist mehrfach Klage darüber geführt worden, daß in einem Theil der Staatsbeamtenschaft bei rein dienstlichen Anlässen Tendenzen sich zeigen, welche auf ein Eindringen oes christlich-sozialen Parteistandpunktes schließen lassen. Man hegte in dieser Beziehung um so größere Besorgniß, als die Christlich-Sozialen in der That unablässig bemüht sind, die Staatsbeamtenschaft immer mehr für sich zu erobern und ihren Parteizwecken nutzbar zu machen. Hierüber war man aber gerade in der jüngsten Vergangenheit umsomehr beunruhigt, als für beit nächsten Monat die Neuwahlen für den Wiener Gemeinderath in Aussicht stehen. Es ist daher mit Genugthuung zu begrüßen, daß das provisorische Beamtenministerium Kielmanns egg einen Erlaß an die Staatsbeamtenschaft gerichtet, der an Deutlichkeit und Entschiedenheit nichts zu wünschen übrig läßt. Der Erlaß schärft den Beamten die Wahrung des Amtsgeheimnisses ein und erörtert ausführlich die Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte, die den Staatsbeamten in keiner Weise verkümmert werden sollen, die aber im dienstlichen Verhältniß und in den Dienstvorschriften ihre naturgemäße unüberschreitbare Grenze findet. Der Schein jeder Parteilichkeit und Befangenheit müsse vermieden werden, die Staatsbeamten hätten die strengste Objektivität zu wahren, sich von jeglicher parteigemäßen Agitation und Demonstration fernzuhalten und als Amtspersonen nach keiner Richtung Partei zu ergreifen. Der Erlaß bedroht diejenigen, welche sich gegen diese Anordnungen vergehen, mit rücksichtsloser Ahndung. Man kann dieses Streben der Regierung, die öffentliche Verwaltung von den zersetzenden Parteikämpfen freizuhalten, nur billigen, und es ist anerkennenswerth, daß die Negierung nachdrücklich die Beamtenschaft ermahnt, von dem Parteigetriebe, das hier so häßliche Auswürfe gezeitigt hat, fernzubleiben. — Wie seinerzeit gemeldet, wurde der aus Kojetein zugereiste Rabbiner Dr. Salomon Fuchs, der im Verfolgungswahn einen zweifachen Selbstmordversuch verübt hatte, der psychiatrischen Klinik im allgemeinen Krankenhause übergeben. Letzten Mittwoch wurde der Unglückliche in die Landesirrenanstalt nach Brünn transportirt, da er nach Mähren zuständig ist. Sein Zustand hat sich einigermaßen gebessert, so daß er vielleicht noch genesen dürfte. — Da in einem speziellen Fall Zweifel entstanden sind, wie bei jüdischen Ehen dem Erfordernis; der Verkündigung der Ehe zu entsprechen ist, wenn die Verkündigung einer der beiden Personen, welche die Ehe in Oesterreich abschließen wollen, im Aus lande stattfinden muß, hat das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Justizministerium eröffnet, daß bei dem gesetzlichen Erforderniß der Verkündigung die Formvorschriften jenes Staates beobachtet worden sind, in welchem die Verkündigung stattzufinden hatte. Es sei darum keineswegs nothwendig und sachlich nicht einmal gerechtfertigt, zu verlangen, daß die Verkündigung im Auslande unter allen Umständen durch den Rabbiner und unter Beobachtung der sonstigen im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche enthaltenen Formvorschriften erfolge. — An der Le mb erg er Universität hat sich Dr. Sigmund Lilienfeld als Privatdozent für österreichisches Privatrecht habilitirt. Großbritannien. ns. London, im August. Die Testamentseröffnung des am 13. Juni verstorbenen Mr. Arthur Sebag Montefiore ergab, daß der Erblasser an 17 wohlthätige Vereine im Ganzen ea. 23,000 Mark hinterließ. Dabei sind speziell jüdische, wie interkonfessionelle Institute bedacht worden. — Am 16. Juli fand die diesjährige Generalversammlung des P alästina - Exploration - Fund statt, und entnehmen wir dem dabei ertheilten Bericht, daß die Thätigkeit der Gesellschaft in den Ausgrabungen in Jerusalem gipfelt, bei denen Reste der alten Mauern bloßgelegt wurden. Ferner wurde eine wichtige lateinische Inschrift aus den Zeiten Trajans in Neby Daud gefunden. In diesem Frühjahr machte im Aufträge der Gesellschaft Mr. Bliß eine Reise in das Ostjordanland, wobei er unter anderen Madeba und Kerak besuchte und eine Menge interessanter Sachen aus der Römerzeit entdeckte. — In der New - Synagogue, Great St. Helens, wurde Mr. Solomon Levy, ein Schüler des Jews College, trotz seiner Jugend, er zählt erst 23 Jahre, zum Beamten gewählt. — Die englischen Juden haben in der letzten Zeit eine ganze Anzahl neuer Gemeinden geschaffen, zum Theil solche, wo schon vor Jahrhunderten jüdische Gemeinden bestanden. So erfährt man von der Gründung solcher Kongregationen in Chester, Wrexham und Bangor in England, ferner in Armagh, Londonderry, Dundalk und Waterford auf Irland. Aber bis in die entferntesten englischen Kolonien sind die Juden gekommen und überall errichten sie erfreulicherweise ihre Synagogen und anderen Gemeindeinstitutionen. In Salisbury im Maschonaland hat sich eine jüdische Gemeinde gebildet, die sich nach England gewendet hat, um von dort einen Beamken zu erhalten, und sogar in dem erst im vorigen Jahr eroberten Matabeleland in der Hauptstadt des entthronten Kaffernkönigs Lobengula, in Buluwayo, ist kürzlich in der ersten Versammlung der neu gegründeten jüdischen Gemeinde der Bau einer provisorischen Synagoge beschlossen worden. Frankreich. # Paris, 12. August. Die Beerdigung Josef Dereubourgs fand unter großer Theilnahine ans dein Pure La Chaise statt, wo seine Gemahlin begraben liegt. Am Grabe sprach zuerst der Grand -Rabbin Zadoc Kahn im Namen des Judenthums. Sodann der Präsident der Academie des iuscrip lious el, helles-lettres, Maspero, der das Lebensbild seines großen Freundes und Kollegen in großen Ziigen entwarf. Im Aufträge der Alliance Israelite sprach M. Leven, im Namen der Societe des «Hudes juives Abraham Cahe» und im Auftrag der Ecole Bischoffsheim deren Direktor M. Bloch, namens der Professoren der Ecole des hautes etudes M. Carrüre, welcher in sehr beredter Weise die Bedeutung des Heimgegangenen für die Wissenschaft im Allgemeinen