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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-08-16 · Heft 33 (16.8.1895) · p. Seite 390

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 33 (16.8.1895)
Date
1895-08-16
Page
Seite 390 (sequence 8)
Language
German
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390 derselbe blieb bis 1876 im Gebrauch. In Mannheim wurde, lvie oben bemerit, die Bewilligung zu einem solchen schon 1661 gegeben, während erst gegen Anfang des 18. Jahrhunderts die Erlaubniß zum Bau einer Synagoge ertheilt werde. Im Großen rmd Ganzen werden die Heidelberger Juden den Mannheimern stets nachgesetzt und druckender behandelt; insbesondere zapft sie Kurfürst Johann Wilhelm wiederholt an, um Mittel zur Befriedigung seiner Verschwendungssucht zri erhalten. Das steuerbare Vermögen der einzelnen Juden in der Kurpfalz wurde in Judenversammlungen festgesetzt, welche alle drei Jahre stattfinden sollten und wozu Jeder bei Strafe sich einfinden mußte. Bei diesen Becsaminlungen, denen der Obervorsteher der Juden präsidirte, wurden auch allgemein-jüdische Angelegenheiten besprochen und berathe». Noch jetzt werden in der Rheinpfalz an manchen Orten und zu gewissen Zeiten sogenannte J'me Havaad (Versammlrmgslagungen) abgehalten, deren Ursprung vielleicht auf jene Zeit zurückdatirt. — Nicht unerwähnt mag bleiben, daß damals die Verhandlungen des Kurfürsten wegen der Drucklegung von Eisenmengers „Entdecktes Judenthum" stattfanden. Die wenigen Juden in Heidelberg waren den dortigen Christen doch zu viele und wurden vielfach gequält. Brodneid vertrieb sie von den Jahrmärkten, und auch das Verkaufen in offenen Lüden, welche als ein „täglicher Jahrmarkt" anzusehen seien, wurde ihnen untersagt. Auch die jüdischen Metzger sucht man an der Ausübung ihres Gewerbes mit allen Mitteln zu hindern; doch finden diese Schutz bei der Regierung. Daß auch die Studenten in Heidelberg oft ihren „Witz" an den Inden ausübten, und das; dies nicht selten zu Ausschreitungen schlimmster Art führte, darf uns kaum wundern. Sie begehen Zerstörungen, wie sich solcher die Juden selbst während der schweren Kriegszeitcn kaum zu entsinnen vermögen; solchen Exzessen solle gemäß Weisung der Regierung die Universität fürderhin aufs Strengste vorzubeugen suchen. Zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts hatten die Juden in Heidelberg noch keine Synagoge, sondern nur ein Betlokal in einem Privathaus, das in der Nähe einer Kirche und der Jesrlitenschute sich befand. Dies ärgert die frommen Väter, da bei einer Christenkirche kein Judenhaus, noch viel weniger eine „tulmutuose" Synagoge zu dulden sei; auch würden die Schüler „durch der Juden Geschrei" zu allerlei Unfug verleitet. Es handelt sich nun darum, eine Synagoge zu bauen, worüber llnter den Jude» selbst ein erbitterter Streit entsteht, der schließlich von der Regierung zu Gunsten der für einen Bau eintretenden Juden entschieden wird. Aber auch jetzt wird der Streit noch weitergeführt, bis endlich 1787 Friedensschluss stattfindet. So unerquicklich die Heidelberger Verhältnisse sich darstellen, so erfreulich gestalten sich dieselben nach und nach in der benachbarten größern Gemeinde Mainiheim. Bald nach seinem Regierungsantritt ertheilte Kurfürst Karl Philipp (1716—1742) den Inden in Mannheim die oben schon charakterisirte Konzession. Besondere Bestimmungen heischten die beiden Klausstiftungeu von Lemle Moses und Michael May, die heute noch der Mannheimer Gemeinde zum Segen gereichen; ebenso die Brautausstattungsstistung des Letztem, der sich auch als Gemeindevorstand sowie als Fürsprecher bei Fürsten für auswärtige Juden Verdienste erwarb. Zu dem großartigen Schloßbau in Mannheim tragen auch die Juden bei; ebenso auch zu Kriegs- und städtischen Steuern aller Art. Auch an kleinlichen Quälereien fehlt es nicht: so dürfen z. B. die Mannheimer Juden keinen „Schabesdeckel" tragen und keine damastenen Kleider. Auch in Bezrig ans den Unterhalt der Miliz werden die Juden ungleich stärker als die Christen belastet, obgleich der Stadtrath selbst hiergegen Einwendungen erhebt. Als Rabbiner wirkte damals von 1726 an Samuel Helman in Mannheim, nachdem die Bemühungen der Sabbathianer, deren es in Mannheim einflußreiche gab, einen Rabbiner ihrer Sekte auf den Rabbinatsstuhl zu heben, gescheitert waren. Es ist dies derselbe Helman, der in dem bekannten Streite zwischen Jacob Emden und Jonathan Eibeschütz gegen Letzteren Partei ergriff. 1728 erhalten zwei Juden nach Ueberwindung mancher Gegnerschaft und unter einschränkenden Bedingungen die Zulassung zum medizinischen Doktorexmnen; zwei jüdischen Studenten der Medizin wurde das Tragen von Degen gestattet. Noch kurz vor seinem Lebensende erließ Karl Philipp eine Verordnung, daß ans jeder Familie nur je ein männliches und weibliches Mitglied im Lande sich verheirathen dürfe. Wir gelangen auf unsern Streifzügen durch das Buch zu Kur-, fürst Karl Theodor (1742—1799). Auch unter ihm wird zunächst wieder die Steuerschraube gegen die Juden in Bewegung gesetzt, auch eine neue Konzession wird ihnen ertheilt, welche theils die Bestimmungen der ältern Konzessionen erneuert, theils nianches Neue hiuzufügt. Neu ist die Bestimmung, daß die Handelsbücher der Juden in deutscher Sprache zu führen seien; auch eine Abgabe zur Anschaffung von Feuereimern wird verlangt, wie früher schon eim solche für Keltern eines Fuders „kauschern Weines". Im 9(11 gemeinen jedoch verstand es Karl Theodor, nicht nur die Herzen der christlichen, sondern auch der jüdische» Unterthanen zu gewinnen Als er im Jahre 1747 aus Düffeldorf in sein Land zurückkehrte, wurde er mit Jubel, und nicht am wenigsten von den Juden begrüßt. In der Mannheimer Synagoge fand ein Festgottesdienst mit Gesang, Musik und Böllerschüssen statt. Die in hebräischer und deutscher Sprache verfaßte Fcsthymne ist im Anhang des Buches abgedruckt. Als 1751 Samuel Helman das Mannheimer mit dem Metzer Rabbinate vertauschte, folgte ihm auf dem Rabbinatsstuhl R. David Heß, der, wie sein Vorgänger in dem Emden-Eibeschütz'schen Streit in dem feinet Zeit viel Staub aufwirbelndeu Clever Getstreit dm Hauptrolle spielte. In Bezug auf das äußere Leben der Jtideu ist, wie stets, viel die Rede von Steuervexationen, vom jüdischen Eid, von Streitigkeiten unter den Juden selbst, besonders wegeir der Vorsteherwahlen, vom Wohnen der Juden in bestiinmten Straßen rc.: >vo heutzutage in Mannheim die ansehnlichsten jüdischen Geschäfts Häuser sich befinden, auf den „Planken", da durfte damals feit Jude wohnen. In einer Konzessionserläuterung vom Jahre 1765 zeigen ftd. rückschreitende Tendenzen und auch Punkte, geeignet den inner,, Frieden in der Gemeinde zu gefährden, wovon eine Eingabe der Vorsteher an den Kurfürsten vom 20. August 1766 ein für die da maligen jüdischen Verhältnisse in Mannheim trauriges Zeugniß ab legt. Karl Theodor war auch ein Sohn seiner Zeit und als solche, nicht ganz vorurtheilsfrei; daß er aber iinmerhin schon einer freiern, edlern Denkweise zugethan war, geht aus seiner Aeußerung hervor daß „Juden als Handelsleute und Menschen zu betrachten seien", weshalb er auch die Verordnung des Heidelberger Stadtrathes, daß die Juden doppeltes Brückengeld zahlen mußten, einfach wieder aufhob. In; Jahre 1801 werden bereits Mittel und Wege erwogen, wie die Juden veredelt werden könnten, und der Vorstand von Mannheim wagt es schon, in einer Eingabe von gleichen Pflichten, und Rechten zu reden. Die Mannheimer Gemeinde zählte damals 940 Seleen. Auch eine christliche Behörde schreibt bereits: „Das gerechteste, vielleicht auch zweckmäßigste Mittel, die Juden zu veredeln, wäre wohl, sie den Christen in Absehung der Staatslaste» gleichzustelleu und sie zu allen Gewerben und Erwerbungen zuzulassen." Man spürt bereits den Hauch einer neuen Zeit, den Einfluß der großen Revolution. Noch schöner und richtiger spricht sich ein Ober-

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