Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1895)
- Date
- 1895-08-16
- Page
- Seite 389 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3228094-3228128--52057-3272833- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
389 zurufen!etri aus im De- )eit will, auf der i gehen. Schluffe! üe unter nten geainn, ist Mayors ,lid) der »srufen, ) Prote- Garten Ströme hen Genitionsharfsinn ichte der ezialforo musste Mörtelderselbc sich eren und firätz'sche ig noch z Grätz sschichtsad hiernigeregt igen zu kleinen r, wenn chungen mhaften rfmann, liet der »imnit n Platz inneren ünstigen größere and in chweizer kosbach, te. Au löthigen bliothek alledem hat L. mit unsäglicher Mühe und vielen Kosten das Material herbeizuschaffen gewußt, auf Grund dessen er nunmehr dem Publikum eine „Geschichte der Juden in der Kurpfalz" vorlegen konnte?) ES sei mir gestattet, aus diesem nenerschienenen Buche den Lesern d. Bl. Einiges mitzntheilen. Die ersten Spuren von der Einwanderung der Juden in die Kurpfalz datiren urkundlich aus dem Jahre 1225 unter dem Kurfürsten Ludwig 1. aus dem Hause Wittelsbach. Ende des 13. oder Anfang des 14. Jahrhunderts scheinen die ersten Juden in Heidelberg aufzntanchcn. Als um die Mitte des 14. Jahrhunderts die Zahl der Juden in Heidelberg anwuchs, gewährte ihnen der Pfalzgraf Ruprecht der ältere eigene Gerichtsbarkeit mit Strafbefugniß, um solche Juden, welche „Unbescheidenheit" treiben, zu strafen. Selbst aussätzige („Feltsieche") Juden werden, selbstverständlich gegen beträchtliche Abgaben, anfgenommen und beschützt. Ende des 14. Jahrhunderts iverden bereits von Pfalzgraf Ruprecht I. ganze Gemeinden in Schutz genommen, wie er denn auch den Studenten in Heidelberg unter Androhung von Geld- und Karzerstrafen verbietet, Juden zu mißhandeln oder zu beleidigen. Unter dem harten Ruprecht II. werden die Juden aus der Kurpfalz verjagt und ihre Liegenschaften lheils in eigenen Besitz genommen, theils z. B. an die Universität verschenkt; die den Juden abgenommenen Bücher, namentlich auch Talmude, iverden in Geld nmgesetzt, so daß Reuchlin während seines dreijährigen Aufenthalts in Heidelberg selbst kein Talmudexemplar mehr voriindet. Ruprecht III. wandelt als Kurfürst in den Wegen seines Vaters, nicht aber als König; als solcher benützt er gern zu seinen Zwecken die Steuern der Inden und treibt sie mit Strenge ein. Im Allgemeinen verschwinden die Juden jetzt für längere Zeit aus dem Bereiche der Kurpfalz, und nur Einzelne werden an einzelnen Orten, so in Oppenheim, der Steuer wegen geduldet. Gegen das zweite Drittel des 15. Jahrhunderts muffen die Juden der Kurpfalz für jede zurückzulegende Meile einen Gulden Geleitgeld zahlen anstatt des bisher üblichen Albus (also etwa 26 mehr); doch finden vielfache mildernde Ausnahmen statt. Nachdem die Juden in den Bauernkriegen vielfach belästigt worden waren, findet man um die Mitte des 16. Jahrhunderts wieder ziemlich viele Juden in kurpfälzischen OrEn, und theilt der Berfaffer aus dem Karlsruher Archiv Verzeichnisse aus den Jahren 1548 und 1550 mit, in welchen sämmtliche ^udcn in kurpfälzischen Olten namentlich aufgeführt werden unter Angabe der von ihnen für Schirmbriefe bezahlten Summen. Interessant sind aus dieser Zeit die Aufenthaltsbedingungen fürste Juden in Kreuznach, wie nicht minder ein Berzeichuiß von!02 Inden, die in Alzey Geleit bekamen, um Handel zu treiben; bei diesen Geleitbriefen spielt die Frankfurter Messe eine große Rolle. Die Geleitfrage wird während dieses ganzen Zeitraums aus finanziellen Gründen mit großer, weitschweifiger Wichtigkeit behandelt; >ald gab es persönliches Geleit, bald schriftliches. Alljährlich oder alle zwei Jahre wurden bei der Kurpfalz „Geleitsverschreibungen" Air die 3nben erwirkt. Eine solche ist vollinhaltlich im Buche abiedruckt. Danach hatte die Judenschaft von Worms das Geleit genachtet, wofür sie 1650 Fl. zu zahlen hatte. In Folge der Verheerungen des 30jährigen Krieges erklärt die Wormser Judenschaft, licht mehr im Stande zu sein, die Pachtsumme aufzubringen; doch iommt es nach gepflogenen Verhandlungen wieder zu einem neuen *) Der Titel des Buches lautet vollständig: „Beiträge zur Geschichte ser Juden in Deutschland von Dr. Leopold Löwenstein. I. Geschichte der Juden in der Kurpfalz." — Das Buch ist um den Ladenpreis von '> Mark beim Verfasser (Bezirksrabbiner Dr. Löwenstetn in Mosbach, Großherzogthum Baden) und bei I Kauffmann in Frankfurt a. M. zu haben. Vertragsverhältniß, wonach jeder durchreisende Jude bei der Wormser Judenschaft einen „Taschenbrief" lösen mußte. Auf diese Weise stand die jüdische Bevölkerung der Kurpfalz bezüglich des Geleits in einem gewissen Abhängigkeitsverhältniß von der Wormser Judengemeinde, wie denn auch deren Rabbinat das Strafrecht über die kurpfälzischen Juden ausübte. Aus dem Jahre 1657 ist eine Verordnung zu verzeichnen, wonach auch Beschneidungcn, Hochzeiten und Leichenbegängnisse besteuert wurden; ein besonders eifriger Steuererheber erhebt die Beschneidungssteuer auch für zwei Mädchen. In günstigerer Lage befanden sich allein die Juden von Mannheim, deren Verhältnisse durch eine von dem Kurfürsten Karl Ludwig im Jahre 1660 ertheilte Kvrizession geregelt wurden. Die um die Mitte des 17. Jahrhunderts nach Mannheim zuerst eingewanderten deutschen Juden waren aus Pfeddersheim bei Worms; portugiesische Juden waren schon in Mannheim ansässig (so Familien Namens Careassone n. Astroucg). Um diese Zeit wurde in Mannheim der erste jüdische Friedhof angelegt, während man bisher die Todten nach Worms verbracht hatte. Fast gleichzeitig ist die Errichtung eines Rabbinats in Mannheim, während die Gründung der Chewra Kadischa ins Jahr 1674 füllt. In Heidelberg wohnten damals fünf Judenfamilien, lauter Oppenheim, lvovon Samuel Oppenheim nach seiner Uebersicdlung nach Wien sich dort als „kaiserlicher Hofjude und Obcrfaktor" einer gewissen Berühmtheit erfreute. Die Gründungszeit des Heidelberger Rabbinats läßt sich mit Bestimmtheit nicht seststellen, füllt jedoch annähernd gegen Ende des 17. Jahrhunderts. Wenn nun auch die Regierungszeit Karl Ludwigs nicht völlig von den damaligen Borurtheile» gegen die Inden frei war, so ist doch anzuerkennen, daß unter ihm eine gewisse Ordnung in die jüdischen Verhältnisse kam. Er war es bekanntlich auch, der Spinoza den von diesem abgelehnten Lehrstuhl der Philosophie an der Universität Heidelberg anbot. In seinen letzten Lebensjahren wurde der Kurfürst von dem Mannheimer „Jildendoktor" Haium behandelt. Sein Nachfolger Kurfürst Karl (1680—1685) legt den Juden neue Beschränkungen aus und verfügt unter Binderin, daß „Christen, welche den Juden am Sabbath Feuer anmachen und Lichter anzünden, nichts weiter für dieselben thun und sich jeweils vorher bei der Ortsobrigkeit deshalb anzumelden haben". Um diese Zeit stellt der Mannheimer Stadtrath den Antrag, keine Juden mehr in ihre Stadt aufzunchmen, weil sie sonst mächtiger und zahlreicher als die Christen würden und denselben Handel und Nahrung entzögen. Als im Jahre 1689 die Pfalz von den Franzosen in unmenschlicher Weise durch Brennen und Plündern heimgesucht wurde, da litten die jüdischen Gemeinden Mannheim und Heidelberg besonders schwer. In letzterer Stadt betheiligten sich Juden in hervorragender Weise am Rettungswerk. Die im Buche mitgetheilten Aktenstücke gewähren uns traurige Einblicke in das vielgeplagte Leben der Juden während der damaligen Schreckenszeit. Kurfürst Johann Wilhelm (169«>—1716) ertheilte bald nach seinem Regierungsantritt den Inden in Mannheim eine neue Konzession, in welcher auf die Judenschaft „beider Nationen" (deutsche und portugiesische Juden) Bezug genommen wird, wobei letzteren besondere Vortheile eingeräumt werden. In dieser Judenordnung wird di? Zahl der in Mannheim zu duldenden Judenfamilien auf 84 festgesetzt, während diejenige von 1717 bereits 200 znlüßt. Beide sind schon einigermaßen vom (steifte der neuern, besserem Zeit durchmildert, was sich auch äußerlich darin zeigt, das den Juden das Tragen der gelben Abzeichen erlassen wird. Im Jahre 1702 wird den Jude» in Heidelberg ein Friedhof zugcwiescn, während sie bisher ihre Leichen nach Worms und Wiesbach hatten verbringen müssen;