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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-08-09 · Heft 32 (9.8.1895) · p. Seite 384

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 32 (9.8.1895)
Date
1895-08-09
Page
Seite 384 (sequence 14)
Language
German
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384 Soeben erläßt der königliche Badekommissar Frhr. v. Bechtolsheim, der von vornherein den Ruf genießt, allezeit die Interessen der Badegäste Kissiugeus in der gerechtesten Weise zu wahren, der ein ruhiger weltgewandter Mann sein soll, welcher mit den Gebräuchen, Sitte», Gewohnheiten und Anschauungen der hier verkehrenden Nationen durchaus bekannt ist, ein Rundschreiben an verschiedene Zeitungen des Inhalts: Daß dem Herrn Stern schon bei den zwei vorhergcgangenen Reuuions bedeutet sei, den Knaben zu diesen nicht mitzubringen. Der Knabe habe z» den Rennions kurze Jacke lind Hosen und lange Strümpfe getragen und nicht einen bei diesen Gelegenheiten vorgeschriebcnen schwarzen Anzug, Haie somit den Eindruck eines zwölfjährigen gemacht, wie e-r auch in der Knrliste als unter 15 Jahr alt angegeben sei und in Folge dieser Angabe nur die Hälfte der Kurtaxe für ihn erhoben worden sei. An dem betreffenden Abende habe der stellvertretende Kommissar, Freiherr von Thiingen, sich Herrn Stern als solchen vorgestellt und habe, als Frau Stern mit ihrem Söhne tanzte, nicht nur diesen, sondern noch einige andere Kinder durch die Saaldicucr hinausweiseii lassen. Frau Stern habe in ostentativer Weise ihren Sohn wieder hercingeholt. Als sie wieder mit diesem zu tanzen sich anschickte, da erst habe er die Musik schweigen lassen und deil Ball beendet. Daraufhin habe Stern sich zu dem Kommissiar begeben, ihn einen niederträchtigen, elenden oder gemeinen Mensche» genannt und hinzugefügt: „Hätte ich Sie draußen allein, so würde ich Ihnen eins herunterhauen!" Dies die ungefähren Worte Sterns. Andern Tags habe der stellvertretende Kommissar Strafantrag gegen Stern erhoben. Aus dieser von amtlicher Seite erfolgten Darstellung geht hervor, daß Herr Stern diese leidige Geschichte, deren sich konfessionell gefärbte und antisemitische Blätter gewiß schon bemächtigt haben oder bemächtigen werden, selbst provozirt hat. Ein anderer Artikel richtet sich gegen diese Darstellung der Angelegenheit in der Frankfurter Zeitung, die ich aber nicht gelesen habe. Jedenfalls spitzt sich die Sache immer mehr zu, und gestern wurde sogar das bekannte Antisemitenblatt „Neue baierischc Landeszeitung" wegen seiner Hetzartikel in der Nffaire v. Thüngeu-Stern vom königlichen Badekommissariat auf dem Kurplatz verboten! * Nachschrift: Inzwischen hat der Prozeß stattgefunden und Stern wurde vom Schöffengericht wegen Beamtenbeleidigung zu zwei Wochen Gefängniß und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 600 Mark Geldstrafe unter Zubilligung mildernder Umstände verurtheilt. Dem Baron Thiingen wurde die Befugniß zugesprochen, den Tenor des Urtheils auf Kosten des Verurtheilten zu publiziren. Der Haftbefehl resp. die Verpflichtung des Beklagten, eine Kaution von 80,000 Mark zu stellen, wurde aufrecht erhalten. Eine angenehme Badereise! Fitterarische Mitthetlnngrn. Wilhelm Gesenius: H ebräisches und aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament. Leipzig 1895. F. C. W. Vogel. In zwölfter und völlig überarbeiteter Auflage liegt jetzt der alte und vertraute Führer durch den Wortschatz der Bibel als stattlicher Band vor uns. Prof. Buhl, ein hervorragender Semitist, hat in Verbindung mit A. Socin und H. Zimmern diese Neuarbeitung ausgeführt. Man kann wohl sagen, daß es wesentlich ein neues Werk ist, das hier geschaffen wurde. Nur der Geist des alten Gesenius schwebt noch über demselben, der Geist der strengen Wissenschaftlichkeit und gewissenhaften Forschung. Die Aufgabe, ein deutliches Bild der Sprache durch zahl reiche Belegstellen und eingehende Angaben der Konstruktionen zu geben, ist erreicht; die neuen und neuesten Forschungen sind überall, aber mir der nöthigen Vorsicht verwerthet. Die Trennung des aramäischen vorn hebräischen Theil entspricht nicht nur den Fortschritten der grammatika lischen Wissenschaft, sondern auch dem Bedürfniß derer, die das Werl benutzen werden. Diesen wird auch der deutsch-hebräische Index von Pfarrer Krarner eine sehr willkommene Zugabe sein. Trotzdem ist da - ausgezeichnete Wörterbuch, das noch besonders zu rühmen wirklich über flüssig sein möchte, durch conzisere Fassung der etymologischen Partien, sogar um zwei volle Bogen kürzer geworden. Es ist ein traurigen Zeichen der Zeit, daß man auch bei solchen exakt wissenschaftlichen Werken die Thatsache hervorheben muß, daß das Vorurtheil an denselben keinerlei Rntheil gehabt hat. So kann das vortreffliche und in dieser Auflage auf die volle Höhe der semitischen Philologie gebrachte, gut ausgestattete Werk allen Bibellesern auf das Wärmste empfohlen werden Das „Kurzgefaßte Lehrbuch der Jüdischen Religion für Schule und Haus" von Dr. F. Feilchenfeld, Landesrabbiner von Mecklenburg-Schwerin, ist soeben in zweiter vermehrter Auflage im Verlage von I. M Spaeth's Buchhandlung, Berlin, erschienen. Die eigenartige, streng wissenschaftliche Behandlung der Grundlehren der jüdischen Religion, die Verbindung von frommer Bethätigung der religiösen Satzungen mit freisinniger Auffassung des Bibelwortes zeichnel das Buch aus. Ueberall wird die Weihe, die Veredelung des mensch liehen Lebens als das Ziel der Religion in den Vordergrund gestellt, es ist eine Fülle von praktischen Winken aus einem langjährigen Wirken für Lehrende und Lernende darin enthalten. Der Verfasser hat es ver standen, die tiefsten und schwierigsten religiösen Gedanken in einer ein fachen leicht faßlichen Form vorzutragen. So ist das Buch recht im Stande, das Judenthum in seiner reinsten Gestalt zu zeigen, die Bekenner der Religion zu erheben und im Fest halten an ihren Institutionen zu stärken, sie gegen die landläufigen Angriffe zu wappnen, dem Fernerstehenden aber die höchste Achtung, vor diesen Lehren einzuflößen. Von Herrn Bittorio Castiglioni in Triest, der selbst ein trefflicher hebräischer Dichter, die Gedichte und handschriftlichen Brief? Jos. Almanzi's, der Dichterin Rahel Morpurgo u. A. vor einigen Jahre?, herausgegeben hat, liegt eine neue Schrift vor, welche sich seinen frühere': Publikationen würdig anreiht. Sie erschien unter dem Titel (Krakau 1895) und enthält die bisher größtentheils ungedruckt. Korrespondenz Samuel Vila Lolli's mit I. S. Reggio und S. D. Luzzatto seinem Vetter, nebst mehreren Gedichten. Herr C. giebt in der Einleitung! zu dieser Schrift eine schön geschriebene Biographie des wenig bekannter: Lolli, der den 15. Januar 1788 in Görz geboren wurde. Er war de. Sohn des David aus Cormons, der sich, weil ihm in seinem Geschäft? nichts glücken wollte, den Namen Lolli beilegte. Samuel würdefrüh zum Studium angehalten; nicht älter als zehn Jahre, verfaßte er wie I. S. Reggio, sein um vier Jahr älterer Jugendfreund, auf der Tod des Görzer Rabbiners Moses Chefez eine hebräische Elegie, und ji* fünfzehn Jahren wurde er an der Talmud-Thora-Schule seiner Vater stadt als Lehrer angestellt. 1816 schied er aus dieser Stellung, lebte dann mehrere Jahre als Hauslehrer in Triest, wirkte nach seiner Rück kehr nach Görz wieder als Talmud-Thora-Lehrer, legte aber in Folge Streitigkeiten mit dem Vorstand der Anstalt die Stelle bald zum zweiten Male nieder. Lolli, der Verfasser einer noch handschriftlich vorhandenen hebräischen Grammatik in italienischer Sprache, war wie Reggio, Luzzatto, Almanzi, mit denen er einen lebhaften Briefwechsel unterhielt, ein gewandter Hebraist. Er starb am 18. Mai 1843 in Görz und wurde von Jos. Almanzi und von seinem Schüler E. Ascoli, dem berühmten Professor in Mailand, in Elegien betrauert. Herr Castiglioni hat sich durch die sorgfältige Herausgabe dieser in mehrfacher Beziehung interessanten Korrespondenz den Dank aller Freunde der hebräischen Litteratur erworben, Budapest, 3. Juli. Dr. M. Kayserling. Truck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

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