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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-08-09 · Heft 32 (9.8.1895) · p. Seite 376

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 32 (9.8.1895)
Date
1895-08-09
Page
Seite 376 (sequence 6)
Language
German
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376 Persönlichen Verkehr mit dem höchst jovicilen Manne konnten wir nnr den Eindruck von der wohlthuendsten, weitgehendsten Toleranz seinerseits gewinnen, welches dem Verstorbenen Nachzusage» wir für eine Ehrenschuld halten. Im schönsten Lichte seiner unbeschränkten Menschenliebe zeigte er sich aber erst in seiner letzten Verfügung. Da er kinderlos verstarb, so vermachte er sein ganzes Vermögen, bestehend in 150,600 Mark, zu wohlthätigen Zwecken in der Stadt, in welcher er gewirkt hatte. Bei jeder einzelne» Bestimmung, z. B. bei derjenigen, wo er seinen Willen dahin äußerte, daß befähigte Kinder unbemittelter Eltern für die Zinsen einer angegebenen Summe ihre Beförderung finden sollte», heißt es: Die Bewilligung ist von jedem Glaubensbekenntniß und jeder Partcirichtung unabhängig. Die Nichtjuden sind selten, und >ver weiß dieses nicht, die sich bis zu dieser Höhe humaner, allgeinein menschlicher Denkungsart emporschwingen; und in sehr geringem Maße dringen solche Bestimmungen bei gemachten Stiftungen in die Oefsentlichkeit, wo die Konfession aufgchört hat, besondere Vorrechte zu genießen. Wir wollen nicht undankbar sein für die Einzelsterne, die uns in einer Zeit der politischen und religiösen Befangenheit auftauchen. Wie wohl für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder in den Städten nach Möglichkeit gesorgt ist, so ist doch bezüglich dieses Bedürfnisses auf dem Lande noch ein Mißstand vorhanden, der nicht ernst genug in Beobachtung zu nehmen ist. Wie wir es wenigstens in Ostpreußen hier vor Augen haben, sind kaum Wege vorhanden, auf welchen diesem Uebel mit Erfolg zu begegnen wäre. Auf den Dörfern wohnen fast nur Juden, die, aus Rußland herübergekommen, von einem bessern Religionsunterricht für ihre Kinder keine Ahnung haben; ihr Wunsch geht höchstens dahin, daß dieselben Hebräisch lesen und zur Barmizwah Tefillin legen können. Allein auch für dieses Wenige von dem, tvas wir unter Religionsunterricht verstehen, ist kaum möglich zu sagen, weshalb der Verband der Syiiagogeugemeinden Ostpreußens jetzt die hochernste Sache in die Hand genommen hat. Es wurden von ihm Fragebogen folgenden Inhalts an die Beamten der Gemeinden gesendet. 1. Wie viel schulpflichtige Kinder wachsen in Ihrer Gemeinde ohne Religionsunterricht auf? 2. Wie heißen die Eltern dieser Kinder und sind sie arnr? 3. Erhalten die Kinder von ihren Eltern wenigstens Unterricht im Hebräisch lesen? 4. In welcher Weise kann diesen Kindern (auf dem Lande) Religionsunterricht ertheilt tverden? a) dadurch, daß die Kinder nach der Stadt in Pension gegeben werden? b) oder daß sie monatlich mehrere Male nach der Stadt konnnen? c) oder daß der Lehrer monatlich mehrere Male zu ihnen hinaus führt? ck) ist es rathsam, für die auf denr Lande zerstreut wohirenden Kinder eine Sammelstelle zu wählen, woselbst sie monatlich mehrere Male unterrichtet werden können? Man sieht, der Verband meint es gut; allein, wie auch die einlaufenden Antworten lauten mögen, es wird schwer halten, einen Modus zu finden, dem so schreienden Bedürfnisse in genügender Weise gerecht zn werden. Das Schlimmste dabei ist, daß Diejenigen, die es zunächst airgeht, wir meinen die Eltern dieser Kinder, das allerwenigste Interesse für Beseitigung des gezeichneten Mißstandes an den Tag legen. Das Elend, wie es zu uns hier von Rußland herüberkommt, hat sich schon in der niannigfachsten Weise gezeigt, aber in der Form eines Falles, wie er jüngst hier vorlag, hat es sich bis jetzt noch nicht offenbart. Ein Mitglied der Gemeinde von Gumbinnen wurde vor einigen Tagen von der polizeilichen Behörde darum ersucht, sich nach dem städtischen Gefängnisse zur Verständigung mit einem Individuum zu begeben, das auf der Landstraße bettelnd angetroffen und verhaftet wurde. Dasselbe redete nämlich eine Sprache, die sämmtlichen Polizeibeamten unverständlich war. „Als ich," so erzählte uns später der also zrim Dolmetsch Berufene, „bei dem Arretirten eintrat, schauderte ich vor der Jammergestalt, die sich meinen Blicken zeigte. Von seinem Sitze erhob sich ein hochaufgeschossener, junger Mann, dessen Kleidung die höchste Dürftigkeit verrieth, dessen. Haar wirr um die Stirn liegend sich mit einem Blick vereinigte, der alle Zeichen vorhandenen Wahnsinns in sich trug. Der Unglückliche riß, indem er auf die an ihn gerichteten Fragen mit Talmudcitaten antwortete, Stücke von seinem ohnedies ihm viel zu kurzen Rock ab, und bediente sich derselben als Schnupftuch. So viel war aus seinen Reden zu entnehmen, daß er aus dem Grenzstädtchen Tauroggen her sei. Darüber befragt, ob er nicht nach seiner Heimath zurück wolle, gab er die erste vernünftige Antwort: „Ja, wenn Sie mir eine» Wagen stellen." Dann ließ das von ihm oft mit besonderm Ausdruck hervorgestoßene Wort: Jeschiwabocher, erkennen, daß der Wahnsinnige zu der Kategorie der jüdischen jungen Leute in Rußland gehöre, welche sich für den Rabbinerbecuf vorbereiten. Wie oft die geistige Ueberarbeitung zu der Krankheit des Wahnsinns führt, ist bekannt. Aber iit Rußland wird wenig zur Milderung dieses Zweiges menschlichen Unglücks gethan, und gering ist die Ueberwachung, die man den davon Betroffenen zu Theil werden läßt. Daher konnte es kommen, daß der arme junge Mann seinen Wohnort verlassen, und was sonst vernünftigen Menschen so schwer wird, die Grenze ungehindert passiren konnte. Der Polizei lag viel daran, daß die jüdische Geineinde den Wahnsinnigen auf ihre Kosten über die Grenze bringen sollte. Allein noch während der Verhandlungen darüber wußte derselbe der Aufmerksamkeit seiner Wärter sich zu entziehen und verschwand plötzlich. Von Königsberg berichtet man: Hier starb nach kurzer Krankheit HerrStadtrathWalter Japh a im rüstigstenMannesalter. Derselbe war Mitinhaber des Hauses Jacobson u. Japha und hat als unbesoldeter Stadtrath Jahre lang unserer städtischen Gemeinde seine werthvollen Dienste geweiht. Die Liebenswürdigkeit seines Charakters und seine trefflichen Fähigkeiten sicherten ihm die Liebe und Achtung Aller, mit denen er in Verkehr trat. Are bayerische Rabbinerkonferenz und die Versammlung des Kandesvereins. Bamberg, im Juli. m 15. und 16. Juli tagte hier die dritte freie Konferenz der bayerischen Rabbiner, deren Berathungen auch in diesem Jahre reich an segensreichen und wichtigen Ergebnissen waren. Erschienen waren die Herren Rabbiner Adler-Kitzingen, Dr. Bamberger- Burgpreppach, Bamberger-Kissingen, Bamberger-Würzburg, Dr. Cohn- Jchenhausen, Dr. Eckstein-Bamberg, Dr. Kohn-Ansbach, Dr. Meyer- Regensburg, Dr. Neubürger-Fürth, Dr. Stein-Schweinfurt, Dr. Werner- Burgebrach, Der Werner-München, Wißmann-Schwabach, Dr. Ziemlich- Nürnberg, während alle übrigen nicht erschienenen Herren Rabbiner nach, der Geschäfts-Ordnung vertreten waren. Als Gäste wohnten der Konferenz bei: der erste Vorstand der Kultus-Gemeinde Bamberg Herr Rechtsanwalt Dr. Werner, sowie die Herren RechtsanwaltBeer-München undGütermann- Bamberg. Der geschäftsführende Ausschuß besteht z. Z. aus den Herren: Dr. Cohn-Jchenhausen, Vorsitz. Dr. Neubürger-Fürth, stellv. Vorsitz., Bamberger, Kissingen, Dr. Ziemlich, Nürnberg und den Stellvertretern Dr. Groß, Augsburg, und Dr. Meyer, Regensburg. Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses, Dr. Cohn-Jchenhausen,

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