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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-08-02 · Heft 31 (2.8.1895) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 31 (2.8.1895)
Date
1895-08-02
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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f»9. Jahrgang. Nr. 31. Gerling 2. August 1895- ' int Tempel c der Feier ebetbuch nur rbgefaßt, in en und auch Der GemeLn-ebotr. WeiLcrge zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLHurns". mch dadurch »redigt vorn predigt sin mt. imd örfer. r. 28 dies-,' .Lehranstalt -i rf die Ae^t n, so müßten igen, welc'ue n Charakter gsverletzu'.i r scher Schul : zu bringen welche fine us in Berlin kfurt a. M. Ironie de) il ihm nid i )ß, weil - e Pointirun i Mißerfolg., lt, bereitet., - erschösse-.!dizin, Irl' erzeug un ge flüchtig b. rnt worden ufen lass- . ) „sich nied die phil e nur a\ die sich in Namentli aufmerksam littelte eiue üllen dam! Sissenschau »er Restderu. ein solchem glich seine neuerding n ge such' annimm! t der Vor lden knurr. schäftiguul kation fit i c Zeit, boi'; it ist eins Hoffnunn zur Ueber iedeberg Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. L2 Berlin, 31. Juli. In dem Nachruf, den der Vorstand des „Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" dem verstorbenen Rudolf v. Gneist widmet, finden sich die folgenden interessanten Mittheilungen imer den Antheil des gefeierten Rechtslehrers an den Bestrebungen dieses Vereins: „Rudolf v. Gneist hat unfern Verein mitbegründet und seine :'-wecke trotz seiner vielseitigen und wichtigen anderweitigen Thütigkeit rdt nie erlahmendem Interesse gefördert. Dem Verein seine Kraft und 1 inen weit über die Grenzen des Vaterlandes hinaus gefeierten Namen ,;nr Verfügung zu stellen war ihm Gewissenssache. Der Spott der (Gegner unserer Sache berührte seinen edlen, von umfassender Bildung und echter Humanität getragenen Sinn nicht. Es war sein wiederholt ausgesprochener Wille, bei dem entbrannten Kampf in den Reihen der 2mrtheidiger unserer kulturellen und verfassungsmäßigen Errungenschaften b s zu seinem Lebensende nicht zu fehlen. Noch im Frühjahr, als seine (Gesundheit schon angegriffen war, überraschte und belebte uns bei einer Besprechung von Vereinsangelegenheiten in seinem Hause die Frische s..nes Geistes und die Entschiedenheit, mit welcher er für die Sache des M'reins eintrat. Rudolf v. Gneist bekannte sich, wie er in einer Erl-ärung vom 23. April 1893 sagte, noch immer zu dem Grundsätze der 'hurtigen zivilisirten Nationen, daß der Genuß der bürgerlichen und s mtsbürgerlichen Rechte unabhängig sei von dem religiösen Bekenntnisse, n-'d er hielt sich „verpflichtet, dafür einzutreten, wo er verletzt wird." „ -eit einem halben Jahrhundert — fügte er hinzu — in richterlichem -d ruf thätig, halte ich es für meine Pflicht, für das verletzte Recht des ' wächeren Theiles einzutreten, sobald ich dazu veranlaßt bin, insbesondere ach in der Presse und im politischen Leben der Wahrheit und dem Recht r Geltung zu verhelfen gegen vorsätzliche Entstellung und Verleumdung, i ies sind die Nächstliegenden Gründe, aus denen ich dem Vereine zur bwehr des Antisemitismus beigetreten bin und darin mitwirkte, so i. ott es meine Kräfte erlauben." Berlin, 28. Juli. Sein 25 jähriges Jubiläum als Dozent der Universität Berlin feierte in der vorigen Woche Dr. Karl Lieber mann, * cherordentlicher Professor der Chemie. Liebermann gehört ganz Berlin an. •'Mex erhielt er seine allgemeine wie seine fachwissenschaftliche Ausbildung, und Mub er später ausgiebige Gelegenheit, sein Wissen und Können frucht- > ingend zu verwerthen. Karl Theodor Lieberntann (1842 geboren) besuchte U3 Berlinische Gymnasium zum Grauen Kloster, von dem er 1860 zur i niversität entlassen wurde. Baeyers eindringliche Beschäftigung mit i n Theerfarbstoffen lenkte auch Liebermann auf dieses Gebiet hin. Zusammen mit C. Gräbe gelang ihm hier ein in mehrfacher Hinsicht bed ntsamer Fund, die künstliche Darstellung des Alizarins. In wissens aaftlicher Hinsicht ist der Fund deswegen von hervorragender Be- I-Mtung, weil es hier zum ersten Mal gelang, einen pflanzlichen Farbstoff s-nthetisch darzustellen. Wirthschaftlich bedeutsam wurde die Gräbe- -mebermannsche Entdeckung dadurch, daß sie die Unterlage zu einer auss oehnten Industrie gab, deren wesentlichste Heimstätte Deutschland i urde. Liebermann blieb in der Folge der organischen Chemie dauernd t -cu. Zum Theil allein, zum Theil gemeinsam mit Freunden und Schülern fertigte er eine große Reihe von Experimentaluntersuchungen, l 69 habilitirte sich Liebermann an der Gewerbeakademie und 1870 an i r Universität als Privatdozent. 1872 wurde er Vorsteher des organischen Laboratoriums der Gewerbeakademie. 1879 erhielt er eine äußerem deutliche Professur an der Universität. Berlin, 30. Juli. An der hiesigen Universität har sich kurz norden Ferien eine „Vereinigung jüdischer Sludirender" gebildet, die den Zweck verfolgt, „das jüdische Selbstgefühl in der Studentenschaft zu beleben durch Einführung in die Geschichte und Litteratur des Judenthums, sowie die körperliche! Kraft und Geschicklichkeit der jüdischen Studenten zu pflegen." Der Vorstand des neuen Vereins besteht aus den Herren cand. jur. W. Munk, Vorsitzender, 8tud. med. R. Handtke, zweiter Vorsitzender, Dr. med. E. Kalmus, Schriftführer, 8tud. med. Th. Zlocisti, Kassenwart, Dr. H. Loewe, Turnwart. X Posen, 27. Juli. Vor dem Provinzial museum (ehemaliges Generalkommando) in Posen sind seit einigen Tagen rechts vom Eingänge zwei Grabsteine ausgestellt, die für uns von besonderem Interesse sind. Sie befanden sich nämlich früher auf dem jüdischen Friedhofe an der Breslauer Chaussee, als der letztere nach dem großen Brande, der die Stadt Posen im Jahre 1803 betroffen hatte, dahin verlegt worden war. Der älteste jüdische Friedhof in Posen lag in der Ladenstraße in der Gegend des heutigen Stadttheaters, und hier waren die Steine ursprünglich ausgestellt. Letztere, sog. skandinavische Findlingsblöcke aus röthlichem Granit, weisen in hebräischer Sprache Inschriften auf, die natürlich größtenteils verwittert sind, und der Entzifferung sowie Auffrischung Herrn Rabbiner Dr. Bloch zu verdanken ist. Danach war der eine Stein dem ehemaligen Ober-Rabbiner von Großpolen, dem berühmten Talmudisten Mordechai Jaffe gesetzt, der 1612 starb, der andere dem 1759 verstorbenen Rabbi Abraham Mendel. Hoffentlich gelingt es, beiden Steinen später Platz in einer gedeckten Halle zu schaffen, um sie vor vollständiger Verwitterung zu schützen. J22 Gttesen, 20. Juli. Ein sonderbarer Rechtsstreit schwebt gegenwärtig bei unserm Landgericht zwischen der hiesigen israelitischen Synagogengemeinde, als Klägerin, und der hiesigen israelitischen Schulgemeinde, als Beklagten, über das Besitz-, bezw. Nutzungsrecht des israelitischen Schulhauses, in dem beide Gemeinden aus ganz denselben Mitgliedern bestehen und nicht abzusehen ist, welche Partei von dem Ausgange des Prozesses Vortheil haben könnte. Aus dem Thatbestande läßt sich nur anführen, daß die hiesigen israelitischen Hausväter in ben zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts, nach der Reokkupation der Provinz Posen durch Preußen, von der Negierung aufgefordert und dazu angehalten wurden, für die schulpflichtigen israelitischen Kinder eine eigene Schule zu errichten, dieselbe auszustatten und zu unterhalten. Anfangs behalf man sich in gemietheten Räumen, und erst nachdem durch die Allerhöchste Verordnung vom 1. Juni 1833 den israelitischen Gemeinden in dem Großherzogthum Posen Korporationsrechte verliehen wurden, drang die Regierung darauf, daß für die hiesige israelitische Schule ein eigenes Schulhaus errichtet werde. Die israelitische Korporation kaufte nun in der Hornstraße ein Grundstück und erbaute darauf ein Schulhaus, das sie vollständig einrichtete und im Jahre 1838 der israelitischen Schule zur ausschließlichen Benutzung überwies. Das Eigenthum des Schul-Grundstücks wurde damals im Hypthekenbuche auf den Namen der israelitischen Korporation eingetragen; die Repräsentanten setzten nicht nur den Etat für die Schule fest, sondert: bewirkten auch die Umlage der erforderlichen Beiträge für die Korporations-Mitglieder, ebenso wurde auch der Schulvorstand aus ihrer Mitte gewählt. Nachdem dieses Verhältniß unbestrittett über ein Menschenalter hindurch angedauert hatte, entschied plötzlich, bei Gelegenheit eines Streites zwischen der Nepräsentanten-Versammlung und dem Schulvorstande über das Recht der Etats-Festsetzung für die Schule, sowohl der Oberpräsident der Provinz Posen, als auch der Minister der geistlichen :c. Angelegenheiten durch Reskript vom 24. Oktober 1870 zu Ungunsten der Repräsentanten, indem sie zu der Annahme gelangten, daß der hiesige Schulverbano eine besondere, mit der Synagogen-Gemeinde nicht identische Korporation bilde. — Seitdem gelten nun beide Gemeinden, die vorher juridisch als eins betrachtet wurden, als getrennt, doch fand, trotz dieser im Verwaltungswege ausgesprochenen Trennung, merkwürdigerweise niemals eitte Auseinandersetzung des bis dahin gemeinsamen Vermögens statt, vielmehr verblieb jede der beiden Gemeinden im uneingeschränkten Besitz der von ihr benutzten Grundstücke. — Inzwischen fanden aber in der hiesigen Synagogen-Gemeinde im vorigen Jahre Neuwahlen statt, und die Männer, welche damals gewählt wurden, ermittelten nun, daß der

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