Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1895)
- Date
- 1895-08-02
- Page
- Seite 370 (sequence 10)
- Language
- German
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370 Hiermit aber sind noch nicht alle jene Schranken besprochen, die einem so natürlichen Borgang, wie er sich bei der Aenderung von Namen vollzieht, von der neueren Gesetzgebung gezogen worden sind; wobei übrigens hervorgehoben werden mag. das; diese Schranken wesentlich im polizeilichen Jnteresie errichtet sind, wahrend die der Namensänderung selbst, d. h. die Nuswahl des neuen Namens an Stelle nnd für den alten, der Behörde ganz gleichgiltig ist. Man hat vielfach darüber gestritten, welchem Rechtsgebiet eigentlich das Recht auf den Namen und seine Aenderung angehöre. Die Einen erklärten dieses Recht für ein reines Privatrecht, Andere wiederum meinten, es gehöre ganz und gar dem öffentlichen Rechte an; eine dritte Meinung endlich neuesten Datums behauptet, daß es keinem von beiden Gebieten angeyöre, daß es vielmehr ein Bestandtheil der sozialen Rechtsordnung sei, da die Nothwendigkeit der Namelisführung aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben unmittelbar entspringt und die Regeln derselben aus der gesellschaftlichen Rechtsanschauung fließen?) Aus der ersten Anschauung, daß nämlich das Recht auf den Namen ein Privatrecht sei, folgert man, daß den Familien, deren Namen angenommen werde, ein Widerspruch hiergegen zustehen müsse. Namentlich sind in Frankreich eine Reihe von Entscheidungen des höchsten Gerichtshofes ergangen, welche dieses Einspruchsrecht gewissermaßen regeln?) Auch für Preußen hat man aus einer Reihe von Vorschriften, die Adoption und die Ehe zur linken Hand und dergl. Institute regeln, das Widerspruchsrecht der Familie konstruirt?) Nun sagt zwar Jhering?) der wie kein Anderer den Einflttß des Rechts auf das tägliche Leben und umgekehrt aller Aeußerungen dieses Lebens auf das Recht zum Gegenstände seiner Untersuchungen gemacht hat: „Wenn Schmidt den Namen Meier, oder Meier den Namen Schmidt annimmt, so würden im ersteren Falle sämmtliche Meier, im letzteren sämmtliche Schmidt dagegen Einsprüche erheben können. Zu welchem Zweck? Ein Interesse steht hier gar nicht auf dem Spiel; den Trägern beider Namen faim es gänzlich gleichgiltig fein, ob ihre Zahl sich um eine vermehrt; mit jedem Geburtsfall in einer dieser Familien tritt ganz dasselbe ein." Nichtsdestoweniger bestimmt für Preußen der Circular-Erlas; vom Jahre 1867, daß (nicht nur die nächsten Angehörigen des Antragstellers, sondern auch) bei der Annahme des Namens einer bestimmten Familie die nächsten männlichen Mitglieder dieser Familie über den Antrag zu hören sind. Ja. auch der Entwurf desjenigen Gesetzes, das zukünftig für ganz Deutschland Recht schaffen soll, der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches^) hat das Recht auf Führung eines bestimmten Familiennamens, als ein Privatrecht anerkannt und gegen denjenigen, welcher unbefugter Weise den gleichen Namen führt, eine Klage auf Unterlassung dieser Namensführung, ja sogar eine Klage auf Schadenersatz zugelassen. Hat man nun aber alle diese Klippen glücklich umschifft, ist es endlich gelungen, die behördliche Erlaubnis; zur Namensänderung zu erlangen, hat auch kein berechtigter Dritter Widerspruch erhoben, dann kann man getrost den neuen Namen führen. Der neue Name erfüllt genau denselben Zweck, den der alte zu erfüllen hatte. „Name ist Schall und Rauch!" x) H. Roeßler: Das soziale Verwaltungsrecht. Erlangen 1872, I 80- 2) Dalloz: a. a. O. pg. 519 ff. 3) Erkenntniß des Reichsgerichts v. 5. August 1883. Just. Min. Bl. 1884 S. 37. 4) Jhering. Rechtsschutz gegen injuriöse Rechtsverletzungen. Jahrbuch für die Dogmatik des heut. röm. und des Privatrechts. Bd. 23 Januar 1885. S. 320 ff. 5) Motive zum Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches. Berlin 1888' Bd. IV. S. 1005. Etf2iiumMni.mil! w -... „üiinriii/.i'V:-. : ülrniiWIfmlliift : 1 * 1 FEUILLETON ü & 1 ggziiumiwmmiii zsiinniuumuii — ^ii^nTni^iiiii^nfnii>iiiiiitHijnfnii>iitiii^nrnu/jiiiiiMüninii^iiniiiiijnTnii^iiiMi»ü.ininiii<!iiiiikiin>nii^Hi^!MiWuWWliMmMIMiIfWWWiMWlWWMmMWMWMWWMMu>ilMkMMiM --—-, i—-i mmm-i i-> Der Iudendolrtor von Herrenstein. Von M v. Schlägel. (Fortsetzung.) J^s war ein eigenartiges Bild, wie die beiden jungen Männ i & einander gegenüber standen, der Eine, der Typus des Ger ' inanen, groß, breitschulterig, mit blondem Haar und Ba t lind mit hellblauen Augen, der Andere kleiner, doch wohlgebaut ui geschmeidig, mit gelblich bleichem Teint und dunklem Gelock üb i mandelförmigen braunen Augen, die in diesem Augenblick Feuer zu sprühen schienen, trotz seiner äußerlichen Ruhe. „Alle?" fragte er noch einmal mit metallharter Stimme. Noch hofften Einige, Kurt würde den ihm so großmüthig cröffneten Rückzug benutzen und die Sache nicht ans die Spitze treiben, doch dieser dachte nicht daran. Er stieß sein Bierglas so hart ain den Tisch, daß es zerbrach, und wiederholte schroff: „Ja, Alle!" Der Italiener wurde blaß bis in die Lippen. „Sie werden das vertreten. Ich bin Jude." Wie Hammerschläge fielen die Worte in der tiefen Stille. Unwillkürlich wich Kurt zurück; er schwankte auscheinend einen Augenblick, dann zog er geringschätzig die Achseln in die Höhe und wand e sich zum Gehen: „Mit Juden rede ich grundsätzlich nicht." „Sie werden mir Rede stehen — oder" . . . Kurt that als höre er nicht. „Oder," klang es weithin vernehmbar durch den Saal, „Sie sn d nicht nur ein Berläumder, sondern ein jämmerlicher Feigling!" Kurt fuhr herum. Er sah alle Blicke ans sich gerichtet, sah, r :c er völlig allein stand, und wilde Wuth erfaßte ihn. Mit erhoben v Hand stürzte Pinnowitz auf den Italiener zu, der unbewegt mit o:= kreuzten Armen da stand. Jetzt schob der rechte Fuß sich vor, nuui sah fast, wie die Muskeln des Körpers sich spannten, geschmeidig brg sich die schlanke Gestalt zur Seite und wie ein gefällter Stamm stürnc Pinnowitz zu Boden, gefällt durch das eigne Ungestüm. Ein wilder Tumult erhob sich. Einige warfen sich Kurt ei gegen, der aufspringend sich noch einmal ans den Gegner stürz n wollte; Andere drängten den Italiener zurück. Kurt stieß mit fc » Füßen »m sich — „Los," schrie er, „oder es giebt ein Unglück!" „Keine Prügelei hier," tönte es von verschiedenen Seiten, „mach: e auf anständige Weise aus!" „Mit Juden schlägt man sich nicht," rief Kurt wild, „mni peitscht sie aus!" „Hollah! Er ist Student, wie wir Alle!" „Um so schlimmer! Wer heißt die Bande studiren und sh hier einzudrängen." Es lag ans der Hand, daß Kurt uiiznrechnnngsfähig war, da Italiener jedoch hatte seine volle Selbstbeherrschung bewahrt, er wandte sich an seine Umgebung. „Ich bedaure diese Szene, meine Herren; Sie werden mir bestätigen, daß nicht ich sie herbeigeführt habe." „Gewiß nicht," kam die Antwort zrirück, „wir Alle bedauern sic.'