Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1895)
- Date
- 1895-08-02
- Page
- Seite 368 (sequence 8)
- Language
- German
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368 sechs- und siebenhundert Jahren unter Juden sich nicht gescheut hat, an Stelle früher geführter neue deutsche, dem damaligen Gebrauche Andersgläubiger angepaßte Namen anzunehmen. Aus der Namensführung während der weiteren Periode von 1492 bis ins 18. Jahrhundert hinein zieht sodann Zunz die Regel, daß während dieser Zeit die verschiedensten der Landessitte entlehnten Namen bei Juden in Gebrauch waren. Allerdings mögen zum Schluß dieser Periode die Verhältnisse sich wieder «in klein wenig verschoben haben. Zwar in Berlin ist hiervon nicht viel zu bemerken gewesen. Seitdem durch das Aufnahme-Edikt vom 25. Mai 1671 Juden der Aufenthalt in Berlin gestattet war, finden wir den größten Theil derselben mit deutschen und in Deutschland gebräuchlichen Namen benannt. Die Veit, die Rieß, die Gumpertz, die Magnus') sind den heute lebenden Generationen wohl noch bekannt, zum Theil wandeln die Nachkommen jener Stammväter noch unter uns. Aber auch diese ältesten Berliner Juden haben ihren Namen nicht iinmer behalten. Hat doch selbst der Mitgründer des Vereins für Kultur und Wissenschaft des Judenthums, Jmanuel Wolf, seinen Namen in Wohlwill umgewandelt. Der Name Wolf war der Vorname seines Großvaters gewesen; er stammte aus Harzgerode in Auhalt-Bernburg, wo die Juden im Anfang des Jahrhunderts noch nicht genöthigt waren, Familiennamen zu führen. (Mitth. des Herrn Adolff Wohlwill.) — Aber auch in einer von strenggläubigen Juden dicht bevölkerten Gegend, wie die heutige Provinz Posen war, finden sich schon im 18. Jahrhundert deutsche und polnische Familiennamen unter den Juden. Ein Lachmann^) und ein Pinkiewicz gehören schon 1722 zu den Senioren der jüdischen Gemeinde zu Posen; ein Breslauer wird schon 1736 als Deputirter derselben Gemeinde zum König von Polen gesandt. Ebenso werden die Namen Mamroth und Kantorowiz in demselben Jahrhundert schon genannt. Nichtsdestoweniger scheint aber — wohl in Folge der vielfachen Verfolgungen, die größere Zahl von Juden, insbesondere die aus dem heutigen Polen nach Deutschland und Oesterreich, ja selbst nach Frankreich Eingewanderten, sich auf die Annahme sogenannter biblischer Namen beschränkt zu haben. Denn jetzt beginnt die gesetzgeberische Thätigkeit, welche die Juden zur Annahme von Familiennamen zwingt oder ihnen den Gebrauch gewisser Name» untersagt. Um mit Preußen zu beginnen, so verordnete das Edikt vom 15. März 1812 und die Kabinetsordre, vom 22. Dezember 1833") daß die im Großherzogthum Posen lebenden Juden einen bestimmten Familiennamen anzunehmen haben, und bestimmt das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847* * 3 4) für die ganze preußische Monarchie, daß die Juden zur Führung fest bestimmter und erblicher Familiennamen verpflichtet seien. In Oesterreich verordnete sogar schon das kaiserliche Patent vom 12. November 17875), daß die Inden bestimmte Geschlechtsnamen zu führen haben; Namen aus der jüdischen Sprache oder nach den Orten des Aufenthalts haben aufzuhören. Noch bis zum Schluß des Monats November des Jahres 1787 habe jeder jüdische Hausvater seinen Namen anzumelden. In Frankreich endlich verordnete das Dekret vom 20. Juli 1808°), daß jeder Jude, welcher einen Familieir- ') Ludwig Geiger. Geschichte der Buden in Berlin. 1871. 2) Perles. Geschichte der Juden in Posen. Breslau 1865. Pag. 95, 96, 101. 3) Gesetzsammlung Jahrg. 1812, S. 17 und 1834, S. 3. 4) Jahrgang 1847, S. 263 (§ 5.) 6) Josef Kaßrer. lieber die Personennamen und deren Aenderung nach österreichischen Gesetzen. Wien 1879, S. 11. «) Dalloz, Bd. 32, S. 520. Bd. 29, S. 715. »amen noch nicht führt, einen solchen innerhalb vier Monaten anzumelden habe, widrigenfalls er des Landes verwiesen werde. Die Folge dieser Bestimmung war, daß den Juden eine große Anzahl von Namen zudiktirt wurden und heute noch von Vielen getragen werden, die zu Spott und Hohn Veranlassung gaben. Viele Juden wollten oder konnten die schwere Wahl des Namens nichi ausüben, und so wurde ihnen der Familienname von den Behörden einfach zugetheilt. Wie es in Oesterreich hierbei zugegangen ist, hat K. E. Franzos ') mit der Feder eines begnadeten Dichters geschildert. Thränen, zugleich des Schmerzes und des Mitleids, treibt er ins Auge, wenn er mit echtem Humor schildert, wie der Eine Weinstein, der Andere Steinwein, der Eine Tagfalter, der Andere Nachtfalter benannt wird; wie Galgenvogel, Galgenstrick, Todtschläger, Lumpe und Taschengreifer den Herren Biedermann, Wohlthäter, Ehrlich, Sanftmuth und Armenfreund gegenübergestellt wurden; wie Heinrich Spaarmann und Heinrich Verschwender ihren Namen erhalten; wie Fräulein Nanette Küsse mich nur verschämt ihren Namen zu flüstern wagt, und wie die Namen Maschiendraht und Pulverbestandtheil entstanden sind. Ist es gestattet, aus Eignem einige Beispiele hinzuzufügen, so dürfen als Namen, die Juden angenommen haben oder haben annehmen müssen, bezeichnet werden: Eiseck, Pfefferkandelbestandtheil, Joseph Wosgethdichan, Matematik und Nochem Komissar, Abraham Johselbst, Josef Temperaturwechsel, Jsaac Tintenpulver. Und wenn schließlich neben dem Franzos'schen Schulkameraden Gabriel Singmirwas noch Herr Chaim Machmirwas genannt wird, so ist damit gleichfalls der wirkliche Name eines Juden wiedergegeben. Daß bei dieser Namensänderung auch sonst mancherlei Kuriosa untergelaufen sind, hat man schon hier und da erfahren. So leben in der Stadt Posen noch heute drei leibliche Brüder, welche ganz verschiedene Familiennamen führen: der älteste heißt Jeremias, der zweite Victor, der dritte Lippmann; so heißt der eine Theil einer Familie Maiower, während der andere sich Szyfer nennt; so bezeichnet man eine kleine Stadt in der Provinz Posen, in welcher der Vertreter der Staatsbehörde den einzelnen jüdischen Familienvätern in der Reihenfolge, in der sie vor ihm erschienen, immer wieder die Wochentage Montag, Dienstag u. s. w. als Familiennamen auferlegte. Natürlich haben sich die Juden gegen solchen Zwang gesträubt, wie jeder Zwang Widerstand hervorruft. Und deshalb konnte es auch dahin kommen, daß man die Annahme anderer als biblischer Namen, insbesondere die Namensänderung für unzulässig erklären wollte, ja, daß noch heute in besonders erregten Zeiten die Namensänderung verpönt wird. Znnz aber, der gewiß, wie überall, so auch hier, als Autorität herangezogen werden kann, erklärt es als ein „natürliches Ereigniß, Sprache und Namen des Volkes sich anzneignen, unter welchem man lebt" 2) (wir würden jetzt sagen, dem man angehört). Deshalb ist auch der Vorwurf, den man einem Juden wegen einer Namensänderung macht, unbegründet. Haben doch selbst die heftigsten Verfechter der hier widerlegten Auffassung nichts dagegen gehabt, daß der Vorname geändert wird, daß also ein Jude, der Aron Müller heißt, sich Arnold Mueller nennt, während sie sich für berechtigt hielten, die Aenderung des Familiennamens zu verdammen, also 0 Karl Emil Franzos: Namensstudien aus der großen Ebene. Stuttgart 1888 I. 127-49. 2) Zunz S. 33.