Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1895)
- Date
- 1895-07-26
- Page
- Seite 356 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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35« hervorragender Rabbiner, ein Großer seines Zeitalters, er ging (später) nach Jerusalem und starb daselbst; auch Rabbi Meir Angeld) der das Buch Massoroth Hab'rith haggodol, einen Kommentar über die Massoruh, verfaßt hat und ein bedeutender Darschan (Prediger) gewesen, lebte daselbst (in Sofia) ging aber dann nach Safed, und starb daselbst; in deren Zeit lebte in Deutschland Rabbi Sabbatai Aschkenasi?) der das Buch Sifte Kohen, einen Kommentar zum Schulchau Bruch, schrieb, der noch während seines Lebens im Jahre 5406 (1646) gedruckt wurde." Denn wenn auch fromme Leute, die das 60. Lebensjahr überschritten hatten, Herz und Auge nach Pälästiua gerichtet hatten und wenn auch wankenden Fußes, doch freudig sich auf die beschwerliche Reise machten, so starben dennoch naturgemäß viele Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes vor dem 60. Lebensjahre, und diese wurden in Sofia selbst auf dem jüdischen Gottesacker bestattet. Hoffentlich haben um noch einmal Gelegenheit, Weiteres über diesen Gegenstand mittheilen zu können. Ueber Namensänderung. Von Rechtsanwalt Bernhard Breslauer. II. Sn der That sind schon aus der Vorzeit einzelne Namensänderungen ausgezeichnet, welche offenbar ein größeres Aufsehen erregt haben müssen, weil sie sonst uns nicht anfbewahrt wären. Von Semiramis erzählt man z. B., daß sie ihren Sohn Gardus bei seiner Ernennung zum Statthalter Armeniens veranlaßt habe, an Stelle seines früheren den Namen Ara anzunehmen, den vor ihm der Herrscher Armeniens geführt hat?) Und wenn man die Geschichte früherer Völker durchforscht, kann man noch eine Reihe anderer Beispiele dieser Arten ausfinden; haben doch selbst die römischen Gesetzgeber über die Namensänderung Anordnungen zu treffen für nothwendig gesunden — ein Beweis, daß Namensänderungen schon damals durchaus gewöhnlich waren. Man hat früher angenommen, daß die Namensänderung imnier oder wenigstens in der Regel Zusammenhänge mit einer anderweiten Veränderung in den gesummten Lebensverhältnissen des Menschen. Das trifft für die Gegenwart nicht mehr zu. Eine Darlegung der Gründe, welche heut zu einer Namensänderling führen, wird ergeben, daß oft eine Veränderung in der Umgebung des Menschen, in den Lebensanschauungeu und Gebräuchen der Zeit es ist, welche zur Namensänderung Veranlassung giebt. Als erste Art der Namensänderung wird zu berücksichtigen sein diejenige, welche wohl regelmäßig mit einer Aenderung des religiösen Bekenntnisses eiutritt. Zwar nimmt der Konvertit nicht immer einen anderen Familiennamen an. Zum wenigsten aber pflegt der Vorname verändert oder ein neuer Vorname den, alten hinzugefügt zu Ausgaben findet sich und obwohl dieser Name auch in Zunz' Namen der Juden flch findet, glauben wir, daß der Orthographie Sancho der Vorzug zu geben ist. 0 Rabbi Angel, Sohn des Rabbi Chajjim, verfaßte ein Buch unter dem Titel TI? (Baum des Lebens), das erst 1772 in Salonich gedruckt wurde (siehe Ben Jacob Seite 446 Nr. 512.) Angel heißt zu deutsch „Engel", ist gleichfalls spanisch. Rabbi Sabbatai Aschkenasi wird gewöhnlich unter dem Namen, Sabbatai Kohen, odernach den Anfangsbuchstaben seines Werkes jng Schach genannt. Er starb in Holleschau (Mähren), und hat mein geliebter Schwiegervater, Oberrabbiner Josef Weiße in Waag-Neustadtel (Ungarn) dessen Grabsteinschrist in M. Stern'sKvchba Jizchak veröffentlicht. -) Salverte I. 383. werden, z. B. Johannes oder Abraham. Ebenso verhält es sich beim Eiutritt eines Katholiken in ein Kloster. Der bisherige weltliche Name verschwindet; Mönch oder Nonne erhalten einen neuen Namen, und zwar ausschließlich einen neuen Vornamen. Wie der Glaube, so giebt der Aberglaube Veranlassung zu Namensänderungen. In gewissen Gegenden Deutschlands werde» Kinder, die schwer erkrankt, sind und bei abergläubigen Juden überhaupt schwer Erkrankte mit einem neuen Namen belegt, gleich als ob hierdurch der Mensch ein neues Individuum werde, auf welches die Krankheit nicht mit übergeheil könne. Namensänderung bei Thronbesteigungen sind von jeher zu verzeichnen gewesen. Kaiser, Könige, Fürsten, Päpste nehmen denjenigen Namen au, den sie in der Reihe ihrer Vorfahren gewiffermaßen zur Vervoüständiguug der historischen Entwickelung ihrer Familie oder des Herrscherhauses eiuzunehmen sich vorgesetzt haben. Ebenso bekannt sind Namensänderungen von Prinzessinnen, welche in eine ausländische Fürsteufamilie hineiuheirathen. In beiden Fällen pflegt es sich in der Regel nur um Aenderungeu der Vornamen zu Handel». Wie die deutschen Prinzessiiinen ihre Vornamen Helene, Charlotte in Alexandra oder Jelisabeta umwandeln, wenn sie russische Prinzen heirathen. Umgekehrt erhalten japanische und chinesische Herrscher nicht bei der Thronbesteigung, sondern bei der Niederleguug der Herrscherwürde und des. bei dem Tode einen nelieu Namen, der ihr Andenken gewiffermaßen mit denjenigen ihrer Vorfahren verknüpft?) Sodann pflegt wohl eine Namensänderung einzutreten bei deni Uebertritt in eine neue Staatsangehörigkeit. Nicht zlvar dann, wenn innerhalb deffelben Staatsverbandes, etwa des deutsche» Reiches, der Angehörige eines Bundesstaates die Angehörigkeit in dem andern erwirkt. Wohl aber dann, wenn der Uebertritt in den Verband eines völlig anderen Staatengebietes erfolgt. In der Regel pflegen allerdings in Fällen dieser Art nur Deutsche ihren Namen zu verändern, sei es, daß sie ihn völlig in die Sprache ihres neuen Heimathstaates übertragen, wenn z. B. ans Herrn Müller plötzlich ein Monsieur Meunier wird, aus Herrn Bäcker Monsieur Boulauger, aus Herrn Rosenberg Mr. Moutrose, aus Herrn Goldschmidt Mister Goldsmith, aus Herrn Steiuweg Mister Steinwey wird; sei cs, daß sie dem Namen einen der neue» Heimathssprache anklingenden Zusatz oder einen, den neuen Landsleuten geläufigeren Auslaut beifügen, z. B. durch Anfügung des italienischen „O", des russischen „off", oder des polnischen „sky" oder „icz" z. B. aus Marschall Marszalski, aus Lehmann Lenianski, aus Miller Milerowicz, aus Pole und Polak Polakoff. Diesen Kategorien ähneln diejenigen Fälle, in welchen Namen irgend eines wirklichen oder angeblichen Vorfahren, insbesondere angeblicher adliger Voreltern zu Erhöhung des Glanzes der eigenen Person oder Familie angenommen werden, Fälle, die übrigens schon vielfach im alten römischen Reiche vorgekommen fiub* 2) und die am häufigsten im heutigen republikanischen Frankreich Vorkommen (z. B. Mr. de Rochesort; de Cassagnac), ebenso wie sie schon zur Zeit der ersten Republik Veranlassung zum Erlaß von Verboten gegeben haben?) Aber auch in Deutschland sind Fälle dieser Art nicht selten. Man kann hier gleich die Naniensänderungen anfüge», welche bei wirklichen Staudeserhöhungen recht häufig erfolgen, sei cs, daß durch einen Zusatz zu dem bisherigen Namen das Adelsprädikat zum Ausdruck gebracht wird, z. B. Blücher von Wahlstadt, Lucius von Ballhanse», 0 Salverte 1, 340. 2) ©inert pg. 105. ®) M. D. Dalloz: Jurisprudence generale. Paris 1855. Bd. 32, S. 505. ff.