Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1895)
- Date
- 1895-07-19
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Hieronymus Lorm für seine Tochter 10,000 fl. und dergl. m. — Die neueste Kampfesweise der Antisemiten ist: Die Versammlungen der liberalen Wähler gewaltsam auseinander zu sprengen, und dieses Manöver gelingt ihnen Dank ihrem allzeit getreuen Janhagel, zumeist vortrefflich; den Höhepunkt erreichte das blindwüthige Treiben oes verhetzten Pöbelhaufens nach einer am 12. d. M. stattgefundenen Liberalen Wählerversammlung, wo die Polizei dem wüsten Toben machtlos gegenüber stand und die Theilnehmer an der Wählerversammlung sich genöthlgt sahen, durch Hinterthüren ins Freie zu gelangen, um der Rotte nicht in die Hände zu fallen. „Wenn sich die Wiener das fernerhin gefallen lassen," sagte Professor Sueß, „dann geschieht ihnen recht! Große Heiterkeit erregte der Hinweis Dr. Richters auf die beliebte Redensart von den „jüdischen Unterdrückern". „An dem Anwachsen der antisemitischen Bewegung", sagt Abgeordneter Noske, „habe nur die langjährige Duldung Schuld, die man diesem Schandflecke des Jahrhunderts angedeihen ließ." — Im Reichsrathe brachten die Abgeordneten Wrabetz. Noske und Genossen folgende Interpellation an den Minister des Innern ein: In der gegenwärtig in Wien im Zuge befindlichen Wahlbewegung verfolgen die christlichsozialen Antisemiten, wie zwei nacheinander vorgekommene Fälle beweisen, die Absicht, die von ihren Gegnern einberufenen Wählerversammlungen durch Eindringen unberufener Elemente zu sprengen und zu verhindern, daß der Wählerschaft die Wahrheit über die christlichsozialen Antisemiten bekannt werde. Mit welch' niedrigen Mitteln hierbei zu Werke gegangen wird, erweisen wir durch die beiliegenden zwei Einladungskarten zu einer deutsch-fortschrittlichen Wählerversammlung vom 10. d., von denen die eine echt, die andere offenkundig gefälscht ist. Durch dieses Vorgehen, welches nur eine Fortsetzung einer Reihe anderer Gewaltthätigkeiten ist, die in letzter Zeit aus Ausfluß der christlichsozialen Bewegung zu Tage getreten sind, werden Oie nichtchristlichsozialen Wähler in der Ausübung des Versammlungsrechtes thatsächlich gehindert, ohne daß es bis jetzt versucht worden oder gelungen wäre, die Urheber der arrangirten Skandale und die nicht zum erstenmale vorgekommenen Fälschungen von Eintrittskarten zu eruiren und die Freiheit der Berathungen zu schützen. Die Unterzeichneten stellen Oie Anfrage: Welche Maßregeln gedenkt die Regierung den Anstiftern oer erwähnten Ruhestörungen und Fälschungen gegenüber in Anwendung zu bringen, um den Wiener Wählern nichtchristlichsozialer Gesinnung die ungehinderte Ausübung des ihnen gesetzlich zustehenden Versammlungsrechtes und die Freiheit ihrer Berathungen zu gewährleisten? B. Budapest, 11. Juli. Mit dem Jnslebentreten des Gesetzes über die staatliche Matrikelführung beginnt im jüdischen Gemeindeleben ein neues Stadium, welches die Aufmerksamkeit der berufenen Organe unserer beiden, in letzterer Zeit so oft hervorgehobenen Organisationen verdient. Vor zehn Jahren wurden nämlich sämmtliche Gemeinden Ungarns mittelst ministeriellen Erlasses, welcher als Kriterium einer jüdischen Gemeinde das Matrikelführerrecht bezeichnete, in etwa fünfhundert Matrikelbezirke eingetheilt, die einen „matrikelführenden" Rabbiner oder Rabbinatsverweser wählen mußten. Die meisten derselben fügten sich recht bald dieser Anordnung, welche auch die Rechte derselben den israel. Gemeinden gegenüber regelte. Nun hört aber mit dem Jnslebentreten der staatlichen Matrikelführung erwähntes Kriterium auf, und so zerfallen wieder die fünfhundert Matrikelbezirke in zwei bis dreimal so viel kleinere Gemeinden, deren Zusammengehörigkeit nicht geregelt ist und die durch die Krästezersplitterung ihrer Aufgabe nicht entsprechen können. Viele „matrikelsührenden Rabbiner glaubten ihre nach dem erwähnten Erlasse unkündbaren Stellen für gefährdet, zahlreiche Gemeinden, deren „matrikelführende" Rabbinatsstellen in letzterer Zeit vakant wurden, verschoben die Rabbinerwahlen, nachdem es zweifelhaft wurde, daß auch die Filialgemeinden nach dem Jnslebentreten des Matrikelgesetzes zu den gemeinsamen Lasten herbeigezogen werden können. Nun verständigt die israel. Landeskanzlei die Gemeinden, daß das Jnslebentreten der kirchenpolitischen Gesetze die Stellung der israel. Matrikelsührer, die vor dem 1. Oktober gewählt wurden, nicht im Geringsten alterire, und daß diejenigen Verordnungen, welche die Rechte der israel. Matrikelführer den israel. Gemeinden gegenüber regeln, auch weiterhin in Kraft bleiben. Sie sind ausschließlich berechtigt, aus diesen Matrikeln Auszüge zu geben u. s. w. Somit bleibt die Zusammengehörigkeit jener Matrikelbezirke, die im Laufe der letzen zehn Jahre einen matrikelführenden Rabbiner wählten, noch eine Zeit lang unberührt, und die „matrikelführenden" Rabbiner bleiben noch weiter im Besitze der schon erworbenen Rechte, wenn auch bei durch den Verlust der Staatsgiltigkeit der vom 1. Oktober weiter geführten Matrikel stark verkürztem Einkommen. Wie die Zusammengehörigkeit jener Matrikelbezirke, die derzeit keinen „matrikelführenden" Rabbiner haben und demnach durch die Person desselben nicht aneinander gebunden sind, geregelt wird, ob die Stellung des später gewählten Rabbiners eine unkündbare bleiben wird und über viele damit zusammenhängende Fragen schweigt die Chronik der Organe unserer beiden Organisationen. — Der israel. Land es-Lehrer verein, dem von den im Lande wirkenden mehr als 1000 jüdischen Lehrern nur 538 angehören, hielt diese Woche seine Generalversammlung ab. Der Verein, dessen Thätigkeit durch stets auftauchende Zwistigkeiten und Parteiungen gefährdet erscheintverfügt über ein Vermögen von 109,272 und vertheilte an Wittwen, kranke und hilfsbedürftige Lehrer 12,000 Kronen. Nachdem die gegen den Vereinspräsidenten und den Redakteur des Vereinsorganes gerichtete Agitation zu einer langwierigen Debatte, die aber mit einem Vertrauensvotum endigte, Anlaß gab, wurden 13 Ehrenmitglieder und die Vereinsleitung gewählt. Präsident I. Kornfeld und Redakteur Jonas Barna erhielten die glänzendste Genugthuung, die ihnen der Verein bieten konnte. Ersterer wurde wieder gewählt, während Letzterem eine goldene Feder überreicht wurde. Es wurde ferner beschlossen, daß der Verein die Geschichte der jüdischen Volksschule in Ungarn schreiben lasse und daß dieser an dem während der Millenniums- Ausstellung hier tagenden Landes-Lehrerkongresse theilnehme. Hierauf hielten David Schön und Rabbiner Dr. A. Perls Vorträge über den Religionsunterricht. Eine Abordnung des Vereines überreichte dem Kultus-und Unterrichtsminister Wlassies das Diplom über die zum Ehrenmitgliede erfolgte Wahl. — Prof. Julius Pikler wurde vom Universitätssenate für den Lehrstuhl der Rechtsphilosophie an der hiesigen Universität primo loco vorgeschlagen. Rußland. F. Warschau, 10. Juli. In den „Odess. Nowosti" finden wir eine Korrespondenz aus Neu Ukrainka, in welcher über die geistige Verwahrlosung der dortigen Gemeinde berichtet wird. Es heißt in dem Bericht, daß es in Neu-Ukrainka 1000 Juden gebe, daß diese jüdische Bevölkerung dort die Majorität bedeute, daß die Gemeindeverwaltung nach altemund schlechtem Brauche geleitet werde, daß es die Schuld der dort wohnenden Juden sei, daß keine Verbesserung ihres Kommunalwesens in Scene gesetzt werde, daß die jüdische Bevölkerung dortselbst, der Aufklärung wie der Reform abhold, an dem Althergebrachten zähe festhalte, und daß die Hauptschuld in dem Umstand zu suchen sei, daß der dortselbst angestellte Rabbinatsverweser kein von der Regierung eingesetzter Rabbiner sei. — Im Gouvernement Mohilew wurden diese Woche die „Melamdim" (jüdischen Lehrer) zu den zuständigen von der Regierung eingesetzten Rabbinern beschieden und ihnen dortselbst die diesbezüglichen von dem Kultusministerium neu getroffenen Anordnungen vorgelesen. Nach denselben ist es den Melamdim verboten: 1. in einer Wohnung zwei Chadorim (Klassenzimmer) zu unterhalten; 2. ihre Schüler im Talmud und hebräischer Grammatik und Elementarlehre zu unterrichten, sowie mit den Schülern die hebräischen Schriften moderner Schriftsteller, wie Schulmann, rc. zu lesen; 3. die Chadorim (Schulzimmer) mit Bildern der Größen Israels zu schmücken, und 4. Pensionen zu unterhalten. Gestattet ist ihnen zu unterrichten: 1. die Gebetordnung; 2 die ersten beiden Bücher Mosts mit dem Kommentar von Raschi; 3. die fünf Bücher Mosts, die Bücher „Josua", „Richter", „Könige", „Samuel", „Jesaja", „Jeremias", „Psalmen" „Sprüche" und „Esther"; 4. von der Mischnah die Traktate „Berachot", „Moed", „Nesikin" und „Kadaschim"; 5. vom Schulchan Aruch den Theil „Orach Chaim" und 7. von jeder Woche den Bibelabschnitt mit der dazu gehörigen „Haphtorah". Die Melamdim mußten unterzeichnen, daß sie den Erlaß gelesen und sich nach demselben richten werden. — Das Kultusministerium hat der zweiten Israelitischen Elementar-Schule in Odessa die Erlaubniß ertheilt,für das kommende Schuljahr 1895/96 die Schüler auch in französischer und englischer Sprache zu unterrichten. Der Unterricht soll in dieser Schule nicht obligatorisch sein, sondern lediglich den Schülern, welche sich in den Elementarfächern auszeichnen, besonders ertheilt werden.