Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1895)
- Date
- 1895-07-19
- Page
- Seite 340 (sequence 4)
- Language
- German
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340 Versammlungen wirke aber geradezu schädigend. Bietet sich dem jüdischen Lehrer im engeren Kreise unter Gebildeten oder doch Gesitteten Gelegenheit, Jrrthümer und falsche Anschauungen über Juden und Judenthum zu widerlegen, so wird er dies selbstredend nicht zu verabsäumen haben. Bei "Angriffen, die anscheinend einen strafbaren Charakter haben, wende man sich an die Rechtsschutz - Kommission des Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Immer aber bleibe der sittlich-religiöse Lebenswandel d:e Hauptsache. Mit den Worten des Psalmisten: „Der Herr ist mein, ich fürchte nichts; was kann der Mensch mir thun? Der Herr ist mein und steht mir bei, ich werde Lust an Feinden schauen" schloß der Referent seine Ausführungen. Dem Vortrage schloß sich eine lebhafte Debatte an, in welcher die verschiedensten Ansichten zum Ausdrucke kamen. Schließlich wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die heut versammelten Religionslehrer Ostpreußens drücken ihre Ueberzeugung dahin aus, daß es nicht angebracht erscheint, überall und an jeder Stelle antisemitischen Angriffen entgegenzutreten, daß dies vielmehr nur von hierzu geeigneten Personen und auch nur dann erfolgen soll, wenn diese sich direkt ohne ihre Schuld unberechtigten Angriffen ausgesetzt sehen." 4. Den Antrag des D. I. G. B. auf Anschluß der Ostpreußischen Lehrerschaft an den projektirten D. I. L. B vertritt als Referent Herr Rabb. Dr. Rülf-Memel. Derselbe begründet die Nützlichkeit und Nothweudigkeit des in der Bildung begriffenen Lehrerbundes und beantragt, daß sich auch die jüdischen Religionslehrer Ostpreußens diesem Bunde anschließen. Die Versaunnlung beschließt einstimmig demgemäß, doch mit dem einschränkenden Vorbehalt, daß in dem Lehrerbunde kein Unterschied zwischen seminaristisch und nicht seminaristisch gebildeten Lehrern gemacht werde. Desgleichen erklärt sich die Versammlung einstimmig für die Umgestaltung der Konferenz in einen Freien Verein jüdischer Religionslehrer Ostpreußens und genehmigt die von Herrn Waisenhaus-Inspektor Peritz-Königsberg vorgelegten Grundzüge des neuen Vereinsstatuts. Auf Antrag des Herrn Rabbiner Dr. Bamberger wird sofort zur Wahl eines neuen Vorstandes geschritten, der ausschließlich aus Lehrern und Kultusbeamten gebildet werden und alle Vorbereitungen zur nächstjährigen ersten Vereinsversammlung treffen soll. Es wurden gewählt: Prediger Sturmann-Osterode, Vorsitzender, ferner Kantor Birnbaum-Königsberg, Kantor Caro-Allenstein, Kantor Tavidsohn-Rastenburg, Kantor Canter-Ortelsburg, Waisenhaus - Inspektor I. Peritz - Königsberg, Kantor Schloß- Pr. Holland. Der Vorstand wird ferner beauftragt, eines seiner Mitglieder zur gegebenen Zeit als Delegirten nach Berlin zu entsenden. Den 5. Punkt der Tagesordnung bildet der Vortrag des Herrn Prediger Gallandt-Lötzen über das Thema: „Der Unterricht in der biblischen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der Anforderungen, die an ein biblisches Geschichtsbuch zu stellen sind." Der Redner schildert einleitend die Entwickelung des biblischen Geschichts-Unterrichts von den früheren Talmudschulen an bis zur Religionsschule der Gegenwart. Unter Hinweis der verschiedenen Phasen, welche dieser Unterrichtsgegenstand in der deutschen Schule zu durchwandern hatte, weist der Redner besonders auf die hohe Bedeutung desselben als Beranschaulichungsmittel der religiösen Lehren hin. Der biblische Geschichts-Unterricht muß Ausgang und Mittelpunkt des gesummten Religionsunterrichtes sein; auf der Unter- und Mittelstufe ausschließlicher Religions-Unterricht. Für die unterrichtliche Behandlung stellt der Redner folgende Sähe auf: 1. Der Lehrer erzähle frei mit den Worten der Schrift, wo dies aber nicht möglich ist, im Geist und Sinn derselben. 2. Zuerst erzähle man die Geschichte ganz, dann abschnittsweise, frage den Inhalt ab und beachte, daß das Kind mit den Worte der Bibel antworte. 3. Wichtige Stellen der Geschichte, direkte Reden, Aussprüche Gottes oder biblischer Personell sollen durch Chorsprechen wörtlich eingeprägt werden. 4. Es folge stets eine einfache, kindliche, erbauliche Unterredung, die mit einem Spruche ende. Auf der Oberstufe werden Beziehungen zu den Lehrern des Religionsbuches nachgesucht und Vergleiche mit ähnlichen Begebenheiten der Weltgeschichte angestellt. 5 Man lasse nach ^Abschluß der Unterredung die behandelte Geschichte wieder erzählen, auf der Unterstufe jedoch nur von den fähigeren Kindern, auf der Mittelstufe und Oberstufe möglichst im Wortlaut der Bibel. 6. Auf der Mittel- und Oberstufe darf die Karte des biblischen Schauplatzes nicht fehlen, und als häusliche Aufgabe werde stets das Durchlesen der Geschichte im Historienbuche oder in der Bibel gestellt. Daß dies geschehen, davon hat sich der Lehrer beim Beginn der biblischen Geschichts stunde zu überzeugen. 7. Geistloses Einlernen ist zu vermeiden, verständiges Einüben erforderlich. Im Weiteren bemerkt der Redner noch: Die Verwendung biblischer Bilder beim biblischen Geschichtsunterricht ist nur dann zu empfehlen, wenn die Bilder der Hauptpersonen ganz idealisirt erscheinen. Bezüglich der Auswahl des Stoffes betont der Redner seine Übereinstimmung mit dem Schul- und Unterrichtsplan für die Synagogengemeinden Ostpreußens. Nach den Auseinandersetzungen der religiösen und pädagogischen Grundlagen für den biblischen Geschichtsunterricht entwickelte der Vortragende die Anforderungen, die an ein Lehr- und Lernbuch zu stellen sind. 1. Das biblische Geschichtsbuch muß die Verwirklichung des göttlichen Rathschluffes historisch darstellen und zeigen, wie derselbe durch das Zusammenwirken menschlicher Freiheit und göttlicher Offenbarung zu Staude gekommen ist. Weder das Göttliche noch das Menschliche darf in der Darstellung abgefchwächt werden. 2. Die Quelle für die Erzählungen sei allein die Bibel. 3. Weissagungen, Offenbarungen und Wunder sind nach der Erzählung der Schrift aufzunehmen. Bei jeder einzelnen Geschichte sind Hinweise auf einen Spruch darzubieten, der sich wieder mit einem Satz der Religionslehre zu decken hat. 5. Das biblische Geschichtsbuch muß anschaulich ästhetisch erzählen; für die Unterstufe in sich selbst abgeschlossene leichte Erzählungen aus dem Leben der allerbedeutendsten biblischen Personen, für die Mittelstufe abgerundete Charakterbilder, für die Oberstufe die Hauptpersonen der heiligen Geschichte im Zusammenhänge enthalten. 6. Jede Erzählung ist durch Ueberschrift nach ihrer natürlichen Gliederung kenntlich zu machen. 7. Das biblische Geschichtsbuch muß verständlich, korrekt und decent, womöglich im Wortlaut der Bibel erzählen; ausgeschlossen muß werden Nebensächliches, ästhetisch-sittlich Anstößiges. 8. Das Geschichtsbuch enthalte die Karte von Palästina, eine Zeittafel, ein Uebersichtsregister der biblischen Bücher und wenn möglich nur gute Bilder in Holzschnitt. Hierauf rezensirte erster Referent noch vorhandene Lehrbücher. Die Debatte über den Vortrag wurde bis nach der Mittagspause, die jetzt folgte, vertagt. Das Mahl, vom Vorstande den Konferenztheilnehmern geboten, würzten eine große Anzahl trefflicher ernster und heiterer, deutscher und hebräischer Tischreden. Mit einer einstündlichen Unterbrechung nahmen die Verhandlungen um Vs2 Uhr ihren weiteren Fortgang. Zunächst sprach Herr Waisenhaus-Inspektor Peritz über die von ihm gelegentlich der Konferenz veranstaltete Ausstellung von Lehrmitteln für alle Zweige der jüdischen (Lehrmittel) Religionsschule und dankte besonders auch den Behörden, Verlegern und Privatpersonen, die ihn bei dem Unternehmen in so reichem Maße unterstützt haben. Die Ausstellung war in einem Nebenraume untergebracht und nach folgenden Gruppen geordnet: I. Methodische und pädagogische Schriften. 41. Lehrbücher für die Hand des Lehrers. 1. Siddurübersetzen. 2. Bibelübersetzen. 3. Hebräisches Sprachstudium. 4. Biblische Geschichte. 5. JüdischeGeschichte. 6. Religionslehre. 7. Diverse. III. Lehrbücher für den Schüler. 1. Unterricht im Hebräischen: a) Lesen: Fibeln, Lesetafeln, Siddurim; b) Gebetübersetzen: Leitfaden für Siddurübersetzen. Haggadas. Vokabularien; o) Bibelübersetzen: Textbibeln, Grammatiken, Vokabularien, Wörterbücher. — 2. Unterricht in der biblischen Geschichte: Biblische Geschichte, Deutsche Bibeln, Bibelkunden, Spruchbücher, Geographie von Palästina. — 3. Unterricht in der jüdischen Geschichte: Leitfäden der jüdischen Geschichte. — 4. Unterricht in der systematischen Religionslehre: Leitfäden, Spruchbücher. — 5. Kompendien über den Religions-Unterricht. — 6. Unterricht in der hebräischen Kursivschrift: Schreibhefte, Schreibvorlagen. IV. Anschauungsmittel. 1. Wandkarten. 2. Bibelatlanten. 3. Biblische Bilder. V. Jugendschriften. VI. Schriften außerhalb des Ausstellungsplanes. 1. Für den öffentlichen Gottesdienst. 2. Für den Jugendgottesdienst. 3. Erbauungsbücher. 4. Für den Kultusbeamten. 5. Für den