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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-07-05 · Heft 27 (5.7.1895) · p. Seite 316

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 27 (5.7.1895)
Date
1895-07-05
Page
Seite 316 (sequence 6)
Language
German
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316 ruflrng der Delegirten-Versammlung handelt, zieht er dem § 11 des Hannöverschen vor. — Mit der Forderung eines allgemeinen Lehrertages, wie sie 8 0 des Hannöverschen Entwurfes aufstellt, erklärt sich Referent als einer ganz unverfänglichen Zugabe mit der Maßgabe einverstanden, daß dieser höchstens alle 3 Jahre einmal stattsindet. — In den Bestimmungen über Pflichten und Rechte des Vorstandes lNr. 6 des Berliner Entwurfes) wünscht Referent das Fortfallen der Ehrengerichte (f), welche erst recht Zwistigkeiten heraufbeschwören könnten, anstatt zu bannen, ferner die Aufnahme der Nr. 10 desselben Entwurfes an Stelle der vorigen Bestimmung, und will endlich die Gründung eines Bundesblattes der späteren Entwickelung des Verbandes Vorbehalten. In Bezug auf den Mitgliederbeitrag soll die Nr. 3 des Berliner Entwurfes mit Hinzunahme der zweiten Alinea vom Z 13 des Hannöverschen Geltung erhalten. — Die Uebergangsbestimmungen, wie sie in Nr. 11 des Berliner Entwurfes gegeben sind, ebenso den § 14 des Hannöverschen, der von Statutenveränderung handelt, will Referent acceptiren, wünscht jedoch, daß in diesem die Worte „auf Antrag des Vorstandes" wegfallen. Vor der nun zu eröffnenden Debatte über das mit so vielem Fleiße und mit so großer Sachkenntniß gelieferte Referat erhält Herr Rabbiner Dr. Guttmann-Breslau zur Geschäftsordnung das Wort und wünscht im Interesse einer schnelleren Berathung nur gewisse Theile, etwa über den Sitz des Verbandes, über die Zusammensetzung des Vorstandes und über die Delegirtentage, zur Besprechung auszuwählen. Herr Bernhardt-Tarnowitz will noch einen Punkt, nämlich den Namen des Verbandes, in die Debatte ausgenommen wissen. Beide Anträge werden angenommen, und es beginnt daher die Verhandlung über I. den Namen des Verbandes. Herr Bernhardt-Tarnowitz beantragt, den im Hannöverschen Entwurf vorgeschlagenen Namen beizubehalten, um jeder Verwechselung mit einem Verbände vorzubeugen, der einen dem von dem Referenten vorgeschlagenen ähnlichen Namen hat. Brann-Beuthen tritt für den Antrag des Referenten ein. Dr. Blasch ke- Berlin meint, die kürzesten Namen seien die zweckmäßigsten und schönsten, und da der vom Referenten beantragte diese Eigenschaften besitze, so verdiene er den Vorzug vor jedem andern. Der Referent erklärt zu dieser Auseinandersetzung, daß sein Antrag keine prinzipielle Bedeutung habe, sondern nur ein harmloser Vorschlag sei, mit dem er das Wesen des Verbandes getroffen zn haben glaube. Im Uebrigen solle der Verband eine Vereinigung der Lehrer Deutschlands in den einzelnen Vereinen bilden. Nach einer längeren weiteren Debatte, an der sich Herr Dr. L. Neustadt-Breslau und Herr Bernhardt-Tarnowitz betheiligen, einigt sich die Versammlung auf den Namen: Verband der jüdischen Lehrer- Vereine des Deutschen Reiches. II. Sitz des Verbandes. Zu diesem Punkt wiederholt Referent seine Bedenken gegen den Berliner Entwurf, nach welchem zwei Mitglieder des Vorstandes in Berlin ihren Wohnsitz haben müssen, infolgedessen der Verband ein festes Domizil, nämlich Berlin erhalten würde. — Dem gegenüber bemerkt Dr. Blaschke-Berlin, daß es dem D.-J. G.-B. fern gelegen habe, dem Verbände einen festen Sitz zu geben, er wollte vielmehr, indem er zwei Vorstandsmitglieder für Berlin forderte, einerseits die Geschäfte des Vorstandes erleichtern, was nur geschehen könne, wenn eben diese Bedingung erfüllt würde, andererseits verdiene Berlin als Hauptstadt des Reiches diesen Vorzug. Herr Dr. Guttmann- Breslau drückt seine Freude über den ersten Theil der Erklärung des Herrn Delegirten des D.-J. G.-B. aus, tritt aber dennoch den weiteren Ausführungen desselben entgegen, indem er behauptet, daß jedenfalls durch das Zugeständniß von zwei Mitgliedern für Berlin diese Stadt Domizil des Verbandes werden würde. Dies aber sei schon aus dem Grunde nicht zu empfehlen, weil, wenn auch Berlin die Reichshauptstadt, so doch nicht der Centralpunkt der Lehrer und am allerwenigsten der Religionslehrer sei. Dazu komme, daß die Berliner Schulen nicht mit denen in kleinen Städten oder gar auf dem platten Lande verglichen werden dürften. Jene seien große und umfangreiche Organisationen, diese häufig winzige und mit schweren Opfern gegründete und erhaltene Anstalten. Graf-Glogau stimmt diesen Ausführungen bei und will dort das Domizil des Verbandes sehen, wo der Vorsitzende seinen Wohnsitz hat Bernhardt-Tarnowitz bittet Dr. Blaschke-Berlin, von seinem Widerstande gegen den Vorschlag des Referenten zurückzutreten, damit jeder Schein vermieden werde, als ob der D.-J. G.-B. ein Abhängigkeitsverhältniß von sich und Berlin beabsichtige. Dr. Blaschke-Berlin tritt, obgleich er die Gründe vollständig würdigt, die gegen Berlin sprechen, dennoch für die Wahl dieser Stadt als Sitz des Vorstands ein, indem er der Befürchtung Ausdruck giebt, daß sonst die Geschäfte des Vorstandes zu sehr erschwert werden würden. Von Seiten be? D -I. G.-B solle und würde keinerlei Einfluß auf die Arbeiten deei Vorstandes geübt werden, außerdem wäre es auch nicht nöthig, daß die zu wählenden zwei Berliner Lehrer solche sind, die bei der Gemeind' angestellt wären, es könnten auch Privatlehrer sein. Dr. Badt-Breslmbesteht auf der Forderung des Referenten und meint, daß die Arbeitslos nicht so immens sein würde, daß sie nicht auch von einem Mitglieds, bei.; Vorsitzenden, bewältigt werden könnte. Zudem könnte ja auch späte, diese Bestimmung geändert werden, wenn wirklich die Arbeitslast sil. steigern sollte. Hierauf faßt Dr. Brann-Breslau das Ergebniß der Debatte in einem Schlußwort zusammen und beantragt schließlich Ab stimmung über diesen Theil der Verhandlung. Diese ergiebt die Ar nähme des Antrages des Referenten, nach welchem nicht zwei Mit glieder des Vorstandes aus Berlin sein müssen, der Verbano also nicht domizilirt wird. III. Delegirte. Hierzu liegt der Antrag des Referenten vor, nas welchem auf je 25 Mitglieder eines Vereins je ein Delegirter kommen soll. Referent empfiehlt zugleich, im Interesse der Geschäfte eine kurz Erklärung über den Rahmen zu geben, innerhalb welches die Delegirten ihre Meinung abgeben sollen. Von der Bestimmung, daß die Delegirten staatlich geprüfte Lehrer sein sollten, müsse abgesehen werden. — Dein gegenüber nimmt Dr. Blaschke-Berlin einen prinzipiell entgegengesetzte'. Standpunkt ein, indem er meint, die im Berliner Entwurf aufgestellt? Zahl 20 sei gewissermaßen x, für welches der Delegirtentag erst di? richtige Zahl einsetzen solle. Im Uebrigen verwahrt er sich gegen dei. Vorwurf, als ob er einen Unterschied zwischen geprüften und nicht geprüften Lehrern machen wolle. Auch sollten Kosten durch eine geringer? Zahl von Delegirten erspart werden. Dr. Freund-Czarnikau verwahn Herrn Dr. Blaschke-Berlin gegen die Annahme, als ob er nicht staatlich geprüfte Lehrer oder Kantoren herabsetzte, und hält eine weitere Debatte über diesen Punkt nicht für nöthig. — Dr. L. Neustadt-Breslau stimm, im ersten Punkt Dr. Blaschke-Berlin bei und bringt folgenden Antrcm ein: „Jeder Verein stellt einen Vertreter, der die Anzahl der Stimmen seines Vereins repräsentirt." Im Uebrigen stimmt er dem Referenten bei, daß kein Unterschied zwischen geprüften und nichtgeprüften Lehrern gemacht werden dürfe, und verlangt schließlich, daß der Verband nicht zn prüfen habe, welchen Amtscharakter der einzelne Delegirte habe. Dr Gutt mann-Berlin ersieht aus den Ausführungen von Dr. Blaschke-Berlin daß dieser die Verhältnisse der kleineren Gemeinden verkenne, besonder; in Bezug auf die Kantoren und Lehrer. Er wolle keine Sezession zwischen geprüften und nichtgeprüften Lehrern. In diesem Falle würden auch di? Rabbiner von dem Amt eines Delegirten ausgeschlossen sein, da dies nur in den seltensten Fällen für das Lehreramt geprüft wären. Dadurc! würde eine unheilbare Trennung entstehen. — Dr. Rosenthal-Breslcn konstatirt, daß die Mehrzahl der Mitglieder des diesseitigen Vereins am nicht staatlich geprüften Lehrern bestehe, und will nicht, daß eine zu große Zahl von Delegirten vorhanden sei, wünscht aber, daß diese die Anzahl der von ihnen vertretenen Vereinsmitglieder repräsentiren sollen Dr. Blaschke-Berlin nimmt mit Freuden Kenntniß von der Erklärung des Herrn Dr. Freund und verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß groß? Gemeinden die Verhältnisse kleiner Gemeinden nicht kennen. Dem widersprechen schon die Geschäfte des D -I. G.-B., die sich häufig gerade am die Verhältnisse der kleineren und kleinsten Gemeinden beziehen, ebenso legt er Verwahrung gegen den Vorwurf ein, daß Lehrer erster und zweiter Ordnung geschaffen werden sollen. — Indem schließlich der Referent das Ergebniß der Debatte zusammenfaßt, wiederholt er seinen Antrag, daß für je 25 Mitglieder eines Vereins je ein Delegirter gewählt werden solle, und tritt auch für die Erklärung ein, wie sie vorher näher aus geführt wurde. Beide Anträge erhalten die Majorität. Hierauf beantragt Dr. Guttm ann-Breslau, die übrigen Paragraphen des Entwurfes nach den Anträgen des Referenten en bloc anzunehmen, und die Versammlung beschließt demgemäß. Dr. Freund-Czarnikau beantragt hierauf, nach dem Mittagessen, etwa von 3-5 Uhr, eine zweite Sitzung anzuberaumen, um die noch ausstehenden Punkte der Tagesordnung mit größerer Muße erledigen zu können In Folge des Widerspruches jedoch von Herbst-Lissa, Dr. Brann-Breslau, die der Befürchtung Ausdruck geben, daß man

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