Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1895)
- Date
- 1895-06-21
- Page
- Seite 4 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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4 ganz selbstverständlich! Abweichend von der Zeugenaussage des Pfarrers Deckert war die seiner Wirthschafterin insofern, als diese deponirt hat, die Angeklagte habe erzählt, die Tochter sei ihr gestohlen worden. — lieber den tragischen Selbstmordversuch des Rabbiners Dr. Salomon Fuchs erfahren wir durch eine Zuschrift, die Herr Samuel Fuchs, Redakteur der Wochenschrift „Hamagid" in Krakau, — ein Bruder des unglücklichen jungen Mannes — an ein hiesiges Blatt sandte. Folgendes: „Mein Bruder, ein in der semitischen Litteratur rühmlichst bekannter Gelehrter, ist Rabbiner in Kojetein und Doktor der Philosophie. In Folge geistiger Ueberanstrengung leidet er seit einiger Zeit an hochgradiger Nervosität und hat sich daher nach Wien zum Zwecke ärzrlicher Behandlung begeben. Da er einen Selbstmordversuch unternahm, und zwar in meiner Wohnung, begab ich mich mit ihm sofort ins Allgemeine Krankenhaus, um ihn dort unterzubringen. Von da jedoch an den Polizei-Bezirksarzt gewiesen, suchten wir denselben in der Polizeidirektion auf. Mein armer Bruder, der sich seines momentanen Leidens bewußt ist, bat den Arzt, ihm ein Zeugniß behufs Aufnahme in eine Heilanstalt auszufertigen; ich erklärte noch hierbei, alle nothwendigen Kosten zu tragen, man möge mir meinen Bruder über Nacht in Sicherheit bringen, damit er nicht einen neuen Selbstmordversuch unternehme. Allein der Polizei-Bezirksarzt erklärte, daß er mit Rücksicht auf die Zuständigkeit meines Bruders nach Mähren nichts thun könne, und daß es nicht möglich sei, alle Selbstmörder vor sich selbst zu schützen. Meine neuerliche Bitte, meinen Bruder doch zu untersuchen, wurde abgelehnt. So bliebt mir denn nichts Anderes übrig, als meinen Bruder mit mir in meine Wohnung zu nehmen, wo es nicht möglich war, genügende Sicherheitsmaßregeln zu treffen und daher ein neuer Selbstmordversuch geschah. Ich bin entschlossen, diese Angelegenheit der Behörde zur Kenntnis; zu bringen." Rußland. 1. Warschau, 10. Juni. In den hauptsächlich von Juden bewohnten Theilen des Landes giebt es eine sogenannte „Koschertaxe" d. h. eine allein von Juden entrichtete Steuer, die gesetzlich nur für jüdische Wohlthätigkeitswerke verwendet werden soll. Trotzdem erlauben sich die russischen Beamten, die Ueberschüsse der Steuer am Ende des Jahres zu andern Zwecken zu verwenden. So hat, wie wir einer Mittheilung des „Woschod" entnehmen, der Gouverneur von Wolhynien befohlen, daß alle städtischen und ländlichen Gemeinden der Provinz ihre Feuerlöschanstanstalten auf Kosten der Koschertaxe in Stand setzen, resp. neu begründen sollten. Der Minister des Innern hat die Gräfin Baraniella, Besitzerin des Fleckens Belaga-Zerkow, autorisirt, 25,000 Rubel von den disponiblen Geldern zu nehmen zur Anlegung von Abzugskanälen und zur Pflasterung der Straßen des Fleckens. Im Jahre 1893 autorisirte der Gouverneur von Bessarabien den Besitzer der Stadt Beltzi 18,000 Rubel von eben dieser Taxe zur Pflasterung der Straßen zu entnehmen. Der Besitzer wandte nun diese Summe zur Pflasterung des Petersburger Platzes an, auf welchem sich sein Schloß befindet. Im Jahre 1894 erhielt er von den „Koschersteuern" 10,000 Rubel zu demselben Zwecke, und in diesem Jahre fordert er nochmals zur Ausbesserung des Pflasters 15,000 Rubel, und es ist nicht wahrscheinlich, daß sie ihm abgeschlagen werden. Der Besitzer eines andern Fleckens, Britschany, erhielt gleichfalls 28,000 Rubel zur Pflasterung der Straßen. Selbstverständlich verwandte er das Geld, um diejenigen Straßen pflastern zu lassen, die zu seinem Schloß und Park führen. Der Munizipalrath zu Ackermann ist autorisirt worden, der Koschertaxe die Summe von 60,000 Rubeln zur Errichtung einer Sekundärschule zu entnehmen, doch mit der Bedingung, daß in dieser durch jüdisches Geld errichteten Anstalt nur 5 pCt. jüdischer Schüler ausgenommen werden dürfen. Vor 18 Jahren gründete die jüdische Gemeinde zu Berditschew eine Knabenschule nach dem Muster der staatlichen Anstalten. Diese Schule, die zuerst 60 Zöglinge aufnahm, wurde bald zu klein und mußte zahlreiche Schüler, die sich um Aufnahme bewarben, zurückweisen Im Jahre 1877 beschloß die Gemeinde, 30,000 Rubel von der Koschertaxe zur Gründung einer zweiten Schule zu entnehmen, in der 250 Schüler unterrichtet werden könnten. Bis jetzt waren alle diesbezüglichen Schritte beim Ministerium und der Regierung erfolglos. Dagegen hat ‘ der Minister die städtischen Behörden autorisirt, alljährlich 12,000 Rubel von der Koschertaxe zu entnehmen, um das Korps der Polizeimannschaften zu verstärken. Von Unh und Fern. Der Prozeß, den Herr Paul Friedmann, der die jüdische Kolonie in Midjan seinerzeit begründet hatte, seit 2V2 Jahren gegen Herrn'Dr. Hirsch Hildesheimer führte, wurde dieser Tage entschieden. Der Gerichtshof hielt nur einen Theil der Beschuldigungen, durch die sich der Privatkläger beleidigt fühlte, für erwiesen, namentlich was die Aus- Weisung und den Tod des einen Kolonisten, sowie die unterbliebene Zurückführung der Kolonisten nach Suez betrifft. Für nicht erwiesen hielt der Gerichtshof den Vorwurf, daß die Kolonisten unzureichende Nahrung erhallen hätten. Mit Rücksicht auf die ganze Sachlage verurtheilte der Gerichtshof den Privatbekagten zu zwanzig Mark Geldstrafe. — Die deutsch-soziale Partei erklärt, daß Herr Karl Paasch nicht von ihr als Reichstagskandidat für Kolberg-Köslin aufgestellt wurde, sondern auf eigene Faust diese Kandidatur betreibe. — 20,000 Mark hat der Bankier Hans Schlesinger aus Berlin der Verwaltung des städtischen Krankenhauses zu Hirschberg in Schlesien überwiesen. Die Zinsen dieses Kapitals sollen dazu verwendet werden, bedürftigen Kranken — ohne Unterschied der Konfession — Freistellen bis zur völligen Genesung zu verschaffen. — Auf der offiziellen Liste derjenigen Hamburger Bürger, die während der Festlichkeiten zur Einweihung des Nordostseekanals fürhohe Würdenträger des Reiches in Hamburg als Gastgeber sungiren, befindet sich auch der Präsident der Bürgerschaft Hr. Siegmund Hinrichsen bei dem der Staatssekretär des Reichspostamts, Hr. v. Stephan, Wohnung nimmt — In Lindau am Harz ist der Bankier Granne unter Hinterlassung von 500,000 M. Schulden flüchtig geworden. T '§ Geld ist vorzugsweise kleinen Leuten abgenommen worden. Gegen G. schwebt auch ein Prozeß wegen Wuchers. Bezeichnend ist, daß G. stets hervorhob, er verdiene als guter Christ vor jüdischen Konkurrenten den Vorzug. — In Bi^schhausen fand ein Privatklageprozeß des antisemitischen Reichstagsabgeordneten Pfarrers Jskraut gegen den Cigarrenfabrikanten Hesse- Waldkappel statt. Hesse war beschuldigt, Jskraut zwei Mal einen „Lügner" genannt zu haben. Er gab das zu, erbot sich, den Wahrheitsbeweis zu erbringen, und erhob Widerklage wegen beleidigender Aeußerungen, die Jskraut über ihn gethan. Der Angeklagte und der Privarkläger wurden wegen Beleidigung zu je 30 Mark Geldstrafe verurtheilt, die Kosten aber sind von jedem Theil zur Hälfte zu tragen. Außerdem wurde dem Angeklagten Hesse das Recht zugesprochen , die Verurtheilung des Pastors Jskraut wegen Beleidigung des Hesse nach Rechtskraft öffentlich bekannt zu machen. In einem Falle hat das Gericht den Wahrheitsbeweis als erbracht erachtet, also angenommen, daß Jskraut bewußt die Unwahrheit gesagt hat. — Im Juli wird auf dem jüdischen Friedhofe in Padua der dem verewigten Samuel David Luzzatto errichtete Grabstein feierlich enthüllt werden, und erwartet man zu dieser Feier auch mehrere Rabbiner aus Oberitalien. — Die berühmte Büchersammlung des verstorbenen Oberrabbiners von Mantua, Cavaliera Mortara, wurde nach Amerika verkauft. — Oberrabbiner Dr. Grünwald in Sofia hat noch kurz vor seinem Tode an den Fürsten Ferdinand zum Namenstage des Kronprinzen einen telegraphischen Glückwunsch gerichtet und darauf die folgende Antwort erhalten: „Ich habe mit besonderer Befriedigung die herzlichen guten Wünsche der jüdischen Gemeinden Bulgariens empfangen, die Euer Ehrwürden zum Namenstage des Kronprinzen mir übermittelt haben, sowie die Loyalitätsbezeugungen, deren Mundstück Euer Ehrwürden sind. Ich bitte, Ihren Glaubensgenossen meinen herzlichsten Dank auszudrücken. Ferdinand". — Nachrichten aus Finnland zufolge will der Senat den Juden alle Rechte verleihen, welche fremden Staatsangehörigen dort zustehen. Auch Mischehen sollen zwischen Juden und Christen gestatlet sein, jedoch nur dann, wenn diese Christen einem Staate angehören, wo Mischehen gestattet sind. - Die türkische Regierung erließ einen ausdrücklichen Befehl an die jüdischen Schulen in Palästina, wonach die Erlernung der türkischen Sprache in denselben zur Pflicht gemacht wird. Die Negierung bestätigte alle jüdischen Schulen im heil. Lande. — Die jüdische Gemeinde zu Johannisburg hat eine Anleihe von 60,000 Mk. ausgenommen zur Erweiterung der Synagoge, da die Zahl der dortigen Juden in stetem Steigen ist. Druck und Verlag von Rudolf Moffe in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion. Max Bauch Witz in Berlin.