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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-06-21 · Heft 25 (21.6.1895) · p. Seite 294

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 25 (21.6.1895)
Date
1895-06-21
Page
Seite 294 (sequence 6)
Language
German
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294 Was damals für unsere Glaubensbrüder in Galizien und im Osten Europas geschehen ist, geschah unter thatkräftiger Einflußnahme dieses Komitees. Leider kann nicht verschwiegen werden, daß infolge einer noch nicht klargestellter: Indiskretion dessen Thätigkeit ein jähes Ende fand. Strenge Diskretion und Geräuschlosigkeit galten für die Mitglieder dieses Komitees als conditio sine qua non; gleichwohl erschienen unsere Protokolle in einem judenfeiudlicheu Blatte, natürlich mit einem unser Vorgehen verdächtigenden Kommentar. Wer;:: wir auch durchaus keine Ursache hatten, den Inhalt unserer Protokolle vor dem Tageslichte zu verbergen, so genügte doch dieser Zwischenfall, um dem Bestand des Komitees den Boden zu entziehen. Wie es sich aber von selbst versteht, hat für die einzelnen Mitglieder nicht das Bedürfnis; aufgehört, jedes in seiner Weise für die in Frage stehende Angelegenheit thätig zu sein. Vornehmlich war dies seitens Gutmann's der Fall. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn ich dies erst durch Aufführung einzelner Fakta erhärten wollte; die letzten Jahre seines thatenreichen Lebens waren ja Zumeist den Angelegenheiten seiner Glaubensgenossen gewidmet. Zur Genugthuung gereicht es mir aber, konstatiren zu können, daß der ihn zumeist beschäftigende Gedanke wegen Abfassung einer Ethik des Judenthums in nicht langer Zeit mehr seine Verwirklichung finden wird. Der große unb geistvolle Gelehrte, der die Arbeit aus sich genommen, führt sie ihrer Vollendung zu. Welche Auffassung Gutmann von der Ethik des Jndeuthums hatte, zeigte er auf einem Gebiete, wo er unübertrefflich war: öitf dem der Wahlthätigkei t. Es war ihm nicht genug, was er hierin in Genieinschaft mit seinen: Bruder aus vollem Herzen und mit vollen Händen unmittelbar that, sondern er betunbete immer das Streben, ganz im Sinne unserer talmudischen Altvordern auch Andere zur Wohlthätigkeit zu veranlassen. Auf diese Weise entstand der philanthropische Verein. Er beabsichtigte, wie er mir sagte, durch diesen Verein nothleidenden Gewerbs- und Geschäftsleuten ohne Glaubenslmterschied unter die Arme zu greifen und sie vor dem gänzlichen Sturze 511 bewahren, ganz nach Vorschrift Lev. XXV, 35. Was besonders wohlthuend hervortrat, das war, daß er die Mitglieder seiner Familie zu Akten der Wohlthätigkeit heran- — oder besser: erzog. Seine edle Gattin Jda von Gutmann, wie jedes seiner Kinder, auch das jüngste nicht ausgenommen, zollte separat den Wohlthätigstribut. Der erste Akt, den sein Sohn Alex nach dem Tode des Vaters vollzog, war, daß er 300 000 fl. der Schaffung einer Stiftung und 60 000 fl. verschiedenen Wohlthätigkeitsanstalten zuwendete. Das kennzeichnet den edlen Stamm, aus dem diese reiche Frucht spendenden Aeste hervorgegangen. Das letzte Lustrum seines viel zu früh beendeten Lebens führte u;is nur selten Zusammen. Als bedürfe es einer Entschuldigung, theilte er mir bei einer zufälligen Begegnung das Motiv mit, welches ihn bestimmte, die Präsidentschaft im Kultusvorstande anzunehmen, während er in früheren Jahren, als ihm dieselbe nach dein Rücktritte des Herrn von Borkenau angeboten war, sie ablehnte. Das mir mitgetheilte Motiv war ein solches, das einen klaren Beweis dafür lieferte, wie warm er für die Gemeinde und ihre Interessen fühlte. Leider waren die Verhältnisse starker als seine Intentionen, und erlegte die Präsidentschaft nieder. Wie dieser sein Platz bisher unbesetzt blieb, so wird auch jener Platz, den er auf den verschiedenen Gebieten seiner Thätigkeit, auf dem der Industrie, der Humanität, der glaubensgeuossischen Interessen eingenommen hat, lange, lange leer bleiben. Sein Andenken sei gesegnet! Verband der Rabbiner der Rheinpromn?. Essen a. d. Ruhr, 10. Juni. M uf dem auch für die Geschichte der Judenheit so beziehungs- und STyx% erinnerungsreichen Boden des Rheinlands ist am 4. Juni d. I. 0 die Gründung eines Vereins erfolgt, der zunächst in der Provinz und mittelbar weit darüber hinaus ein hervorragendes Interesse in An spruch nehmen darf. Auf Einladung eines Komitees fanden sich nämlich in Godesberg sämmtliche Rabbiner der Rheinprovinz, soweit dieselben eine Gemeinde vertreten, zusammen, um sich als Provinzial-Rabbinerverband zu konstituiren. Es waren erschienen die Herren Dr. Dr. Auerbach-Elberfeld, Cohn-Bonn, Frank-Köln, Horowitz-Crefeld als Ein berufer, und ferner die Herren Dr. Dr. Baßfreund-Trier, David- Düsseldorf, Jaulus - Aachen, Koch-Barmen, Samuel-Essen, Singer- Koblenz und Tawrogi - Kreuznach. Die Tagesordnung umfaßte: 1 Konstituirung, 2. Ansprache, 3. Festsetzung der Statuten, 4. Anträge, 5. Vorschlag des D. I. G. B. betr. Abgrenzung von Schulaufsichtsbezirken, 6. Vortrag des Herrn Dr. Jaulus-Aachen: Durch welche Mittel können wir das Ansehen des Rabbinerstandes heben? 7. Freie Besprechungen. Rach Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten Herrn Dr. Horowitz, der an Jes. 57, 19 anlehnend die Erschienenen mit schwungvollen Worten begrüßte, schreitet die Versammlung zur Bildung des Büreaus. Zum Leiter der Versammlung wurde Herr Dr. Horowitz, zum Stellvertreter Herr Dr. Frank gewählt; zu Schriftführern werden die Herren Dr. Dr. Samuel und Koch berufen. Herr Dr. Horowitz begrüßte alsdann die Erschienenen und wies auf die verschiedenen Gründe und Anlässe hin, die zur Ansetzung des Rabbinertages geführt hätten. Redner betonte, daß die Rabbiner der Rheinprovinz seit vielen Jahren das Bedürfniß nach Zusammenschluß behufs Wahrnehmung ihrer gemeinsamer: religiösen und amtlichen Interessen empfunden hätten, und ein im Januar d. I. versandtes Circular des D. I. G. B. nur den letzten Anstoß zur Verwirklichung eines lange gehegten Planes gegeben hätte. Die Versammlung geht nunmehr zur Festsetzung der Statuten über und beschließt u. A. Folgendes: „Zweck des Verbandes ist die Behandlung gemeinsamer religiöser und Rabbinatsangelegenheiten." Ein Zusatzantrag Dr. David's: „Beschlüsse des Verbands über religiöse Parteifragen können nur mit Zustimmung sämmtlicher Mitglieder gefaßt werden", wird zwar nicht ins Statut ausgenommen, jedoch zum Beschluß erhoben und protokollirt. „Mitglied des Verbands kann jeder in einer Gemeinde der Rheinprovinz oder der benachbarten Provinzen angestellte Rabbiner werden. Die Versammlungen finden in der Regel einmal jährlich statt; die Geschäfte führt der auf ein Jahr gewählte Vorstand." Um 3 Uhr trat eine Mittagspause ein, und vereinigten sich die THeilnehmer zum gemeinsamen Mahle. Dasselbe war durch manchen Trinkspruch aus beredtem Munde gewürzt. Als Erster sprach Herr Dr. David-Düsseldorf dem Komitee den Dank für seine Mühen aus und forderte den Verband auf, die äußeren und inneren Feinde des Judenthums mit Energie zu bekämpfen. Herr Dr. Cohn-Bonn toastete auf das Breslauer Rabbinerseminar Fränkelscher Stiftung, dem die deutschen Gemeinden ihre bedeutendsten geistigen Führer verdankten. Herr Dr. Frank-Köln dankte Namens des Komitees in schwungvollen Worten, warnte vor den falschen Freunden des Judenthums, die unter Andern: die Religion durch eine bloße Moral ersetzen wollen, und verlangte von dem Verbände, daß er durch Thate n die Aufmerksamkeit der Gemeinden auf sich lenke. Sein bestes Arbeitsfeld erschließe sich ihm auf dem Gebiete des Religionsunterrichtes; er behalte sich in dieser Hinsicht bestimmte Anträge vor. — Nach dem Tischgebet geht die Versammlung an die Erledigung der noch ausstehenden Punkte 4—7 der Tagesordmmg. Ad 4 liegen meist Anträge zum Statut vor, die mit dessen definitiver Festsetzung erledigt sind. Ad 5 wird folgender Antrag des Dr. Singer- Koblenz angenommen: „Ich beantrage, bestimmte Sphären — am besten auf Grundlage der Regierungs- und Kreiseintheilungen der Provinz — abzugrenzen, diese dem nächstwohnenden Rabbiner für Religionsschulprüfungen, bezw. rabbinische Amtshandlungen, derart zu überweisen, daß kein anderer Rabbiner in diesem Theile obige Funktionen ohne Genehmigung des Ersteren übernehmen darf." In Verfolg dieses Beschlusses wird eine Kommission von drei Mitgliedern zunächst zur Abgrenzung der Bezirke gewählt. Derselben Kommission wird auch die Ausführung eines weiteren, von Herrn Dr. Frank-Köln gestellten, zum

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