Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1895)
- Date
- 1895-06-14
- Page
- Seite 282 (sequence 6)
- Language
- German
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282 Sie erhielten also alle zusammen in einer Abtheilung den Religionsunterricht. Dieses erste Experiment gelang so vollkommen, daß die jüdischen Eltern sich beeiferten, ihre Kinder dort einschulen zu lassen, so daß bereits zuni Herbst desselben Jahres die jüdischen Schüler in zwei Abtheilungen getheilt werden konnten, deren jede 4 Religionsstunden erhielt, und zum April 1876, also ein Jahr nach Eröffnung der Schule, war die Zahl der jüdischen Schülerinnen bereits derart gestiegen, daß der Religionsunterricht in drei gesonderten Abtheilungen, je für die Ober-, Mittel- und Unterklassen gegeben werden mußte, und die Zahl der jüdischen Religionsstunden also bereits auf wöchentlich 12 erhöht wurde. Im Herbst 1876 wurde auch der jüdische Religionsunterricht an einer Knabenschule (8. Gemeindeschule) eingesührt. Ter Andrang zu diesen beiden Schulen ward seitens der jüdischen Schüler und Schülerinnen ein so großer, daß vom Jahre 1882 ab in immer mehr städtischen Schulen der jüdische Religionsunterricht eingesührt wurde, und dieses hatte wiederum zur Folge, daß immer weitere Kreise der jüdischen Bevölkerung Berlins ihre Kinder den Konnnunalschulen zuführten. Während im Jahre 1882 die Zahl sämmtlicher jüdischen Schulkinder in den Berliner Gemeindeschulen noch nicht 900 betrug, stieg sie im folgenden Jahre bereits ans 1300 und hat in dein Berichtsjahre 1893/94 bereits 5000 erheblich überschritten. Tie Zahl der jüdischen Schülerinnen der 84. Gcmeindeschule stieg bisweilen bis 300, ist aber in den letzten Jahren zwischen 270 und 280 stetig geblieben. Dort wird in fünf gesonderten Abtheilungen mit 20 wöchentlichen Stunden der jüdische Religionsunterricht von vier angcstellten Lehrkräften ertheilt. Trotzdem den Elterir bekannt ist, daß die Theilnahme am jüdischen Religionsunterricht nur eine fakultative ist, wird eine Dispensation hiervon nur in deir seltensten Fällen nachgesucht. Die Behörde ist fortgesetzt bestrebt, die Zahl derjenigen Gemeindeschulen, in denen jüdischer Religionsunterricht von fest angestellten Lehrkräften ertheilt wird, zu erweitern. Während die Zahl dieser Schulen im Berichtsjahre 1893/94 noch 43 betrug, ist sie jetzt auf rund 50 gestiegen, so daß keine Schule inehr vorhandeil ist, welche mehr als 25 jüdischer Schulkinder hätte, an der nicht jüdischer Religionsunterricht ertheilt wird. Wo aber die Zahl der jüdischen Schulkinder so gering ist, daß für sie ein eigener Religionsunterricht nicht eingerichtet werden kann, ist ihnen durch Legung des Planes die Möglichkeit geboten, in benachbarten Schulen am Religionsunterricht sich zu betheiligen. Ferner wird in solchen Fällen den etwaigen Anträgen der Eltern auf Umschulung ihrer Kinder in Schulen mit Religionsunterricht seitens der städtischen Schnldeputation aufs Bereitwilligste stattgegeben. Es kann infolgedessendie Behauptung getrost ausgestellt werden, daß für die religiöse Unterweisung der etwa füllst au send jüdischen Komnl unalschüler und -Schülerinnen ganz in derselben Weise gesorgt ist, ivie für diejenige ihrer christlichen Mitschüler. In den Stadttheilen, in welchen die jüdische Bevölkerung eine zahlreiche ist, d. h. in den Stadtbezirken 1—12, 160—240, giebt es keine Koniinuualschule, mit Ausnahme der wenigen, die stistungsgemäß einen rein christlichen Charakter haben, in welchen nicht jüdischer Religionsunterricht und zwar meist in drei allfeinanderfolgenden Stufen ertheilt wird. Die Lehrkräfte, die diesen Unterricht ertheilen, sind bis auf einige wenige Ansnahnlen — die hier von vornherein zugestanden werden sollen — hierfür wohlgeeignet und befähigt; der Nachweis dieser Befähigung wird von ihnen gefordert, ehe dieser Unterricht ihnen seitens der Behörde anvertraut wird. Daß der Unterricht auch mit Erfolg ertheilt wird, beweist der Umstand, daß die Eltern der Kinder sich Mühe gegeben haben lnid »och geben, diese in solche Kommnnalschulen unterznbringcn, und daß von dem Rechte der Dispensation mit verschwindend kleinen Ausnahmen kein Gebrauch gemaüi wird. Und gerade die jüdischen Eltern aus den Bevölkerungsschichte aus denen sich die Kommunalschulen rekrutiren, haben für Alles, wo» Religion betrifft, einen sehr regen Sinn und eine geschärfte U theilskraft, und wollen sicherlich nicht nur ihr Gewiffen salvire , sondern wollen eine wirklich und wahrhaft religiöse Erziehung ihr r Kinder. Jedenfalls haben sie hierfür ein regeres Interesse und an ) ein ungetrübteres Urtheil sich bewahrt, als Jemand, der in öffentliche, Versammlungen Reden hält über den mangelnden Religion unterricht der Heranwachsenden jüdischen Jugend, seine eigene; Kinder aber an dem christlichen Religionsunterrichte der Schn theilnehmen läßt. Trotzdem ein einheitlicher Lehrplan für den jüdischen Religionunterricht in den Kommunalschulen noch nicht existirt, vielmehr jed-, einzelnen Schule oder gar jeder einzelnen Lehrperson es überlasst» ist, nach eigenem Plan zu unterrichten — was wiederum als ei Mangel zugegeben werden soll —, so kann doch als Facit de Unterrichtes im Allgemeinen Folgendes angegeben werden. Ans de Unterstufe werden die vier Unterrichtsstunden vollständig für d, biblische Geschichte und das Erlernen einzelner zu den durch genommenen Geschichten passender Bibelverse verwendet; anfderMittc, stufe werden der biblischen Geschichte 2 Stunden und dem Hebräischem 2 Stunden wöchentlich gewidmet, während auf der Oberstufe die vie wöchentlichen Unterrichtsstunden gleichmäßig auf: Hebräisch, biblische resp. nachbiblischc Geschichte, Bibelkunde und Bibellesen, wie me systematischen Religionsunterricht vertheilt sind. Nur in einige, Fällen — und zwar an Schulen mit verhältnißmäßig geringer Zah jüdischer Schüler — ertheilen Lehrerinnen den Religionsunterricht, die des Hebräischen nicht mächtig sind, auch wohl in den andern Disziplinen des jüdischen Religionsunterrichtes nicht die gehörig» Vorbildung besitzen und sich daher einzig und allein auf den Unter richt in der biblischen Geschichte und das Erlernenlassen von Gebeten und Bibelsprüchen beschränken. Seit mehr als zehn Jahren aber wird keine jüdische Lehrerin mehr angestellt, die nicht vom Rabbinate oder einem Rabbiner ein Befähigungszeugniß für den Unterricht in der jüdischen Religion beibringt — bei den Lehrern war die Bei bringnng eines Qualifikationszeugnisses immer eomliti» sine qua non. Wir haben nun bei aller Anerkennung der Leistungen unserer Stadtbehörde auf diesem Gebiete auch die etwa noch vorhandenen Mängel nicht verschwiegen. Vieles ist erreicht - Manches noch verbesserungsbedürftig. Wer aber nur einen Blick in die pädagogische Tageslitteratur werfen wollte, würde finden, daß bei keinem Unterrichtszweige wir bis zum Maße der höchsten Vollendung gekommen sind; ja, daß dem Betriebe der meiste» Disziplinen ähnliche Mängel anhaften, und daß nur aus der Erkenntniß dieser Mängel wir zu Fortschritten auf pädagogischem und didaktischem Gebiete kommen. Ich möchte nur, da dieses wohl auch ein dem Laienpublikum wohlbekannter Uinstand sein wird, auf die großen Umwälzungen Hinweisen, die sich auf dem Gebiete des neusprachlichen Unterrichtes im Laufe des letzten Jahrzehnts vollzogen haben und noch vollziehen. Wenn nun aber neben dem Bestreben der städtischen Behörden, ihrer Pflicht der religiösen Unterweisung der jüdischen Schulkinder gerecht zu werden, auch die jüdischen Gemeindebehörden Religionsschulen erhalten und die Zahl derselben zu vermehren bestrebt sind, so verdient dies nur alle Anerkennung — ganz besonders, wenn wir damit die Leistungen der andern, doch in jeder Beziehung weitaus besser situirteu Religionsgesellschaften auf diesem Gebiete vergleichen. Wollen die Eiferer für Erweiterung des jüdischen Religionsunterrichtes wirklich etwas Nützliches leisten, ist es ihnen Ernst mit dem Eifer für diesen wichtigsten Theil unseres