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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-06-14 · Heft 24 (14.6.1895) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 24 (14.6.1895)
Date
1895-06-14
Page
Seite 279 (sequence 3)
Language
German
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279 t üssenschost. Wie viele, die durch Zufall oder in bewußter Absicht d e Güter und Reize des Lebens außerhalb jener Lehrhäuser kennen e. lernt hatten, streiften nach kurzem Zweifel und Kampf vieles, r enn nicht alles, ab, was ihnen einst so theuer war! Das Loos t Äser war kein anderes und besseres als das jener Ilnwissendcn, auf d e sie einst von ihrer Höhe herabgeblickt hatten. So wurde der - trom von zwei Seiten her eingeengt und erhielt zum Glück für d e deutschen Juden eine andere Richtung. Der Drang nach allge-! einer Bildung führte zur Gründung jüdischer Elementarschulen, in i elchen der Unterricht im Hebräische», in der biblischen Geschichte nid der Religionslehre auf breiter Grundlage anfgebaut wurde, "on diesen Schulen hat sich eine stattliche Zahl einen hervorragenden ckatz in der Geschichte des Unterrichtswesens erobert; daß diese Schalen heute völlig entbehrt werden können, darf ebenso wenig be-! niptet werden, wie es gebilligt werden kann, daß kleine Gemeinden ui ihnen mit Zähigkeit festhalten und sich sträuben, die Kinder : Wischer Familien in die öffentliche Volksschule zu schicken, als ob i,r Glaube mit der jüdischen Elementarschule stehe und falle. Der Bissens- und Schaffensdrang unter den Juden wuchs, je mehr sich inen Gelegenheit bot, ihn zu befriedigen; die Zahl der jüdischen rchüler in höheren Lehranstalten nahm zu, und da sie hier Reliionsunterricht nicht genoffen, mußte auf andere Weise dafür gesorgt 'erden. Man fand zwei Auswege; entweder wurden die Kinder im wusc in der jüdischen Religion unterrichtet oder in Religionsschulen eschickt. So sehr der Privatunterricht die Anforderungen der Familie füllen konnte, so tvirkungslos, ja schädlich wurde er, tvenn ihn un- .eignete Lehrer ertheilten, oder solche, die man als Lehrer nicht >ehr bezeichnen darf. Der Widerstreit zwischen der Art, wie der rchüler in der höheren Lehranstalt, und der, wie er vom Religionshrer im Hause unterrichtet wurde, war so groß, wirkte auf Geist nd Gemüth des Lernenden so ein, daß gar zu oft Gleichgiltigkeit egen den Lehrstoff entstand, wenn nicht noch verderblichere Folgen nitraten. Da auch die Religionsschuleu nicht allen Anforderungen »tsprachen und noch weniger die Anforderungen der Einzelnen der Aistuugssähigkeit einer Religionsschule gerecht wurden, so schüttete nur das Kind mit dem Bade aus und nahm von einem Unterricht a der jüdischen Religion zum Schaden der Gesammtheit wie des "inzelnen völlig Abstand. So entstand wiederum Entfremdung lind Entfernung vom Judenthum; diesmal aber hatte sie ihre» Grund llein in Unkenntlich und Unwissenheit. Da diese Gefahr nicht der üdischen Religion allein drohte, suchte und fand man Mittel zur Abhilfe. Als um die Mitte des achten Jahrzehnts — tvenn mich mein lledächtniß nicht täuscht — in den städtischen höheren Lehranstalten Berlins der katholische Religionsunterricht eingeführt werden sollte, ichtete ein hochachtbarer, jüdischer Stadtverordneter, dem wir noch uis vielen anderen Gründen zu großem Danke verpflichtet sind, an 'eil Stadtschulrath die Frage, wie es mit der Einführung des üdischeu Religionsunterrichts stände, indem er von der richtigen Anicht ausging, daß in der öffentlichen Schule alle Konfessionen oder eine Religionsunterricht haben müßten. Der Herr Stadtschnlrath onnte dem Stadtverordneten eine durchaus befriedigende lliid benhigende Antwort ertheilen, und in der Thal wurde kurze Zeit >arauf an einigen städtischen Schulen jüdischer Religionsunterricht ils wahlfreier Lehrgegenstand in den Unterrichtsplan aufgenommeu. seitdem hat sowohl die Zahl der Anstalten, an welchen jüdischer Religionsunterricht von ordentlich angestellten oder eigens dazu beufeneu Lehrern ertheilt wird, stetig zugenommen, als auch die Zahl :>er Schüler, welche an diesem Unterricht theilnehmen sollen und wollen. Heute kann jeder Schüler einer Berliner Volksschule an feiner oder einer benachbarten Anstalt jüdischen Religionsunterricht genießen; dieser wird entweder von einem Lehrer Artheilt, der beide Prüfungen an einer jüdischen Lehrerbildungsanstalt — zumeist derjenigen der jüdischen Gemeinde zu Berlin — bestanden hat, oder von einer Lehrerin, deren Lehrbefähigung durch das Zeugnis; eines Rabbiners oder Leiters einer Religionsschule nachgewiesen ist. Die Zahl derjenigen Schüler und Schülerinnen, ivclche von den jüdischen Rcligionsschulen auf ausdrückliche» Wunsch der Eltern oder des Vormundes befreit werden, ist außerordentlich gering. Wo die Theilnahme an dem jüdischen Religionsunterricht hinter berechtigten Wünschen zurückbleibt, sucht man den Grund und die Schuld leider zu weit von dem eigenen Ich. Daß hierfür Schule und Lehrer verantwortlich gemacht werden dürfen, bestreite ich; vielmehr meine ich, daß man hierüber im stillen Kämmerlein uachdenkeu, Entscheidung und Abhilfe aber nach bestem Wissen und Gewissen treffen solle, lieber die Einrichtung des jüdischen Religionsunterrichts und die Betheiligung der Schüler an den Berliner Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und höheren Töchterschulen gicbt folgende Zilsammenstelliuig Aufschluß. Zu Grunde gelegt ist der Bestand am 1. Februar 1895. Bei Angabe der Schülerzahl habe ich die Vorschulen aus mehrereii Gründen unberücksichtigt gelassen, uni das Bild nicht zu trüben. Denn mehrere der aufgeführten Anstalten habe» keine Vorschulen, und nur vereinzelt wird jüdischer Religionsunterricht schon in der ersteii Vorschulklasse ertheilt. Schüler Sa. Juden I. Kgl. Gymnasien. Französisches G.310 133 Friedrich-Wilhelms G. 701 67 Joachimsthalsches G.. 525 25 Luisen G. 680 40 Prinz-Heinrichs G. . . 475 35 Wilhelms G. 713 273 II. Kgl. Realgymnasium 533 46 111. Stadt. Gymnasien. Askanisches G. 588 111 * Graues Kloster .... 493 98 * Friedrichs G. 483 184 * Friedr.-WerderschesG. 366 150 Humboldt G. 395 29 " Köllnisches G. 429 182 * Königstädt. G. 430 153 Leibniz G. . .. 409 76 Lessing G. ...... . 446 17 Luisenstüdtisches G. . . 539 103 * Sophien G.451 188 IV. Stadt. Realgymnasien. Andreas R.-G. 595 69 Dorotheenstädt. R.-G.. 576 99 * Falk R.-G.681 169 Friedrichs R.-G. 504 64 * Königstädt. R -G. . . 576 137 * Luisenstädt. R.-G. . . 488 104 * Sophien R.-G. . . . 518 107 V. Ober-Realschulen. * Friedrichs-Werdersche 504 75 Luisenstädt. Ob.-R. . . 551 40 VI. Realschulen. 1. Realschule. 477 42 * 2. Realschule. 448 46 3. Realschule. 490 28 * 4. Realschule. 488 48 5. Realschule. 492 15 6. Realschule. 393 21 7. Realschule..497 19 Schüler' * 8. Realschule. 2 a. Juden 337 45 9. Realschule. 290 1 ]0. Realschule. 330 73 11. Realschule. 241 13 VII. Töchterschule». Kgl. Augustaschule. . . unbekannt * Charlottenschule . . . 867 346 * Dorotheenschule . . . 193 45 Kgl. Elisabethschule . . 624 127 * Margarethenschule. . 779 352 * Luisenschule. 852 276 * Sophienschule. 827 385 * Viktoriaschule. 835 264 Charlottenburg. * Realgymnasium . . . 366 22 * Realschule . . ' ... 445 15 Religionsschuleu der Gemeinde. 1. Religionsschule. . . — 295 2. Religionsschule. . . — 215 3. Religionsschule. . . — 152 Von der jüdischen Gemeinde unterstützte Religionsschuleu. Neformgemeinde .... — 54 Betli Jacob. — 80 Aliawas scliolaum . . . — 28 Rel.-Verein Westen . . —- 18 „ Adass Jesclmrun — 42 „ Oranienb. Vorstadt. — 75 „ Lippmaun Taust Synagoge . . . — 120 „ B'ue Britli . . . — 87 „ Betli Zion . . . — 133 „ Ahawas Reim . . — 80 „ Charlotten bürg . — 14 Adass Jisroel. — 344 Knabenschule der jüd., Gemeinde. — 611 Mädchenschule der jüd. Gemeinde. — 412 (In mit * bezeichnten Anstalten jüdischer Religionsunterricht.)

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