Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1895)
- Date
- 1895-06-07
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
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3 mf. Soden am Taunus, 4. Juni. Mit 50 Patienten wurde vor I!O Jahren die Kuranstalt für arme Israeliten hier eröffnet, sie! ^eigt von Jahr zu Jahr eine je steigende Zunahme, bis im Jahre 1894 j Die stattliche Zahl 192 erreichte. Der neue Etagenban über dem Speiseral wurde im Sominer fertiggestellt und bereits bei Eintritt der kälteren Jahreszeit von den brustkranken Wintergästen, die diesmal die Zahl!«; erreichten, in Gebrauch genommen. Den ganzen Neubau umgiebt ine Veranda, die auch bei schlechter Witterung den Kranken den Aufcntalt im Freien gestattet, wie überhaupt die ganze Einrichtung den neuesten 'Erfahrungen auf dem Gebiete der Hygiene Rechnung tragt. Unter den Patienten des Berichtsjahres litten 99 an Lungensucht, 25 an Emphysem, •2 an Bronchialkatarrh, 28 an Konstitutionskrankheiteu und 14 an Nervenleiden — Die Vermögensbilanz der Anstalt am Schluß des Be- - ichtsjahres ergab einen Kassabestand von 14,928 M. Für den Neubau waren J 3,000 Mark ausgegeben, an Haushaltungskosten 18,485 Mark. Vorsitzender der Verwaltung ist Herr Dr. med. Rosenbaum in Frankuit a. M., Beisitzer für Berlin Herr D. Wolfs, Wilhemstraße 118. Der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde, ferner die Berthold Auerbach- 2oge, die deutsche Reichsloge und die Montesiore-Loge des U. O. B. B. alterstützen die Anstalt mit je einem Jahresbeitrag von 100 Mk. OO Neustadt a. d. H., im Juni. Eine antisemitische Verammlung, die im März Dr. Förster hier abgehalten, hatte einen lürmischen Verlauf genommen. Eine Anzahl Arbeiter erhielt deshalb Haftbefehle von je acht Tagen wegen „groben Unfugs", weil sie die Versammlung „gesprengt" hätten. Wegen Anstiftung wurden zwei -jraelitischen Metzgern und Händlern gleichzeitig Geldstrafen auferlegt. Hiergegen wurde Berufung eingelegt, die das Schöffengericht in der Hauptsache am 30. v. Mts. verworfen hat, doch lvurde einer der anleklagten Israeliten freigesprochen und für die Andern die Geldstrafe herabgesetzt. In der Begründung des Urtheils heißt es: .Aus der Ankündigung des Vortrages des Herrn Förster habe noch nicht entnommen werden können, daß in der fraglichen Versammlung sthematas zur Sprache kommen, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören, die Klassen gegeneinander aufzuhetzen und die öffentliche Ordnung gefährden. Es würden ja im öffentlichen Leben heutzutage manche Fragen zur Sprache gebracht, die bei der verschiedenartigen Gestaltung der politischen und religiösen Lebensanschauungen j -licht mit den Gefühlen und Ansichten der Allgemeinheit sich decken; es! geschehe dies in Schriften, in den Parlamenten, in den öffentlichen Ver- -ammlungen, ohne daß die Obrigkeit dagegen einzuschreiten Veranlassung stabe, weil eben in unserm modernen Leben die freie Rede nicht in einer Weise geknebelt werde, lvie dies früher wohl der Fall war. Derartige Versammlungen hätten den Charakter der Oeffentlichkeit und die Bescher derselben Anspruch auf öffentlichen Schutz. Störungen, wie sie am 15. März in der Versammlung im Gesellschaftshause vorgekommen, lvürden mithin eine Verletzung der öffentlichen Ordnung darstellen und seien im Sinne des Strafgesetzbuches als grober Unfug mit Gefäugniß )it bestrafen. Wenn allenfalls die öffentliche Ordnung durch diese Versammlung gefährdet worden wäre, dann wäre es Sache der anwesenden, die Versammlung überwachenden Beamten gewesen, einzuschreiten, nicht aber dürfe eine gekränkte Minderheit in der Art selbsthelfend vorgehen. Fie Israeliten konnten sich durch die Ankündigung „immerhin einigermaßen in ihren Gefühlen verletzt glaubell". Oellerreirii - Ungarn« □ Wien, 4. Juni. Hier haben die Ereignisse eine überraschende Wendung genommen: durch den Umstand, daß die liberale Partei sich bei der Bürgermeisterwahl der Abstimmung enthielt, und Dr. Lueger in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrzahl der Stimmen erhielt, ist die Wahl resultatlos geblieben, und der Fall ist eingetreten, den mau hier schon lange vorhersehen konnte: Wien hat jetzt keinen Bürgermeister — ebenso keinen Gemeinde- und Stadtrath —, au der Spitze der Verwaltung steht mit acht liberalen und sieben antisemitischen Beiräthen (die Dr. Lueger dem Statthalter namhaft machte) der Bezirkshauptmann von Wien, Hanns von Friebeis. Was zu erwarten gewesen wäre, hätte der Führer der Antisemiten in Wirklichkeit die Bürgermeisterwürde erlangt, das zeigten deutlich die wilden Ausschreitungen, die seine zusammengerotteten Anhänger am Tage der Wahl begingen: die liberalen Gemeinderäthe wurden von dem ausgewiegelten Pöbel aufs Gröblichste beschimpft, als sie das Nathhaus verließen, die Herren Noske und Frauenberger konnten sich nur mit äußerster Gefahr durch die wilde, sie arg bedrohende Rotte hiudurchdrängen. — Die bekannte Jnterp ellation der Abgeordneten Kronawelter und Pernerstorfer harrt zwar noch einer Antwort, jedoch hat Minister Bacquehem die galizische Statthalterei beauftragt, in dieser Affaire eine genaue Untersuchung einznleiten. Zu diesem Zwecke hat sich bereits Hofrath Graf Los als Delegirter der genannten Statthalterei nach Saybusch begeben. Bei diesem Anlaß haben die Saybuscher Bürger aus ihrem „Archiv" folgendes Dokument hervorgezogen: „Saybusch den 9. Juni 1809, Z. 3144. Dem Magistrat in Saybusch. — Der Erlaß des hohen Guberniums vom 8. Mai 1807 z Z. 16520 betreffs des Juden Selig Schönthal, der dort trotz des Verbotes ein Haus bauen wollte, wurde mittelst Dekret der hohen Hofkanzlei vom 16. März l. I. mit der Bemerkung bestätigt, daß nachdem den Juden in Saybusch bisher überhaupt nicht gestattet war, sich anzusiedeln, daher auch Selig Schönthal weder ein Grundstück noch ein Haus daselbst besitzen dürfe. — Wovon der Magistrat verständigt wird. Myslenice den 12. Mai 1809. Für den Bezirkshauptmann Baron de Rzypkorski." Auf dieses „Dokument" berufen sich die braven Saybuschaner 28 Jahre nach der Erlassung der Staatsgruudgesetzel — Das hiesige „Deutsche Volksblatt" brachte am 14. d. M. unter der Ueberschrift: „Aufsehenerregender Kindesraub" folgende Notiz: „Man schreibt uns: In der Nähe von Böhmisch-Brod, im Wald bei Dolauek, wurde am 10. d M. eine alte Jüdin festgenommen, welche ein vierjähriges Christenmädchen bei sich hatte, das sie vor acht Tagen einem Koliner Tischlermeister geraubt. Dem Böhmisch-Vroder Polizeilvachmann Smejkal, welcher die Person auf die Bahnstation eskortirte, machte dieselbe Angabe, sie habe das Kind nur deshalb mit sich genommen, weil es dessen Vater erschlagen wollte. Im weitern Verhör simulirte sie Wahnsinn und behauptete hernach, daß das Mädchen ein „Gotteskind" sei. Das arme Wesen sagte jedoch aus, die Babicka (so nannte es die alte Jüdin) habe es mit Näschereien an sich gelockt und dann mitgenommen. Die Bevölkerung wollte die Jüdin lynchen, und die Wachmannschaft hatte vollauf zu thun, unt abfällige Ausschreitungen zu verhindern. Die Jüdin wurde nach Kol in transp ortirt und dort in Haft behalten, ^hn Bahn Hofe in Böhmisch-Brod machte sie Fluchtversuche. Tie Bevölkerung befindet sich in begreiflicher Aufregung, da dies in hiesiger Gegend innerhalb einer kurzen Zeit der dritte Fall ist." Die Redaktion des „Freien Blattes" (Nr. 164) wandte sich an angesehene Gesinnuttgsgenossen in Kolin mit der Bitte um eine wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhaltes und erhielt folgender: Ausschluß: „Nach eirrgeholter Information bei der Polizeibehörde und dern Bezirksgerichte in Kolm ist die ganze Nachricht des „Deutschen Volksblattes" erfunden. Hier ist kein Kind verschwunden, und hier ist auch keine Jüdin deshalb in Haft oder inhaftirt gewesen." Rußland. % Warschau, 4. Juni. Nachdeur die staunerrswerthe Verfügung, den Juden den Kur ge brauch in den meisten inländischen Bädern zu verbieten, nunmehr in Kraft getreten ist, haben sich selbst in Rußland Vertheidiger und Beschützer der Juden gesunden. Die Gesellschaft zur Wahrung der Volksgesundheit ist es, die es nicht dulden will, daß einem ganzen Volke innerhalb des Zarenreiches diese elementarste Freiheit geraubt wird, Rettung vor Krankheiten und Heilung von Leiden zu suchen. Die Gesellschaft petitionirte bei der Regierung, die Juden zu all den Seebädern, Mineralquellen und anderen Kurorten, welche außerhalb des Ansiedelungsrayons gelegen sind, wieder zuzulassen. In dem Gesuche hebt die Gesellschaft außer dem freien Rechte auf Erhaltung und Schutz vor Krankheit auch den finanziellen Vortheil der Kurorte hervor, bereu Verwaltung mannigfach in den Händen der russischen Behörden liege. Auch einzelne Zeitungell gaben — iunuerhin eine anerkennenswert he Humanität in Rußland — ihrer Meinung im Sinne der Petentiu Ausdruck. z. Brest Litewsk, 2. Juni Wir erhalten aus Vrest-Litewsk vom 26. v. M. datirt folgende Zuschrift: „Das Unglück, in welches wir durch die am 16. d. M. in unserer Stadt ausgebrochene Feuersbrunst gerathen sind, ist so unendlich groß, hat soviel Jammer, Berzweiflimg und Elend über lrns gebracht, daß wir nicht die geeigneten Worte finden, um auch nur einige Details dieser entsetzlichen Katastrophe zu schildern.