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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-06-07 · Heft 23 (7.6.1895) · p. Seite 272

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 23 (7.6.1895)
Date
1895-06-07
Page
Seite 272 (sequence 10)
Language
German
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‘27 2 wandte sich Frankel (6. Februar 1843) ohne Vorwiffen des Vorstandes a» den Kultusminister Eichhorn und erbat von ihm eine Bestätigung, „welche die Form einer Vokation habe oder offen ansspreche, daß der Angestellte als Oberrabbiner der Mitglieder einer Konfession vom Staate aiierkaiint und ihm die Leitung ihrer geistigen Angelegenheiten vertrant sei." Eine solche Bitte fand Veit für ungehörig gegenüber der gegebenen Zusage; für unrecht bei den bestehenden Verhältnissen; auch die weiteren Bemerkungen Frankels über das Proselytenmachen christlicher Missionare und die an den Minister gerichtete Bitte, ihm, dem Rabbiner, die Absichten des Königs in Betreff der Juden auszusprechen, hielt er für unpaffend. Der Minister antwortete zunächst nicht, Frankel wurde aufgefordert, das preußische Bürgerrecht nachzusuchen, weigerte sich aber, dies zu thu». Darauf beschloß der Vorstand (21. April), Frankel dringend anzurathen, dies nicht zu unterlassen und ihm zugleich bemerklich zu machen, daß seine Bestätigung eine Billigung seiner dem Kultusminister vorgetragenen Ansichten in sich schließe. Gegen diesen Beschluß Protest irte Veit, weil er die letztere Ansicht für unrichtig hielt, und in dem Schreiben Frankels an den Minister eine Zurücknahme seiner dem Vorstand gethanen Zusage sah. Er wünschte, daß man an Frankel ein Schreiben richte, worin man eine bestimmte Erklärung über die Annahme des Rabbinats verlangte und die sichere Erwartung aussprach, daß Frankel das Bürgerrecht nachsuchen werde. In einer Weigerung müsse man eine Ablehnung der Stelle sehen. (24. April 1843.) Eine solche schroffe Darlegung kann indeß nicht abgeschickt worden sein, sonst wäre eine definitive Ablehnung Frankels gewiß früher erfolgt; diese traf erst 24. September 1843 ein. — Hier kam es jedoch weniger darauf an, den Verlauf dieser Angelegenheit genau zu erzählen, als den Grund der so auffallenden und plötzlichen Trübung eines so vielversprechend begonnenen Freundschaftsverhältniffes anzugeben. Doch hätte, wenn Frankels Berufung perfekt geworden wäre, ein friedlicher Zustand unmöglich lange andauern können. Denn wie aus einer Niederschrift Veits hervorgeht, waren die bei jener Unterredung gestellten Forderungen Frankels, über deren Annahme durch den Berliner Vorstand nichts bekannt ist, folgende: 1. Der Oberrabbiner ist die oberste Behörde in Kultus- und sonstigen religiösen Angelegenheiten. 2. Reformen im herkömmlichen Kultus legt der Oberrabbiner dem Gemeindevorstand zur gemeinschaftlichen Beschlußfaffung vor. 3. Sämmtliche Religions-, Unterrichtsnnd Erziehungsanstalten stehen unter Aufsicht des Oberrabbiuers und übernimmt er die Verpflichtung der öftern Revision. 4. Dem Oberrabbiner steht bei Anstellung eines Jeden an diesen Anstalten ein entscheidendes votum negativum zu. 5. Die Gemeinde erkennt nur jene Ehen der Gemeindemitglieder für legitim an, bei deren Schließung eine Erklärung des Oberrabbiners eingeholt wurde, daß kein religiöses Hinderniß, als Blutsverwandtschaft ii. s. w., ihr im Wege stehe. Die zahlreichen Briefe, die von Frankel während dieser Rabbinatswahlzeit geschrieben worden, bringen keine neuen Beiträge zu der oben berührten Sache. Die Briefe hörten nicht auf, nachdem die definitive Ablehnung der Berliner Stelle erfolgt war. Im Gegentheil schien unmittelbar nach dieser Ablehnung das persönliche Verhältniß sich zu befestigen. Als Frankel im Sommer 1843 bei Gelegenheit einer Badereise durch Berlin kam, trat er Veit näher. Aus jenem und dem unmittelbar folgenden Jahre sind interessante Briefe Frankels erhalten, die indessen mehr philosophischen und allgemein religiösen als zeitgeschichtlichen Inhalts sind. Wenige Jahre später (1846) erschien Frankels bedeutsames Buch „Der gerichtliche Beweis nach nwsaisch-talmudischem Recht" im Veitschen Verlage. Auch darüber haben sich einige Briefe erhalten, obwohl keineswegs so viele, wie man bei einer Korrespondenz zwischen Autor und Verleger vermuthen sollte. Der Anführung werth ist daraus ein anerkennendes Schreiben Mittermaiers a» Frankel, das Letzterer in Abschrift übersandte. Ferner mag darauf hingewiesen werde», daß Frankel gern auch für praktische Zwecke bei neuen parlamentarischen Verhandlungen oder gesetzgeberischen Bestimmungen über den Judeneid auf sein Buch hinwies, das, trotz aller Gelehrsamkeit, doch im Hinblick aus die damaligen Zustände und mit der Absicht auf sie eiuzuwirken geschrieben war. — Während Frankel selten auf andere Persönlichkeiten einging und die Frage nach seinem Ersatzmann, nachdem er jetzt das Rabbinat abgelehnt hatte, rmerörtert ließ, ergriff Mannheimer für Sachs das Wort. Mannheimer, der epochemachende Prediger und Redner (1793—1865), der seit 1824 länger als vierzig Jahre in Wien lebte und wirkte, hatte auch mit Berlin Beziehungen. Er, der geborene Däne, hatte sich in Berlin (1821) die Kennt »iß der deutschen Sprache angeeignet. Schon damals hielt er einige Predigten in Berlin, 1823 wurde er als Znnz' Nachfolger an den Berliner deutschen Tempel berufen, nach dessen sehr baldiger Schließung er auch Berlin verließ. Vermuthlich hatte er schon damals Beziehungen zu dem Veitschen Kreise, die sich brieflich befestigten. Doch hat sich nur ein einziger Brief Mannheimers erhalten. Zu ihm, der im Folgenden abgedruckt ist, braucht nur bemerkt zu werden, daß Muhr und Rubo (Letzterer Jahrzehnte lang Sekretär der jüdischen Gemeinde) in den Emanzipations- und Organisationsbestrebungen eine bedeutende Rolle spielen. Rieß war ein angesehener Vorsteher, der auch mit Zunz in naher Verbindung stand; Gans und Moser bedürfen keiner Erklärung; „Personen und Zustände" ist der Titel einer von dem Ersteren 1836 erschienenen Schrift. Mannheimers Urtheil über den sogenannten Beerschen Tempel ist sehr scharf, das über Zunz dürfte nicht allgemein getheilt werden. Doch ist die Schilderung so frisch, das Ganze als Bericht eines Zeitgenossen, ja eines Mithandelnden so beachtenswerth, daß ich sie unverkürzt folgen lasse. Sie lautet: Wien, 9. November 1840. Verehrter Herr! Ueber unser:» Verkehr und Umgang scheint ein eigenes Mißgeschick zu walten, das jede Annäherung hindert. Seit 16 Jahren trug ich die Idee und den Vorsatz in mir, Berlin wieder zu sehen; endlich ward der Wunsch in diesem Jahre realisirt. Ich war 24 Stunden in Berlin, und habe Sie — nicht gesehen. Erstlich ward meine Abreise von Marienbad durch ein unglückliches Ereigniß in meiner Familie, worüber ich erst die nähern Nachrichten abwarten mußte, um drei Tage verzögert, und diese drei Tage waren größtentheils für Berlin bestimmt. Zweitens wurden die wenigen Stunden, die ich in Berlin zubringen konnte, mir durch das eingetretene Hinderniß verkümmert, daß die Dampfschiffahrt von Stettin nach Kopenhagen eingestellt war, und ich mithin den halben Tag mit Laufen und Erkundigungen und Deliberationen zubringen mußte. Drittens erfuhr ich erst am Ende, daß Sie wirklich in Berlin wären, indem man mich in Marienbad versichert hatte, ich würde Sie da nicht treffen. Ihr werthes Briefchen erhielt ich — hier in Wien nach meiner Zurückkunft von der Reise. Es war in Marienbad nach meiner Abreise eingetroffen und retour nach Wien gegangen. Jetzt denken Sie sich diese Masse von störenden Elementen, und Sie werden mich gewiß von jeder Verschuldung in dieser Beziehung freisprechen; besonders wenn Sie bedenken, wie lieb und theuer mir, der jede Verbindung mit Berliner Freunden abgebrochen hatte, dem Gans und Moser, die treuesten und innigsten, abgestorben waren, ein solcher Anknüpfungspunkt gewesen wäre. Es hätte meine Anwesenheit in Berlin eine Bedeutung gehabt, während sie mir jetzt nur ein trübes, verworrenes Bild zurückgelassen und sogar die frühem Erinnerungen verdüstert hat. Wen ich aufsuchte, den fand ich nicht zu Hause. Der einzige Rieß war mir derselbe geblieben und nahm mich mit offenen Armen auf, aber wie verstört fand ich seine Häuslichkeit und — ihn selbst. Muhr und Rubo sprach ich noch zuletzt, als sie mich in meinem Logis

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