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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-05-31 · Heft 22 (31.5.1895) · p. Seite 258

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 22 (31.5.1895)
Date
1895-05-31
Page
Seite 258 (sequence 8)
Language
German
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258 Berichten Diodors und den von Chwolsohn gesammelten Resten der Zabier vergleiche». Wir lassen heute nicht mehr, wie noch der selige Munk wollte, die Priester am Nil bei den Brahmanen am Ganges in die Schule gehen. Wir erblicken vielmehr mit der Bibelnrknnde im Schinearthal oder Altchaldäa die Wiege der ägyptische» sowohl wie der indischen und ostasiatischen Kultur. Finden wir also auffallende Aehnlichkeit zwischen den biblische» oder mosaisch-rabbinischen und den ügyptisch-babylonijch-indischen ReinhcUssatzuiigen, so gehen wir nicht fehl, wenn wir Babylons Pricsterschaft, der wir die Grundformen aller Kultur zu danke» haben, die Urheberschaft zuerkenne». Auch Rom und Griechenland zeigen Spuren derselben. Während nun jene Priestersystcme — und auch das zoroastrischc Magiergesctz ist als Priester- und Heiligensystei» anzusehen — nur die zahmen Thiere, Wiederkäuer und nur pflanzenessende Bögel, wie beschuppte oder nicht schlangenartige Fische gestatten, den Genus; von Raubthieren, fleischfressenden Vierfüßern und Bügeln und schlaugcnartigcn Fischen verbieten, erstreckt sich dieses Verbot doch nur auf die Priesterznnft, nicht auf das Volk. Nur das Mosesgrsep dehnt dasselbe auf die Gesammtheit des Volkes aus. Diese Thatsache ist hinlänglicher Beweis, daß die angebliche Gesundheitsschädlichkeit der als unrein erklärten Thiere nicht der Grund sein kann, weshalb sie verboten. Und auch die übrigen angegebenen Ursachen, wie llnreinlichkeit oder Gefräßigkeit und Ekelhaftigkeit, halten nicht Stich. Weis; mau für das Verbot des Schweines ein ganzes Dutzend von Gründen anzugeben, so hält cS schwer, für den Hasen auch nur einen zu erralhen. Seitdenr man die Anschauungen und Sitten der Urvölker eingehender und methodischer beobachtet, sind auch die Begriffe von Unreinheit und Heiligkeit in neue Beleuchtung gebracht worden und damit arich die Spciseverbote, die fast allenthalben sich vorfinden. Ich will statt des irreleitenden Wortes Totemismus Thatsache» geben. Viele Wilde, die sich mit dem Horn des Büffels, mit der Haut des Tigers und der Feder des Geiers schmücken, ziehen in den Krieg, erst nachdem sie oder ihre Führer, Fleisch, Blut rmd Mark dieser wilden Thiere genossen, deren göttliche verehrte Wuth sie dadurch in sich aufzunehnieu glaube». Sie benennen sich nach solchen thierischen Gottheiten und meinen, deren Götterkraft nach dem Genus; in sich zu verspüren. Frauen gestatten sie solche Götterspeise nicht; selbst die Berührung solcher heiligen Thiere verunreinigt sie. Aus solchem Wahn entsprang die kannibalische Lust, Menschenfleisch und -Blut zu genießen. Man glaubte, neue Kraft einzusaugen. Einen großen Umschivung religiöser Anschauungen in der Heidenwclt bezeichnete zuerst die Anbetung der lichten Hinimelsgötter in reinem Opferdiensi im Gegensatz zu den lichtscheuen Geistern der Unterwelt. Was schauererregend und grausig war, durfte nicht auf den Altar mit der reinen Himmelsflamme. Darum mußte auch der Priester solche Thiere meiden. Ihre Berührung war sogar entweihend, verunreinigend. Trotzdem blieb für gewisse Wendepunkte des Jahres und des Volksschicksals der finstere Brauch, solche unreine Thiere oder Schaneropfer zu verzehren, um mit den in der Tiefe hausenden Geistern den Siihnbund im Mahl zu erneuern. Unter dem Einfluß solchen primitiven Aberglaubens stehen Judüer noch zur Zeit des babylonischen Exils, tute ans Ezechiel 8, 10 und Deutero-Jesaia 06, 3 ff. ersichtlich ist. Allein solche Fälle bildeten, wie die sogenannte schwarze Magie des Mittelalters, eine Ailsnahme; sie waren Allen, auch der heidnischen Kulturwelt bereits, ein Greuel. Um nun fdie inosaischeu Speiseverbote geschichtlich zu verfolgen und richtig zu erfassen, müssen wir 5. das Verbot von Blut und Fett noch i» Betracht ziehen. Was man immer für Physische und psychische Nachtheile an. Genuß von Blut herausgefunden zu haben glaubt, die biblisch Urkunde statuirt das Verbot des Blutgenusses als göttliche Ein richtung von der Urzeit her, seit den Tagen Noah's. Der au dem gelödteten Thier dampfend heiß hervorqueklende Lebenssaft er schien dem kindlichen Menschen als die Lebenskraft, die den Oder enthaltende Seelensubstanz, die zu genießen als frevelhafter Eingri in die Domäne der Gottheit galt, der mit Kareth, mit Himmels strafe der Vernichtung, bedroht war. Das Blut gehört ein für all Mal der Gottheit, auf niederer Stufe der unterweltlicheu, auf höhere dem Altar der oberwcltlichen. Und inan darf wohl sagen, die Schn vor Blut ist so alt wie die Menschheit. Drum spielt Blut im Aber glauben und im Wahn der Völker noch bis zum heutigen Tage ein so furchtbare Rolle. Lange Zeit drirfte der Israelit überhaupt kein Fleisch verzehren wenn nicht vorher das Blut als Gabe der Gottheit zrirück entrichte worden. Ursprünglich ivar eben jeder Fleischgenuß ein heiliges Malp bei dem die Gottheit als der ursprüngliche Eigeiithümer die Theil nehmer bewirthete, Blut, Fett (und Mark) für sich in Anspruc! nehmend. Nicht bloS die Bibel, auch die persisch-indischen Urkundei und die griechische Promelhensfabel reden von jener paradiesisch reinen Urzeit, in der der Mensch sich überhaupt am Lebenden nicht vergris und mit Pflanzenkost sürlieb nahm. Blutgenuß mtf den Höhe, verlockte Israel allemal zu Götzendienst und Geisterspuk. Erst i» denteronomischeii Gesetz wird Fleischgenuß für's Alltagsleben gestattet und wird die Bedingung daran geknüpft, daß das Blut ausgegosse> und später, zu weiterer Beruhigling der noch immer die Waldgeistc fürchtenden Gemüther, daß es mit Erde zngedeckt und gleichsam da mit zum Schweigen gebracht werde. Immer aber nlüssen religiös Weihsormeln an das Schlachten auch im Privatleben sich kniipfen um den Opfercharakter des Fleischgenusses zil betvahreu. Anders freilich stellt sich die Frage beim Fett der Eingeweide Hier fordert allerdings der Altar seinen Antheil. Ob aber bc Privatmahlzeiten dieser Anspruch zur Geltung kommen sollte? Dar über entscheidet das deuteronomische anders als das. spätere levitisch Gesetz. Gewiß war die bestimmte Forderung des letzteren erst spät Priestermeinung, gerade wie man beim Passahopfer das Mark de Knochen oder beim griechischei; Mahl das Hirn und das Herz, ab Lebenssitz der Gottheit geweiht, unberührt lassen mußte. 6. Das Verbot von Zerrissenem und Gefallenem. In enger Verbindung mit dem Blutverbot steht die Behandlern, eines solchen Thieres, dessen Blut nicht der Gottheit zurückgegeber werden konnte, weil cs zerstückelt oder tobt auf dem Felde gesunde! worden. Die mens saiia, von der der ehrwürdige Autor mit soviel Aplomb redet, hat in all diesen Dingen keine Macht zu entscheiden. Hie> ist lveder au Gefährlichkeit durch Vergiftung noch an Ekelhaftigkeit des Kadavers gedacht. Die Scheu vor dem Lebensblut ist hier gewichen. Darf der arme Schäfer sein vom Wolf zerrissenes Lamm noch genießen oder nicht? das ist die Frage. Doch wie seltsam lautet die Antwor: des ältesten Bundesbnchs: „Ihr sollt mir heilige (wörtlich: dein Heiligthum angehörige) Männer sein mtb darum Fleisch auf dem Felde von Zerrissenen nicht genießen!" Exodus 22, 30. Dieser durch seinen Plural vom Zusammenhang sich abhcbende Vers lautet kaum, als ob er ans gemeine Volk gerichtet wäre. Er ist aus dem altisraelitischen Priestergesetz, dem Bundesbuch, von späterer Hand einverleibt worden. Er hatte zuerst blos Priester und Geweihte ganz allein im Auge. Hätte auch der Priester-Prophet Ezechiel sich vor Gott dessen rühmen dürfen, daß er keinerlei Gefallenes nnd Zerrissenes von jeher genossen und kein verboten Opferfleisch mit den Lippen

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