Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1895)
- Date
- 1895-05-24
- Page
- Seite 244 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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244 liiiipmi von Renitent nuffleftcllt werde» dürfen, das heißt, daß die Slaatsgrnndgesetze im Wege der Verordnuiigen eingeschränkt werden können! Gegen diese Kuriosität Protestirte Dr. Kronawetter und verlangte die Eröffnring einer Debatte. Doch der Antrag wurde nur von den Jungczechen unterstützt, das Haus steckte die Ohrfeige ein und nahm die Antwort zur Kenntnis;. Natürlich bleibt es mit de» Allsschreibungeir beim Alte», und die jüdische Petenten können es mit ihrem Geburtsscheine versuche». Aber die Antwort dieses Ministers hat mir die traurige Thalsache bestärkt, die schon voriges Jahr der sehr gemäßigte deutschtiberale Abgeordnete Dr. Sues; in den Delegationen hervorhob, daß in den Kadettenschuten bei der Aufnahme und den Prüfungen ein zweifaches Maß angelegt wird: für Christen und Juden. Unter der Koalition wird es immer gemüthlicher; was kann da noch Alles kommen! Vorläufig kommt das Ministerium des Innern an die Reihe. Hier die aktuellste Sache: In der an der galizisch-schlesischen Grenze gelegenen Stadt Sah dusch, dem Sitze einer Bezirtshauptmannschast und eines Bezirksgerichtes, haben sich seit jeher die Bürger ein eigenthümliches „Privileg" konstruirt. Sie lassen keinen Juden in die Stadt hinein! Was kümmert sie die Freiziigigkeit, was sind ihnen die Staatsgrundgesetze! Sie pochen auf die brutale Gewalt und nennen sie „Gewohnheitsrecht". Wiederholt haben cs Juden versucht, sich hier niederzulassen, doch jedesmal wurden sie beraubt, geplündert — unter den Augen der Behörden, dann wurde die Sache vertuscht. Selbst als vor mehreren Jahren ein jüdischer Adjunkt Dr. D. dem Sahbnscher Bezirksgerichte zngetheilt wurde und er sich eine Wohnung daselbst miethete, geschah ihm das Gleiche. Selbst seine Autorität schützte ihn nicht. Um sich überhaupt hier nicht unmöglich zu machen und ohne Gefährdung der persönlichen Integrität „wenigstens" amtiren zu können, nahm er seine Wohnung „dranßen", in dem nahe gelegenen Dorfe Zablocie. Hier befindet sich auch eine zahlreiche Gemeinde, bestehend aus wohlhabenden, mitunter sogar reichen, zumeist fortgeschrittenen und gebildeten jüdischen Bürgern. Sie bilden das — Ghetto von Saybusch. Seit August v. I. ließ sich auch ein jüdischer Advokat in Zablveie nieder. Nach Saybnsch „durfte" er ja nicht komme». Am 2. Mai d. I. trat bei demselben ein neuer Konzipient, Dr. L. ein. Derselbe miethete ein Zimmer in Saybnsch, um das nnglaubliche „Berbot" zu erproben. Am 3. d. M. bezog er sein Zimmer und schon Tags darauf wurde er auf den Magistrat gerufen und nach der Koufession besragt. Nach Angabe derselben erklärte der Beamte, L. müsse die Stadt verlassen, weil die Behörde gegenüber dem „Gewohnheitsrechte" der Bürger „ohnmächtig" sei. L. berief sich arif die Staasgrundgesetze und blieb. Noch am selben Tage Abends rotteten sich die Lente vor seiner Wohnung zusannnen, brachen Thor und Thür ein, zertrümmerten und zerstörten mit bestialischer Wnth die ganze Einrichtung und alle Kleidungsstücke. Die Behörden, insbesondere die Gendarnierie und Ortspolizei schauten diesem rohen, barbarischen Treiben ruhig zu. Dr. 2. verständigte hierauf die Staatsanwaltschaft in Wadowice von dem Vorfälle. Am Sonntag langte eine Gerichtskonrmission in Saybnsch ein, die eine Strafuntersuchung einleitete und einige Verhaftungen vornahm. Die frtihern Streiche der Saybuscher „Bürger" sind alle straflos geblieben, vielleicht wird jetzt der Gerechtigkeit Genüge geschehen und die brutale Gewalt die gebührende Züchtigung erhalten! Werden aber auch die Organe der Sicherheit in Saybnsch wegen Außerachtlassung ihrer Amtspflichten zur Verantwortung gezogen tverden?... Denn soweit kann die öffentliche Autorität in Oesterreich noch nicht gesunken sein, daß friedliche Bürger nuler den Augen der Behörden geplündert und beraubt tverden, daß öffentliche Organe gegenüber der rohen, brutalen Gewalt ohnmächtig dastehen! In der Montagssitzung des Parlaments haben die Abgeordnete, Kronawetter und Peruerstorfer den Minister des Innern über diesen Vorfall interpellirt; wir sind auf die Antwort begierig. Auch wenn die einigen Einbrecher zur Verantwortung gezogen tverden, so ist die ganze Affaire noch lange nicht erledigt. Die prinzipielle Frage muß entschieden tverden, ob die Ortsgemeinde eines österreichi schen Kronlandes über den Staatsgrnndgesetzen steht, ob für Saybusc! die Staalsgrnndgesetzk suspendirt sind. Der Minister wird auch über das passive und rechtswidrige Verhalten der ihm untergebenen Sicherheitsbehörden bei allen bisherigen Saybuscher Judenhetzen ein, Attfklürung ertheile» miissen. Die Regierung muß sich über den Vorfall äußern. Der italienische Monarch, König Humbert, ließ vor mehreren Jahren die Mauern des römischen Ghettos niederreißen, um deffen. letzte Spuren zu verwischen. In Gregorovius und Berliner fand diese alterthümliche Stätte ihre Forscher und Geschichtsschreiber. Das Ghetto von Saybusch gehört noch nicht der Geschichte an, es ist ein Stück Wirklichkeit, trauriger Wirklichkeit — es ist der Mikrokosmos von Oesterreich. Noch ein Mort «der die deutsch-jüdische Schute in Konstantinopel. Von Rabbiner Dr. Frank in Köln. /JgL>§ hat mich außerordentlich gefreut, daß Herr Bernhard Stern, ^-Qg) ein gründlicher Kenner des Orients, dessen Aufsätze in der „Kölnischen Zeitung" und im „Berliner Tageblatt" mit großem Interesse vom Publikum gelesen werden, in der letzten Nummer dieser Zeitung die Aufmerksamkeit der deutschen Juden auf die deutsch-jüdische Schule in Konstantinopel gelenkt hat. Die „Alliance Israelite Universelle“, deren deutscher Bericht in den nächsten Wochen von hier aus nach allen fünf Welttheilen expedirt werde» wird, und unter ihren Ausgaben für Schulen, Handwerk, Ackerbau die Summe von 576 549,20 Fres. bei einer Einnahnie von 697 987,65 Frcs. anfweist, ist die Gründerin dieser Schule, deren Unterrichtssprache die deutsche ist. Der hochherzige Präsident der „Alliance Israelite Universelle", Herr S. H. Goldschmidt i» Paris, hat auf eigene Kosten ein Schulgebäude errichten lassen, und dafür, wie man mir bei meinem letzten Aufenthalt in Paris im Monat November mittheilte, 90000 Frcs. ausgeworfen. In dem letzten Jahresbericht wird über diese Schule Folgendes berichtet: „Deutsche Schule in Galata (Konstantinopel) Gründung 1876. Lehrpersonal : Kralowitz, Großman», Springer und Loria, außerdem zwei Diener. Anzahl der Schüler 144 (9 zahlende, 135 Freischüler). Einnahmen: Subvention der Alliance 5500 (nicht wie Herr Stern meint 4000), örtliche Beiträge 3500, Zinsen ans einem Reservefonds 600, Schulgeld 400, früheres Saldo 3220, Defizit 2480, Summa 15 700 Frcs. Ausgaben. Gehälter 11200, Mielhe 1900, Heizung und Wasser 650, Kleidung 1000, Utensilien 450, Verschiedenes 500, Summa 15 700 Frcs." Man sieht, daß die Schule fast nur von armen Kindern besucht wird; es sind polnische, russische, aber auch deutsche Kinder, deren Eltern dorthin zumeist infolge der Intoleranz verschlagen wurden und zu gesitteten Menschen erzogen werden. Nicht allein der österreichische, sonder» auch der Botschafter des Deutschen Reiches hat zu wiederholten Malen großes Interesse für diese deutsche