Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1895)
- Date
- 1895-05-24
- Page
- Seite 243 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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243 Hinzufliguiig der im Texte vorherstehenden nnd nachfolgenden Sätze eine wesentliche Modifikation der Citate ergab. Der Sachverständige setzte dann noch hinzn, daß der Schlilchan-Arnch auch Stellen enthalte, welche die hier wiedergegebenen nicht nur mildern, sondern ihnen sogar direkt widersprechen. Auf die Frage des Vertheidigers, Rechtsanwalts Dr. Arndt-Liegnitz, ob der von dem Rabbiner Josef Karo im XVI. Jahrhundert versüßte Schulchan-Arach für die Juden jemals Gesetzeskraft besessen habe, oder noch besitze, erklärte der Sachverständige, daß er dies nicht zu beurtheilen verinöge, da er nicht Talmud-Gelehrter, sondern evangelischer Theologe sei. In Folge dessen wurde damals die Sache auf Antrag des Staatsanwalts vertagt und der Beschluß gefaßt, noch einen zweiten Sachverständigen, und zwar einen Kultusbcamten der hiesigen Syuagogen-Gemeinde oder sonst einen jüdischen Schriftgelehrten zu laden. Als solcher trat in der jüngsten Verhandlung der Dozent am jüdisch-theologischen Seminar Dr. Bran n auf. Derselbe gab sein Gutachten dahin ab, daß die Juden heutzutage sich in allen civil- und vermögensrechtlichen Fragen ausschließlich nach den Gesetzen der Staaten richten, deren Angehörige sie seien. Und deshalb habe hierzulande der Gischen lianiischpat gar keine Gesetzeskraft mehr und besitze nur noch als religiöse Ueberlieferung einen ethischen und historischen Werth. Bezüglich der in dem Flugblatte angeführten Citate ans dem Lboselren Iiami8ebpat wies der Sachverständige durch Erläuterung der ganzen Abschnitte, aus denen dieselben entnommen waren, wie auch durch Parallelstellen überzeugend nach, daß die angezogenen Talmud-Stellen durchaus unverfänglicher Natur sind. Der Verfasser des Flugblattes habe die Citate aus dem Zusammenhänge gerissen nnd dadurch ihren Sinn erheblich entstellt, andererseits an verschiedenen Stellen in Folge mißverständlicher Deutung einiger Vokabeln falsch interpretirt, bezw. angewandt. Dr. Beer gab sein Gutachten in demselben Sinne ab, wie das erste Mal. Der Staatsanwalt beantragte wegen Vergehens wider die Religion (ß 106 Str.-G.-B.) gegen den Angeklagten eine Gefängnikstrafe von einem Monat, wogegen der Vertheidiger, Rechtsanwalt Arudt-Lieguitz, für Freisprechung eintrat, indem er darauf hinwies, daß die Landgerichte anderer Städte, z. B. Berlin, in derselben Sache ebenso erkannt haben. Auch das Reichsgericht habe entschieden, daß selbst die abfälligste Kritik der Talmudstellen nicht als Angriff ans die jüdische Religion auzuschen sei. Der Gerichtshof erkannte in der That auf Freisprechung, da er der Ansicht war, daß durch den mitgetheilten Schlußsatz des Flugblattes nicht den Juden im Allgemeine» das Recht bestritten werde, sich eine Religionsgesellschaft zu nenne», sondern nur denjenigen Juden, welche solche Gesetze, wie sie der Givsekren Irainisolrpat enthält, befolgen. Ebenso sei die beschimpfende Bezeichnung als „international verschworene Betrüger- Gesellschaft" nur auf diesen Bruchtheil der jüdischen Gemeinschaft zu beziehen. Die Lehren des Prozesses sprechen für sich selbst! * Die Petitionskommission des Reichstags hat die bereits erwähnten Petitionen, welche eine Uebersetzung des Talmud, Schulchan- Aruch und anderer „Geheimbücher" der Juden „von Rechtswegen" verlangen, gegen die Stimmen der Konservativen und Antisemiten als zur Erörterung im Plenum ungeeignet erklärt. * Das ungarische Magnatenhaus hat nunmehr das Gesetz über die Rezeption der Juden angenommen. In der Generaldebatte wurden für das Gesetz 107 Stimmen und gegen daffelbe ebenfalls 107 Stimmen abgegeben. Der Präsident entschied für das Gesetz. Das Haus trat hierauf in die Spezialdebatte über das Gesetz ein. In der Spezialdebatte wurde jedoch 8 2, welcher den Uebertritt zum Judenthum gestattet, mit 105 gegen 94 Siimmcn abgelehnt. Die nngarischen Magnaten müssen furchtbare Angst vor einem Uebertritt zum Judenthum haben! Die noch restirenden Paragraphendes Gesetzentivurfes wurden unter Ablehnung der Anträge des Grafen Zichy auf deren Streichung in zweiter Lesung augcuonnueu. Der Präsident ordnete die namentliche Abstimmung über die dritte Lesung des Gesetzes mit Ausnahme des 8 2. der abgelehut worden >var, an. Graf Ferdinand Zichy wurde wegen seiner wiederholten Zwischenrufe, in denen er die Anordnung des Präsidenten als Beeinflussung bezeichnete, zur Ordnung gerufen. Das Gesetz ivnrde durch Entscheidung des Präsidenten, da die Abstimmung Stimmengleichheit ergab, in dritter Lesung angenommen. Wie aus guter Quelle berichtet wird, will die Regierung die Vorlage unverändert aufrecht halten, da es munnehr zweifellos, daß auch die Mehrzahl der Magnaten sie in ihrer ursprünglichen Fassung annehmen werde. Bas Ghetto von Saybusch. Von Dr. S. R. Landau. Wien, 20. Mai. eit drei Monaten sind die die Gleichberechtigung der Juden gewährleistenden Staatsgrundgesetze zum vierten Male durchlöchert worden, und die braven Schützen sind die — Minister selbst. Zuerst kam der „liberale" Finauzminister von Pleuer und verlangte einen Taufschein für die Salineuarztstetle in Hallstadt, dann that Ackerbauminister Graf Falken Hayn dasselbe rücksichtlich einer Forstwartstelle, und schließlich machte auch der Landesvertheidigungsminister mittelst Konkursausschreibung in der „Wiener Zeitung" vom 5. April d. I. die Aufnahme in die Militür- Erziehungs- und Bildungsanstalten tmd insbesondere in die Landwehr-Kadettenschule von der Beibringung eines Taufscheines abhängig. Die ersten beiden zuerst vorgekommenen Fälle erregten in jüdischen Kresten eine tiefgehende Verstimmung. Sie fand bei den Wiener Gemeinderathswahlen in der Wahlenthaltung jüdischerseits beredten Ausdruck. Denn daß die Koalition, in der sich auch die große zumeist von den Juden seit Jahren unterstützte liberale Partei befindet, soweit gehen werde. ihre Hauptprogrammpunkte, „Wahrheit und Offenheit", so zu betyütigen, war etwas Verblüffendes. Die Minister Plener und Falkenhayn wurden interpellirt, aber weder von der deutschliberalen Partei, noch von den jüdischen Abgeordneten, sondern von den Abgeordneten Kronawetter (Demokrat), Pernerstorfer (Sozialdemokrat) und den — Jungczechen. Die Minister antworteten bald und versprachen einen neuen Konkurs auszuschreiben, in dem nur der Altersnachweis verlangt werden soll. So geschah es auch — daß aber diese Stellen ein Jude bekommen könne, daran denkt Niemand. Trotz jener Antwort wurde, wie erwähnt, in den Konkursausschreibuugen für die Militäranstalten wiederum „offen und wahr" der Taufschein verlangt. Da interpellirten wiederum Kronawetter, Pernerstorfer und die Jungczechen; die „liberalen" Herren schleppten sich mit einer eigenen Interpellation nach, nt solvent oniums suos. Am 4. d. M. antwortete der Minister Graf Welsersheimb in einer gewundenen sophistischen Weise, indem er anführte, daß die Taufscheine nur als Altersnachweise zu dienen haben, die auch durch Geburtsscheine ersetzt werden können! Er legte aber auch die Bedeutung der Staatsgrnndgesetze dahin aus, daß, abgesehen von denselben, im Wege der Exkutive besondere Bedingungen zur Er-