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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-05-17 · Heft 20 (17.5.1895) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 20 (17.5.1895)
Date
1895-05-17
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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S9. rchrgmg. «r.SO, WtX «trlin, 17. *«i 1895. /Merkage zur „Allgemeinen Zeitung ües Iuösnthums' , LL Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 6. Berlin, 14. Mai. In der Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde am 12. Mai führte an Stelle des behinderten Herrn Landsberger der stellvertretende Vorsitzende, Herr Justizrath Dr. Tiktin, den Vorsitz. Nach einigen unwesentlichen geschäftlichen Mittheilungen wurden zu Revisoren der Hauptkasse gewählt die Herren Leichtentritt, Ruß und Oppenheim, zu Revisoren der Depositorii die Herren Oppenheim, Simon und Leichtentritt. Ueber den Punkt: Einsetzung einer gemischten Deputation zur Prüfung von Grundstücksofferten für den Bau einer Synagoge im Westen referirt Herr Leonhard Sachs. Derselbe theilt mit, daß eine große Anzahl von Offerten eingelaufen seien, von denen jedoch nur zwei zu gedachtem Zwecke geeignet erscheinen. Um die Sache aber eingehend zu prüfen, sei eine gemischte Deputation von drei Vorstandsmitgliedern und sechs Repräsentanten nothwendig. Ter Vorschlag wurde seitens der Versammlung acceptirt, und die Herren Leonhard Sachs, Louis Sachs, Bodenstein, Frankel, Leichtentritt und Manheimer wurden gewählt. Vom Vorstand sind die Herren Bamberger, Jacoby und Dr. Wiesenthal delegirt. Auf Antrag des Vorstandes der Kommission zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene wird der Name des Vereins in „Fürsorge-Kommission" umgewandelt. Seitens des Herrn Wilhelm Schneider ist der Altersversorgungsanstalt die Summe von 6000 M. als Stiftung überwiesen. Dieselbe wird von der Versammlung angenommen. Herr Leonhard Sachs berichtet alsdann über den Abschluß von Miethsverträgen für die hohen Festtage mit dem Verein junger Kaufleute bezw. dem Hohenzollernsaale in Moabit. Der Miethskontrakt mit erstgenanntem wird auf weitere zwei Jahre verlängert, die Miethssumme ist von 1500 M. auf 800 M. herabgesetzt. Die Hohenzollernsäle werden auf drei Jahre wiedergemiethet für den Preis von jährlich 1200 M. Einer ganzen Reihe von Wohlthätigkeitsanstalten in Kurbädern werden Subventionen überwiesen, so den israelitischen Kurhospitälern zu Marienbad, Ems, Karlsbad, Franzensbad, Kolberg, Soden, Teplitz, Warmbruun, Kissingen. Der deutsch-israelitische Gemeindebund erhält wieder die jährliche Subvention von 600 Ai. Alsdann werden Subventionen bewilligt an eine Reihe von Religionsgesellschaften für synagogale und Unterrichtszwecke, und zwar dem Synagogenverein Moabit 1000 M., dem Louisenstädtischen Brüderverein Ahawas Reim 1500 M., der Lippmann-Tauß-Synagoge 600 M., dem Religionsverein Westen 1000 M., der Synagogengemeinde Ahawath Scholaum 600 M., Beth Zion 600 M., dem Religionsverein der Oranienburger Vorstadt 1200 M. Die Beschlußfassung über die Subvention für die Gesellschaft B'ne Brith wird auf Wunsch des Herrn Justizrath Meyer vertagt. Ferner werden bewilligt für Reparaturen an den Gemeindegrundstücken 26,850 M., für den Ausbau der obern Räume des Hauses Rosenstraße 2 für zwei Klassen der Mädchenschule 15,000 M. Eine längere Diskussion entstand bei der Forderung von 2600 M. zur Errichtung eines gemischten Chors in der neuen Synagoge. Die Kommission (Referent Herr Stadtrath Weigert) beantragt die Ablehnung. Referent vertritt den Standpunkt, daß ein Knabenchor, zeitgemäß reformirt, den Anforderungen entsprechen würde. Der jetzige Zustand, der ja unleugbar viele Mängel zeige, könne durch Herstellung einer besseren Disziplin und zweckentsprechenden Leitung wesentlich gehoben werden. Nachdem ein Antrag Louis Sachs, die Angelegenheit in geheimer Sitzung zu berathen, abgelehnt, trat Herr Justizrath Meyer, dem später die Herren Jacoby und Jsaac sekundirten, mit großer Entschiedenheit für die Errichtung des gemischten Chors ein. Von Seiten des Vorstandes wurde hervorgehoben, daß der gemischte Chorgesang in der Synagoge der Lindenstrahe dem Gottesdienste sehr viel Würde und Feierlichkeit verliehen habe und zu erwarten stände, daß nach den sehr günstig verlaufenen Proben der gleiche Fall auch in der neuen Synagoge eintreten werde. Des Weiteren wurde auch auf den Mangel an Disziplin und Ordnungssinn unter den Knaben hingewiesen, ferner die Schwierigkeit betont, geeignete Kräfte zu erhalten. Herr Leonhard Sachs wendet sich gegen die Bewilligung und ist gleichfalls der Meinung, daß die gegenwärtig bestehenden Mängel beseitigt werden könnten. In ähnlicher Weise äußern sich die Herren Simon, Manheimer, welche betonen, daß ein guter Knabenchor für gottesdienstliche Zwecke anziehender wirke, als ein Gesang von Damen, während die Herren Ruß, Bodenstein und Leichtentritt für den Antrag des Vorstandes eintreten. Ein Antrag Louis Sachs-Boas, betreffend Einsetzung einer gemischten Deputation zur nochmaligen Berathung, wird abgelehnt und schließlich der Antrag der Kommission verworfen, der Antrag des Vorstandes dagegen mit 8 gegen 6 Stimmen angenommen. Es werden schließlich gefordert 3600 Mark für Religionsuntericht an den höheren königlichen Lehranstalten. Wie aus dem Referat des Derrn Louis Sachs sowie aus den Mittheilungen des Vorstandes hervorgeht, haben die zwischen Vertretern des Kultusministeriums und dem Gemeinde-Vorstand stattgefundenen Konferenzen das Ergebniß gehabt, daß den genannten Anstalten ein fakultativer Religionsunterricht auf Kosten der jüd. Gemeinde eingerichtet werden wird. Die Lehrkräfte werden von der Gemeinde vorzuschlagen sein. Vom Referenten wird dem allseitigen Bedauern Ausdruck gegeben, daß es nicht gelungen ist, den hebräischen Unterricht in den Lehrplan einzufügen. Die Berathung verschiedener Punkte des Gemeindestatuts mußte auf eine spätere Sitzung verschoben werden, da die erforderliche Anzahl von 17 Repräsentanten nicht anwesend war. Es gelangte alsdann noch ein dringlicher Antrag des Herrn Löwenberg zur Annahme, den Vorstand zu ersuchen, sich mit dem königlichen Polizeipräsidium in Verbindung zu setzen, damit die im Herbst stattfindenden Repräsentantenwahlen, wie das neue Statut es vorschreibt, bereits in g eh eimer Wahl stattfinden können. £2> Berlin, 14. Mai. Im Anschluß an den vorstehenden Bericht sind wir in der Lage, über die Regelung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten die nachfolgenden authentischen Mittheilungen zu bringen: Der Gemeinoevorstand hat sich wegen des jüdischen Religions-Unterrichts an den Königlichen Gymnasien und höheren Schulen an den Kultusminister gewendet. Zwei Delegirte des Vorstandes hatten demnächst Audienz, an welcher der Unterstaats- Sekretär und zwei Räthe theilnahmen. Bei dieser Besprechung zeigten die Vertreter des Kultusministeriums ein großes Entgegenkommen, erklärten aber, daß der Unterricht nur ein fakultativer sein könne und sich nicht auf das Hebräische, sondern nur auf den eigentlichen Religionsunterricht beschränken müsse. Die näheren Bestimmungen würde das Provinzialschulkollegium treffen. Auf das an den Kultusminister Ende vorigen Jahres gerichtete schriftliche Gesuch erging vom Provinzial- Schulkollegium vor wenigen Wochen der Bescheid, daß auf mehreren Anstalten der beantragte Unterricht ertheilt werden solle und zwar dergestalt, daß diejenigen Schulen, in welchen die Zahl der jüdischen Schüler eine geringe sei, mit anderen zum Zweck des Religions-Unterrichts vereinigt werden sollen. Im Ganzen sollten von staatswegen drei Kurse eingerichtet werden und jeder Kursus sollte drei Abtheilungen haben, so daß die Schüler der unteren Klasse eine Abtheilung, die der mittleren Klasse eine zweite Abtheilung und die der oberen Klasse eine dritte Abtheilung bilden sollten. Der Gemeindevorstand wurde aufgefordert, mindestens drei für den Religionsunterricht geeignete Lehrer in Vorschlag zu bringen, und wurde schließlich in dem Reskript des Provinzialschulkollegiums bemerkt, daß die Kosten von der Gemeinde zu tragen seien. In letzterer Beziehung sei hervorgehoben, daß bei der Rücksprache mit den Herren Vertretern des Kultusministeriums den Delegirten des Gemeindevorstandes mitgetheilt wurde, daß in der Regel der Staat die Hälfte und die Gemeinde die andere Hälfte der Kosten trüge, daß aber für das laufende Jahr ein Zuschuß des Staates nicht mehr angängig sei. Die Vertreter des Gemeindevorstandes haben sich hierauf bereit erklärt, für das laufende Jahr die gesammten Kosten zu übernehmen.

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