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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-05-17 · Heft 20 (17.5.1895) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 20 (17.5.1895)
Date
1895-05-17
Page
Seite 231 (sequence 5)
Language
German
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Gleichzeitig setzen wir damit auch die u genwärtigen verantwortlichen Leiter jenes Instituts in die Lage, ncht bald an die Vergrößerung der Anstalt heranzutreten und des Segens derselben eine größere Zahl von Glaubensgenossen theilhaftig za machen, namentlich auch möglichst vielen armen Waisenkindern Freistellen zu gewähren. Berlin, 14. Mai. frei nach verschiedenen Richtungen interessante Prozesse standen aus dem Repertoir der abgelaufenen Woche. Der erste wurde in Berlitt verhandelt. Wir geben den Bericht der riesigen Blätter wieder: Wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft; itten sich der Redakteur des antisemitischen Generalanzeiger Karl edlatzek und der Kolportagebuchhändler Dittmer vor der achten Straf- ' unmer des Landgerichts I. zu verantworten. Der Letztere hatte die! roschüre „Historische Enthüllungen über die Juden-Moral und das tutgeheimniß" vertrieben. Der erste Angeklagte hatte Theile aus dieser Broschüre in seinem Blatte zum Abdruck gebracht. Es werden darin .e Behauptungen wiederholt, daß der Talmud und besonders der?chulchan Aruch den Juden noch als Richtschnur dient, und daß darin npfohlen wird, den Christen gegenüber alle möglichen Verbrechen zu?gehen. Der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens stellte en Strafantrag. Nach Verlesung der inkriminirten Stellen erklärte der -lngeklagte Sedlatzek, daß er alles darin Behauptete aufrecht erhalte. Die Broschüre sei von einem katholischen Geistlichen auf Grund vatikaischer Bücher verfaßt. Staatsanwalt Strähler hielt es für gerichtsotorisch, daß die über die Juden ausgestellten Behauptungen längst widerlegt seien. Der Talmud sei heute weder ein Glaubenskodex oder as Wort Gottes für die Gesammtheit der Juden, noch die einzige iegel für ihren Glauben, ihren Ritus und ihre Gebräuche. Sein Jnatt sei nur einer kleinen Anzahl von Spezial-Gelehrten unter den Juden ekannt, alle in den Artikeln enthaltenen Angriffe seien unbegründet und n hohem Grade beschimpfend. Er beantrage gegen Sedlatzek drei Monate, gegen Dittmer sechs Wochen Gefängniß. Der Angeklagte sedlatzek erklärte, daß der Antisemitismus nicht die Religion der uden bekämpfe, sondern nur die Rasse. Der Talmud sei heute noch benso giltig wie früher und noch heute die Grundlage der jüdischen Religion. Er bitte, hierüber den Prof. Dr. Rohling in Prag, den Drivatdozenten Dr. Georg Beer in Breslau und den Privatdozeuten Dr. Jacob Ecker in Münster zu vernehmen. Auch die badische Generalnnode stehe auf demselben Standpunkt, weshalb denn auch in Baden ■'ix Schulchan Aruch verboten sei. (!!!) Im Uebrigen bitte er um seine Freisprechung. Der Gerichtshof lehnte die Anträge ab, da er bei dem Angeklagten die Ueberzeugung voraussetzte, daß die Lehren des Talmud noch von einigen Juden beobachtet würden. Die Angeklagten seien freioesp rochen worden, denn wenn die einzelnen Ausdrücke auch bechimpfender Natur seien, so müsse doch angenommen werden, daß nicht ne jüdische Religionsgesellschaft als solche, sondern nur diejenigen Juden getroffen werden sollten, welche dem Talmud noch folgen! Nicht weniger charakteristisch ist der zweite Prozeß, der in Mannheim sich abspielte. Der 21jährige Redakteur des antisemitischen „Badischen Volksboten", Adam Schwaiger von Karlsruhe, stand unter Anklage eines Vergehens gegen Z 166 R.-St.-G.-B. vor dem Schwurgericht. Nr. 94 der genannten Zeitung vom 1. Dezember v. I. enthielt einen Artikel: „Judenmord", in dem die Behauptung, der Talmud erlaube den Juden nicht nur Raub, Mord, Diebstahl, Betrug und andere Schandthaten den Christen gegenüber, sondern lege ihnen sogar solches als Gewissenspflicht auf, zum Ausgangspunkt einer Reihe unfläthiger Angriffe auf die Juden gemacht worden. Der Angeklagte erklärte, es sei ihm fern gelegen, die Juden als Religionsgemeinschaft anzugreifen, sein Angriff gelte der Nation, der Rasse. Rabbiner Dr. Steckelmacher, der als Sachverständiger vernommen wurde, widerlegte die Behauptung, als enthalte der Talmud Aufforderungen zu Verbrechen, in einem gründlichen Vortrag. Der Talmud besitzt die Tendenz: Was du nicht willst, daß man dir thu', das füg' auch keinem Andern zu. Ter Vertheidiger des Angeklagten führte aus, die Voraussetzungen des § 166 seien weder subjektiv noch objektiv gegeben. Der Antisemitismus richte seine Angriffe nicht gegen die jüdische Religion, sondern gegen die Rasse. Das Reichsgericht habe in zwei ähnlichen Talmudklagen diese Anschauung vertreten. Die Geschworenen erklärten den Angeklagten für nicht schuldig, worauf dessen Freisprechung erfolgte. Also immer die Rasse, nicht die Religion! Zum Abschluß noch eine kleine, nicht minder charakteristische Prozeß- Verhandlung aus Stettin. Zwei bekannte Stettiner Antisemiten, Restaurateur Karl Papke und Schriftsteller Böckler, hatten sich wie die Stettiner Abd.-Ztg. berichtet, in Pyritz vor dem Schöffengericht wegen antisemitischer Ausschreitungen zu verantworten. Beide Herren fuhren am 6. Januar von Pyritz nach Stargard und belästigten beziehungsweise beschimpften zwei mit ihnen in demselben Kupee fahrende Damen fortgesetzt durch unfläthige Redensarten antisemitischen Charakters, die wiederzugeben uns der Anstand verbietet. Der Staatsanwalt in Stargard erhob in Folge einer Anzeige Anklage gegen die Beiden, und auch das Pyritzer Schöffengericht bewies gestern für diese Bethätigung patriotischen Deutschthums kein Verständniß und verurtheilte Herrn Papke zu 100 Mark und Herrn Böckler zu 50 Mark Geldstrafe. Auch wurde den Beleidigten das Recht der Publikation des Urtheils auf Kosten der Verurlheilten zugesprochen. Also hier war es wohl einmal die Religion, nicht die Rasse? In Wien ist gestern Dr. Lueger zum Vize-Bürgermeister gewählt worden. Das bedeutet eine sehr ernste Krisis für die Stadt Wien. Das große deutsche Gemeinwesen, das die Fahne des Fortschritts und der Gleichberechtigung auch in den schwersten Zeiten der Reaktion hochgehalten hat, läuft Gefahr, gänzlich in die Hände der Antisemiten überzugehen. Eine wüste, auf die niedrigsten Leidenschaften der Menge speknlirende Agitation verstand es, in jahrelanger Verhetzung das gutmüthigste Volk der Erde in eine Gegnerschaft mit dem Judenthum zu bringen, an die man in der Phüakenstadt nie gedacht hätte. Das Klembürgerthnm wurde mobilisirt, der Kleingewerbestand, der im Kampf ums Dasein dem Großgewerbebetrieb unterliegt, auf die Rennbahn berufen, und mm ging es gegen die Juden los. Der „dumme Kerl von Wien", der bürgerliche Mittelstand, schloß sich der „Hetz" an, er folgte den Schlagworten gewisser Führer, und von Jahr zu Jahr nahm die Verblödung Wiens zu. Der Wiener Gemeinderath zählt hellte bereits neben 62 Liberalen 64 Antisemiten und 12 Parteilose, sodaß die Entscheidung über das Wohl der Reichshallptstadt in die Hand der Antisemiten gelegt ist. Führer dieser Gesellschaft, die sich auch auf das christlich - soziale oder katholische Gebiet hinausspielt, ist der Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Llleger, ein Mann, der wie ein Chamäleon die verschiedenartigsten Wandlllngen durchgemacht hat. Er war radikal, liberal, judenfreundlich; — er erhielt von den Juden für eine Vertheidigung eine Busennadel mit den zwei Gesetzestafeln, und er trug sie Jahre lang. Daru: entdeckte er sein antisemitisches und katholisches Herz, er wurde der rücksichtslose Agitator, dadurch Landtags- und Reichsraths-Abgeordneter. Nun mag seine Partei die Versprechungell erfüllen, die sie „dem kleillen Mailn" von Wien gemacht hat!

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