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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-05-03 · Heft 18 (3.5.1895) · p. Seite 206

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 18 (3.5.1895)
Date
1895-05-03
Page
Seite 206 (sequence 4)
Language
German
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206 Vor Gott" verdammt, und welches u. A. folgende Grundsätze proklamirt: Du sollst in deinem Beutel nicht haben zweierlei Gewicht, großes und kleines, du sollst in deinem Hause nicht dulden zweierlei Maß, großes und kleines. Vollständiges und richtiges Gewicht, vollständiges und richtiges Maß halte, damit sich deine Tage verlängern ans der Erde, die der Ewige, dein Gott, dir gegeben; denn ein Gräuel dem Ewigen, deinem Gott, ist Jeder, der Unrecht ausiibt. Sprenge nicht ein falsches Gerücht aus gegen Konkurrente». Wenn ihr dem Nebenmenschen etwas verkauft, so übervortheilt nicht Einer den Andern. „Bin ich rein bei frevelhafter Waare und bei trügerischein Gewicht im Beutel?" fragt der Prophet Micha. Und Jeremia ruft: „Wehe dem, der sein Haus ans Ungerechtigkeit baut und seinen Söller auf Unrecht." Unzählige Allssprüche aus den Propheten imb den Psalmen können diese Lehren ergäilzen, aber viel wichtiger erscheint uns gerade im Hinblick ans die antisemitischen Vorwürfe eine kurze Charakteristik der bezüglichen talmudischen Vorschriften. Die Gesetzeslehrer erörtern die Vorschriften der Bibel: Er rechne mit seinem Käufer, dahin: Man sei streng gewissenhaft gegen seinen Käufer. Ja, einer der hervorragendsten Gesetzeslehrer behauptet, daß die Strafen auf Unrecht im Handel und Wandel mit besonderem Nachdruck in der heiligen Schrift verkündet seien, weil man sie für verhüngnißvoller hielt als die Strafen wegen Uebertretnng der Keuschheitsgesetze. Denn der Uebertreter dieser Vorschriften kann durch Reue und Buße wieder sein Vergehen gut machen, aber wie will der, welcher seinen Nächsten betrogen und bestohlen hat, den Frevel wieder gut machen? Ausdrücklich wird warnend hervorgehoben, daß Ungerechtigkeit in Handel und Wandel auch gegen Heiden uild Nichtjuden eine Uebertretnng des göttlichen Gesetzes sei und die strengste Strafe nach sich ziehe. Die einzelnen Vorschriften des Talmuds sind so minutiös lvie keine neuere Gesetzgebung; selbst über die Qualität der zu verkaufenden Maaren gab es feste Verordnungen, ebenso über die Art des Verkaufs. Bei den zum Verkauf ausgestellten Maaren soll nian nicht das Schlechte aus der oberen Schicht derselben entfernen, damit cs scheine, daß die Waare gut sei. Ebenso wurde untersagt, Gegenstände äußerlich anzustreiche» oder aufzuputzen, um dieselben als neu anszubieten. Auch über die Bestimmung und Beaufsichtigung des Marktpreises gab es feste Normen. Der Verkäufer soll nur ein Sechstel au dem Produktionspreis als Gewinn erhalten. Der Produzent soll ohne Zwischenhändler seine Waare zum Verkauf bringen. Aufhäufung von Getreidevorrüthen durch Ankauf als Spekulation, um bessere Preise zu erzielen, war streng verboten. Der Uebertreter dieser Bestimmungen wird dem Wucherer und Betrüger gleich geachtet. In der Diskussion wird die Frage, ob der Verkäufer unter dem bestimmten Marktpreise verkaufen dürfe, entschieden verneint, da dieses die andern Käufer benachtheilige und deshalb streng verboten sei. Noch schärfer geht das rabbinische Gesetz des Mittelalters gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Der Kodex des Maimonides erklärt ausdrücklich: Es ist verboten, in Kauf und Verkauf den Mensche» zu betrügen oder zu hintergehen; Juden und Heiden sind darin gleich. Ist an der Waare ein Fehler, so soll der Verkäufer es vorher sagen; ob man mit einem Juden oder Heiden Geschäfte macht, mißt oder wiegt man unrichtig, so wird dadurch das Verbot des Betruges übertreten, ebenso ist jede Uebervortheilung des Käufers streng verboten. Alle diese Auseinandersetzungen schließen meist mit dem wahrhaft rührende» Ansspruch des Propheten: „Denn der Rest Israels wird kein Unrecht thun." Das ist das Gesetz des Judenthums gegen unlauteren Wettbewerb. Möchte es überall erkannt und beherzigt werden! Die Woche. Berlin, 30. April. fn Halle et. S. hat in der vorigen Woche ein Handwerkertag stattgefunden. Die Klagen über den Verfall des Handwerks, die ja leider an sich berechtigt, wurden aber von Schmähungen gegen die Juden vielfach begleitet, was allerdings weniger oder vielmehr gar tticht berechtigt ist. Ein Herr Bayerstadt-Ottensen spraä besonders gegen die Judett. Diese hätten die heutige „Gewerbe frechheit" geschaffen. Man wähle Abgeordnete, die auf dem Tivoli- Programm stehen, dann werde es besser werden. (!) Andere schlossen sich an. Nltr ein Herr Jucht-Halle betonte, daß in Halle selbst nich! Juden, sondern Christen den Bauschwindel betrieben, „darunter Leute, die 20.000 Mark für einen Kirchenbau oder 50,000 Mark für den Bau einer akademischen Turnhalle beisteuerten." Vor Allem nothwendia wäre es, die Gesetze zu ändern; nur damit könne dem Uebel abgeholfen werden. Und das war das erlösende Wort. Derselbe Handwerkertag nahm in der folgenden Sitzung eine Resolution gegen die Offiziers- und Beamtenkonsumvereine an, die er kühn ab- „einen Uebergriff nackter Selbstsucht iu die Existenz und das Recht der Nächsten" nennt, und in welchen er— mit starker Uebertreibung — „den Keim zu völliger Zerstörung unserer gegenwärtigen Gesellschaftsordnung" erblickt. Doch das geht uns nichts an. Wohl aber hätte sich der Handwerkertag bei dieser Gelegenheit daran erinnern sollen, daß bei diesen Vereinen die Juden gar nicht betheiligt sind. * Ein sehr derbes aber charakteristisches Urtheil füllt das ultramontane bayerische „Vaterland" überden Antisemitismus in Sachsen. Jtt dem übrigens durchaus judenfeindlichen Blatt des Herrn Dr. Sigl lesen wir in der Nummer vom 14. April Folgettdes: „Von dem Fanatismus und der Unduldsamkeit der Sachsen faini man sich keinen Begriff utachen. Trotzdem diese Mucker ganz unter sick sind und es fast gar keine Katholiken oder Juden dort giebt, würde mar gern die beiden, Juden und Katholiken, vom Erdboden vertilgen. In einem Punkte läßt man aber Katholiken und Juden eine Existenz berechtigung zu, nämlich als solventen Käufern. Da sind ihnen Juden und Katholiken recht. Wenn die Juden, deren Großhändler die Hauptabnehmer der sächsischen Produkte sind, mehr esprit de corp.* hätten, würden sie die ganze sächsische Heuchler- und Betbruder Gesellschaft längst hinausgeschmissen haben. Die HH. Christian, Trau- und Fürchtegotts re. könnten dann den eigenen Leichnam in ihre preis würdigen Gewebe hüllen. Das wäre die einzig richtige Behandlung für diese Leineweber-Gesellschaft." £ Der Zusammenhang zwischen Antisemiten und Anarchisten in Frankreich erfährt ditrch ein jüngst in Paris erschienettes Buck Don Charles Malato, einem der wüthendsten Anarchisten: „De h Commune a l’Anarchie“, seltsame Beleuchtung. Das „Freie Blatt" bringt darüber folgende Mittheilungen: Charles Malato ist mit dem Marquis de Mores, den er im Gefängniß kennen gelernt hat, und mit Drumont viel zusammengekommen. Malato sucht aber offenbar seine Rockschöße ängstlich davor zu bewahren, daß sie nicht allzusehr an Drumont anstreifen, und dieser wird in dem Buche Leuten wie — Pini, Ravachol und Baillant gegenüber als eine Art verkommenen Subjektes, moralisch tief unter diesen stehend, geschildert. Dagegen erfahren wir aus dem genannten Buche mancherlei werthvolle Thatsachen über die Entstehung der „Libre Parole" und ihre ursprünglichen — vielleicht auch noch dermaligen Absichten. Im Jahre 1891 wurde in Paris ein von Jules Roques geleitetes Tagblatt, „Egalite", eingestellt, welches bisher radikalen Revolutionären der verschiedensten Färbung, Guesdisten, Anarchisten, Boulangisten u. s. w. als

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