Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1895)
- Date
- 1895-04-19
- Page
- Seite 183 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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In diesen Artikeln findet sich keine Bestimmung, daß Hebräer das Recht haben, aus den Wohnorten ihres Ansiedelungsrayons in die übrigen Gegenden des Reiches zur Kur zu reisen. Nach den geltenden Gesetzesbestimmungen über Hebräer können dieselben zur Kur in Kliniken und durch Mineralwasser nur nach Kiew reisen. Indessen fahren die Hebräer nach dem Bericht der kaukasischen Obrigkeit fort, zur Kur nach den kaukasischen Mineralwassern zu kommen. Angesichts dessen und in Erwägung ziehend, daß außer der Gruppe der kaukasischen Mineralwasser (Pjätiporsk, Shelesnowodsk, Essentuki, Kisslowodsk) sich auch im Ter-Gebiet in vielen Gegenden Mineralquellen befinden und ebenso auch im Don- und im Kuban-Gebiet, halte ich für nöthig, zur Vermeidung von Mißverständnissen über das Recht der Hebräer, nach den erwähnten Gegenden zur Kur zu reisen, der Obrigkeit der kaukasischen Kosakentruppen und des Donschen Heeres zur Richtschnur kund zu thun, daß nach dem Gesetz den Hebräern die Reise nach dem Don-, Kuban- und Ter-Gebiet sowohl zur Benutzung der Mineralwasser als auch überhaupt zur Heilung von Krankheiten verboten ist. Krank werden also dürfen die Hebräer auch in Rußland, heilen aber dürfen sie sich nicht außer in Kiew, das überhaupt über keine heilkräftigen Mineralquellen verfiigt. In Livland ist der dortige Gouverneur schon vor längerer Zeit in dieser Richtung vorgegangen, indem er die Benutzung der heilkräftigen Kammeruschen Schwefel¬ und Moorbäder den Juden verboten hat. Ber Antisemitismus vor Gericht. Vo» Rechtsanwalt Dr. Eugen Fuchs. ei der Besprechung des jüngst von dem Reichsgericht entschiedenen Talmudprozesses haben Sie die Frage aufgeworfen, ob nunmehr überhaupt noch der Versuch gemacht werden soll, die Hilfe der Gerichte gegen unsere Angreifer zu suchen. Aus einer fünfzehnjährigen Erfahrung heraus hat einer unserer berufensten Gewährsmänner, Herr Kollege Emil Lehmann zu Dresden, die Frage mit einem „Rein" beantworten zu müssen geglaubt. Nicht unwillkommen ist mir deshalb gerade jetzt die Bitte gekommen, mich gleichfalls zu diese:» Punkte zu äußern. Kann ich auch nicht auf eine gleich lange oder auch nur annähernd gleiche Thütigkeit in diesen Fragen zurnckblicken, reicht meine Erfahrung auch nicht weiter, als das Wirken des Centralvereins deutscher Staatsbiirger jüdischen Glaubens reicht, so möchte ich doch »m der Sache selber wegen meine abweichende Auffassung nicht zurückdrängen und jenes Votum nicht unwidersprochen in die Welt gehen lassen. So gewichtig die Stimme ist, welche Erfolg und Erfahrung in politicis für sich in Anspruch nehmen darf — ob man resigniren oder weiter kämpfen soll, ob man aus dem Mißerfolg nur das Signal zum Rückzug oder die Fanfare zum erneuten Angriff heraushört, ist so sehr Sache des Temperaments und der gesammten Lebensauffassung, daß mein hochgeschätzter Herr Kollege es mir gewiß am allerwenigsten verargen wird, wenn ich feinem resignirten „Halt" ein hoffendes „Vorwärts" entgegenrufe. In einem Punkt weiß ich mich völlig mit ihm eins: Wen» er heut wie vor 15 Jahren zur Vorsicht mit Strafanträgen mahnt, so unterschreibe ich diesen Warnungsruf uneiiigeschrünkt. Nicht immer und überall, wo die Empfindlichkeit des einzelnen Juden oder einer größeren Mehrheit verletzt wird, nicht bei jedem Hundegekläff und Mückenstich soll nach Strafrichter und Polizei gerufen werden; der großen Mehrzahl antisemitischer Angriffe geschieht eine »»verdiente Würdigung, wenn man sie der Vergeffenheit entreißt. Aber schon in dem Rechtsschutzbericht des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens vom August 1894 haben wir eine Scheidung der Fälle vorzunehmen versucht, und insbesondere auf jene Spezies von Füllen der Religionsbeschimpfung und der Aufreizung zum Klassenhaß verwiesen, wo ohne Rücksicht auf den Erfolg der Kampf fort und fort geführt werden niuß, weil Ehre und Selbsterhaltung den Kampf aufzwiugen und große ideale Güter nicht blos des Judenthums sondern des Gesamintvaterlandes in Frage stehen. Lassen Sie mich in Kürze wiederholen, was ich dort gesagt habe: „Wenn nicht blos Herr Cohn oder Herr Levy beleidigt wird, wenn die Juden, wenn alle Jude» „ohne Ausnahme" als Raubthiere und Betrüger gebraudmarkt, wenn das Koluidregebet als Sanktionirung des Meineides bezeichnet, der Talmud als Quelle aller Verbrechen und als Statut einer Räubergesellschaft verhöhnt, wenn die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Juden zu „einer international verschworenen Betrügergesellschaft" gestempelt, wenn der Jude als Jener gezeichnet wird, der mit dem Schächtmesser in der Hand durch das ganze Land ziehe, begleitet von Kindern, die dem jüdischen Blutglauben, von Mädchen, die der jüdischen Sinneulust zum Opfer sielen — sollen wir auch dann noch Vorsicht üben, schweigen und schweigen, dulden und dulden, damit wir nur ja nicht einen Mißerfolg bei Staatsanwälten oder Gerichten erleben." — Die Bewegung ist heut anders, als sie vor zehn, fünfzehn Jahren war. Im Anfang war das Wort! Das Wort der Verhöhnung und Abweisung für den sich auf- und vordringendeu Juden, den Parvenü, der sich überall in der Justiz, dem Erwerbsleben so »»angenehm fühlbar mache. Da konnte man dem Juden rathen, durch ruhige Zurückhaltung den Gegner zu entwaffnen. Aber aus dem Wort ist die Thal, ans der Bewegung eine große soziale Frage, aus dem vereinzelten Nadelstich der offene Angriff einer großen Partei geworden, die nicht blos die idealen Güter der Gesannntheit bedroht, sondern durch Art und Weise der Kampfesmittel, durch demagogische und anarchistische Machinationen die Ehre, die Freiheit und das Leben jedes Einzelnen gefährdet. Soll man auch da immer »och Vorsicht und Geduld predigen, soll man die Jude» auf die Zeit vertröste», da die soziale Frage gelöst sein wird, und soll man in der Zwischenzeit die Hände in den Schooß legen, weil im günstigsten Fall eine winzige Geldstrafe, in der Mehrzahl der Fälle eine Freisprechung der Uebelthäter erfolgt? Soll man die Flugblätter ruhig gewähren lassen, welche den Fanatismus der Massen erwecken und schüren, und die immer und immer wieder dem Volke einzuceden suchen, daß die Inden von religionswegen Meineide leisten, Nahrnngsmiitel fälschen und Christenkiuder schlachten? Ist es zu wundern, daß, wenn diese Beschuldigungen immer und immer wieder erhoben werden und keine Hand und Stimme sich dagegen rührt, dann das Volk diese Märchen schließlich glaubt? Wehe dem Juden, der unter der Anklage dieses Verbrechens steht und Geschworene zu seinen Richtern hat, denen systematisch das antisenütifche Gift jener Flugblätter eingeträufelt ist. Wer wird, wenn er an den Nenstettiner Synagogenbrand, an die Verurtheilung des Schlächters Borck in Burgwaldnicl und andere Fülle, die ich nicht näher bezeichnen mag, denkt, noch rathen, man lasse die Flugblätter auf sich beruhen, weit das Reichsgericht einmal erkannt hat, daß der Vorwurf, das Koluidregebet