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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-04-19 · Heft 16 (19.4.1895) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 16 (19.4.1895)
Date
1895-04-19
Page
Seite 182 (sequence 2)
Language
German
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182 die stets wiederkehrende Forderung des Gesetzes. Aber auch sonst sorgt es für die Armen und Nothleidenden: durch das Verbot der Nachlese, durch das Gesetz des sogenannten Armenzehnten, durch das Gebot, daß in jedem siebenten Jahr der ganze Ertrag des Landbaues Gemeingut sein solle, und durch die Vorschrift, daß der Hungernde zu jeder Zeit sich so diel nehmen dürfe, als zur Stillung seines Hungers erforderlich sei, durch die Bestimmungen über den Lohn des Tagelöhners, über das Zinsennehmen, über Darlehen, über das Erlaßjahr, über das Kriegswesen, die Prügelstrafe und Todesstrafe. Ganz besonders interessant ist, was der Verfasser über die Stellung der Thora zur Sklaverei sagt, die „laut und deutlich für die Humanität als das den Gesetzgeber beherrschende Prinzip spricht." Und nicht nur auf die Menschen erstreckt sich die Humanität der Thora. „Sie nimmt sich auch des Thieres an und stellt es unter rechtlichen Schutz, wofür ich in älteren außer israelitischen Gesetzgebungen kein Analogon weiß." Nicht ohne tiesste Bewegung des Herzens erklärt Cornill, die Stelle der Thora lesen zu können: „Den Aegypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist Gast gewesen in seinem Lande. Seine Kinder mögen in der dritten Generation eintreten in die Gemeinde des Herrn." Der Verfasser bemerkt hierzu: „Also selbst für eine Gastfreundschaft, wie die in Aegypten genossene, welche darin bestand, daß die Aegypter sie peinigten bis aufs Blut, selbst für diese soll der Israelit noch dankbar sein und sich jenem Volke verpflichtet fühlen! Wenn das nicht zum Mindesten der Feindesliebe sehr nahe kommt, so müßte ich wahrhaftig kein Deutsch verstehen." Die Prüfung der übrigen heiligen Schriften ist natürlich eine kürzere. Aus den geschichtlichen Büchern führt Cornill nur die eine charakteristische Stelle an, in der die Rede davon ist, wie der König Ahab den gefangenen Syrerkönig Benhadad behandelte; aus der prophetischen Litteratur zitirt er nur einige markante Verse aus Jesaja, Micha und Zacharja; ans den Schriften einige Verse der Psalmen, der Sprüche und Hiobs. Für das Höchste in dieser Beziehung erkärt er ein unscheinbares Wort in den Sprüchen: „Hier in den Sprüchen erscheint der Bedürftige als der Baal der Wohlthat — d. h.^also nichts Anderes als: der Arme hat von Gott und Rechtswegen Anspruch auf die Wohlthat, er ist nach dem Naturrecht ihr Eigenthümer. Wahrlich, eine unergründliche Tiefe der Humanität, ein unerschöpflicher Reichthum von Menschenliebe spricht sich in diesem einen schlichten und scheinbar harmlosen Worte aus. Ja noch mehr. Nirgends wird in der Bibel der Herr des Sklaven als Baal bezeichnet, er heißt immer nur Adon. Und somit erklärt die hebräische Sprache, als unwillkürliche Aeußerung des israelitischen Geistes, die Sklaverei nicht für ein im Naturgesetz begründetes Verhältniß, welches sich von selbst versteht, sondern lediglich für einen empirischen Zustand, etwas Gewordenes, das auch ebenso gut wieder vergehen kann." Als das „hohe Lied der Humanität" bezeichnet Cornill das 31. Kapitel des Buches Hiob. Und er schließt seinen Rundgang durch die heiligen Schriften Israels mit dem folgenden denkwürdigen Bekenntniß: Wenn es die letzte und höchste^Aufgabe der Religion ist, uns zu besseren Menschen zu machen^ und in^ unseren Herzen die Liebe gegen Gott und Menschen zu entzünden, und wenn der Gradmesser des Werthes einer Religion darin liegt, in wie weit es ihr gelingt, diese höchste Aufgabe zu lösen, so braucht die Religion Israels diese Prüfung wahrlich nicht zu scheuen. Zu^einer Zeit, wo noch,die tiefste Nacht der Lieblosigkeit und Inhumanität die ganze übrige Menschheit bedeckte, da schon athmet die Religion Israels einen Geist wahrer Humanität der, auch den Fremden, wenn er nur sehen will, mit Ehrfurcht und Bewunderung erfüllen muß. So lange mir nicht Jemand bei. irgend einem an^eren 'Volke des Alterthums ähnliche Aussprüche und in ähnlicher Zahl nachgewiesen hat, wie wir soeben aus der heiligen Litteratur Israels kennen lernten, so lange werde ich mir die Behauptung nicht abstreiten lassen, daß Israel der Welt die wahre Humanität gegeben hat, wie es der Welt auch der. wahren Gott gegeben hat. Jeder unbefangene Fremde muß einstimmer in das Wort, welches auch ein Nichtisraelit, Bileam, der Sohn Beors der Mann mit dem enthüllten Auge, über Israel ausgesprochen hat: „Vom Felsengipfel seh' ich ihn. Von Bergeshöh' erblick ich ihn: Das ist ein Volk für sich allein. Und nicht wie andere zu achten." So weit Professor Cornill. Es wäre thöricht, diesen Wörter noch etwas hinzuzufügen als höchstens etwa den einen Gedanken der uns beim Lesen dieser Schrift erfüllte: Das ist ckein Vortrag das ist eine Weiherede, die nicht nur in allen Synagogen Israels sondern in allen Gotteshäusern der Kulturmenschheit gehalten werde! müßte. Nie Woche. Berlin, 17. April ir haben bereits vor längerer Zeit die Eingabe mitgetheilt welche dieHandelskainmern zu Königsberg, Danzi, u. A. und sonstige kaufmännische Vertretungen der östlicher Provinze» an die betheiligten Ministerien gerichtet, bei Zulassung deaus Rußland und dem österreichischen Galizien zuziehenden Juden von dem bisher geübten Verfahren abzugehen und diejenigen, welch als Händler, Kommissionäre, Korrespondenten n. s. w. im Jnteresi des Handels unentbehrlich seien, allgemein und ungehindert zu zulassen. Aus Anlaß dieser Eingaben sind die Gründe, die für da bisherige Verhalten der preußischen Behörden gegenüber den nu- Rnßland und dem österreichischen Galizien zuziehenden Juden bc stimmend gewesen sind, eingehend geprüft worden. Es ist dabes sagt die halbamtliche „Berliner Korrespondenz", keine Veranlaffun, gefunden worden, von dem bisherigen Verfahren, »vonach ein Prüfung von Fall zu Fall stattfindet, abzuweichen. Die Interesses von Handel und Gewerbe werden nach wie vor bei der Zulaffu» s ausländischer Juden nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zur Ve> nieidnng etwaiger Unbequemlichkeiten wird es sich empfehlen, da Bestreben darauf zu richten, diejenigen ausländischen Elemente, di in den Eingaben als zur Zeit für den Handel unentbehrlich be zeichnet werden, durch Inländer zu ersetzen. * Wie antisemitische Blätter mit tiefer Betrübniß melden, hat dc Oberstaatsanwalt Drescher gegen das Urtheil der 3. Stras kainmer des Berliner Landgerichts!, in Sachen v. Mosch Revisiw eingelegt. Es handelt sich um den bekannten Prozeß, in dem Her v. Mosch wegen des Artikels: „Der Tod Kaiser Alexanders vor Rußland ein talmudisches Verbrechen", angeklagt war und mit dc Motivirung freigesprochen wurde, daß, obwohl alle Requisiten dc Gotteslästerung »»zweifelhaft vorlägen, doch ein beschimpfender Andruck nicht vorhanden sei, und daß der Angeklagte nicht die Religio der Juden, sondern nur die Raste treffen wollte. Ein interessante Beleg zu den Ausführungen, die Herr Rechtsanwalt Dr. Enges Fuchs in der heutigen Nummer über das Thema: „Antisemitismu vor Gericht" macht. * Verschiedene Blätter berichten fortgesetzt von Erleichterungen, welche in der Lage der russischen Juden bevorstehcn, während in Wirklichkeit alle Maßregeln, welche erlassen werden, nur Bes schlimn folgenk A, Jahre enthalt dessen - Fristen und 1k keine 3 ihres $ zu iei können Kiew: fischen komme Grupp Estenti Miner halte i Recht der O zur R Reise der M verbc aber 1 heilkri Gouv inden und i werds beruf die? gekoi ich a Thät nicht bürg selbe jenepoli oder Sigs hört Lebe am ein heul

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