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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-04-12 · Heft 15 (12.4.1895) · p. Seite 171

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 15 (12.4.1895)
Date
1895-04-12
Page
Seite 171 (sequence 5)
Language
German
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171 Ist eine eingehendere Untersuchung erforderlich, so muß dieselbe in der Wohnung des Bittstellers erfolgen. Zu diesem Zweck müssen den einzelnen Mitgliedern der Armenkommission bestimmte Straßen und Viertel zur Inspektion übergeben werden. Ist die Untersuchung beendet, so muß möglichst rasche Hilfe gewährt werden. Die Armenkommission muß daher statt alle zwei Wochen allwöchentlich einmal ihre Sitzungen abhaltcn. Die schwierigste Frage ist natürlich die, wie die Hilfe zu gewähren sei, um nutzbringend zu werden. Die Denkschrift theilt die einzelnen Kategorien der Bittsteller ein in: Almosenempfänger, Kranke, arbeitsfähige Bittsteller und verschämte Arme. Die Armenkommission hat im letzten Jahre 38,438 Mk. an laufenden, 7496 Mk. an periodischen Unterstützungen ausgegeben Diese Summen erscheinen dem Verfasser der Denkschrift viel zu hoch und er empfiehlt eine genauere Prüfung aller Gesuche um Unterstützung. Daffelbe gilt bei Bittgesuchen von Kranken. Ist Krankheit wirklich die Veranlassung zum Bittgesuch, so gehört der Fall nicht vor die Armenkommission, sondern in das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde und in die dabei bestehende Poliklinik. Zur Mitwirkung bei diesen Untersuchungen ist besonders die Kommission von Aerzte», welche neben der Armenkommission besteht, heranzuziehen. Diese Kommission hat im letzten Jahre mit gutem Erfolge gearbeitet. Bei der gleichen Anzahl der Gesuche wie im vorigen Jahre sind 57 weniger berücksichtigt worden, weil das Gesuch unbegründet oder zwecklos war. Von den bewilligten Fällen sind nach Beendigung der Kur in 63 Fällen die Bittsteller abermals untersucht worden. Hierbei hat sich ergeben, daß die Kur in 12 Füllen erfolglos, in 25 Fällen von geringem Erfolge, aber immerhin von Erfolg, und in 26 Fällen von größerem Erfolge gewesen ist. Schwieriger ist die Aufgabe der Kommission, sobald arbeitsfähige Personen Hilfe erbitten. Sie muß dafür sorgen, ihnen zunächst Arbeit zu schaffen und die Kinder nnterzubringen. Wo es möglich, Beihilfe zur Erlangung der Selbstständigkeit zu gewähren, darf mit den Mitteln nicht gekargt werden. Was die Denkschrift über verschämte Arme sagt, können wir nicht unterschreiben. Allerdings ist bei der Prüfung dieser Gesuche besondere Sorgfalt erforderlich, allerdings muß in erster Reihe Gewicht darauf gelegt werden, daß die Bittsteller selbstständig gemacht, daß ihnen ein neuer Beruf geschaffen werde. Die Existenz einer verschämten Armuth aber, und zwar einer solchen, die der Unterstützung in hohem Grade tvürdig ist, können wir gerade in jüdischen Kreisen unmöglich in Abrede stellen. Desto mehr erklären wir lins mit dem einverstanden, was die Denkschrift über die Kommission zur Unterstützung für durchreisende Fremde und über den Wanderbettel sagt. Die Vorschläge, die hier behufs einheitlicher Organisation gemacht werden, sind vortrefflich und praktisch durchführbar. Die Fülle der Arbeit, die aus diesen neuen Aufgaben der Armenkommission erwachsen würde, ist nur dann zu bewältigen, wenn eine große Zahl neuer Kräfte, namentlich aber Frauen, mit zur Armenpflege herangezogen werden. Mit der Beantwortling dieser Denkschrift beschäftigen sich zwei Arbeiten. Die eine ist von Herrn Martin Simon und beantwortet die Frage: Wie ist eine Unterstellung der Wohlthätigkeitsanstalten der jüdischen Gemeinde unter die geschäftliche Verwaltung der Armenkommission herbeizuführeu? mit klaren und schlagenden Argumenten. Die Vortheile einer solchen Centralisation erkennt natürlich auch Herr Simon an, aber er verhehlt sich nicht die Gefahr, daß bei Durchführung dieses Vorschlages die Selbstständigkeit der einzelnen Anstalten nicht voll aufrecht erhalten werden könne. Erwacht deshalb den Vorschlag, auf einem anderen Wege dem erstrebten Ziel näher zu kommen, und zwar durch Gründung eines Verbandes der sämmtlichen in Frage kommenden Anstalten, welchem sich unter gewissen Voraussetzungen auch Private anschließen können. Dieser Verband müßte in engster Verbindung stehen mit der Centralauskunftsstelle, bei welcher dann alle Rath und Informationen einholeu können. Der Verband soll dazu beitragen, der Wohlthätigkeit die richtigen Wege zu weisen. In gemeinsamen Sitzungen sollen die Delegirten der einzelnen Anstalten ihre Erfahrungen austanschen, Anregungen geben und empfangen, i» außerordentlichen Füllen durch das Zusammenwirken Vieler so durchgreifende und wirksame Hilfe zu gewähren, wie sie die einzelne Person oder die einzelne Anstalt zu leisten nicht im Stande ist. Außerdem würde der Verband auch als Rathgeber für solche dienen können, toelche in irgend einer Weise Bestimmungen zu wohlthätigen Zwecken treffen möchten und Mangels eigener Erfahrungen sachgemäßen Rath einholen wollen. Herr Simon hat auch den Entwurf eines an die hiesigen jüdischen Wohlthätigkeitsanstalte» und Stiftungen zu richtenden gut motivirteu Schreibens, betreffend ihren Zusammenschluß zu einem Verbände, beigefügt. Wie unsere Leser sich erinnern tverden, haben wir wiederholt und dringend auf die Nothwendigkeit eines solchen Verbandes innerhalb unserer Gemeinde hingewiesen. Die dritte Denkschrift von Herrn Julius Grünwald, der ebenfalls der Armeukommission angehört, beschäftigt sich mit der Frage: Wie ist eine Erweiterung der bei der Armenkommission schon bestehenden Anskunftsstelle am Besten anzubahnen? und giebt darüber sachgemäße Auskunft. Besonders daukenswerth ist die Statistik, welche Herr Grünwald über alle jüdischen Wohlthütigkeitsanstalten in Berlin veröffentlicht. Auch was er über die innere Einrichtung einer solchen Centralstelle vorbringt, ist durchaus praktisch und leicht auszuführen. Aus deni Bericht der letzten Repräsentautenversammlung haben unsere Leser ersehen, daß das Kollegium die Vorlage des Vorstandes behufs Einrichtung einer Centralauskunftsstelle lind eines Verbandes für die jüdische Armenpflege in Berlin einstimmig angenommen hat. Die Arbeit der genannten drei Herren ist also von Erfolg gewesen, und wir freuen uns dieses Erfolges herzlich. 8. II. Dem Festgottesdienst, welchen die hiesige Re form gemeinde zur Feier ihres 50jührigen Bestehens am 2. d. Mts. veranstaltet hat, ist bereits in voriger Nummer von dem Herrn Redakteur ein Bericht und eine Beurtheilung gewidmet worden. Beides bezog sich hauptsächlich auf den rednerischen Theil der Feier, lind so sei es dem Unterzeichneten gestattet, noch über den musikalischen Theil derselben etwas eingehender zu berichten. Dieser trug sehr wesentlich zur weihevollen Gestaltung des Festaktes bei. Die Musik, berufen, jeder Seelenstimmung einen durch die Sprache nicht zu erreichenden vollen, lebendigen und zugleich ideal erhöhten Ausdruck zu geben, übt diesen Beruf mit besonders mächtiger Wirkung in der Wiedergabe religiöser Empfindungen aus, jener Empfindungen, welche nicht nur an sich mächtig sind, tveil sie der Tiefe des menschlichen Herzens entstammen, sondern deren Gegenstand auch, als ein überweltlicher, dem Worte am allerwenigsten erreichbar ist. Darum ist es die Musik, welche mit dem Gottesdienst von Urzeiten an unauflöslich verbunden ist, und welche jeder religiösen Feier erst die volle Wärme und Gehobenheit der Stimmung verleiht. Die musikalischen Partien des genannten Festgottesdienstes bestanden in etlichen Chorsätzen von der Komposition Lewandowskis und einer solchen aus der Feder des Herrn Professor Breslaur, des Chordirigenten der Reformgemeinde. Es war aber auch Jnstrunientalinusik, bestehend in einem Orchester von Posaunen, Trompeten, Hörnern und Pauken, hiuzugezogen, welches sowohl einen Einleitungssatz als auch die Begleitung m ehrer

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