Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1895)
- Date
- 1895-04-05
- Page
- Seite 166 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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166 er indessen durch die jmiQeu Leute mehr in das Tagesgetriebe der Litteratur eiugeführt werden, so war er es gewiß, der das Interesse der Jüngeren für jüdische Angelegenheiten weckte oder das vorhandene nährte. Ein Zengniß für Philipp Veits lebhaftes Interesse für jüdische Dinge liegt in einem größern Manuskript vor, das er am 30. Anglist 1833 an Rießer schickte. In dem Begleitbriefe erzählt er, daß er zu der Kommission gehört habe, die wegen der namentlich durch die Leipziger Zeitnllg innerhalb der Judenschast Berlins erregten Beunruhigungen gebildet worden sei; sein Vorschlag, eine schriftliche Vorstellung an den Minister zu schicken, sei abgelehut worden; man habe sich daniit begnügt, eine Deputation zu schicken, die mit einigen tröstlichen Versicherungen abgespeist worden sei. Seinen Aussatz über die durch die neuen Erlasse hervorgerufeneu Befürchtungen stellt er Rießer vollkommen zur Verfügung, kulipft nur die Bedingung daran, seinen Namen nicht zu nermen, „da ich nicht Willens bin, in meinem 75. Jahre als Kandidat der Litteratur zu erscheinen." Bei Erwähnung der Streckfuß'schen Schrift, von der gleich ausführlicher die Rede sein muß, erzählt er folgende niedliche Anekdote: „In meinen! großväterlichen Hause wohnten sieben Familien seiner Kinder und Enkel. Ein großer Soldat wollte in einen Laden im Hausflur einbrechen. Auf das Geschrei „ein Dieb" lief Alles herbei, die Erwachsenen hackten und prügelten und die Kinder, deren ich auch eines war, kneiften ihn in die Waden und stießen ihn an die Schienbeine. Man ließ ihn laufen, er schrie aber dann mit lauter Stimme: „In diesem Hause will ich in meinem Leben nicht mehr stehlen." So, glaube ich, wird's mit unserm Streckfuß gehen." Rießer nahm zwar den Aufsatz nicht, wie Veit wohl gewünscht hätte, in seine Zeitschrift „Der Jude" auf, antwortete aber in so liebenswürdiger Weise, daß der Brief lvohl hier einen Platz verdient. Hamburg, 6. September 1833. Hochzuverehrender Herr Veit! Empfangen Sie vor Allem ineinen aufrichtigsten Dank für Ihren mir überaus werthen Brief und Ihre gütige Mittheilung. Die warme, innige Antheilnahme, welche Sie dadurch für die gute Sache unserer Glaubensgenossen an den Tag legen, soll mir und sollte, wünschte ich, auch vielen Anderen zum Muster und zum steten Sporn dienen, sowie ich das gütige Interesse, das Sie für meine schwachen bisherigen Bestrebungen durch diese Zusendung zeigen, zu den ehrendsten Aufmunterungen zähle, die mir je zu Theil geworden. Von Ihren Bemerkungen werde ich im Fortgange meiner Arbeit über die Verhältnisse der Juden in Preußen mannigfachen nützlichen Gebrauch zu machen Gelegenheit haben, theils in dem Wenigen, was ich noch über die Provinzialstände zu sagen habe, mehr aber noch bei einer ausführlichen Kritik des berüchtigten Entwurfs der Leipziger Zeitung, zusammengestellt mit der wirklich erschienenen für das Großherzogthum Posen, die ich noch nachzuholen habe. Unter vielem andern sehr Beachtungswerthen ist mir in Ihren Bemerkungen die Behauptung ausgefallen, daß die Juden ihre Armen selbst verpflegen müssen. Die Sache ist mir darum interessant, weil Streckfuß S. 41 gerade das Gegentheil behauptet. Da ich mir nicht denken konnte, daß er bei einer so einfachen Thatsache im Jrrthum sein könne, so habe ich den Gegenstand bisher unberührt gelassen, und möchte gern eine bestimmtere Auskunft darüber haben. Die versprochene nähere Nachweisuug über das Verhältniß der jüdischen Jnquisiten bei dem Mindener Gerichte und anderwärts würde mir sehr erfreulich sein, da mich diese Angabe in dem Vortrage der Westfälischen Provinzialstände sehr überrascht hat, indem sie den zugestandenen Erfahrungen der meisten andern deutschen Staaten widerstreitet. Selbst in der Badischen Kammer ist bei allem bösen Willen gegen die Juden die Thatsache als unbestritten hingestellt worden, daß die Zahl der jüdischen Jnquisiten verhältnißmäßig gering sei. Daß man in Preußen vorläufig an die Umgestaltung der Gesetzgebung über die Juden im Allgemeinen nicht denkt, scheint mir aus dem Erscheinen der partiellen Verordnung für das Großherzogthum Posen hervorzugehen. Soweit ist freilich Streckfuß mit seinen Ansichten nicht durchgedrungen. Aber der jetzige Zustand ist traurig genug, nachdem man die wahrhaft liberalen Bestimmungen des Edikts von 1812 theils nicht vollzogen, theils durch ausdrückliche Machtsprüche vernichtet hat. Indem ich meinen besten Dank für Ihre gütige Zusendung wiederhole, bitte ich Sie, die Versicherung der aufrichtigen Verehrung zu genehmigen, mit welcher ich verharre Ihr gehorsamster G. Rießer, Dr. An demselben Tage schrieb Rießer auch an den Sohn, der, wie auch schon der Vater andeutete, einzelnes Litterarische zugesendet hatte. Ob der Brief der erste von Rießer geschriebene ist, läßt sich nicht mit völliger Sicherheit bestimmen, jedenfalls ist es der erste erhaltene. Beziehungen zu dem Veitschen Hause und den tonangebenden Berliner Kreisen hatte Rießer bei einer Reise Ende 1832 geknüpft, daher darf der warme, ziemlich intime Ton des gleich folgenden Briefes nicht überraschen. Die Briefe Moritz Veits haben mir, außer einem gleich anzuführenden, nicht Vorgelegen; der früher erwähnte Brief Philipp Veits nebst seiner Abhandlung sind im Konzepte vorhanden. Rießers Brief lautet: Hanlburg, 6. September 1833. Sehr werther Freund! Empfangen Sie meinen herzlichsten Dank für alle Theile Ihrer Sendung Ihre freundlichen Zeilen, Ihr Aufsatz in den Leipziger Blättern, das darin enthaltene Urtheil über meine Schrift, das Alles hat mich recht sehr erfreut. Wenn auch weniger bitter, so sind doch! Ihre Bemerkungen gegen Streckfuß ernst und scharf. Den wichtigen Punkt I wegen des Verhältnisses der Juden zum konstitutionellen Leben habe ich! nunmehr auch, ganz in derselben Grundidee mit Ihnen, in Nr. 15 und 16 des „Juden" ausführlich erörtert. Die Nachricht von Ihrer Verlobung habe ich zu meiner Freude alsbald vernommen, auch die liebenswürdigen Eigenschaften Ihrer Braut bat der Ruf durch das Organ einiger Ihrer hier verheiratheten Landsmänninnen bis hierher dringen lassen. Nehmen Sie meinen nachträglichen herzlichen Glückwunsch gütig auf. Das hessische Gesetz ist freilich, so viel ich weiß, noch nicht förmlich! publizirt, aber das kann nur an der Abwesenheit des Kronprinzen liegen. Nachdem man es in unveränderter Gestalt von Neuem der Ständeversammlung vorgelegt und es wieder fast ohne Diskussion angenommen worden, scheint es mir unmöglich, daß man das höhnende Spiel vom vorigen Jahre noch einmal spielen wolle. Das zuletzt erwähnte „hessische Gesetz" ist der schon im Jahre 1832 angenommene liberale Entwurf über die Verhältuisfe der Juden. Das Gesetz wurde am 22. Oktober 1833 publizirt. (Vgl. Rießers Lebeu I, 112 ff. und die dort angeführten Stellen.) Veit hatte sich, wozu Rießer seinen Glückwunsch sandte, im Mai 1833 mit Johanna Elkan aus Weilnar verlobt, deren reiche Bildung und Feinheit von den vielen Freunden des Veitschen Hauses gerühmt wurde. — Die Schrift von Streckfuß ist die bekannte Broschüre: „Ueber das Verhältniß der Juden zu den christlichen Staaten". Halle 1833. (Vgl. Geigers Geschichte der Juden in Berlin I, 186 ff. II, 255.) Veits Aufsatz, auf den Rießer auspielt, ist wohl der „lieber die Lage der Juden in Preußen", Blätter für litterarische Unterhaltung Nr. 60 bis 62, 1.—3. März 1833. Dort wird unter anderen Schriften auch die Rießersche: „Börne und die Juden" besprochen. Der Aufsatz ist nicht mit einem Nanieu, sondern mit einer Ziffer (172) bezeichnet, ist aber gewiß voll Veit, da er sich im Nachlaß neben vielen seiner Jugendarbeiten findet.