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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-03-29 · Heft 13 (29.3.1895) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 13 (29.3.1895)
Date
1895-03-29
Page
Seite 150 (sequence 8)
Language
German
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150 wird dasselbe auf Höhe der letzteren aus der israelitischen Centrallasse aufgebessert. Die Aufbesserung darf jedoch höchstens 300 Mark jährlich betragen. Der Berichterstatter fügte noch hinzu: In der Kommission hat inan bedauert, daß aus ihrem Schooße kounnende weitergehende Vorschläge keine Berücksichtigung hatten finden können. Die Konnnission hoffe und mit ihr gewiß auch die Synode, daß der Entwurf nicht der letzte Schritt 311 Gunsten der Lehrer sei. Auch der Oberrath gab dieses Versprechen, und er wurde aus der Mitte der Synode heraus noch besonders kräftig daran gemahnt, den gerechten Wünschen der Lehrer auch in dieser Beziehung entgegen zu kommen. Schließlich wurden die einzelnen Paragraphen des Gesetzes nach den Anträgen der Kommission genehmigt. Hierauf erfolgte die Berathung des Voranschlags der israelitischen Eentralkasse. 1. Voranschlag der Oberrathskasse. Einnahmen und Ausgaben 10,000 Mark. Voranschlag des israelitischen Landesstifts 1895—98. Einnahmen und Ausgaben 6220 Mark. Voranschlag des israelitischen Religionsschul- und Pensionsfonds. Einnahmen und Ausgaben 1895—98 7890 Mark. Aus den Nachweisen der Centralkasse betragen die für allgemeine kirchliche Bedürfnisse erforderlichen Sunnuen 28.212 Mark. Zu deren Deckung sind vorhanden 2050 Mark. Es besteht somit eine durch Steuer zu deckende Unzulänglichkeit von 25,562 Mark. Um diese zu decken, sind von den Kapitalrentensteuerkapitalien 4/i0 Pf. von 100 Mark, von den Grund-, Häuser-, Gefall- und Gewerbesteuerkapitalien %o Pf. von 100 Mark und von den Einkommenstelleranschlägen 8 Pf. von 100 Mark. Die einzelnen Positionen wurden alle genehmigt. Damit schloß die Sitzung am Dienstag. Aln Mittwoch lvurden nur Kommissionssitzungen abgehalten und Nachmittags fand auf mehrfache Allregung eine zwanglose Konferenz über religiöse Angelegenheiten statt. Ich darf über diese Konferenz, die eine geheime war, hier nicht ausführlich berichten, aber dieses Eine darf ich wohl sagen: Wie grundverschieden auch die Richtungen waren, welchen die einzelnen Teputirten angehörten, wie wichtig und einschneidend auch die Fragen sind, die in der Konferenz berührt oder erörtert wurden, es zeigte sich doch durchwegs ein Geist der Mäßigung, der gegenseitigen Duldung und der Achtung vor jeder ehrlichen lleberzeugung auf dieser wie auf jener Seite, der zu den besten Hoffnungen für die Zuklnlft berechtigt. Und dabei wurden auf dieser Konferenz Fragen erörtert oder mindestens angeschnitten, die sonst wohl geeignet erscheinen möchten, eine Versammlung zu sprengen, wie der Sabbath, der Gottesdienst, der zweite Feiertag und andere mehr. Ein praktisches Resultat konnte diese zwanglose Konferenz natürlich nicht haben, aber das ethische Resultat, welches sie zu Tage förderte, ist nicht weniger hoch auzuschlagen. Die dritte imb letzte öffentliche Sitzung der Synode fand am Donnerstag Nachmittag statt. Hauptgegenstand der Debatte war die wichtige Vorlage über die Besteuerung für die Bedürfnisse der jüdischen Religionsgemeinden in Baden. Die allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes sind folgende: Durch kirchliche Steuern oder Umlagen wird das Budget der Religionsgemeinden und Bezirksverbände gedeckt, diese Steuer haben Alle zu bezahlen, die im Großherzogthum eine Staatssteuer bezahlen. Jeder Steuerpflichtige wird nach seiner wirthschaftlichen Leistungsfähigkeit in eine der 50 festgesetzten Beitragsklassen eingereiht. Die Normalsütze gehen von 2 bis 600 Mark, die Einschätzung geschieht in Gemeinden bis zu 80 Seelen durch den Synagogenrath, in Gemeinden von mehr als 80 bis 600 Seelen außerdem durch vier Beiräthe, in Gemeinden von mehr als 600 Seelen durch besondere Schätzungskommissionen. Auch diese Vorlage wurde nach dem ausgezeichneten Referat des Herrn Rechtsanwalts Hachenburg im Wesentlichen angenommen. > Eine lebhafte Debatte rief nur 8 7 hervor, welcher die Bestimmung trifft, daß Rabbiner, Lehrer 1111b Vorsänger von allen Abgaben frei sind, sofern sie nicht neben ihrem Berns eine gewerbliche Unternehmung betreiben oder Privatvermögen besitzen. Nach der Lage der Verhältnisse richtet sich dieser Entwurf natürlich zunächst nur gegen die Rabbiner, und ich Hütte wohl gewünscht, daß die Synode um des Prinzips willen auf die kleine Summe, die ihr voraussichtlich, da der Paragraph ja einmal angenommen wurde, aus den großen Reichthümern der badischen Rabbiner zufließen wird, verzichtet hätte. Nach Erledigung der wichtigsten formalen Geschäfte wurde die Synode Namens der Regierung Don Herrn Geheimrath Becherer wiederum mit einer herzlichen und warmen Ansprache, und Namens des Oberraths mit einem Gebet des Herrn Konferenz-Rabbiners Sondheimer geschlossen. Dem Grundsätze treu, „Tages Arbeit, Abends Feste", folgte die Synode noch am selben Abend der Einladung zu einem Souper im „Nassauer Hof", das die Theilnehmer in ungetrübter, fröhlicher Stimmung bis in jene Stunde zusammenhielt, wo die besonders pflichteifrigen Schüler des Rabbi Elieser den Asarjah bereits das Scheins zll beten anfingen. Natürlich fehlte es nicht an geistreichen und schönell Toasten. Um den Geist, der dieses Souper würzte, zu charakterisiren, bringe ich hier nur einen der Toaste und zwar den des Herrn Regierungsraths Mayer, zum Abdruck: „So werthvoll und wohlthuend mir Ihre Anerkennung auch ist, so wenig sind wir selbst mit dem Erreichten zufrieden. Was bedeuten alle Verordnungen über Verwaltung der Gemeinden und Bezirkssynagogen, über Steuer und dergl., gegenüber den 1kr6 Emuna, gegenüber der Pflege des religiösen Lebens, auf die es doch schließlich allein ankommt? Was nützt uns der schönste, solideste Rahmen, wenn das Bild, das Meisterwerk, darin immer mehr verblaßt und abblättert? Unsere religiösen Einrichtungen sind den Meisten zum reinen Formalismus geworden. Die natürliche Folge ist der zunehmende Jndifferentismus, die kalte Gleichgiltigkeit gegenüber allem Religiösen. Das ungeheure Manko tu dem Denken und Fühlen der Menschen, das dadurch entsteht und auf welches der verehrte Herr Kollege Professor Rosin in seiner hochbedeutsamell Rede zur Adresse mit wahrhaft prophetischem Geiste warnend und mahnend hingewiesen hat, es wird am wenigsten von den Männern empfunden: ihre Berufsgeschäfte und ihre sonstigen mannigfachen Lebensinteressen helfen ihnen wenigstens zeitweilig darüber hinweg. Aber seid nicht so egoistisch, ihr Herren der Schöpfung, denket an Eure Frauen, denket an Eure Kinder! Unsere gottesdienstlichen Einrichtungen nehmen auf das weibliche Geschlecht und seine religiösen Bedürfnisse fast gar keine Rücksicht. Gleichwohl verlangen wir von unseren Frauen, daß sie die religiöse Erziehung unserer Kinder leiten und sie für das Judenthum begeistern sollen. Doch nein, die meisten verlangen dies gar nicht mehr von ihren Frauen, weil diese es doch nicht leisten können; sie verlangen vielmehr Alles von der Schule, vom Religionsunterricht. Die Religionsschule aber kann diese Forderung schon aus dem Grunde nicht erfüllen, weil sie unsere Kinder nur wenige Jahre und nur im Alter der Unreife zur Verfügung hat. Ihre Einwirkung ist aber vielfach auch darum gleich null, weil ihr Lehrstoff und ihre Anschauungsweise oft in krassem Widerspruch steht mit der Anschauung und Uebung im Elternhause und mit dem Leben, das der der Schule Entwachsene täglich vor Augen sieht. Das bringt verderblichen Zwiespalt in die Seelen unserer Jugend und entfremdet sie in immer steigendem Maße der angeborenen Religion. Nun finden wohl Manche, daß dies gar kein Unglück sei, es lasse sich auch so leben. Meine Herren! Es ist zwar ein Hauptvorzng des Judenthums, daß es sich nicht für alle Welt als die alleinseligmachende Religion ausgiebt; es unterscheidet sich zu seinem großen Vortheil von allen anderen Religionen durch den herrlichen programmatischen Satz: „Die Frommen aller Nationen haben Antheil am ewigen Leben". Aber für den Juden, meine Herren, ist das Judenthum die alleinseligmachende Religion. Unglückselig ist der Jude, der mit seinem Judenthum zerfallen ist: er ist ein Märtyrer wider Willen, denn er leidet für eine

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