Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1895)
- Date
- 1895-03-29
- Page
- Seite 147 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228094-3228108--51635-3272391- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
147 bei Baumbach und Scheffel, auch bei einigen jüngeren Nachfolgern der Beiden zur dankbaren Verewigung gelangten und zu denen wir in Norddeutschland ein Pendant nur in Frau Gertrud, der Holden, finden, deren Abbild durch Professor Siemerings Meisterhand in Kürze dem Berliner sich darbieten wird. Und aus dieser Studentenzeit mag er sich die froh-heitere, nervöse und doch so überlegte Gesprächskunst angeeignet und ausgebildet haben, die ihn auszeichnete wie wenig Menschen. Und dabei war er so unglaublich bescheiden; von ihm geht die drollige Mär, daß ihn noch Keiner zuerst gegrüßt hätte; mag man sich noch so beeilt haben, er war der Liebenswürdigere, dem es zum Lebensbedürfniß geworden, Jedem zu Dienst zu sein. Professorendünkel war ihm so fern wie der Mond, und auch auf seine gesellschaftlichen Beziehungen hat er nie aufmerksam gemacht. Und doch zählten Männer zu seinen Freunden wie der Generalstaatsanwalt von Schwartze, die früheren Justizminister Dr. Friedberg und Leonhard, Franz von Holtzendorff, Geheimrath Dambach und neben vielen, vielen Anderen auch Rüdorff, der mit ihm zusammen Schriftsührer beim ersten und zweiten Entwurf des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, bei der sog. Siebener- Kommission, gewesen war. Ja, das waren goldene Zeiten! Rubo hatte als einer der ersten Juden — vielleicht der erste — in Deutschland den Doctor juris in Ehren bestanden, und bald bot sich der jugendlich schwellenden Kraft ein weites Gebiet. Am 18. April 1868 beschloß der Reichstag, unter Zustimmung des Bundespräsidiums, daß ein Norddeutsches Strafgesetzbuch angefertigt werde, und am 5. Juni 1868 trat der Bundesrath diesem Beschluß bei. Damals drängte Alles nach Einheit; Rechts- und Gerichtswesen sollten nach einer Form gehandhabt werden; wohin die deutsche Zunge klang, sollte Einheit herrschen, ein Volk, ein Recht, ein Kaiser. Damals dachte man nicht in kleinlicher Art an Wuchs und persönliche Vergangenheit und Glaubensbekenntniß. Alle waren willkommen an der großen Arbeit, und darum nur gedieh sie. Nirgends zweite sich, was deutsch redete und empfand; deshalb nur ward ein Deutsches Reich. Rubo hatte sich damals schon durch zwei Schriften: „Quae sil doli natura“, Heidelberg 1857, und „Zur Lehre von der Verläumdung", Berlin 1861, einen Namen gemacht. Bald lvnrde er Richter, zu gleicher Zeit Dozent und später Professor. Im Jahre 1872 hat er am Militärstrafgesetzbuch für das deutsche Reich mitgearbeitet, im Jahre 1878 schrieb er eine damals vielbemerkte Schrift: „Ueber den sogenannten Zeugnißzwang". Später traten noch Aufsätze im „Gerichtssaal", in Goldammers Archiv für Strafrecht und in Gruchot's Beiträgen hinzu. Sein Kommentar über das Strafgesetzbuch fand seinerzeit lebhaften Anklang, ist aber von Anderen überholt worden. Alle diese Werke zeugen von redlichem Fleiß, von scharfem Geiste und einem reinen Charakter, der ängstlich die Wahrbeit zur Ehre bringen wollte. Aber etwas Ueberwältigendes findet man nicht in ihnen. Es sind Bausteine, aber auch nicht einmal solche, die ewig halten, wenn das Gebäude, die Rechtswissenschaft des neunzehnten Jahrhunderts, fertig vor den Blicken sich erheben wird. Sie werden sich abwetzen, zerbröckeln und neue Bausteine, die ein anderer Meister mit stärkerer Hand geformt, werden an ihre Stelle treten. Aber es war auch gar nicht seine Art, sich für einen so kräftigen Baumeister zu halten. Er kannte, wie wohl sehr Wenige, die Grenzen seiner Geisteskraft. Er wußte ihre Expansionsfähigkeit zu ermessen und richtete sich danach. Nur mit seinen physischen Kräften wußte er nicht Hans zu halten, getrieben von einem geradezu krankhaften Pflichtgefühl, dem Ehrgeiz, es an Fleiß und Pünktlichkeit allen Amtsgenossen mindestens gleich zu thun. Und hierin lag auch der Grund seiner Krankheit, die ihn dahinraffte. Der abgemüdete Körper konnte nicht widerstehen. In der Zeit immer wachsender Differeuziirung hat ,er es unternommen, gleichzeitig Amtsgerichtsrath und Universitätsprofessor in Berlin zu sein. Er blieb taub gegen das Gesetz der Arbeitstheilung, das ihm tagtäglich vorgehalten wurde. Er glaubte beides zu bewältigen und hat in beiden Berufen Genügendes, ja Gutes geschaffen, mehr als Biele, die schlicht und recht ihr Können in die Waagschale werfen und nützliche Glieder des sozialen Körpers sind. Aber wohl darf ich annehmen, daß, wenn sich Rubo blos einem Berufe gewidmet hätte, so würde er nicht blos in dem Herzen Vieler ein unvergängliches Denkmal besitzen, sondern auch im Gebiete der Wissenschaft oder Judikatur als eine Koriphäe dastehen. Aber freilich, diese kalte Wissenschaft — ihr allein das Leben zu weihen, das konnte er nicht; er mußte mitten unter das Volk gehen, zu den Menschen, mit ihrem Leid und ihrer Freude. Und mehr, als zerstreute Menschen glauben, kann man von Menschenweh und Herzeleid in den Gerichtssälen erfahren. Das war so etwas für Rubo. Er war in seinem Element, wenn er mit seinem stets gutmüthigen, überlegen feinen Lächeln den Parteien Frieden und Aussöhnung empfehlen konnte. Eiu-Spottvogel meinte sogar, vor ihm gäbe es gar keine Prozesse, sondern nur Vergleiche. Und umgekehrt — Richter, blos Richter zu sein, das geirügte ihm auch nicht. Er wußte wohl, wie sich die Rechlsprechuiig so oft an dem frischen Quell neusprudelnder Forschung laben müsse, »in nicht zu vertrockne»; er kannte die Welt »iid sah es ein, daß Ideen die Welt von jeher beherrschen. Die „graue Theorie" ist entweder der Riederschlag praktischer Wirklichkeit oder die selbstherrliche Gedankenwelt eines und dann immer inehrerer Individuen, die sich Bahn bricht, neue Ziele steckt, jnugfrische Wege iveist. Darum kehrte er immer wieder zurück zu dein Jniigbrouneu historischer Forschung, die allein das werdende Leben von Recht und Gerechtigkeit zeigt und deshalb stets das Flüssige, das ewig Wandelnde, auch in Erscheinungen modernen Lebens, wie in alt und verknöchert scheinenden Rechtsbildungeil darthut. Nur sie fordert auf zu Schaffen und I Mitthun, mit voller, aber eben nur mit der im Verhältnis; großen j oder kleinen Kraft; was schadet es aber auch, daß ein Anderer größer; ist; Alles ist wandelbar und vergänglich: die Formen von Recht und Gerechtigkeit, Sitte und Moral, auch der Mensch, der ans sich selbst! all' diese in langer Entwicklung geschaffen. > Diese Zwiespältigkeit seines Wesens fand einen harmonischen! Ausgleich durch sein ganz außergewöhnlich liebevolles Wese». In j Gelehrteninid Richterkreisen ist es sprichwörtlich geworden: „Gut, wie Rubo". So hieß es überall. Tausend Einzelheiten schwirren i mir jetzt als Beweise durch die Seele. Nur eine will ich festhalten. i Im ersten Monat dieses Jahres war's. Mit Anderen war ich bei! Professor Rubo geladen. Nach Tisch zogen sich die Herren in das! Rauchzimmer zurück, und der Wirth schöpfte aus dem Quell seiner > Erinnerungen. Daiin ging er, als wenn er etwas versäumt hätte,! aus einen ebenfalls anwesenden Schriftsteller, der einen sehr bekannten; Namen führt, zu und fragte ihn nach dem Befinden seiner Mutter, die vor Kurzem einer Augenoperation sich unterziehen mußte. „Leider schlecht," war die Antwort. „Der Professor machte uns wenig Hoffiiung." Als wenn er die Antwort schon vergessen hätte, ging Rribo auf die Charakteristik des genannten Professors $. ein, und nach zivei Minuten erfuhr Jeder, daß dies der größte Pessimist sei, den man sich unter deu Aerzten denken könne, und wußte das Alles so unabsichtlich und überzeugend darzulegen, daß man dem Schrift-