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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-03-22 · Heft 12 (22.3.1895) · p. Seite 142

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 12 (22.3.1895)
Date
1895-03-22
Page
Seite 142 (sequence 10)
Language
German
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142 hat Bernstein also etwa '*>00 Druckzeilen täglich geschrieben. Wieviel Leitartikel uitb Feuilletons, wieviel Stunden Redaktions-Arbeit obendrein in diese Zeit sielen, wissen wir nicht. „Einmal und nie wieder!" sagte er. Und dasselbe rieth Aiterbach: „eine solche geniale Improvisation gelinge mix einmal!" Nun, sie ist doch noch ein zweites Mal gelungen. Auf Werthheims und des Verlegers Bitte schrieb Bernstein im nächsten Frühling den „Mendel Gibbor." Diesmal ließ er sich etwas inehr Zeit, von Ostern bis in den Juiii hinein, aber die Arbeitszeit von etwa zwei Monaten für etwa 7500 üblicher Romanzeilen war auch noch eine überaus kurze, da er ja zudem nur in den Mußestunden daran schrieb. Nun war mit aller Welt auch Auerbach davon überzeugt, daß hier nicht blos eine geniale Improvisation vorliege, sondern ein echtes Kunstwerk. Der Erfolg war so groß und wahrhaftig, wie ihn ein Dichter nur immer wünschen kann. Dennoch kam es zu keiner dritten Novelle. Der Kalender hörte zu erscheinen auf, Wertheim drängte nicht mehr und Bernstein schrieb nicht mehr. Das ist die Wahrheit — ich denke, sie ist merkwürdiger, als jede Legende. Ich glaube meiner! Dank an Herrn Wertheim für diese Mittheilungen nicht blos im eigenen Namen aussprechen zu dürfen. Uns Allen wird dadurch Vieles an diesen Novellen erst recht verständlich. Ihre Betrachtung wird das Schlußstück dieses Essays bilden. £ Nachschrift. Mein dritter Aufsatz, in welchem ich darlegte, daß sich die falsche Angabe bezüglich der Entstehungszeit der Bernsteinschen Ghetto-Novellen zwar schon zu seinen Lebzeiten verzeichnet finde, daß aber von einer Absicht, einem Verschulden des Dichters selbst keine Rede sein könne, hat verschiedene Zuschriften für und gegen diese Beweisführung hervorgernfen, deren Inhalt ich hier kurz zusammenfasse. Ein Leser in einer kleinen österreichischen Provinzialstadt hat mir mitgetheilt, sein Vater sei der Verfasser jenes anonymen, mir von Dr. Jellinek geliehenen Aufsatzes gewesen; dieser Aufsatz habe sich durchweg auf einen Brief Bernsteins gestützt; Brief und Aufsatz würden sich in seines Vaters Nachlaß noch vorfinden. Ich ersuchte ihn umgehend, mir diese Beweisstücke vorzulegen; ich meinerseits würde nur dann an ein Verschulden Bernsteins glauben, wenn ein von if)iu geschriebener oder doch Unterzeichneter Brief diese irreführende Angabe enthalte. Hierauf erwiederte mir der Herr, er habe zunächst keine Zeit, den Nachlaß dnrchzusehen; vorläufig könne mir ja sein Wort genügen. Es genügt mir aber um so weniger, als er gleichzeitig Geheimhaltung seines Namens erbittet. Ich halte vielmehr seine Behauptung nun für ganz bedeutungslos und habe i sie nur vorsichtshalber hier angeführt.! Ein anderer hier lebender Leser dieser Zeitschrift versichert! mich, er habe gelegentlich aus Bernsteins eigenem Munde die z Aeußerung gehört, „die Ghetto-Novelle beginne erst mit diesen seinen Arbeiten". Gegen die Glaubwürdigkeit dieses mir auch persönlich bekannten Herrn habe ich keinerlei Einwendung, ebenso finde ich hier, wo mir bekannte private Beziehungen mitspielen, die auch von ihm geäußerte Bitte um Diskretion nicht auffällig. Wohl aber meine ich, daß selbst ein gutes Gedächtniß eine mündliche Aeußerung nach drei Jahrzehnten nicht so zu reproduziren vermag, daß sie als Beweisstück gelten könnte. Aber selbst wenn die Aeußerung 1866 so gefallen ist, wie der Gewährsmann versichert, so ist sie noch durchaus kein Beweis für Bernsteins Schuld. Sie hat daun höchst wahrscheinlich einen anderen und nicht einmal unbescheidenen Sinn gehabt. Bernstein hat sich im Gegensatz zu seinen Vorgängern oder Nachfolgern streng auf das Ghetto beschränkt, nur dieses und in keiner Weise das Hinausstreben aus demselben geschildert; hot er . — und es spricht mchts gegen diese Möglichkeit — nur dies gemeint, so hat er nur eine Thatsache ausgesprochen. Ein Leser von hervorragender wissenschaftlicher Bedeutung ist der Ansicht, daß „derThatbestand bezüglich der, von einer Bernstein verwandten Persönlichkeit Herrn Dr. Karpeles übergebenen, angeblich von Bernstein durchgesehenen und selbst eigenhändig oder, wie es später hieß, mittels Diktat korrigirten Biographie doch noch einer Aufklärung bedürfe". Denn, meint er, „besser als diese, dem Dichter verwandte Persönlichkeit können es doch Sie und die Herren, die Sie gefragt haben, nicht wissen wollen. Es ist, da Sie es mit solcher Bestimmtheit aussprechen, anzunehinen, daß die Korrekturen nicht von Bernsteins Hand herrühren, aber woraus schließen Sie, daß auch die Angabe, Bernstein habe die Korrekturen diktirt, unrichtig ist?! Doch nur aus dem Grunde, weil die Angaben falsch sind und Sie Bernstein dessen nicht fähig halten. Das ist ein circulus vitiosus — hat die betreffende Persönlichkeit Recht, so war er dessen fähig. Und warum sollte sie nicht Recht haben? Das Gegentheil anuehmen heißt, ihr eine absichtliche, wahrheitswidrige Angabe oder doch eine fast ebenso sträfliche — Sorglosigkeit imputiren." Hierauf erwiedere ich: Der Einwand ist durchaus triftig; ließe sich gegen die Angabe jener Persönlichkeit, daß Bernstein die Korrekturen durch Diktat besorgt, nichts anführen, als eben die Ueberzengung, daß ihm irreführende Angaben nicht zuzutrauen seien, so wäre dies allerdings nicht beweiskräftig. Nun habe ich zum Glück nachträglich ein Beweisstück aufgefunden, das die Unrichtigkeit jener Angabe schlagend beweist. Die Foliobogen, auf denen die Skizze geschrieben ist, sind morsch und brüchig. Das Manuskript brach mitten im Satze ab, ich nahm an, daß der Schluß fehle. Nun habe ich aber diesen Schlußbogen nachträglich im selben Kouvert, in dem mir Herr Dr. Karpeles den Anfang sammt anderen Materialien überschickte, noch vorgefunden. Der letzte Satz lautet: „Bis zwei Wochen vor seinem Tode schrieb Bernstein noch regelmäßig die Leit-Artikel für die Volks-Zeitung. Am 12. Februar 1882 starb er nach kurzem Krankenlager im Alter von 72 Jahren in Groß-Lichterfelde." Papier, Handschrift des Textes, sowie Handschrift der Korrekturen sind auf diesem Schlußbogen dieselben, wie auf dem Anfangsbogen. Nach seinem Tode kann Bernstein die Skizzen weder durchgeseheu, noch korrigirt, noch die Korrekturen diktirt haben. Hieraus ergiebt sich auch, wie unglaublich — „sorglos" jene Angabe war. Aber das gehört nun weiter nicht zur Sache. Für meine Behauptung spricht endlich Folgendes: Die Novellen sind „1857" und „1858" geschrieben, „zu Ende der 50. Jahre." Wie leicht hat bei undeutlicher Schreibuug der „5" ein Setzer eine „3" daraus machen können! Und war die unrichtige Angabe erst einmal gedruckt — wie leicht rollte sie dann weiter! Ich schließe: Soweit der Sachverhalt irgend festzustellen ist, ergiebt er, daß von einer Schuld Bernsteins keine Rede sein kann.

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