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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-03-15 · Heft 11 (15.3.1895) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 11 (15.3.1895)
Date
1895-03-15
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3;e Rabbiner ll, zu welch ahlreich ein ernem Hoch im Sieger rndes, Herr iner Famili? geben. Es retonte, wi' Namen der £ Abschieds. | er S Leb bin ung. Auci nnende und 1 herzlicher! eberzeugung ') sein fried hat. 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Der Vorstand und der engere Ausschuß der Synagogengemeinde, sowie der Gewerbeverein und der ^orschußkassenverein, deren Mitbegründer und langjähriges Vorstandsmitglied er war, verlieren in ihm einen gewissenhaften, eifrigen Mitarbeiter. ▲ Lindheim, 10. März. Gestern (Sonnabend) früh starb Leopold von Sacher-Masoch. Sacher-Masoch war schon seit ge- [ munter Zeit schwer leidend Sein Ableben wurde stündlich erwartet, ^ein eigenstes Feld war der kulturgeschichtliche Roman. Insbesondere machte er es sich zur Aufgabe, Leben und Treiben der slavischen Volksiiximm im österreichisch-ungarischen Reiche zu schildern. Nicht ohne «beschick ging Sacher-Masoch der eigenartigen Gestaltung der Beziehungen rer einzelnen Volksklassen untereinander in jenen Gegenden nach. Scharf i ervortreten ließ er besonders die Stellung des jüdischen Elementes in | ^lalijten. Der Verstorbene war ein aufrichtiger Jud'nfreund, und seine Schilderungen aus dem galizischen Ghetto haben bleibenden Werth. Wir | uiecben dieselben im Zusammenhänge einer kritischen Analyse beleuchten. Das Andenken des braven Kämpfers im Befreiungskriege der Menschheit wird stets in Ehren bleiben. D. Karlsruhe, 3 März. Bei der am 28 v. Mts. stattgehabten mdgiltigen Feststellung des Ergebnisses der Wahlen zur Synode wurden als weltliche Abgeordnete die in voriger Nummer des Blattes Genannten mit der Abweichung verkündet, daß im 15. Wahlbezirk Bezirks ältester L Rosen berg in Neudenau (ebenfalls liberal) als gewählt zu betrachten ist. Ferner sind als geistliche Abgeordnete gewählt die Rabbiner Dr. Lew in in Freiburg, Dr. Eschelbach er in Bruchsal, Dr. Rawicz in Offenburg, Dr. Fürst in Mannheim und Dr. Treitet in Karlsruhe Von denselben gehört keiner der orthodoxen Richtung an. Der Ausfall der badischen Wahlen hat für das deutsche Judenthum also symptomatische Bedeutung! 2. Straßburg i. E., 10. März Es ist bekannt, daß die Juden auch außerhalb Deutschlands die hartnäckigsten Vorkämpfer der deutschen Sprache sind, man weiß auch, daß sie in Posen und Westpreußen in chrer großen Mehrzahl der Verbreitung der deutschen Sprache dienen, anb es ist nun doppelt interessant zu erfahren, daß sie dies auch im Gesten, in Elsaß-Lothringen thun. Dr. Karl Walcker schreibt in seinem »Grundriß der Statistik der Staatenkunde Seite 98 wörtlich: „In Lothringen stehen die Aussichten der deutschen Sprache ebenfalls gut. Jüdische Pferdehändler, die deutsche Verwaltung und die allgemeine Wehrpflicht sorgen für die Verbreitung der deutschen Sprache in den „rein" französischen Dörfern." In einer Anmerkung fügt Walcker hinzu: Wie mir ein höherer Beamter des Reichslandes gesprächsweise mittheilte. Oesterreich - Ungarn. LH Wien, 11. März. Am 5. ds. Mts. hat in Döbling die Vermählung des Oberrabbiners der israelitischen Kultusgemeinde Dr. M. Güdemann mit Fräulein Jda Sachs aus Breslau stattgesunden. — Die österreichisch-israelitische Union veröffentlicht Folgendes: „Die in stets wachsender Zahl und Dringlichkeit an uns herantretenden Klagen und unsere aus denselben abgeleiteten Erfahrungen machen es uns zur Pflicht, unsere erhöhte Aufmerksamkeit jener unserer statutarischen Aufgaben zuzuwenden, welche darin besteht: „die auf Verschärfung der konfessionellen und Rassengegensätze gerichteten Bestrebungen zu bekämpfen". Zu diesem Behufs hat sich in unserem Verein ein Rechtsschutz-Komitee gebildet, welchem die Aufgabe zufällt, nach sorgfältigster Prüfung jeder Beschwerde legale Abwehr herbeizuführen, wenn seitens der Glaubensgenossen unsere Hilfe gegen eine bem Juden als solchen in Wort, Schrift oder That zugefügte oder drohende Unbill angerufen wird. Auf diesem Wege hoffen wir dem Einzelnen in jenen Fällen, in denen seine Kraft nicht hinreicht, zu seinem Rechte zu verhelfen, und indem wir ihn schützen, unsere Pflicht gegen die Gesammtheit unserer österreichischen Glaubensgenossen zu erfüllen. Der selbstlosen und opferfreudigen Mitwirkung einer größeren Anzahl unserer Rechtsanwälte versichert, welche dem Schutze ihrer Mitbürger jüdischen Glaubens ihre bewährten Kräfte zu widmen bereit sind, treten wir vertrauensvoll in diesen pflichtmäßigen „Kampf ums Recht" und bitten alle diesbezüglichen Anfragen und Zuschriften direkt an unseren Verein richten zu wollen. Der Vorstand der österreichisch-israelitischen Union, Wien I., Schottenring 23." — Herr I. Schiller, Kantor am Stadttempel in der Seitenstettengasse, feiert demnächst sein 50jähriges Alters- und zugleich sein 40 jähriges Berufsjubiläum, sowie am 16. d. seine silberne Hochzeit. Als Kantor der Kultusgemeinde wirkt er seit nun nahezu 15 Jahren in wirklich künstlerischer Weise zur allgemeinen Zufriedenheit. — Hier sind der Gremialrath und Schätzungskommissär des k. k. Handelsgerichts Ludwig Bergler und Frau Agnes Robitsek, die Gattin des Kommerzialraths Herrn Hermann Robitsek, nach langer Krankheit gestorben. Frau Agnes Robitsek gehörte zu jenen still waltenden Frauengestalteu, die durch ihre Herzenseigenschaften, durch ihre Güte, ihr einfaches Wesen und anspruchslose Wohlthätigkeit in Jedem, der ihnen näher tritt, die aufrichtigsten Sympathien wachrufen. Die Trauer ihrer Familie wird von Allen getheilt werden, welche die Verblichene gekannt haben, aber auch außerhalb dieses Kreises wird das Hinscheiden dieser trefflichen Frau mit allem Mitgefühl ausgenommen werden. LI. Budapest, 10. März. Wie bekannt, hat der am 14. November 1894 verstorbene Moritz Freiherr von König smarter seinen zweitgeborenen Sohn testamentarisch zu seinem Universalerben eingesetzt und seine drei anderen Kinder auf den gesetzlichen Pflichttheil verwiesen. Der Universalerbe verließ jedoch seinen väterlichen Glauben und empfing sanunt seiner vor der Trauung zum Judenthum übergetretenen Gattin Melanie v. Blaßkovics und seinem Sohne Johann Alexander aus den Händen des Großwardeiner Bischofs die Taufe. Dieser Glaubeuswechsel ist nun die Ursache eines Erbschaftsprozesses, welcher sich auf folgende Stelle seines Testamentes stützt: „Im Laufe der Zeiten hat sich eine radikale Aenderung in allen religiösen Anschauungen vollzogen und die Anhänglichkeit an die ererbten Traditionen und der Sinn für die Pietät ist nahezu geschwunden. Ich lege den größten Werth daraus, daß meine Deszendenten nicht nur alle meine Ansichten und Grundsätze kennen, sondern stets in denselben Wegen wandeln, um hierdurch ein Andenken zu ehren und dem ererbten Namen thunlichst gerecht zu werden. Bon diesem Wunsche geleitet, verordne ich, falls, daß mein Enkel Johann Alexander dem väterlichen Glauben entsagen sollte, sei es durch Uebertritt oder Konfessionslosigkeit, oder falls er eine Mischehe eingehen sollte, ferner falls er gestattet, daß einer seiner Sühne den väterlichen Glauben verlasse, gehalten sein solle, eine Million Gulden an die aufgezählten Wohlthätigkeitsinstitute auszuzahlen." Auf Grund dieser Stelle wurde nun das Erbrecht des Universalerben, in Folge seines dem Geiste und der Gesinnung des Erblassers widersprechenden Austrittes angefochten. — Gegen Max Szabolcsi, den Redakteur des „Egyenlösüg, strengte Mayer Hirsch Mendelssohn einen Preßprozeß an. Mendelssohn will nämlich die Welt glauben machen, daß er ein Nachkonnne Moses Mendelssohns sei und Anspruch auf die Mendelssohnstiftung habe. Durch eine Festnagelung des erwähnten Blattes fühlt sich nun Mendelssohn in seiner Ehre gekränkt und verlangt Genugthnung. — Dr. Bernhard Bock wurde zum Bezirksrichter in Resicza ernannt. Rußland. z. St. Petersburg, 8. März. Das Warschauer Departement für Unterricht und geistliche Angelegenheiten fragte vor Kurzem beim Kultusminister an, ob jüdische Schüler, welche ein Pro-Gymnasium oder eine Realschule beenvigt haben, besondere Erlaubniß haben müssen, in eine höhere Schule eiuzutreten, wenn diese nicht in demselben Bezirk liegt, wo sie ihre bisherige Ausbildung genossen haben. Wie Warschauer Blätter nun berichten, hat der Kultusminister diese an ihn gerichtete Frage dahin beantwortet, daß der jüdische Schüler eben so wenig an die Scholle seines Bezirkes gebunden ist, wie der nichtjüdische. Es steht vielmehr allen Schülern, ohne Unterschied der Konfession, frei, jede ihnen beliebige höhere Schule des Reiches zu besuchen. — In Nischnij Nowgorod findet im Jahre 1896 eine Gewerbe-Ausstellung statt. Die jüdische Handwerksschule „Trud" in Odessa ist seitens des vorbereitenden Komitees aufgefordert worden, die Ausstellung mit den Erzeugnissen der Lehrlinge zu beschicken. — Die jüdische Gemeinde in Jekaterinoslaw hatte sich vor einiger Zeit an den Minister des Innern mit einem Gesuche gewandt, die geschäftliche Leitung des dortigen jüdischen Kranken-

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