Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1895)
- Date
- 1895-03-08
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Humanitären Werkes. Hoffentlich wird der Verein, der mit beschränkten Mitteln so segensreiche Erfolge erzielt, auch in diesem Jahre sortschreiten, blühen und gedeihen. 4k Berlin, 4. März. Im Anschluß an die' letzthin publizirle Mittheilung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebunds wollen wir heute auch die gleichzeitig verschickten Leitsätze für die Begründung eines allgemeinen Verbandes der Deutsch-Israelitischen Lehrervereine mittheilen: 1. Der vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund begründete Verband der Deutsch-Israelitischen Lehrervereine hat zum Zweck die Behandlung aller die israelitischen Lehrer in Deutschland betreffenden Fragen des Unterrichts, der Standesinteressen, der Kollegialität und des Unterstützungswesens. 2 Mitglied des Verbandes kann jeder im Deutschen Reiche bestehende Verein jüdischer Lehrer werden, welcher nach seinen Satzungen die Behandlung dieser oder ähnlicher Fragen zu seiner Aufgabe hat. 3. Jeder dem Verbände zugehörige Verein hat an die Verbandskasse einen Jahresbeitrag, welcher auf 50 Pfennig für jedes seiner Mitglieder normirt wird, zu lechen. Die Summe dieser Beiträge erhöht der Deutsch-Israelitische Gemeindebund durch eine Beisteuer von jährlich 1500 Mark, vorläufig auf die Zeit von 3 Jahren. 4. Der Verband wird durch einen Vorstand von 5 Lehrern geleitet, welche die Lehrerberechtigung von einer Prüfungskommission eines deutschen Bundes staates erlangt haben; von diesen sollen zwei ihren Wohnsitz in Berlin haben. Die Wahl dieses Vorstandes erfolgt durch die einzelnen Vereine derart, daß auf die volle Zahl von je fünf Mitgliedern eine Wahlstimme entfällt. Die Wahlperiode dauert drei Jahre, beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes innerhalb dieser Zeit erfolgt Zuwahl für die Dauer der Wahlperiode. So lange der D. I. G. B. den oben bezeichnten Jahresbeitrag leistet, hat er das Recht, einen Deputirten als sechstes Mitglied in den Vorstand zu entsenden, der bei den Verhandlungen mit einer berathenden und beschließenden Stimme mitzuwirken hat. 5. Der Vorstand tritt jährlich wenigstens einmal in Berlin zur Berathung zusammen. 0. Pflichten und Rechte des Vorstandes: a) Er enthält durch Jahresberichte und nöthigenfalls durch besondere Berichte Kenntniß von der Wirksamkeit der einzelnen Vereine, b) Er verbreitet innerhalb des Verbandes wichtige Ergebnisse der Verhandlungen, e) Er regt die Behandlung von Fragen an, die sich auf die in Satz 1 bebenannten Zwecke beziehen. 0) Er hat auf die Lehrervereine dahin einzuwirken, daß sie ihre Mitglieder zu Lebens- und Rentenversicherungen rechtzeitig anhalten und hat überhaupt diejenigen Maßnahmen zu berathen, welche dem amtirenden Lehrer für Dienstunsähigkeit und Alter eine Pension sichern können, e) Er verschafft sich Kenntniß von der Lage der verschiedenen Unterstützungskassen und sucht eine Vereinigung der einzelnen Kassen herbeizuführen, t) Er hat auf Antrag eines Mitgiedes der zugehörigen Vereine, wenn diesem eine Ehr- oder Rechtsverletzung widerfährt, nach Prüfung des Thalbestandes seinen Beistand 5U leisten, g) Er gewährt den auswärtigen Besuchern von Jahresversammlungen der einzelnen Vereine auf Antrag ihrer Vorsitzenden eine angemessene Beisteuer. 7. Der Vorstand hat das Recht, einen Verbandstag nach einem von ihm zu bestimmenden Ort einzuberufen. Der Verbandstag wird vom Vorstand geleitet, falls nicht die Versammlung beschließt, ein besonderes Bureau zu bilden. Die Delegirten erhallen aus der Verbandskasse Reisekosten und Tagegelder. 8. Zu diesem Verbandstage delegirt jeder Verein, dem wenigstens 20 staatlich geprüfte Lehrer angehören, einen Vertreter; kleinere Vereine können sich zu diesem Zwecke mit einem andern Verein verbinden. Vereine, denen mehr als 50 geprüfte Lehrer angehören, entsenden 2 Vertreter. 9. Der Ausschuß des D. I. G. B. kann vom Vorstand die Berufung eines Verbandstages binnen sechs Monaten verlangen. In diesem Falle trägt der D. I. G. B. die Hälfte der Kosten. 10. Der Vorstand hat jährlich einen Bericht über die Verbandsangelegenheiten und über wichtige Vorgänge in den einzelnen Lehrervereinen zu veröffentlichen. — Die Prüfung der Kasse erfolgt jährlich durch den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund. I I. Der Verband tritt in Thätigkeit, wenn Mindens sechs Lehrervereine mit einem Drittel der Mitgliederzahl sämmtlicher Lehrervereine ihm angehören. Der Ausschuß des D. I. G B. X. Lissa i. P, 1. März. Am 27. Februar starb hier der Rabbinatsassessor Herr Jacob Hamburger, bekannt wegen seiner großen Talmudgelehrsamkeit unter dem Namen „Reb Jankew", im Alter von 32 Jahren. Die heutige Beerdigung legte Zeugniß ab von der großen I Verehrung, deren sich der Verblichene nicht nur in unserer Gemeinde, sondern auch in weiteren Kreisen unserer Glaubensgenossen erfreute. In ihren Nachrufen an der Bahre des Verstorbenen rühmten unser Rabbiner Herr Dr Bäck und auch Herr Rabbiner Dr. Rippner aus Glogau, Letzterer ein Schüler des Verblichenen, die Gelehrsamkeit, die Frömmigkeit, öie Strenge gegen sich selbst und die Milde gegen Andere, die Pflichttreue, mit welcher der Verstorbene gelebt und gewirkt hat. Mit ihm sei ein „Fürst im Reiche des Talmuds" dahingegangen, und „das alte Lissa" sei mit ihm ausgestorben. Doch sein Geist werde weiter wirken, und sein Andenken werde allezeit unvergessen bleiben. — Am 27. Februar sprach Herr Rabbiner Dr. Rippner aus Glogau in unserem Litteraturverein über das Thema: „Ein französischer Abb^ als Verkünder der Juden-Emanzipation". Reicher Beifall lohnte den Redner, der seine geschätzte Kraft stets bereitwillig unserem Verein zur Verfügung stellt. 0. Moschin, 1. März. Eine schöne Doppelfeier beging hier der Kaufmann, Stadtältester Adolph Silber st ein. Seit 25 Jahren ist er erster Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde und seit ebenso langer Zeit Stadtverordneter. In erhebender Weise wurde in der Synagoge unter einer weihevollen Rede des Herrn Rabbiner Dr. Bloch aus Posen das Jubiläum begangen und dem Jubilar am andern Tage durch eine Deputation sämmtlicher Stadtverordneten unter Führung des Herrn Bürgermeister Delica der Dank der Stadt kund gegeben. Auch von dem Herrn Regierungspräsidenten in Posen wurde durch den Landrath des Kreises ein Glückwunsch mit dem Ausdruck seiner Anerkennung übermittelt. In erfreulicher Weise trat hierbei der Umstand zu Tage, daß sich der Jubilar der Achtung und Anerkennung in allen Kreisen ohne Unterschied der Konfession erfreut. f. Hamburg, 3. März. Was die jüdischen Lehrer Berlins zu einer Vereinigung geführt hat, war auch für die Hamburger Lehrer das leitende und treibende Motiv, sich zusammenzuschließen. Pflege der Kollegialität vor allen Dingen, sodann Wahrnehmung der Interessen, zu denen Beruf und Stellung leiten; diese Bestrebungen ließen den Verein „Mendelssohn" erstehen, der im November v. Js. sein erstes Vereinsjahr hinter sich hatte. Was er nun nach außen gewirkt hat und noch wirken will, beweisen folgende Thatsachen und Maßnahmen. Auf Anregung des Vereins wurde ein Handfertigkeits-Kursus ins Leben gerufen, in welchem dreißig israelitische Knaben unter fachmännischer Leitung Papparbeit und Kerbschnitzerei erlernen. Sodann entsandte der Verein zwei Mitglieder, in die Kommission, die den Cyklus für jüdische Geschichte und Litteratur vorbereitete. In der nächsten Zeit wird über Maßnahmen und Veranstaltungen berathen werden, um die Wohlthat der Jugendspiele auch der hiesigen israelitischen Jugend angedeihen zu lassen, die diese herrliche Errungenschaft zum größten Theil kaum dem Namen nach kennt. Was uns heute veranlaßt, mit vorstehender Ausführung an die Oeffentlichkeit zu treten, ist der Hinblick auf die zu erhoffende und zu erwartende Gründung eines deutsch-israelitischen Lehrer- Verbandes. Im Interesse der Einigung und damit die Interessen des Standes kräftiger und nachhaltiger gefördert werden können, richten wir den Appell an die dem Verein noch fernstehenden Lehrer Hamburgs, sich der Vereinigung anzuschließen. Zugleich aber geben wir den allerdings nur wenigen jüdischen Lehrern Schleswig-Holsteins und Mecklenburgs den Rath, an den Verein „Mendelssohn" in Harnbürg das Ersuchen zu richten, sie aufzunehmen, damit sie der Wohlthaten des zu gründenden Verbandes theilhaftig werden. Aufnahmefähig ist jeder staatlich geprüfte israelitische Lehrer. Der gegenwärtige Vorstand besteht aus den Herren: I. Feiner, Lehrer an der Stiftungsschule von 1816, I. Heinemann, Lehrer an der Talmud Thora, und I. B. Levy, Lehrer an der israelitischen Töchterschule. a. Hildesheim, 3. März. Auch unsere alte ehrwürdige Gemeinde besitzt seit gestern einen Verein für jüdische Geschichte und Litteratur, der bereits über 60 Mitglieder zählt. Auf Veranlassung eines provisorischen Komitees, das aus den Herren Landrabbiner Dr. Lewinski, August Dux, Gustav Sabel, Rechtsanwalt Oppenheimer, Dr. Baßfreund, Emil Freudenthal und Theodor Hornthal besteht, wurde zu diesem Zweck eine Versammlung auf den 2. März einberufen. Dieselbe fand nun gestern in der hiesigen Gemeindeschule statt und war sehr gut besucht. Herr Landrabbiner Dr. Lewinski eröffnete die Sitzung mit einer warmen und eindringlichen Ansprache. Hierauf hielt der Vorsitzende des Verbandes der jüdischen Litteraturvereine in Deutschland, der zu