Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1895)
- Date
- 1895-03-08
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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111 In der Vorlage wird beantragt, dem bestehenden Paragraphen folgenden Absatz anznfügen: „Dieselbe Strafe trifft Denjenigen, welcher in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die Religion, die Monarchie, die Ehe, die Familie oder das Eigenthum durch beschimpfende Aenßernngen öffentlich angreist." Dazu hat nun der konservative Abgeordnete Graf Avon für den Absatz 2 der Regierungsvorlage die folgende Faffung beantragt: „Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher da? Christenthnm, die Heiligkeit des Eides, die Monarchie, die Ehe, die Faniilie oder die Unverletzlichkeit des Privateigenthums durch beschimpfende Aenßernngen öffentlich angreift, welche geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden." Denn es sei nicht richtig, ans dem Umstande, daß in dem Anträge nur vom „Ehristenthum" die Rede sei, zu folgern, man wolle die Beschimpfung der Juden freigeben. Deutschland sei aber ein christlicher Staat, und da könne doch das Jlidenthum nicht denselben Schutz beanspruchen wie das Christenthum. Sehr interessant war hierauf die Antwort des Staatssekretärs Nieberding, welche merkwürdiger Weise nur in der „Kreuzzeitung" ihrem vollen Inhalte nach wiedergegeben ist. Der Regierungsvertreter sagte: „Der Antrag des Grafen Roon enthalte nur eine wesentliche Abweichung von der Vorlage, die Ersetzung des Worts „Religion" durch Christeiithum. In Frankreich habe man nicht Bedenken getragen, das allgemeine Wort in das Strafrecht einzuführen. Die Aenderung sei bedenklich, weil sie die Deutung zulasse, daß sie sich gegen die Inden richten solle. Duldung und Gerechtigkeitsgefühl seien eine hervorragende Pflicht der Christenheit. Die nichtchristlichen Mitglieder des Volks, die für das Vaterland wie die anderen zur Waffe greifen, verdienten den vollen Schutz ihres Glaubens. Der Antrag Roon würde eine Quelle von Zwietracht bilden." Abgeordneter Enneccerus erklärt sich mit Entschiedenheit gegen den Antrag. Der konservative Antrag enthalte keine Verbesserung der Vorlage, sondern eine verhängnißvolle Verschlechterung durch Ersetzung des Wortes „Religion" durch „Christenthum". Der konservative Abgeordnete von Salisch bemerkt dagegen: „Die Gefühle der Juden werden durch Ausnahme des 8166 in lila genusam geschützt. Zu den wichtigen Grundlagen unseres Staatswesens gehört das Judenthum nicht, es vertheidigt sich auch genugsam selbst." Schließlich kamen auch noch die Antisemiten zu Worte durch HerrnZimmermann, dersagte: „Es müßte allerdings sehr schlimm flehen, wenn die Regierung schon vor der bloßen Möglichkeit einer solchen Deutung zurückwiche; und wenn der Staatssekretär davon gesprochen habe, daß diese Aenderung zu Exzessen führen könnte, so sei das eine Ungeheuerlichkeit, für die auch nicht der geringste Betveis erbracht sei. Man müsse Ursache und Wirkung unterscheiden, und wenn irgendwo einmal ein Exzeß vorgekonimen sei, so sei es doch fraglich, ob nicht das Jndenthnm selbst durch seine Ausschreitungen dazu Veranlassung gegeben habe. Man könne dem Staatssekretär für seine Offenheit dankbar sein. Der Umsturz lasse sich nicht bekämpfen, ohne daß man gegen die Träger der Zersetzung, gegen das internationale Judenthum, Stellung nimmt. Dazu sei aber nach der Erklärung des Staatssekretärs die Regierung nicht gewillt. Seine Partei könne deshalb in dieser Vorlage mit der Regierung nicht mitgehen, weil die Negierung das nicht treffen will, was sie treffen möchte!" * Die Reichstagsersatzwahl in Eschwege-Schmalkalden hat zu einer Stichwahl zwischen dem „Antisemiten niederster Ordnung", wie die „Kölnische Zeitung" den Pastor Js kraut nennt, und dem sozialdemokratischen Kandidaten geführt. Vor zwei Jahren fand gleichfalls Stichwahl statt, damals zwischen Freikonservativen und Antisemiten. Diesmal ist der Sozialdemokrat an die erste Stelle gerückt. Damals wurde — Leuß gewählt. Gleichviel: Es war kein liberaler, sondern ein freikonservativer Abgeordner, Herr v. Zedlitz- Neukirch, der in voriger Woche im Abgeordnetenhause das Wort aussprach: „Es ist ganz klar, daß die unverständigen Massen stets der Bewegung sich anschließen, in der am leidenschaftlichsten rmd am rücksichtlosestcn gehetzt wird." * Ein charakteristisches Beispiel dafür, wie die Religion in Sachsen geschützt wird, theilt Justizrath A. Munckel in der neuesten Nummer der „Nation" mit. In der in Dresden erscheinenden „Deutschen Wacht" voni 17. Jnli v. I. befand sich ein Aufsatz: „Religionsgemeinschaft oder internationale Betrügergesellschaft", in dem die Behauptungen des von dem bekannten Th. Fritzsche verbreiteten Flugblattes, der 8cbulelmn Aruch erlaube, ja selbst gebiete den Juden jedes Verbrechen, sogar Mord und Betrug, breitgetreten waren. Der Staatsanwalt in Dresden lehnte die Strafverfolgung wegen Beleidigung der Juden „wegen mangelnden öffentlichen Interesses" ab. Eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft blieb erfolglos, ebenso die weitere Beschwerde an das Justizministerium. Das letztere begründete die Ablehnung damit, daß nach dem Artikel der „Deutschen Wacht" davon ausgegangen werden kann, „daß nicht gegen die Inden und gegen die jüdische Religion überhaupt Beleidigungen und Schmähungen haben ausgesprochen werden sollen, sondern daß sich die darin enthaltenen Vorwürfe nur gegen diejenigen Inden, die den in dem Aussatz bezeichneten, den Gesetzen und den guten Sitten zuwiderlaufenden Grundsätzen huldigen, haben richten, und daß auch die jüdische Religion nur für den Fall, daß von ihr derartige Grundsätze als Richtschnur für ihre Bekenner ausgedeckt worden wären, hat angegriffen werden sollen. Daß aber die jüdische Religion die hervorgehobenen Sätze als Richtschnur aufgestellt oder anerkannt habe, ist von Ihnen selbst nicht behauptet worden. Unter diesen Umständen würde eine Strafverfolgung voraussichtlich nicht zu einer Verurtheilung führen, und es ist daher ihre Ablehnung gerechtfertigt." Diese Ausfassung stützt sich auf die künstliche Interpretation des Satzes: „Ich bestreite den Juden, die diese Gesetze lSebuleban Aruch) befolgen, das Recht, sich eine Religionsgesellschaft zu nennen." Demnach soll also die Bezeichnung: „internationale Betrügergesellschaft" nur einen Theil der Juden treffen. Thatsächlich trifft die Beleidigung alle Juden. Das heißt, schreibt Munckel, „nur unter der Bedingung soll die jüdische Religion beschimpft sein, daß sie wirklich Unsittlichkeit und auch Verbrechen predige. Und das Ministerium vermißt die Behauptung der Beschwerdeführer, daß diese Bedingung bei der jüdischen Religion zutreffe. Soll das bedeuten, daß das Ministerium eingeschritteu sein würde zu Gunsten des Judenthums, wenn die Behauptungen des Zeitungsartikels sich als wahr erwiesen hätten'? Oder wären sie dann eben der Wahrheit wegen für straflos erachtet worden?" Munckel ist mit Recht der Ansicht, wenn schon das bestehende Gesetz (tz 166 des St -G-B. Beschimpfung von Religionsgesellschaften) gar nicht oder ungleich angewendet würde, so sei die Gefahr bei neuen Gesetzesvorschlägen (§ 130 der Umsturzvorlage) in weit gesteigerten! Grade vorhanden. * Der Ausfall der Wahlen zur ersten jüdischen Landessynode in Baden ist ein erfreuliches Symptom dafür, daß die Reaktion im Jndenthum noch nicht den Sieg davongetragen, wie sie so gerne — namentlich in Süddentschland — damit sich brüstet. Selbst die badischen Landgemeinden haben liberale Vertreter gewühlt. Man darf deshalb aus die Verhandlungen der Synode selbst tvohl gespannt sein.