Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1895)
- Date
- 1895-02-15
- Page
- Seite 77 (sequence 5)
- Language
- German
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77 Tiefergriffen"gedachte ich der Schiilkatastrophe von 1885. Dabei aber gedachte ich auch der Macht und Gewalt der Vaterlandsliebe, welche unvernichtbar in den Herzen der Menschen wohnt. Ich dachte daran, welche Entweihung dieses Lied durch den Haß erfahren habe. Schließlich dachte ich an das Psalmwort: „Durch den Mund der Zöglinge und Pfleglinge hast du eine Macht begründet wegen deiner Hasser, um verstummen zu lasse» Feind und Widersacher." König Johann non Sachsen. jrtjk ürzlich haben mehrere sächsische Blätter den Versuch gemacht, einem der weisesten und gerechtesten Fürsten, dem verewigten König Johann von Sachsen, antisemitische Gesinnungen anzudichten. Zn diesem Zwecke hat man einzelne Sätze aus den von diesem vorurtheilsfreien, edlen Fürsten in der sächsischen Ersten Kammer gehaltenen Reden aus denl Zusammenhang geristen und tendenziös entstellt, insbesondere aber diejenigen Aeußerungen unterdrückt, welche deutliches Zeugniß für die tolerante Gesinnung des verewigten Monarchen oblegen. Diese bekundete sich bereits vor mehr als 60 Jahren, denn am 26. Juni 1833 erklärte der damalige Prinz Johann in der sächsischen Ersten Kammer: „So schmerzlich es mir hat sein müssen, daß gegenwärtig im gebildeten Sachsen eine Petition einer zahlreichen Klasse von Unterthanen um Gleichstellung unterschrieben werden mußte, um so erfreulicher ist es mir, in dem Berichte der Deputation der Ersten Kammer so wahrhaft menschenfreundliche Grundsätze aufgestellt zu sehen, und ich schließe mich nicht blos der Schlußfolge an, sondern stimme auch dem bei, daß man die Frage über die Emanzipation derlJuden nicht an die Frage über ihre moralische Verbesserung knüpfen möge. Man kann nicht verlangen, daß sie sich moralisch bessern, bis nicht ihre bürgerliche Stellung verbessert ist." Indem man den Juden ihr bürgerliches Fortkommen erleichtere, fuhr der Prinz fort, muß mau auch für ihre moralische Ausbildung etwas leisten. „Aber ich glaube, daß man dabei nicht nur Alles zu vermeiden hat, was eine Beschränkung der Gewissensfreiheit involvirt, sondern daß man auch nicht die Ansicht verfolgen darf, durch neue Einrichtungen die Jugend für ihren Glauben gleichgiltig zu machen, denn Leute ohne Glauben sind die gefährlichsten Mitglieder der Gesellschaft." (v. Falkenstein: Johann, König von Sachsen. 1878. S. 142.) Auf dem Landtage im Jahre 1837 äußerte sich Prinz Johann ba^tn: „Mit aller Achtung für die öffentliche Meinung muß ich mich doch für die Juden verwenden. Ich glaube, wir sind es den Juden als! Menschen, wir sind es ihnen als Mitbürger schuldig. Ich habe keine! andere Sympathie für die Juden als für alle meine Mitmenschen, und j diese kann ich ihnen nicht weigern." Als ein Redner den Juden den Erwerb von Grundstücken versagen wollte, weil er der Natur des christlichen Staates zuwiderlaufe, entgegnete der Prinz: „Ich gestehe, daß ich von der Natur eines christlichen Staates die Ansicht habe, ein christlicher Staat sei der, welcher die Maßregeln der christlichen Religion durchzuführen hat; diese spricht von Duldung, und ich glaube, wir handeln mehr im christlichen Sinne, wenn wir die Erwerbung von Grundstücken dulden." Es steht scheinbar in Widerspruch mit dieser Gesinnung, daß > der Prillz im Jahre 1851 für die Beschränkung der Juden auf! Dresden und Leipzig stimmte. Es handelte sich bei diesen Landtags-! Verhandlungen um die Aufhebung der 1849 pudlizirten Grundrechte! lmd um die nachmals angenommene Regierungsvorlage, wonach „hin-; sichtlich derjenigen Juden, welche sächsische Unterthanen sind, es zur; Zeit bis zu einer allgemeinen gesetzlichen Regnlirung der Berhältuisse 1 der Juden bei der grundrechtlichen Gleichstellung bewendet". Die Mehrheit der Deputation schlug, unter Wahrung der für einzelne Individuen bereits eingetretenen Wirkungen, Rückschraubung auf das Gesetz von 1838, die Minderheit Beschränkung auf Dresden und Leipzig vor. Prinz Johann erklärte, er sei früher für progressive Emanzipation gewesen; jetzt, da ein Sprung vorwärts gethan sei, frage es sich, ob er wieder rückwärts zil thun sei. Er glaube nicht und stimme für die Minderheit, denn es sei hart, die von den Juden seit zwei Jahren genossenen Rechte zll nehmen und die sehr harten Beschränkungen des Jahres 1838 wieder eintreten zu lassen. Es sei ferner schwer zu unterscheiden, wo Wirkungen bereits eingetreten seien, wo nicht. Sollen nach dem Mehrheitsentwnrf die Juden, welche bereits Staatsdiener geworden, nur in ihren Stellen bleiben, oder auch aufrücken können? Sollen die, die sich bereits 311m Staatsdienst vorbereitet, dazugelassen werden? Er sei aber auch mit der von der Minderheit vorgeschlagenen Beschränkung auf Dresden und Leipzig einverstanden, da die Erfahrung besonders in Polen gelehrt habe, wie schädlich dort die Ausbreitung der Juden sei. Daß diese letztere Aenßerung für die Beurtheilung der Stellung des Fürsten zur Judenfrage nicht wesentlich maßgebend sein kann, geht aus seinem Berhalten bei der Berathung der Petitionen christlicher Kaufleute uud Gewerbetreibenden uni Beschränkung der den Juden zugestandenen Handelsbefugnisse im Jahre 1852 hervor. Der Prinz äußerte sich über den betreffenden Deputationsantrag: „Es scheint beinahe, als wolle die Deputation Zurückfülirung auf das Gesetz von 1638 mit allen seinen Punkten. Gegen eine solche Zurückführung müßte ich mich durchaus erklären, nicht so gegen eine Modifikation einzelner Punkte." Der Prinz ging darauf noch näher ein und schloß dann: „Die Grundrechte sind zwar durch die Bundesbeschlüsse ausgehoben, die frühere Bundesgesetzgebung war aber der Emanzipation der Juden weit eher günstig als nachtheilig. Sie stellte eine allgemeine Gleichstellung der Juden mit den Christen in Aussicht. Wie es scheint, hatte man damals die vollständige Emanzipation der Juden im Auge. Sie sollten die vollen Pflichten wie die andern Staatsbürger übernehmen; folglich gönne man ihnen dieselben Rechte." Die in Sachsen jetzt herrschende Strömung ähnelt in vielfacher Beziehung derjenigen, welche die erwähnten Petitionen und die bei der Berathung derselben in der sächsischen Ständeversammlung 1852 stattgehabten Debatten verantaßte. Bei diesen Debatten gebrauchte ein vorurtheilsfreies Mitglied der Ersten Kammer, Domherr F., das kennzeichnende Wort „Judenverfolgung" und erhielt dafür den Ordnungsruf. Bei jenen Landtagsverhandlungen erwies sich Prillz Johann durchaus liicht als „Antisemit". Will man ihn durchaus so nennen wegen der einzelnen Eillschrällülllgen der Elllalizipation, welche er damals als zulässig bezeichnete, so hätten die jetzigen Judell im Königreich Sachsen in der Erinnerung an diesen edlen Fürsten allen Grund, der jetzigen sächsischen Stüudeversarnmlnng recht viele solche Antisemiten zu wünschen! 1.. Seher und Propheten. Vortrag, gehalten zuin Besten der Hochschule für die Wissenschaft des Jndenthums am 21. Januar 1.895 von Dr. Richa.rd M. Meyer. ^or Kurzem ist ein tteines Büchlein erschienen, das der regsten Aufmerksamkeit aller an der Geschichte Israels antheilirehinenden Kreise sicher sein darf. Ein evangelischer Theologe, Professor Goriiilt in Königsberg, hat unter dem Titel „Der israelitische Prophetismus" eine Reihe von Vorträgen zusamlnengefaßt, die er in seiner Vaterstadt Frankfurt am Alain