Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 59 (1895)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1895)
- Date
- 1895-02-15
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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74 religiöser Jude, erkennt er doch mit einer Begeisterung, die mir beim Vorlesen Thränen auspreßte, wie hoch die Bibel an Größe, Tiefe. Erhabenheit, Lieblichkeit, überhaupt wahrer Schönheit und Poesie über den größten Meisterwerken aller anderen Litteraturen steht. Das fühlt dieser Hanswurst, der unter Bibel nur das alte Testament meint, der also nur die unvollständige, geringere Hälfte kennt. Blos weil er seinen Gegenstand doch wenigstens kennt und sich nicht durch Haß oder sonstiges Vorurtheil dagegen künstlich verschlossen hat! Was soll man hierneben von der Geschmacklosigkeit eines Schriftgelehrten wie Strauß urtheilen! Hält mau solchen merkwürdigen und wichtigen Aeußerungen, die aus einer tiefsittlichen Weltanschauung hervorgegangen, die gerade entgegengesetzten Urtheile eines Gelehrten, tuie Max Möller, oder die abschätzigen Aeußerungen eines Philosophen wie Schopenhauer gegenüber, so wird man deren Bedeutung erst recht zu würdigen verstehen. Solche Urtheile können uns für die Auswüchse antisemitischer Bibelstürmer wohl entschädigen; sie sind geeignet, das Ansehen der ^eiligen Urkunden auch bei den Gebildeten unter ihren Verächtern zu erhöhen. Die Woche. Berlin, 12. Februar. f er Bruderzwist im Hause Antisem wird fröhlich fortgesetzt. Tabei kommen die erbaulichsten Dinge zu Tage, die wir, wären wir auch nur im Geringsten schadenfroh, eigentlich mit Vergnügen registriren müssten. Aber wir verzichten gern darauf, denn wir zweifeln nicht daran, daß bei der nächstbesten Gelegenheit die jetzt so feindlichen Brüder wieder Hand in Hand „gegen das internationale Judentlnnn" marschiren werden. Wenn aber Herr Ahlwardt eine „internationale Antisemilenliga" gründen wollte, wie jetzt bekannt wird, so ist das natürlich etwas ganz Anderes. Das Resultat des Zwistes soll zunächst das Monstrum einer „freiheitlichen Antisemitenpartei" sein, für die man auch die baierischen Gesinnungsgenossen zu gewinnen hofft. Kons verrons. 4 Dem preußischen Abgeordnetenhause ist ans Ceutrumskreiseu der folgende arich für unsere Verhältnisse wichtige Antrag zugegangen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anlage konfessioneller Begräbnißstätten. Einziger Paragraph. Die Kirchengemeinden -er anerkannten Religionsgesellschasten haben im ganzen Umfange der Monarchie das Recht, auf ihre Kosten Begräbnißstätten für ihre Konfessionsangehörigen zu errichten. Denl Anträge ist eine Begründung beigegebeu, in der es heißt: In dem ganzen Umfange der preußischen Monarchie mit alleiniger Ausnahme desjenigen Theils der Rheinprovinz, in welchem das französische Recht gilt, vielleicht auch noch mit Ausnahme einiger anderen kleineren Gebietstheile haben auf Grund der betreffenden Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts oder verwandter Bestimmungen die anerkannten Religionsgesellschaften das Recht, Begräbnißstätten konfessioneller Art nur für ihre Konfesstonsgenossen zu errichten, und sind thatsächlich im Besitz solcher Begräbnißstätten. Im Gebiete des französischen Rechtes bestehen an sehr vielen Orten kommunale Kirchhöfe, für die sämmtlichen Angehörigen einer Civilgemeinde ohne Rücksicht auf Religion oder Konfession bestimmt. Neben diesen kommunalen Kirchhöfen bestehen aber auch in manchen Orten Kirchhöfe konfessioneller Art, sowohl im Besitz von protestantischen wie von katholischen Kirchengemeinden. Namentlich hat sich eine größere Zahl von jüdischen Kirchhöfen erhalten. Dagegen hat eine neuerliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes auf Grund von Bestimmungen aus der Zeit der französischen Republik zu Anfang dieses Jahrhunderts entschieden, daß in diesem Gebiet die Neuerrichtung konfessioneller Kirchhöfe nicht zulässig sei. Demgemäß sind die Anträge von Kirchengemeinden, ihnen die Anlage konfessioneller Kirchhöfe zu gestatten, seit längerer Zeit von der Verwaltungsbehörde stets abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf bezweckt, dieser verschiedenen Behandlung ein Ende zu machen, und überall dieselben Grundsätze in Sachen der Kirchhöfe einzuführen. & Eine für die österreichischen Verhältnisse bedeutsame Nachricht kommt uns aus Wien zu: Der Prager Kardinal Schönborn wird demnächst eine Reise und) Rom endeten, um dem Papste über die christlich-sozialen antisemitischen Umtriebe in Oesterreich Bericht zu erstatten. Es scheint also, daß die österreichischen Bischöfe die Nothwendigkeit fühlen, den weiteren Verhetzungen des niederen Klerus einen Damm zu setzen. Darüber mit der Kurie einen Gedankenaustausch zu pflegen, soll hauptsächlich der Zweck der Reise des Kardinals sein. * In der französischen Kammer brachte am 11. d. der Abg. Denis eine Anfrage ein über die Absetzung des Schatzzahlmeisters Levaillant und in Verbindung damit über die Ernennung jüdischer Richter und Beamten. Auf Verlangen des Ministerpräsidenten Ribot wurde die Anfrage mit 268 gegen 208 Stimmen auf einen Monat vertagt. Zur Sache selbst erführt man aus Paris Folgendes: Vor dem Pariser Strafgericht steht gegenwärtig wegen betrügerischen Bankbruchs das Brüderpaar Schwöb. Irr der Verhandlung vom letzten Mittwoch verlangte der Vertreter der geschädigten Partei, der berüchtigte ehemalige Abgeordnete Rechtsanwalt Andrieux, die Erlaubniß, einige Briefe des Herrn Jsa'ie Levaillant an die Brüder Schwöb vorlesen zu dürfen. Dieser Levaillant hat früher sehr hohe Verwaltungsposten bekleidet. Er war Präfekt, dann Leiter der Abrheilung für die öffentliche Sicherheit (Geheimpolizei) im Ministerium des Innern und erhielt, als er dieses Haus verließ, die Stelle eines obersten Zahl- und Schatzmeisters des Loire - Departements, die jährlich zwischen 80- und 1.00,000 Francs einbringt. Diese Zahl- und Schatzmeister sind eine Eigenthümlichkeit des französischen Staatsfinanzwesens. Sie sammeln die unmittelbaren Steuern eines Departements und leisten die Staatsrentenzahlungen. Natürlich üben sie diese Thätigkeit nur dem Namen nach. In Wirklichkeit werden sie von einer Beamtenschaar vollzogen. Der Zahl- und Schatzmeister ist dem Finanzminister gegenüber für das richtige Eingehen der Steuern verantwortlich und erhält einen bestimmten Antheil an deren Ertrag. In großen und reichen Departements ist dieser Ertrag natürlich groß, in kleineren und ärmeren klein. Er bewegt sich in weiten Grenzen, und der Antheil der obersten Zahl- und Schatzmeister schwankt zwischen 30,000 und 200,000 Franks. Da mit diesen Stellen so viel wie gar keine Arbeit und eine nur theoretisch bestehende Verantwortlichkeit verbunden, ihr Ertrag aber überaus reich und so sicher ist, wie das Staatseinkommen selbst, so werden sie als Ruheposten angesehen, die die Regierung an die höchsten und verdientesten Staatsbeamten verleiht, an ehemalige Minister, Botschafter, Staatsräthe, Ministerialdirektoren, aber auch an politische Persönlichkeiten, denen die Regierung besonders wohl will. Levaillant nun war der glückliche Inhaber einer dieser Pfründen, und zwar einer solchen, die zu den ersten zwanzig gehört. Als Herr Andrieux erklärte, er wolle Briefe dieser hervorragenden Persönlichkeit vorlesen, beeilte der Gerichtsvorsitzende sich, ihm dies zu untersagen, da Herrn Levaillants Briefe mit der Schwobschen Strafsache nichts zu schaffen hätten. Herr Andrieux ließ sich aber den Mund nicht verbieten, sondern gab in seiner Rede Auszüge aus den Briefen, die er nicht verlesen durste, und theilte dann ihren Wortlaut in den ihm zur Verfügung stehenden Zeitungen mit. Die Briefe sind nicht erbaulich. Sie beweisen, daß Herr Levaillant sich seit Jahren bemühte, für die Brüder Schwöb, die fortwährend mit den bürgerlichen und Strafgerichten zu thun hatten, günstige Entscheidungen herbeizuführen, was ihm anscheinend durch seinen persönlichen Einfluß in der Regel gelungen ist. Begreiflicherweise erregen Herrn Andrieux' Veröffentlichungen das größte Aergerniß. Herr Ribot hat sich beeilt.