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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-02-08 · Heft 6 (8.2.1895) · p. Seite 65

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 6 (8.2.1895)
Date
1895-02-08
Page
Seite 65 (sequence 5)
Language
German
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65 Die erste der gestellten Fragen, die nur lokale Verhältnisse berührt, beantloortete der Rabbiner dahin, daß die Inden, die vor zehn Jahren den Handel zum Erwerbszweig hatten, selbstverständlich keinen anderen Erwerb mehr ergreifen tonnten. Es käme aber heute häufiger als früher vor, daß Knaben ein Handwerk erlernen. Ferner besitze in einigen Gemeinden des Bezirks fast jeder Jude zu seinem Handelsgeschäft oder Handwerk noch einige Grundstücke, die er mit seinen Familienangehörigen zum großen Theil selbst bearbeite. (Es war dies mit Angabe von Namen und Zahlen näher ausgeführt worden.) Die Antwort auf die zlveite der obigen Fragen, die auch uns gegenwärtig wieder beschäftigt, lautete: Mittel, um den Uebergang der jüdischen Bevölkerung zum Handel nnb Ackerbau zu fördern, wird es wohl nicht geben. Denn eine Volksklasse, die seit vielen Jahrhunderten einem Berufe obliegt, dem sie durch die Macht der Verhältnisse zugetrieben worden war, kann nur allein durch die Macht der Verhältnisse wieder von ihm abgewendet Werdern (Siebt es denn ein Mittel, das die christlicher! Kaufleute in den Städten und die christlichen Beamten rmd Geistlichen beroegen könnte, ihre Söhne vorwiegend dern Handwerk und dern Ackerbau zuzuführen? Und diese haben doch nicht eine Jahrhunderte lange Gewöhnung an ihren jetzigen Beruf hinter sich, rvie die Juden! Wohl aber sucht man in der deutschen Jndenheit schon seit vielen Jahrzehnten das Harrdwerk unter den Jrrden zu fördern. Es bestehen heute über vierzig jüdische Vereine und Stiftungen in Deutschland, die dieses Ziel anstreben und auch erreicht haben. Ich selbst aber rvürde, wenn nicht besondere Verhältnisse mitsprechen, keinen Jrrden davon abzuhalten suchen, feinen Sohn zum Kaufmann arrsbilden zrr lassen, so lange der legitinre Handel nicht unehrenhaft und nicht volkswirthschaftlich schädlich ist. Einen Schacherjrrden will aber heute selbst der ärnrste unter meinen Glaubensgenossen im Bezirke seinen Sohn nicht werden lassen. Die gegenwärtigen Zeitrrnrstnnde scheinen aber einen Umschwung in der Wahl des Lebensbernfes bei derr Jrrden in den Landstädten rrnd Dörferrr meines Bezirks hervorgerufen zrr haben. Das Handelsgeschäft auf dern Lande ist schlechter geworden rrnd wird es immer mehr. Durch die großen Versandthünser in Berlin, Leipzig :e., durch den Umstand, das; fast jeder Schneider auf dein Lande Stoffmuster vorlege und den gewühlten Stoff nt den von ihm zu verfertigenden Kleidern selbst liefert, rr. m. A., werden die Laderrgeschüfte rrngenreirr geschädigt. Arrch der Viehharrdel ist hier zu Lande, außer bei denen, die ihn in größeren! Maßstabe betreiben können, bedeutend zurückgegangen. All' dies hat in den letzten Jahren mancher! Vater veranlaßt, seinen Sohn ein Handwerk erlernen zu lassen. (Nun folgen noch weitere Ansführungerr von lokalem Interesse.) Schließlich bitte ich noch ganz ergebenst unr gütige Gewährung rnilderuder Gründe für die Neigung der Jrrden zum Handel und arrch — für den unter ihnen noch hie und da vorhandenen Wucher. (Arrch auf diesen hatten sich nämlich die Fragen erstreckt.) Ten Jrrden, die in Palästina ein ackerbautreibendes Volk waren, und die später, wie aus dem Talmud zu ersehen ist, das Handwerk sehr schätzten und ehrten, war in den letzten acht Jahrhunderten Grundbesitz, und irr Deutschland auch der Betrieb eines Handwerkes untersagt gewesen. Diese Beschränkung reichte bis in unser Jahrhundert hinein. Dazu legte man ihnen noch große Abgaben auf, und damit sie diese erschwingen konnten, ertheilte man ihnen das häßliche und unendlichen Haß eintragende „Privileg" des Wuchers. Joh. Christoph Wagens eyl (Wohlgemeinte Anzeig und Erinnerung, wie der Juden Wucher abzuschaffen. Altdorf 1767. S. 127) cith't einen Salornon Zewi, der mit Neid auf den Feldbau steht und dann schreibt: „Den Wucher hat man uns vergönnt, der macht uns Feindschaft, Verachtung und alles Unglück bei derr Christen. Ich nröcht leiden, so uns Feldbau und alle Handtirung erlaubt war und sollte den Wucher Wucher^seyn lassen." Das Archiv der israelitischen Gemeinde zrr S. irr Baiern birgt zrvei gleichlautende Schutzbriefe ans den Jahren 1645 und 1665. Darin wird derr Juden von S. erlaubt, weitere drei Jahre gegen Entrichtung verschiedener Abgaben daselbst zu wohnen. Und noch eine weitere Gunst wird ihnen dafür gewährt: „Es soll Ihnen auch vergönnt sein, Unsren Unterthanen und ins Gericht Rothenberg gehörigen Geld ans billigen rrnd bescheidentlichen Zinns; zrr leyherr. . . Were aber such, das; auswendige, so Uns nit verwandt sehen, mit Pfand, so wissentlich nit entwendet noch gestohlen waren, oder sonst zu Ihnen tonnnen, denselben mögen Sie auf das Höchste, wie Sie das genießen können, leyherr." Dieses Privileg mit den Auswärtigen war für den prompten Eingang der hohen Jrrdenabgaben nicht ohne Bedeutung. Denn in einem Gesuche vom Jahre 1664 an den Kurfürsten Ferdinand Maria von Baiern um weitere Duldung, worauf der Schrrtzbries vom Jahre 1665 folgte, sagen die Juderr — wahrscheinlich alle drei Jahre ebenso gleichlautend, wie die darauf erfolgenden Schutzbriefe es waren--: „inr Uebrigerr wir unsere Nahrung in Dero Landen und Dero Orten am wenigsten, sondern außerhalb der Ehurfr'rrstlichen Pfalz, in der Nürnberger und Markgräflichen Jurisdiktion, also in fremden Landen suchen thun." Diese fremden Lande waren aber nur 1* bezw. 2 Stunden Weges von S. entfernt. Nun noch ein drastisches Beispiel von dern Verbot des Handwerks unter den Jrrden. Nach dern „Reglernerrt für gerneine Judenschafft in Fürth" vom 2. März 1719 (S. Histor. Nachricht von der Judengerrreirrde Fürth, Frankfurt und Prag 1754.) Art. 27 sollen ausnahmsweise 2 oder 2 jüdische Schneider geduldet werden, jedoch soll keiner einem Christen etwas arbeiten, bei Verlust seines Schutzes. Ebensowenig, bemevft der Herausgeber, als ihre Barbier und Musikanten die Christen be-! dienen sollen.! Es darf uns daher nicht wundern, wenn Jahrhunderte lang; von den Obrigkeiten gezüchtete üble Gepflogenheiten und Fehler nicht! mit einein Male verschwunden sind, und noch werriger, das; den Juden von außen eingepslarrzte unschädliche Neigungen nicht weichen! wollen, sobald man dies wünscht. Im östlichen Europa, wo den Inden das Handwerk imrner . gestattet rvar, sind sie auch die hauptsächlichsten Vertreter desselben,! so daß vor Kurzem eine Zeitung in Jassy („Era rrona") sich darüber! aufhielt, daß ausschließlich jüdische Handwerker die Grabmouumente! und Gewölbe auf bem christlichen Friedhöfe Herstellen. Einen Beweis dafür, daß die frühere Gesetzgebung noch heute 1 die Berufswahl der Juden beeinflußt, glaube ich auch darin zu finderr, daß z. B. im Großherzogthnm Sachsen-Weirnar, wo die Inden bis : in die Mitte dieses Jahrhunderts kein Bäcker- und Metzgergewerbe; betreiben durften, es jüdische Bäcker gar nicht und eingeborene jüdische : Metzger mir in einer einzigen Gemeinde giebt, während irr Bayern, rvo dieses Verbot viel früher aufgehört hatte, sich eine ziemliche Anzahl jüdischer Bäcker und fast in jeder Gemeinde jüdische Metzger vorfinden. So ist denn auch die Neigung der Juden zum Handel, besonders in Deutschland, ein geschichtliches Ergebnis; rmd kann nicht so leicht ohne Zwang unterdrückt urrd beseitigt werden, wenn dies überhaupt nöthig wäre. * § *

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