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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1895-02-01 · Heft 5 (1.2.1895) · p. Seite 55

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
59 (1895)
Issue
Heft 5 (1.2.1895)
Date
1895-02-01
Page
Seite 55 (sequence 7)
Language
German
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55 genug zum Kampfe bereit sind. Sind wir denn aber auch darauf bedacht gewesen, daß diese Gelehrten die nöthige Muße haben, um ohne drückende Lebenssorge sich ihren Studien widmen zu können, haben wir die erforderlichen litterarischen Hilfsmittel ihnen dargeboten, ohne die jedes Studium überhaupt undenkbar ist? Wir wollen es uns eingestehen, daß es kein beklagenswertheres Schicksal giebt als das des jüdischen Gelehrten, den unsere Gleichgiltigkeit recht eigentlich zum Märtyrer macht. Nachdem er eine mühselige Studienzeit durchgekämpft und allen Ansprüchen auf eine Stellung zum Leben entsagt, nachdem er die meistentheils seltnen und kostbaren Hilfsmittel seiner Studien durch außerordentliche Opfer sich erworben hat, arbeitet er, wenn es ihm gelingt, jeine Arbeit veröffentlicht zu sehen, ohne Lohn und ohne Aufmunterung. Haben wir aber einnml gefunden, daß dieser traurige Mißstand wirklich vorhanden ist, so sind wir auch verpflichtet, jedes Mittel zur Beseitung desselben aufzusuchen, namentlich aber dasjenige nicht zurückzuweisen, wozu sich unter den gegebenen Verhältnissen eine naheliegende Veranlassung darbietet. Seit 29 Jahren lebt Dr. Leopold Zunz in unserer Mitte. Seine litterarischen Verdienste zu würdigen, ist hier nicht der Ort; nur die Thatsache dürfen wir anführen, daß er mit dem Vize-Oberrabbiner Rappaport in Prag als der vorzüglichste Kenner jüdischer Litteratur und Geschichte gilt und ihm dieser Rang von seinen Fachgenossen bereitwillig zuerkanut wird. Vor Rappaport hat er noch den wesentlichen Vorzug voraus, daß seine Bildung durchaus auf dem allgemeinen wissenschaftlichen Boden der Zeit beruht und seine gediegene Darstellungsweise ihn recht eigentlich zmn Sprecher in den Angelegenheiten der Juden befähigt. Durch sein unübertroffenes Werk über die gottesdienstlichen Vorträge der Juden hat er unter Anderem auch eine Lebensfrage unseres Gottesdienstes zur Entscheidung gebracht, indem er unwiderleglich nachgewiesen hat, daß die Predigt in der jedesmaligen Landessprache nur aus Unkenntniß der jüdischen Geschichte als eine Neuerung betrachtet werden könne, daß sie vielmehr, als ein ursprünglich jüdisches Element, unserm Kultus nicht fehlen dürfe — ein Resultat der Wissenschaft, welches, noch vor zehn bis zwanzig Jahren heftig bestritten, heute schon zum Gemeingut geworden ist. Mehrfach hat der Gemeindevorstand sich veranlaßt gesehen, die Hilfe der Gelehrsamkeit des Dr. Zunz in Anspruch zu nehmen. So z. B. ist die Darstellung, die wir unserer Jmmediat-Eingabe an des Hochseligen Königs Majestät in Betreff der bekannten Kabinetsordre wegen der Namen der Inden beilegten, aus seiner Feder geflossen. Seine treffliche Schrift über diesen Gegenstand ist eine Erweiterung jener Darstellung, und es ist bekannt, daß das Resultat derselben der Kabinetsordre vom 9. März 1841 zu Grunde liegt. Auch von auswärtigen Gemeinden wird ihm fortwährend das ehrenvollste Zutrauen bezeigt. So hat ihm die Gemeinde Posen die Beantwortung der ihr vorgelegten Ministerialfragen übertragen, und das Rabbinat in Frankfurt a. M. hat erst vor kurzer Zeit, nachdem Gutachten von vielen Rabbinen eingeholt waren, über die Beschneidungsfrage das Votum eines Mannes eingefordert, der, durch Charakter, Gelehrsamkeit und Talent gleich ausgezeichnet, und durch eine amtliche Stellung als fungirender Gemeinderabbiner nicht gebunden, als ein unparteiischer Schiedsmann angerufen worden ist. Wenn wir nun auch für die Folge in Herrn Rabbinats-Assessor Dr. Sachs einen gelehrten und geistvollen Vertreter unserer Interessen gewonnen zu haben glauben, so wird es um so mehr von der größten Bedeutung sein, daß die Gemeinde auf die geeignete Mitwirkung auch des Herrn Dr. Zunz wird rechnen dürfen, als gerade in den nächsten Jahren lebhafte Diskussionen über solche Fragen bevorstehen, die nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Erörterung aufgeklärt werden können. Es kann nicht fehlen, daß auch die höchsten Staatsbehörden Fragen dieser Art auswerfeu werden, und es ist daher höchst wünschenswerth, daß dieselben den Behörden und der Gemeinde gegenüber von verschiedenen Gesichtspunkten aus begutachtet und beleuchtet werden können. Der Dr. Zunz hat als Dirigent des Seminars ein Gehalt von Fünfhundert und eine Miethsentschädigung von Zweihundert Thalern. Bei sehr mäßigen Ansprüchen an das Leben kann ein Mann in seiner Stellung, der außer den Nöthigkeiten des Lebens auch noch für Ankauf von Büchern und für eine ausgebreitete gelehrte Korrespondenz ungewöhnliche Auslagen zu machen hat, mit dem angegebenen Gehalt in Berlin unmöglich anskommen, und er sieht sich daher genöthigt', neben seinen Amtsgeschäften und seiner litterarischen Thätigkeit noch einen stetigen Broderwerb zu suchen. Unter diesen Umständen dürfen wir seine Zeit nicht durch außerordentliche.^Geschäfte in Anspruch nehmen, welche, wenn wir sie auch honorirten, doch nur ein ungewisses Einkommen gewähren und ihn in seinem regelmäßigen Erwerb stören würden. Und auf diese Weise sind wir zu unserm Bedauern schon mehrfach des Vortheils verlustig gegangen, den wir uns von seinen Gutachten versprechen dürften. Die Berliner Gemeinde, die Moses Mendelssohn zum beständigen Mitglied ihres Vorstandes erwählt hatte, um sich seiner weisen Rathschläge bei jedem Anlaß zu erfreuen, sollte auch darauf Bedacht nehmen, daß ein Mann wie Dr. Zunz in den Stand gesetzt werde, ihr seine Kräfte in höherem Maße zu widmen, als dies bisher der Fall sein konnte Sollte etwas der Art geschehen, so ist es hohe Zeit in Beziehung auf den Dr. Zunz, der nachdem er das fünfzigste Jahr überschritten, in einem Alter steht, wo ein gesichertes Auskommen doppelt erforderlich ist, wenn Geist und Gemüth Kraft und Ruhe zur Arbeit gewinnen sollen; wir unsererseits würden es uns mindestens nicht vergeben können, wenn wir nicht Alles aufgeboten hätten, um den Dr. Zunz unserer Gemeinde zu erhalten." Nachdem wir solches vorausgeschickt halten, wurde von uns darauf angetragen, daß die Kommission der Sieben und Zwanzig Ihnen, um Ihnen eine sorgenfreiere Stellung zu verschaffen und Sie in den Stand zu setzen, Ihre Muße der Wissenschaft ungestört widmen zu können, einen Gehalt gewähre, dessen Höhe dem Ermessen der Kommission überlassen bleiben möge. An diesen Gehalt sollte unserem Anträge nach keine weitere Bedingung geknüpft werden, als daß Sie dem Gemeindevorstande über diejenigen Fragen, die derselbe Ihnen vorlegen wird, Ihr sachverständiges Gutachten abzugeben haben. Wir haben ferner noch hinzugefügt, daß wir diejenigen weiteren Aufschlüsse und Mittheilungen, deren die Kommission der Sieben und Zwanzig zur Beurtheilung der von uns gestellten Anträge noch bedürfe, zu geben mit Vergnügen bereit sind. Die Kommission der Sieben und Zwanzig hat laut Protokoll vom 21. August pr. dahin resolvirt, daß wir noch eine nähere Erklärung in Betreff unseres Antrages abgeben mögen. Unter dem 2. September er. machten wir der Kommission die Mittheilung, daß unsere Ansicht nicht gewesen sei, eine Erhöhung desjenigen Gehalts von 700 Thaler zu beantragen, welches Sie in Ihrer Eigenschaft als Dirigent des Seminars beziehen, sondern daß ein Ihnen von der Kommission zu gewährendes Gehalt ganz unabhängig von Ihrer anderweitigen Stellung als ein Anerkenntniß der Verdienste bewilligt werden möge, die Sie durch Ihre wissenschaftlichen Leistungen um Juden und Judenthmn sich erworben, und als eine Aufforderung, Ihre Kenntnisse in höherem Maße, als dies bisher geschehen konnte, zum Nutzen unserer Gemeinde zu verwenden. Die Höhe eines solchen Gehalts betreffend , so haben wir geglaubt, daß dasselbe mindens dreihundert Thaler Preuß. Courant wird betragen müssen, wenn der angegebene Erfolg dadurch erreicht werden soll. Die Kommission hat sich in ihrer Sitzung vom 18. September pr. dagegen ausgesprochen. Unter dem 24. Februar er. haben wir den Antrag erneuert, und die Kommission der Sieben und Zwanzig hat nun in ihrer Sitzung vom 13. d. M. resolvirt, daß Ihnen ein Jahrgehalt von Dreihundert Thalern bewilligt, und daran die Bedingung Ihres Wohnsitzes in Berlin geknüpft werden soll, so wie die Verpflichtung, daß Sie diese 300 Thaler für eine Remuneration für solche Arbeiten anzusehen haben, mit denen der Gemeinde-Vorstand Sie vorkommenden Falles betrauen dürfte. Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, benachrichtigen wir Sie, daß wir nach Eingang Ihrer Erklärung die Zahlung des in Rede stehenden Betrages vom 1. April er. ab veranlassen werden. Berlin, den 24. März 1845. Die Aeltesten der Judenschaft. Meyer. Veit. Rieß. An den Herrn Dr. Zunz, Wohlgeboren. Z Das Ehrengehalt Zunzens wurde durch Gemeindebeschluß vom 6. August/14. Oktober 1855 auf sechshundert und durchs Gemeindebeschluß vom 10. Oktober/7. Nov. 1875 auf neunhundert Thaler erhöht.

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