Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1893)
- Date
- 1893-12-29
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227986-3228039--50481-3272118- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
57. Jahrgang. Nr. 52. Berlin, 20. Dezember i«03. Der Gemeindebote. Weilage Zuv „Allgemeinen Deilung öes ZuöenLHnms". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. b. Berlin, 26. Dezember. In der cmt Sonntag den 24. er. stattgehabten Repräsentanten-Sitzung stand zunächst zur Berathung ein Antrag des Vorstandes, der durch eine Denkschrift der Herren Professoren Steinthal und Lazarus, des Herrn Geheimrath Kristeller und Anderer ^veranlaßt war und die Abordnung eines Repräsentanten zu einer -Konferenz betreffend den Religions-Unterricht an höheren Lehranstalten -bezweckte. Auf Vorschlag des Herrn Leonh. Sachs werden statt eines Kzwei Herren gewählt, und zwar Landgerichtsrath Markus und Geh. 1 Sanitätsrath Kirstein. Außerdem wird der Vorstand beauftragt, zu s dieser Konferenz ein Mitglied des Schul- und Talmud-Thoravorstandes ^zu entsenden. Nach einem Referat des Herrn Heilmann wird der K Extrazuschuß an die Kommission für Beschaffung des Koscherfleisches ^für das nächste Etatsjahr von 3000 auf 5500 Mark erhöht Für die 8 Beaufsichtigung der Bedürsniß-Anstalten auf den: Friedhof zu Weißensee ^werden monatlich 30 Mark ausgeseht. Der letzte Punkt der öffentlichen k Sitzung: „Revision des Gemeinde-Statuts", wird nach einer längeren Debatte unter der Motivirung, daß die Repräsentanten noch nicht genügend Zeit gehabt, sich mit dem einschlägigen ihnen zugestellten Material eingehend zu beschäftigen, voll der Tagesordnung abgesetzt. Hierbei war auch ein Antrag Markus abgelehnt worden, den Vorstand zu ersuchen, beim Polizeipräsidium dahin vorstellig zu werden, daß zur Tnrchberathung der Statuten noch eine zweimonatliche Nachfrist gewährt werde. Angenommen wird dagegen ein Antrag Tiktin, die Protokolle der Kommissionssitzungen, in Druck gelegt, den Mitgliedern zuznstellen. Es folgte eine geheime Sitzung. Die ursprüngliche Absicht, auch am Montag eine Repräsentanten-Sitzung abzuhalteu, wurde wegen der an diesem Tage stattfindenden Beerdigung eines langjährigen früheren Mitgliedes der Versammlung, des Herrn M. S. Meyer, aufgegeben. Berlin, 27. Dezember. In der Nacht zum letzten Freitag starb hier an Herzlähmung in Folge von Influenza der Geheime Sanitätsrath Dr. Samuel Guttmauu, der Herausgeber der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift". Guttmann, 1639 zu Ostrowo in der Provinz Posen geboren, machte seine medizinischen Studien in Berlin. Nachdem er 1866 die ärztliche Staatsprüfung abgelegt hatte, ließ er sich hier als Arzt nieder. Obwohl Guttmann sich vorwiegend der ärztlichen Praxis widmete, so betheiligte er sich doch dauernd an wissenschaftlichen Arbeiten. Unter Anderm war er 1883 an der Bearbeitung des durch eine Umfrage des hiesigen Vereins für innere Medizin gewonnenen Materials über die Lungenschwindsucht mit thätig. Allgemein bekannt in medizinischen Kreisen wurde Guttmann zuerst 1885, als er nach Börners Tode die Leitung der „Deutschen medizinischen Wochenschrift" übernahm. Gleichzeitig damit siel ihm noch die Herausgabe zweieranderer von Börner ins Leben gerufener litterarischer Unternehmungen zu, des Reichs-Medizinalkalenders und des Jahrbuches für praktische Aerzte. Als Herausgeber der „Wochenschrift" erwuchs Guttmann die neue Aufgabe, zu Erörterungen über medizinisches Unterrichtswesen, öffentlicher Gesundheitspstege und medizinischen Tagesfragen verschiedener Art das Wort zu nehmen. Für die „Wochenschrift" schrieb Guttmann auch eine Reihe kleinerer medizinisch-biographischer Arbeiten. Gemeinsam mit Professor Leyden wurde Guttmann vom Verein für innere Medizin damit betraut, dessen umfangreiches Sammelwerk über die Influenza-Epidemie von 1890 91 herauszngeben. Besonders zu erwähnen sind noch Beiträge von Guttmann zu Villarets „Handwörterbuch der Medizin" und Börners Bericht über die Berliner Hygieneausstellnng. Unter Gnttmanns Redaktionsleitung gelangte die „Deutsch-med. Wochenschrift" dadurch zu besonderer Bedeutung, daß Robert Koch ihr 1890 seine erste Veröffentlichung über das Tuberkulin überließ und daß damit zusammenhängend in der Folgezeit der größere Theil der gesammten Tuberknlin-Litteratur, die damals die medizinische Welt aller Länder bewegte, in den Spalten der „Deutschen medizinischen Wochenschrift" erschien. Seither hat dieses Blatt an erster Stelle unter den medizinischen Wochenschriften in Deutschland der Verbreitung der Lehren der Kochschen Schule gedient. Den Titel als Geheimer Sanitätsrath erhielt Guttmann ungewöhnlich früh, bereits 1891, nachdem er 1884 zum Sanitätsrath ernannt worden war. Die Beerdigung fand am Montag unter außerordentlich starker Betheiligung auf dem Friedhof in Weißensee statt. Herr Tr. M. Lev in hielt eine ergreifende Grabrede. Berlin, 27. Dezember. Im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" findet am nächsten Sonnabend, den 30. d. M., Abends 8 Uhr, in der Aula der Friedrich-Werderschen Oberrealschule (Niederwallstr. 13) wieder ein Referatabend statt, an welchem Herr- Albe rt Katz über die Ethik des Talmud sprechen wird. Daran schließt sich die ordentliche Generalversammlung pro 1893. S£j£ Berlin, 22. Dezember. In Bestätigung und theilweiser Ergänzung unserer Meldung über die jüngst ergangene Ministerialverfügung, betreffend die Z u l a s s u n g fremdländisch e r A n s w a n d e r e r, schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung": „Unannehmlichkeiten, die daraus entstanden, daß Auswanderer, die theils au§ Rußland über Memel, Eydtkuhnen oder Stettin, theils aus Galizien kamen und sich in preußischen Orten ausammelten, vielfach nicht mit genügenden Mitteln für diesen unerwarteten Aufenthalt versehen waren, haben den Minister des Innern veranlaßt, die für die Zulassung fremdländischer Auswanderer ztun preußischen Staatsgebiete maßgebenden Bestimmungen, wie sie insbesondere in den Erlassen vom o. Mai v. I., 17. März d. I. und 24. Mai d. I. uiedergelegt sind, erneut in Erinnerung zu bringen. Russische Ausw anderer sollen nach diesen Vorschriften vom Eintritte in das preußische Staatsgebiet unbedingt ausgeschlossen werden, wenn sie nicht einen ordnungsmäßigen Paß, eine Kajütenfahrkarte nach Amerika und so viel Baarmittel vorweisen können, daß dadurch ihre Reise bis nach Amerika und ihre Annahme dort unter Berücksichtigung der sogenannten Paupersgesetze gesichert erscheint. Hierzu ist bei gesunden und nicht gebrechlichen Personen, wenn sie rnehr als zehn Jahre alt sind, etwa die Summe von je 400 Mark, bei jüngeren die Summe von je 100 Mark erforderlich. Von diesem Nachweise des Besitzes ausreichender Baarmittel sind nur diejenigen russischen Auswanderer befreit, die entweder die Kajütenfahrlarte einer deutschen Rhederei zur Ueberfahrt nach Amerika und vollständige Eisenbahufahrkarte zur Reise nach dem Einschiffungshasen vorweisen oder eine Gewährleistung des deutschen Eentralkomitees für die russischen Inden dafür Nachweisen können, daß sie kostenfrei ohne Aufenthalt in Deutschland nach 'Amerika und, falls sie dort zurückgewiesen werden sollten, in ihre Heimalh zurückgeschafft werden. Der Besitz der Kajütenfahrkarte einer ausländischen Rhederei genügt dagegen nicht zum Ersätze des Vermögensnachweises. Wer mit einer solchen versehen ist, muß unbedingt außerdem nicht nur den Besitz eines Passes, sondern auch derjenigen Baarmittel Nachweisen, die erforderlich sind, um seine Weiterreise bis nach Amerika und seine Aufnahme dort nach den Bestimmungen der Paupersgesetze zu sichern. Für die galizischen Auswanderer gelten diese Vorschriften mit der Abweichung, daß der Besitz eines Passes und einer Kajütenfahrkarte als Vorbedingung für den Grenzübertritt nicht gefordert wird. Dagegen müssen auch die galizischen Auswanderer, wenn sie ihren Weg durch Preußen nehmen wollen, entweder die nöthigeu Baarmittel oder Schifffahrtskarten einer deutschen Rhederei zur Ueberfahrt nach Amerika und Eisenbahnfahrkarten bis zun: Einschisfungshafen oder die ausdrückliche Gewähr für ihre Weiterbeförderung und dauernde Unterstützung durch das deutsche Centralkomitee für die russischen Juden Nachweisen können." jgg Aus der Provinz Posen, 12. Dezember. Vorgestern starb in Posen nach kurzem schweren Leiden Herr Bankier I. H. Landsberg, Mitinhaber der Firma Heimanu Saul. Der Verstorbene war ein Mann von strenger Rechtlichkeit und genoß bei Freunden und Bekannten hohes Ansehen. Seinen regen Sinn für wohlthätige Einrichtungen bethätigte der Verstorbene in seiner Zugehörigkeit zu mehreren derartigen Instituten.