Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1893)
- Date
- 1893-01-06
- Page
- Seite 4 (sequence 6)
- Language
- German
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4 Emil G. Hirsch in Chicago, der 12,000 Dollars Jahresgehalt bezieht, den höchsten Rabbinergchalt im Lande, den ihm seine Gemeinde freiwillig anbot, damit er einen Ruf »ach Newyork ablehne, sind nicht ans Lebenszeit erwählt, und Josef Krauskopf in Philadelphia, den ich, durch den baierischcn Sprachgebrauch irregefiihrt, in einem meiner früheren Briefe zu einem Polen machte, obwohl er aus dem Posenschcn stammt, ein Mann, der eine Popularität besitzt, wie sie in Europa seit den Frühlingstagen der Reform nicht mehr existirt, und der einen Gehalt von 10,000 Dollars bezieht, erfuhr das besondere Vertrauen, daß er auf zehn Jahre gewählt wurde. So schwebt denn über dein amerikanischen Rabbiner stets das Damoklesschwert der Kündigung, welche mitunter durch Zusendung einer Art von seidenem Strick gemildert wird, indem von befreundeter Seite dem Betroffene» mitgetheilt wird, er möge erklären, daß er eine Wiederwahl nicht annehme. Mit diesem Dokument in der Tasche, stellt der Freund de» Antrag auf Wiederwahl des Rabbiners und erzielt einstimmige Annahme. Hierauf wird die Resignation bekannt gegeben und die Versammlung giebt i» einer Reihe von Beschlüssen ihrem tiefen Bedauern über die Abdikation ihres Rabbiners Ausdruck. Es ist also im Ganzen dieselbe Geschichte wie bei uns mit den Gesundheitsrücksichten der Minister. Selbstverständlich kann es eine Reihe von Fälle» geben, wo in dieser Form die einzige Möglichbit liegt, einem Rabbiner dazu zu verhelfen, daß er in Ehren seines Amtes ledig werde, das er nicht in Ehren verwaltet hat, aber in vielen Fällen ist es die persönliche Verstimmung eines einflußreichen „Boß", wie man hier die Parteiführer nennt, oder auch die Meinung, daß der Rabbiner sich ausgepredigt habe. Nicht wenig trägt bei der älteren Generation die mangelhafte Handhabung der englischen Sprache zu solcher Behandlung bei. Die jüngere Generation der Gemeinden ist in diesem Punkte besonders feinfühlig und selbst die altere Generation ihre Urtheilsfühigkeit wist in diesem Punkte beweisen, indeni sie einen English Speaker verlangt. Ich kenne einen Fall, wo ein wissenschaftlich tüchtiger Rabbiner, dessen Charakter und amtliche Führung selbst nach dem Urtheil seiner Gegner tadellos ist, »ach achtzehnjähriger Thütigkeit zur Resignation gezwungen ist. Grund: Ile is no English Speaker. Man stellt sich bei uns, wenn man auf dem Abiturientenzeugniß eine gute Note hat und einen Zeitungsartikel oder einen Roman von Dickens in englischer Sprache zu lesen im Stande ist, die Sache viel zu leicht vor, denn gesetzt, daß Jemand, was auch nichts Kleines ist, einen reichen Vokabelschatz erworben hätte und eine vollkommene Vertrautheit mit allen Launen der Syntax besäße; die Verleugnung des einheimische Accents dürste ihm kaum gelingen, besonders dann nicht, wenn er, wie das bei den Deutschen der Fall ist, seine eigene Sprache nicht ganz aufgiebt. Das ist die Schattenseite in der amtlichen Stellung des amerikanischen Rabbiners, doch müssen wir auch die Lichtseite hervorheben. Das Anstellen des Rabbiners auf Kündigung ist mit Ausnahme der großen Städte in Europa ziemlich allgemein lind dabei fällt ins Oiewicht, daß der europäische Rabbiner gegenüber den Staatsbeamten und den Geistlichen anderer Konfessionen, da, wo der Staat ihm nicht zur Seite steht, in eine sehr ungünstige Lage kommt. Hier ist zunächst ein republikanisches Gemeinwesen. Jeder Beamte ivird auf eine bestiinmte Zeit gewählt und in den meisten christlichen Kirchen ivird die gleiche Praxis gehandhabt. Bei der zahlreichste» christlichen Denomination, den Methodisten, besteht sogar ein kirchliches Gesetz, daß kein Prediger länger als fünf Jahre in einer Stellung bleiben dürfe. So ist es denn nichts besonders Auffälliges, tvenn beim Rabbiner ähnliche Verhältnisse vorwalien. Hiiigegen hat der Rabbiner innerhalb der Gemeinde einen größeren Einfluß als bei uns. Die kleinlichen Reibnnguugen über die gegenseil igen Rechte löniicn schon deswegen nicht Vorkommen, weil der wesentlichste Anlaß dazu, die Beziehungen zu den staatlichen Behörden, nicht vorhanden ist. Die Frage kann gar nie auftauchen, wer die Gemeinde bei offiziellen Empfängen, bei Gutachten u. s. w. zu repräsentiren habe. Sehr ivenig hört man auch von religiösen Differenzen zwischen Rabbiner und Gemeinde. Als Grund dafür erscheint mir die Thalsache, daß die Gemeinden eine viel homogenere Färbung haben. Was bei uns die Reformbcwegung hemmte, war die Rücksicht ans einzelne Mitglieder, die der Gemeinde angehöreu müffen und darum einen Anspruch auf besondere Berücksichtigung haben- Hier treten solche Mitglieder aus oder konformiren sich den bestehenden Verhältuisfen. Es giebt Leute, die an den hohen Festen erst an dem Schacharithgebcte in der orthodoxen Synagoge theilnehmen und dann erst in die Reforinsynagoge gehen, oder solche, die das ganze Jahr hindurch am Sabbath zu Minchah in ein orthodoxes Bethaus gehen, lim auch einmal „aufgerufen" zu werden, solche, die am zweiten Feiertage, der in den Reformsyuagogen nicht gehalten wird, eine orthodoxe Synagoge besuchen, was besonders am zweiten Neujahrstage der Fall ist. Es giebt Mitglieder von Reformgemeinden, die am zweiten Nenjahrstage ihre Geschäfte geschlossen halten, obwohl ihre Synagoge gesperrt ist, es giebt auch solche, die einen koscheren Haushalt führen, obwohl ihr Rabbiner nach den Speisegesetzcn nicht fragt. Sie haben eben kein Recht, sich der Majorität zu widersetzen, denn es bleibt ihnen jederzeit der Ausweg, sich einer anderen (Gemeinde anzuschließen. Ist also der Rabbiner mit der Majorität seiner Gemeinde einig, so kann er jede Reform durchsetzen, und gegen die Majorität wird er nichts unternehmen. Im Ganzen und Großen muß man ziigesteheii, daß die religiösen Verhältnisse hierzulande konsequenter sind als in Europa. In Europa weiß inan gerade so gut als hier, daß die Trennung der Geschlechter in der Synagoge und das Aufbehaltender Kvpfbedcckuiig in der Synagoge kaum eine religiös-jüdische, sondern eine orientalisch-soziale Einrichtung sind, aber mau wagt nicht daran zu rütteln; in Europa weiß mau ebenfalls, daß die Feier der zweiten Festtage in unserer Zeit keine Berechtigung hat, aber maii hütet sich, damit zu brechen; in Europa weiß man auch, daß das Gebetbuch keine Offenbarungsurkunde ist und daß es weder in Form noch in Inhalt unseren Anschauungen entspricht, aber inan zieht die Konsequenzen nicht daraus. In Europa wagt man eben nicht die alten Gebräuche, wenn sie nicht gar zu störend sind, aufzuheben, sie sind eben um viele politische Einrichtungen durch Herkommen geheiligt; in Amerika giebt es kein Gesetz, das man nicht ans legitime Weise anfheben könnte. Hier existirt z. B. kein neunter Ab mehr, in vielen Synagogen wird auch an Rosch-Chodesch nicht gedacht, selbst wenn er au Sabbath füllt; kein Halle!, keine zweite Thorarolle zeigt an, daß der Tag mehr ist als ein anderer Sabbath. Wie frei man hierzulande mit der Tradition umgeht, beweist zur Genüge der Umstand, daß in vielen Gemeinden, wie ich aus der Zeitung entnahm, der Gottesdienst ani Vorabend des Versöhnungstages um 7 oder auch uin 7>/-2 Uhr begann, doch wird er bei Tage, allerdings zumeist von 9Y2 oder 10 Uhr Morgens angcfangen, bis Abends ununterbrochen fortgesetzt. Das Machsor ist natürlich schon so ziemlich verschwunden, wie auch am Nenjahrstage der Schofar einem Waldhorne oder einem anderen Blasinstrumente Platz gemacht hat. Das Merkwürdigste für den Europäer ist aber die Freiheit, die man sich gegenüber den Traditionen bei religiösen Ereignissen des häiislichen Lebeirs nimmt. Vnn den rabbinischcn Eheverboten, von den aaronischen Ehehindernissen und von Chaliza ist ja längst keine Spur mehr vorhanden, aber selbst die rituelle Ehescheidung hat fast anfgehört, und Eheleute, deren Ehe durch gerichtliches Erteiintuiß auf-