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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-12-15 · Heft 50 (15.12.1893) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 50 (15.12.1893)
Date
1893-12-15
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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57. Jahrgang. Nr. 50. Allgemeine Berlin, 15. Aezember 1893. eitung des Zudenlbums. Ern unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Vreis: Durch Buchhandel, V oft oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3M. Nedaeteur: Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner Ludwig Philippson-Konn Verlags-Crpedltion: Lertin, Jerufatemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums". Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Inhalt. Leitartikel; Die jüngsten Prozesse. — Die Woche. — Zur Nachahmung. Von Dr. S. Goldschmidt. — Ein historisches Album. Von Dr. E. Seligmann. — Helden des alten Testainents in der lienerenLitteratur. Von Dr. Richard M. Meyer. — Ferrivetorir Rapbael Goldsclimidt. Eine Erzählung ans Oberhessen. Von Ferdinand Runkel. — Mein Freund Olmutz. Von W. Herzberg. (Schluss. — Juda. Von A. r!evy. — Sprechsnal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Aus Schlesien. Mpslowiss Rybnik. Stettin. Hambllrg. Hannover. Wickrath. Alls Baden, Wien. Warschau. Jerusalem. Rew-Iork. — Don Nah und Fern. — Miseellen. — Geschäftliche Notizen. Nie jüngsten Prozesse. Berlin, 14. Dezember. Abermals hat eine Reihe häßlicher und sensationeller Prozesse unseren Gegnern willkommene Veranlassung gegeben, das Judenthm» für die Auswüchse verantwortlich zu niachen, welche i» diesen Prozessen zu Tage getreten sind. Es wäre thöricht und zwecklos solchen Anfeindungen gegenüber, die Lehren des Judenthums über Redlichkeit im Erwerb, im Handel und Wandel darzulegen. Auch ist solches bereits unzählige Male versucht worden. Wie der Erfolg zeigt, vergeblich; denn immer von Neuem wird jeder Wucherer und Betrüger, der zufällig dem Judenthnm entstammt, diesem auf's Konto geschrieben, während wir doch reichlich in der Lage wären, ans jeden jüdischen Schelmen nicht nur anderthalb, sondern zehn auszuspielen, die anderen religiösen Bekenntnissen zur Ehre gereichen. Aber das ist es nicht, was wir heute sagen wollen. Und auch das nicht, daß es gute und schlechte Menschen unter den Bekennern aller Religionen, in allen Volksstümmen und Ländern und zu allen Zeilen gegeben hat »nd geben wird. Diese alte, aber schließlich doch etwas trivial gewordene Wahrheit kann man im Zeitalter der „ethischen Gesellschaften", „des einigen Christenthums" und verwandter Bestrebungen wohl kaum noch als besonderes Argument ausführen. Nein, es ist etwas ganz anderes, was wir heute als charakteristisch ans all diesen Sensationsprozefsen herausheben möchten. Nicht ein Einziger von all diesen Wucherern, Spielern, Betrügern ist ein wirklicher Jude! Es sind durchgehcnds Noch- Juden, Auch-Juden — oder gar schon getaufte Juden. Kein Einziger von ihnen stand oder steht noch mit dem Jndenthum in religiöser Beziehung. Cornelius Herz wurde schon in seiner Kindheit getauft, der wackere Arton ist ein frommer katholischer Christ geworden, Albert Lichtner erklärte sich vor Gericht konfessionslos, der „olle ehrliche Seemaiin" fühlte im Gefängniß das Bedürfniß, zur christlichen Religion überzutreten. Hugo Loewy betonte feierlich sein evangelisches Bekenntniß, und sein wackerer Genosse Ehrlich hatte in jenem Prozeß das folgende charakteristische Verhör z» bestehen: Präs.: Angeklagter Ehrlich, haben Sie sich nicht früher Pinkns genannt? — Angekl.: In meinem Taufschein stehen beide Namen. ~- I Präs.: Seit wann bezeichnen Sie sich denn als konfessionslos? — z Angekl.: Seit meinem 17. Jahre. — Präs.: Habe» Sie denn der Behörde ihren Austritt aus dem Judenthum angezeigt, oder haben Sie einfach gesagt. Sie wollten mit dem Judenthum nichts mehr zu thun haben? — Angekl.: Eine Anzeige habeich nie gemacht. — Präs.: Sind Ihre Eltern als Inden gestorben? — Angekl.: Ja. — Diesen kostbaren Geständnissen haben wir kein Wort hinzuznfügen. Wir würden ihren Eindruck dadurch abschwächen; wohl aber müssen wir zur weiteren Charakteristik dieser Leute noch aus der Rede des Staatsanwalts das Folgende zur Ergänzung anführen: „Und daniit komme ich zum letzten Kapitel, zu Ehrlich. Der Vertheidiger erwähnte: Wenn der Jude in die Fremde zieht, ändert er seinen Namen und nimmt einen christlichen an. Das ist hier nicht richtig. Als Pinkns Ehrlich hat er in Berlin Schiffbruch erlitten. Nun ging er nach Wien, nannte sich Pank und konfessionslos. Ich glaube, init seinem Gott hat er auch sein Gewissen verloren. Der Austritt aus dem Jndenthum ist gesetzlich geregelt, er hat diese Regel nicht beobachtet, um die Spuren hinter sich zu verwischen." Auch dieser Charakteristik haben wir nur wenig hiitzlizitsügen, denn wir sind ganz der Ansicht des Staatsanwaltes in diesem Prozesse: Mit ihrem Gotte und ihrem Glauben haben diese Leute auch ihr Gewissen verloren. Daß sie sich deshalb andere Namen znlegen, ist vom psychologischeir Standpnnkt aus so recht charakteristisch für ihr Wesen. Der Vertheidiger hatte nicht Recht, als er die Behauptung aufstellte, der Jude nehme, wenn er in die Fremde ziehe, einen anderen Namen an; das ist eine durch nichts enviesenc Behauptung, und ebensowenig hatte der Vertheidiger ein Recht, als mildernden Umstand deti bekannten jüdischen Familiensinn anznsühren. Wer sich vom Jndenthum lossagt, der hat auch alle jüdischen Tugenden und Pflichten längst aufgegeben oder verloren. Der mag wohl auch ruhig seinen Namen ändern, denn das gehört zum Ganzen. Als einen der rühinenswerthcn Vorzüge der alten Israeliten hebt ein Weiser des Talmud mit Recht hervor, daß sie ihre Namen i» Aegypten nicht geändert hätten. Es ist dies ein Beispiel ihrer Treue zu dem angestammten Glauben und zu den ererbten Traditionen. Das ist es, was wir heute anläßlich der letzten Sensationsprozesse zu bemerken hatten. Es fällt uns natürlich dabei nicht im Entferntesten ein, die Helden dieser Prozesse dem neuen Glauben in das Schuldbuch zu schreiben, dem sie Treue zugeschworen haben. Aber tvir haben auch ein wohlbegründetes Recht, zu verlangen, daß man das Judenthnm »nd die Judenheit nicht für Leute verantwortlich mache, die dasselbe so rasch und so gründlich wie möglich verleugnet, und um dies so gut wie möglich zu erreichen, sogar ihre alten Namen verändert haben. 9

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