Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 48 (1.12.1893)
- Date
- 1893-12-01
- Page
- Seite 569 (sequence 7)
- Language
- German
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569 ten Tode, a Nikano etzung des alt zu ec ii. Gleich tu dieser 3ie Flucht, :s Landes, wsolge ei» eine noch r Schlacht Heldengeist den noch :rn hervor lenem den n Flamme Glaubens- November, ntrag der ilung der Inden ittragende : Parteien der Anfden kann, len. Den ssnng die iregierung halten zu es Vaterluslandes des Antisagen, ist a Reichshalb des es sich ja 'ein mehr reibst vor etwelchen Inden, die wirklich ihren Wohnsitz im lieben Vaterlande anfschlagen, nicht astzn sehr fürchtet. Die Dimensionen >cr Einwanderung sind etwa gleich null, und die ganze Geschichte rinnert sehr an die Schildbürger, die ausgegangen waren, eine That .u thun. Nun, solche Windmühlenkämpfe werden uns aus unserer Nahe nicht bringen, und unsere Liebe zum deutschen Vaterlande, die -ft auf so harte Proben gestellt wird, wird durch solche Attentate nif unsere elenientarsten Menschenrechte nicht erschüttert werden. * Ein Artikel der „Voss. Ztg." besprach kürzlich das preußische Militär-Strafverfahren und führte dabei unter Anderem an, saß das Zengniß eines Juden im preußischen Militärprozeß -ortdauernd ein minderwerthiges sei. Der „Reichsanz." bemerkt sazu: „Was die im militärgerichtlichen Verfahren dem Zeugnis; der Juden ueizulegeiide Glaubwürdigkeit anlangt, so sind die diese Frage betreffenden Veschränkuugen der Kriminalordnung durch den 8 7 des preußischen Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1848 außer Kraft gesetzt. Sie würden überdies, selbst wenn sie nicht schon durch dieses Gesetz aufgehoben wären, gegenüber den Vorschriften des Reichsgesetzes — betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung vom 3. Juli 1869 — nicht fortbestehen können. Der vorerörterten Gesetzeslage entspricht die thatsächliche Ausübung der Militär-Rechtspflege, und es kann hinzugesügt werden, daß es der „Voss. Ztg." unmöglich sein würde, auch nur einen Fall anplführen, der die Wahrheit ihrer Behauptungen darzuthnn geeignet wäre." Im Anschluß hieran ist die Debatte, welche jüngst im Finanzausschuß der bayerischen Abgeordnetenkammer stattfand, besonders interessant. Dort klagte der Abg. Huber (Centrum, kath. Geistlicher), daß wegen religiöser Bedürfnisse beim Militär zu klagen sei, namentlich deshalb, weil ans einen Marientag Einberufungen von Katholiken erfolgten, während ans die Feiertage der Israeliten Rücksicht genommen werde. Der bayer. Kriegsminister erklärte hieraus, daß eine Bevorzugung der Israeliten nicht vorliege, allerdings auch keine Hintansetzung; einer ihrer größten Feiertage falle in die Manöverzeit; wenn die Truppen in der Garnison sind, würde das berücksichtigt, im Manövcrfelde nicht. — Ebenso erklärte der Kriegs- Minister auf eine Beschwerde des Abg. Dr. Ratzinger (Bauernbund, täth. Geistlicher), wonach die Militärlieferanten in verhältnißmäßig großer Zahl jüdisch seien, daß eine Bevorzugung besonderer Kategorien von Lieferanten nicht vorliege! d in praktistrund z» 'rennende Dämme neidender m Juden n solcher e Fabel, echtigung selbst als machen, ß sie sich Der Verein zur Unterstützung jüdischer Lehrer in Preußen. 1853—1893. Bo» Dr. S. Adler. Das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom Jahre 1847 hatte, wenngleich es »och viele berechtigte Wünsche unerfüllt ließ, doch endlich die gesetzliche bürgerliche Gleichstellung der jüdischen mit den übrigen Unlerthanen Preußens proklamirt und geordnete Verhältnisse innerhalb der einzelnen Gemeinden geschaffen. Sofort begann unter einer Zahl edler, für den Glauben der Väter begeisterter Brüder eine Bewegung, die günstigere Lage, in die die Juden in Preußen gekommen waren, zu einer Hebung der unteren Volsschichten in sozialer und kultureller Hinsicht zu benutzen. Die Führer dieser Bewegung erkannten bald, daß vor Allein eine bessere, zeitgemäßere Heranbildung der israelitischen Jugend erforderlich sei, falls ihr Streben andauernden Erfolg aufweisen sollte, und ihr Blick richtete sich so auf die Jugendbildner. Das neue Gesetz hatte mit den bisher üblichen Winkellehrern, den Bachurim, gründlich aufgeräumt und verlangte von jedem Lehrer die Beibringung einer staatlichen Genehmigung, die nur nach vorschriftsmäßig bestandener Prüfung ertheilt wurde. Für die größern Städte fanden sich rasch geeignete Lehrkräfte; in den kleinen Gemeinden zeigte sich bald empfindlicher Mangel, da die meisten dieser Gemeinden nicht in der Lage waren oder auch nicht das Verständniß besaßen, den Lehrer so zu besolden, daß dieser sich ausschließlich seinem Berufe widmen konnte und nicht nöthig hatte — wie es leider häufig bisher üblich war — zum Unterhalt seiner Familie eine Nebenbeschäftigung zu betreiben. Noch kläglicher mußte sich in solchen Gemeinden das Schicksal eines dienstunfähigen Lehrers gestalten, der lediglich auf die Barmherzigkeit der einzelnen Gemeindemitglieder angewiesen war, ebenso wie auch die Familie eines Lehrers, der eines vorzeiligen Todes starb, nothgedruugen der Unterstützung durch Andere anheimfiel. Gerade diese Gemeinden bedurften aber tüchtiger, mit dem gesammten Rüstzeug der modernen Bildung und Pädagogik ausgestatteter Lehrer, die iu der Gemeinde durch ihr Wissen und ihre Umgangsformen als wahrhafte Pioniere einer neuen, glücklicheren Zeit wirken konnten. Von diesen Lehrern die Noth möglichst fern zu halten und ihnen nach ehrenvoller Dienstzeit einen sorgenfreien Lebensabend wie eine ausreichende Sicherstellung für ihre Familie zu schaffen, galt deshalb als erste Aufgabe der Vereinigung jener Männer, von denen heut nur noch einer, Herr Sanitätsrath Dr. Neumann, unter den Lebenden weilt. Die Bestrebungen des „Vereins zurPensi onirn ngjüdi scher Lehrer" — so nannte sich von dieser Zeit an die Vereinigung — führten ihm bald eine staitliche Reihe von Mitgliedern zu; die erste größere Zuwendung im Betrage von 3000 Mark erhielt er als Erbe des ausgelösten (Kulturvereins. Dem glücklichen und segenverheißenden Beginn der Thätigkeit des Vereins stellten sich aber bald ernstliche Schwierigkeiten entgegen: die Behörden, zuerst das Polizeipräsidium, dann das Ministerium, mußten in dem neuen Verein eine ungesetzliche, geheime Verbindung vermuthen; sie hemmten durch allerlei Maßregeln die Entwicklung des Vereins mehr als fünf Jahre, und erst im Jahre 1853 erhielt er unter der gegemvärtigen Bezeichnung „Verein zur Unterstützung jüdischer Lehrer in Preußen" die obrigkeitliche Genehmigung. Der Zweck des Vereins wird im ersten Paragraph des Statuts folgendermaßen bezeichnet: Der Verein will jüdischen Lehrern oder Lehrerinnen in Preußen, wenn dieselben durch Alter oder Krankheit sonst auf unverschuldete Weise hilfsbedürftig geworden, demnächst auch Wittwen und Waisen jüdischer Lehrer, eine fortlaufende oder einmalige Unterstützung gewähren. Wie weit der Verein bisher seine Absichten verwirklichen konnte, erhellt am besten aus dem Rechenschaftsbericht, den in der jüngst abgehalteuen Generalvecsannnlnng der derzeitige Schriftführer, Herr Rektor Dr. Holzman, erstattete. Darnach hat der Verein seit seiner Begründung die stattliche Summe von 137,280Mark (!) au Unterstützungen gewähren können — in dem letzten Jahre konnten z. B. 20 fortlaufende Unterstützungen im Betrage von 3744.50 Mk. und 9 einmalige im Betrage von 705 Alk. gewährt werden; die ersteren verthcilten sich auf 5 emeritirte Lehrer, eine emeritirte Lehrerin, 20 Lehrerwittwen, rcsp. -Waisen, die einmaligen Beihilfen fielen 5 im Amte thätigen, 2 eineritirten Lehrern, 2 Lehrerwittwen resp. Waisen zu. Fast alle preußische Provinzen sind in dem Unterstützmigsverzeichniß vertreten; der größte Theil der Unterstützungen fiel Posen (10) zu, der geringste (1) der Rheinprovinz. Diese Unterstützungen staninieii zum Theil aus den Beitrügen der Vereinsmit-