Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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57. Jahrgang. Nr. 43. {Berlin, 27. Oktober 1893. % das Wohlartige Werk ugänglich zu Hochachtung Schaelsky. Weikage Der GemeLndelrote. zur: „Allgemeinen Zeitung öes Iuöenthums". tober d. I. ludstudium". ktirung des z erwiedern, sig ist. Und h in seiner ch lesen und äisch gelernt n Gelehrten ) so wenig uß sich bis gnet haben, n und auch chen Wissen;bbiner, um Oder soll bieten, ihre eichtern? — neu solchen ist mit dem »egenständen lmentlich in Leichtigkeit jetzt liegen acht einmal ie vielleicht tisch können ist meiner : ich Denen, vor Allem mögen ihre tan braucht lest sich der F. ie! habe ich Jugendriodisch für rte dieselbe ren solchen Haffen, und öeistand in :em Blatte: es Führers lter, Preis und V e r - Nur durch >t, Lehrer. Sprechsaal jat sich in m, indem es mir zur htungsvoll i. Stern. in. Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 20? Berlin, 24. Oktober. Im Festsaal der Gesellschaft der Freunde wurde gestern ein liberaler Wahlverein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde errichtet. Diese Thatsache genügt; sie ist ebenso wichtig wie erfreulich, denn das Bedürfniß, der fortschreitenden religiösen Entwickelung innerhalb der jüdischen Gemeinde einen festen Mittelpunkt zu schaffen, ist in den letzten Jahren immer mehr hervorgetreten. Diesem Bedürfniß soll der neue Verein genügen. Eine nach Zahl und Bedeutung sehr stattliche Versammlung hatte sich zu diesem Zweck zusammengefunden; sie wählte Herrn Professor Lazarus zum Vorsitzenden, die Herren Rechtsanwälte Dr. Kronfeld und Arndt zu Schriftführern. Darauf hielt Herr Justizraih Mako wer den angekündigten Vortrag über „die nächsten Aufgaben der hiesigen jüdischen Gemeinde", der mit allgemeinem Beifall ausgenommen wurde und den all' unsere Leser gewiß mit ebenso freudiger Zustimmung begrüßen werden. Nach einer kurzen Debatte über die Zwecke des neuen Unternehmens, an der sich besonders die Herren: Direktor Herrmann, M. Weiß, Jul. Martin Friedländer, Dr. Grabower u. A. betheiligten, erfolgte die Konstituirung des neuen Vereins, der nun bereits über 100 Mitglieder zählt. Ein kurzer Statutenentwurf wurde mit geringen Aenderungen angenommen und der bisherige geschästsführende Ausschuß mit der ferneren Führung der Vereinsangelegenheiten betraut. Dieser Ausschuß besteht aus den Herren Rechtsanw. Dr. Kronfeld, Karl Emil Franzos, Dr. Gust. Karpeles, Julius Rothstein, Rechtsanw. Arndt, Julius Grünwald, Wilh. Arnheim, S. Weile, Emil Pincus, Beruh. Behrens. Möge es dem neuen Verein gelingen, das Interesse für die große Aufgabe unserer Gemeinde zu beleben und deren religiöse Entwickelung in gedeihlicher Weise zu beeinflussen. LXD Berlin, 23. Oktober. Der Eentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sendet uns den folgenden Aufruf zur Veröffentlichung: „Zum ersten Male tritt der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an alle diejenigen deutschen Juden heran, die aus der Noth der Zeit die Erkenntniß geschöpft haben, daß es unsere Pflicht sei, endlich im Lichte der Oeffentlichkeit Selbstvertheidigung zu üben. Der Eentralverein deutscher Staatsbürger jiidischen Glaubens hat sich vornehmlich folgende Ziele gesteckt: er will gegenüber den Anfeindungen, denen die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens ausgesetzt sind, die staatsbürgerlichen Rechte der Juden wahren und in den Juden selbst das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit dem deutschen Volke trotz aller Verhetzungen nicht verkümmern lassen. Durch Wort und Schrift, durch öffentliche Versammlungen und Vorträge will er den Einzelnen mit den Waffen ausrüsten, die ihn befähigen, den aufgedrungenen Kampf im Geiste der Wahrheit zu bestehen; er will durch alle Mittel der Oeffentlichkeit Freund und Feind aufklären über das Wesen des Judenthums, über das Denken und Empfinden der Juden im deutschen Reiche. Er wird insbesondere ein ständiges Bureau unterhalten, das für alle Abwehrbestrebungen den nothwendigen Mittelpunkt bilden soll. Dieses Rechtsschutzbureau soll überall, wo Juden um ihres Judenthums willen Beeinträchtigung oder Zurücksetzung erfahren, mit allen gesetzlichen Mitteln — Vorstellungen, Klagen, Strafanträgen, Petitionen u. s. w. - dem bedrohten oder verletzten Rechte zu Hilfe kommen. Der Beitritt zu unserm Verein erfolgt durch eine Erklärung an den Unterzeichneten Vorstand, mit Zeichnung eines jährlichen Beitrags (nicht unter 2 Mark). Einmalige Beiträge zur Bestreitung der Kosten für die ersten Einrichtungen sind dem Belieben des Einzelnen anheimgestellt Auf den Beitritt erfolgt umgehende Zusendung aller unserer Veröffentlichungen. Wir fordern alle deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens auf, sich unseren Bestrebungen anzuschließen. Mit der Vertheidigung unserer Gleichberechtigung kämpfen wir für das höchste Gut der Menschheit, für die heiligsten Interessen unseres deutschen Vaterlands! Der Vorstand des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Berlin, Kronenstr. 22, II" j * Berlin, 22. Oktober. Jüngst beschäftigten die jüdischen Feier-! tage das Berliner Gewerbegericht. Ein Arbeiter Sch. hatte einen! Prozeß gegen seinen Arbeitgeber K. angestrengt. Dieser gestattete , den bei ihm beschäftigten Arbeitern an den hohen jüdischen Feier-! tagen nicht, zu arbeiten. Er gab dem Werkmeister den Auftrag, den > Arbeitern zu sagen, daß sie während des Neujahrsfestes und auch während des gleich darauf folgenden Versöhnungssestes die Arbeit ruhen lassen sollten.; Auf die Frage der Arbeiter, ob sie während der ausgesetzten Zeit auch Lohn erhielten, erwiederte der Werkmeister, daß er hierüber keine Auskunft ertheilen tonnte. Der Gerichtshof, unter Vorsitz des Magistrats-Assessors : Dr. Leo, verurtheilte den Verklagten, der während der jüdischen Feiertage keinen Lohn zahlen wollte, nach dem Klageanträge zur Zahlung des Lohnes für die ausgesetzte Arbeitszeit. Nach der Ansicht des Gerichts! waren die Arbeiter mit der Aussetzung der Arbeit während der jüdischen ’ Feiertage nicht einverstanden. Nur während derjenigen Feiertage, die durch Kabinetsordre oder Synodalorduung als solche bezeichnet sind, ' habe der Arbeiter keinen Anspruch auf Arbeit; während der jüdischen ' Feiertage brauche aber der Arbeiter seine Arbeit nicht auszusetzen. X Stolp i. P.,22. Oktober. Am 8. und 9.d. wurde hier die diesjährige j Generalversammlung des „Vereins israelitischer Lehrer und! Kultusbeamten des Regierungsbezirks Cöslin" abgehalten. Fast j sünnntliche Vereinsmitglieder waren erschienen. Von den zum Verein bei-! getretenen Gemeinden sandten Colberg, Cöslin und Rügenwalde Delegirte! zur Versammlung, der auch die Vertreter der Stolper Gemeinde beiwohnten, j Der Vorsitzende des Vereins, Herr Rabbiner Dr. Hahn-Stolp, eröffnet! die Sitzung am 8 Nachmittags 2V2 Uhr mit herzlichen, sowohl an die! Vereinsmitglieder als auch an die anwesenden Vertreter der Gemeinden; gerichteten Begrüßungsworten. Redner schildert, was der Verein er-! streben und was er für Beamte und Gemeinden sein will. Als Delegirter j des D. I. G. B. erhält Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt-Colberg das! Wort. Er übermittelt dem Verein die Versicherung des lebhaften Jn-! teresses und der lebhaften Sympathie seitens des Gemeindebundes. — Sodann bewillkommt Namens der Synagogen-Gemeinde Stolp deren erster Vorsteher Herr I. Wolffberg den Verein mit herzlichen Worten. — i Hierauf wird in die reichhaltige Tagesordnung eingetreten. Zunächst! berichtet der Vorsitzende über „ein Anerbieten" seitens der Hilfskasse für! Beamte israelitischer Synagogen-Gemeinden :c. in Danzig, wonach Mit-! glieder unseres Vereins der „Hilfskasse", ohne ein Eintrittsgeld zu zahlen, beitreten können. - Nach gemeinsam verrichtetem Mincha-Gebet; hielt Herr Prediger Bauer-Cöslin die Lehrprobe über: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. — Nach der daran sich knüpfenden, lebhaften; Diskussion erhält Herr Dr. Goldschmidt das Wort zu dem interi essanten und mit großer Wärme behandelten Vortrag: „Der Unterricht im Hebräischen in der jüdischen Religionsschule" Redner stellt folgende Leitsätze auf, die von der Versammlung angenommen werden:! 1. „Die hebräische Sprache ist und bleibt ein charakteristischer und un-! erläßlicher Lehrgegenstand des jüdischen Religionsunterrichts, und zwar i a) weil sie die heilige Sprache der Urquellen unserer religiösen Erj kenntniß, — der heiligen Schrift und unserer Glaubenszeugnisse, — also! gleichsam die von dem Kern unserer religiösen Lehre unzertrennliche l Schale ist, aus deren Geist allein die Heilswahrheiten des Judenthums j unverfälscht fließen und geschöpft werden können, was durch Ueber-! tragung und Uebersetzung ebenso frisch und ursprünglich nicht zu erreichen ist; b) weil sie das Gefäß zahlloser, geschichtlicher Erinnerungen : und darum von ganz besonderer Kraft und Bedeutung für das Gemüth j des jüdischen Gottesbekenners, dasselbe ganz besonders zu erregen, zu i erheben und zu begeistern geeignet ist: c) weil sie als Gebetsprache das! einzige Band ist, welches das Judenthum auf der ganzen Erde auch! äußerlich umschlingt und als Einheit darstellt. 2. Da jedoch bei den ungemein hohen Anforderungen, die die Jugenderziehung und Bildung der Gegenwart an Zeit und Kraft der Kinder stellt, für den Unterricht in der hebräischen Sprache so wenig übrig bleibt, daß unmöglich wie früher ein gleich wünschenswerthes Maß hebräischer Kenntnisse erreicht