Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- Seite 507 (sequence 5)
- Language
- German
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507 Den Antragmehr sagen jen müßten: ches Volk." und Artikel rstaunt sich aß sie direkt , der Judeuhsverfassnng lat mit der :s in jedem demgemäß n Aemtern, aatsbürgerunter dench i» Betreff gleich zu begeu, mögen ine „Rasse" i auch das wenn man, i Einzelnen nwaltnngs- >t, „daß es aft handelt, ffigkeit und m besteht." stlichen und rn zwischen dafür, Laß bestimmten acht. im Druck Wirksamkeit itiger Voriem Dafürortgang zu ilg erreicht;n halten, t. 0 steuerglieder der isirten Gehat Berlin »ereinigung Thütigkeit lolizeibezirk )w u.s.w.) chem Vor- Thätigkeit fe der Ge- Aber wie schon den politischen Gemeinden in Preußen ihre Aufgaben durch die gesetzlichen Bestimmnngeu nicht so fest umichrieben sind, daß nur geschehen dürfte, was im Gesetze zugelassen;it, vielmehr zahlreiche andere Aufgaben gemäß der historischen Entwickelung der Gemeinden, dem Herkommen und neu hervortretenden Bedürfnissen gelöst werden dürfen, ebenso bei unserer religiösen Ge-!»einde. Wir sind nicht darauf beschränkt, nur das zu thun, was aas Statut zuläßt, und die Grenze kann eigentlich nur negativ Dahin angegeben werden, daß wir nicht thun dürfen, was zu den gieziellen Befugnissen anderer Behörden gehört. Wir haben uns aaher z. B. in die Politik nicht einzumischen. Ebensowenig können oir iu> Namen aller preußischen oder gor deutschen Juden nach Außen auftreten, weil wir nur eine Vertretung der zu Berlin gelängen Juden bilden und neben uns zahlreiche, gleichberechtigte Vertretungen der in anderen Bezirken wohnenden Juden bestehen. Demnach nimmt die Berliner Gemeinde unter diesen Korpoationen einen hervorragenden Platz ein, theils weil sie die größte oer jüdischen Gemeinden ist, theils weil sie im Ceutrum des deutschen lteichs und des preußischen Staats ihren Sitz hat, theils weil sie nstorisch für die günstigere Gestaltung der Verhältnisse der Juden au ganzen Lande von Bedeutung gewesen ist. Aus dieser Stellung rgiebt sich für die hiesige Gemeinde ein höherer Kreis von Pflichten, nicht von Rechten. Noblesse oblige. Die größere Pflicht besteht nämlich darin, die Institutionen der hiesigen Gemeinde so eiuzurichteu, das; sie nicht blos unseren Zwecken dienen, sondern daß sie auch den schwächeren Gemeinden, soweit es möglich ist, von Nutzen werden. Hierbei ist wohl zu beachten, wie die jüdischen Gemeinden in dem größten Theile der Monarchie durch das Preuß. Gesetz vom 23. Juli 1847 rechtlich geordnet sind. Die Juden im ganzen Staate sind in einzelne Gemeinden vertheilt, welche unter sich gesetzlich in keinem irgendwelchen Zusammenhänge stehen. Jede ist autonom und berechtigt, ihre Angelegenheiten ohne Rücksicht ans die anderen zu ordnen. Nicht einmal in den rein religiösen Angelegenheiten, geschweige denn in den mehr wirthschaftlichen, giebt es eine Ceutralinstanz. Die Katholiken haben Bischöfe und einen Papst, die Protestanten einen sumnius episcopus, den König von Preußen mit seinem KnltuSnnnister und dem Oberkirchenrath. Die Juden in Preußen haben nichts, weder einen Einzelnen noch eine Behörde, welche sie vertritt. Daß dies ein wesentliches Element der Schwäche ist, kann Niemandem entgehen. Dies nöthigt aber die Berliner Gemeinde, da keine andere hierzu gleich geeignete im Lande vorhanden ist, thatsüchlich die Führung in die Hand zu nehmen, um das gänzliche Auseinanderfallen der Gemeinden zu verhindern. Dies kann jedoch mit Erfolg nur unter zwei Bedingungen geschehen: 1. daß die hiesige Gemeinde bei ihren Maßnahmen auch das Interesse der andere» Gemeinden bedenkt und für dieselben mitsorgt; 2. daß die anderen Gemeinden freiwillig ihrer Führung folgen. Beide Bedingungen sind schwer zu erfiille»; die erstere, weil sie einen weiten Blick über die Grenzpfähle hinaus und große, namentlich auch pekuniäre Opfer erfordert; die letztere, weil — ich spreche es offen aus — es nicht zu den überall unzutreffenden Tugenden der Juden gehört, sich freiwillig Anderen unterzuordnen; vielmehr wird das Beharren auf der eigenen Meinung häufig noch als eine Gewissenspflicht angesehen. Niemand wird z. B. bezweifeln, daß, nachdem einmal das Verstündniß der hebräischen Sprache bei den Juden abgenommen hat, die alten, rein hebräischen Gebetbücher unfähig geworden sind, als eine ausreichende und erhebende Grundlage für den Gottesdienst allgemein zu dienen; es würde daher ein neues Gebetbuch, das allgemeine Geltung hätte, ein wichtiges Einigungsband unter den Juden bilden. Wenn nun die hiesige Gemeinde ein solches, mit möglichster Schonung des Hergebrachten verfaßtes, den modernen Bedürfnissen entsprechendes Gebetbuch unter Zuziehung der hervorragendsten Gelehrten Herstellen würde, so würde sie doch wenig Aussicht haben, es von vielen auch nur ganz kleinen Gemeinden angenommen zu sehen, obschon diese eine solche Arbeit selbst nicht fertigen können. Mit der fortschreitenden Kultur unter den Juden wird jedoch die Herrschaft des Subjektivismus abnehmen, und deshabl darf die zur Zeit noch vorhandene Schwierigkeit nicht abhalten, dergleichen Arbeiten im Vertrauen auf die Zukunft in Angriff zu nehmen. Hierbei ist eine Zuziehung anderer größerer Gemeinden und eine Verständigung mit ihnen im freundschaftlichen Wege dringend zu empfehlen. Eine andere, überaus wichtige Aufgabe der hiesigen Gemeindeverwaltung finde ich in der Fürsorge für ein Institut oder für mehrere, in welchen tüchtige Rabbiner, Prediger, Vorbeter, Chorleiter, kurz, die zur Leitung des Gottesdienstes erforderlichen Personen herangebildet werden. Der eigene Bedarf für Berlin wird — wenn auch nicht leicht — aber wegen der Anziehungskraft der Hauptstadt, wegen des Rufes, den ein tüchtiger Mann hier leichter als anderswo erlangen kau», immer noch zu decke» sein. Aber die zahllosen kleineren Städte, woher sollen diese die geeigneten Kräfte nehmen? Es möchte jede doch einen gehörig zu dem Amte vorqebildeteu Mann haben, und es ist ein Interesse aller Inden, daß die Vertretung der Gemeinden in diesen Aemtern eine würdige und angemessene sei. Würde dieWohlthätigkeit von Privaten dergleichen Institute in ausreichendem Maße geschaffen haben und durch diese der Bedarf gedeckt sein, so könnte man sich bescheiden, — ja, sie hätten vor Institutionen, welche I von Gemeinden errichtet sind, vielleicht den Vorzug der freieren wissenschaftlichen Thätigkeit. Zu bedenken aber ist, daß die Kuratoren solcher Privatanstalten ebenso gut verschiedenen religiösen Parteien angehören oder einseitige Richtungen verfolgen können, als die Mitglieder der Gemeindebehörden, lind daß auch bei Instituten, welche unter der Leitung der letzteren stehen, Einrichtungen möglich sind, welche verhindern, daß nicht jede neue Richtung in der Gemeindeverwaltung sogleich auf das Institut zurückwirke. Die reichlichere Ausstattung durch die Gemeinde, die Sicherheit der bei dem Institute anzustellenden Lehrer für ihre Existenz, die längere Unterstiitzung der Schüler während der Vorbereitungszeit würden einem solchen Institute Anziehungskraft und Ansehen, den ausgebildeten Schülern Aussicht auf baldige Anstellung in und außerhalb Berlins geben und zugleich in dem Lehrerkollegium eine Vereinigung hervorragender Gelehrter schaffen, die auch in anderer Beziehung von Wichtigkeit wäre. Würden viele Rabbiner aus einem Institut hervorgehen, so würden diese vermuthlich ein Einigungsmittel unter den Gemeinden bilden, bei welchen sie angestellt sind. I» unserer Zeit, in der Alles sich trennt und sondert, haben die Bedächtigen und Führer Alles zu begünstigen, was zusammenhält und zusammenführt. Ein Versuch, den ich machte, diese Erwägungen zu einem praktischen Resultate durch Uebernahme der Lehranstalt für die Wissen-! schast des Judenthums auf die Gemeinde zu gestalten, ging fehl, j Weder in der Verwaltung »och in der Gemeinde fand dieser Ge- \ danke wirksame Unterstützung. Die Verwaltung widmete ihre hauptj liche Sorge der ordnungsmäßigen Fortführung der bestehenden j Institutionen und zeigte sich abgeneigt, den freilich sehr großen Umfang ihrer Geschäfte durch Hinzusügung neuer Aufgaben zu vergrößern. Und die Gemeinde schloß sich zwar in einem Theile zu einem Vereine zusammen, dieser Verein erschöpfte aber seine Kräfte in dem Bestreben, den Bau einer oder mehrerer Synagogen oder die Errichtung mehrerer Religivnsschnlen herbeizusühren. Der Sorge für die Heranbildung der geeigneten Kräfte, um in diesen Stätten zu wirten, unterzog er sich nicht. Nu» kann man zwar, wenn die