Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- Seite 506 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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506 Wie Woche. Berlin, 25. Oktober. Die siebente brandenburgische Provinzialsynode hat sich sehr scharf gegen die jüdisch - christlichen Mischehen ausgesprochen. Sie hat auch einen Antrag des Lic. Plath und Genossen angenommen, nach welchem die Generalsynode angegangen werden soll, „das; das Kirchenregiment der preußischen Landeskirche gebeten werde, bei der auch von anderen Provinzialsynoden angeregten Revision des Kicchenzuchtgcsetzes besonders daraus Bedacht zu nehmen, durch welche Maßnahmen dem Ucberhandnehmen christlich - jüdischer Mischehen mehr als bisher Einhalt geboten werden könne, und wie Christen und Christinnen, die beklagenswerther Weise eine solche einzugehen beabsichtigen oder eingegangen sind, kirchlich zu behandeln sind." Der Antragsteller war der Ansicht, daß in deir christlich - jüdischen Mischehen auf alle Fälle religiöse Gleichgiltigkeit Platz finde. Ein anderes Mitglied der Synode, Herr Dr. Heffter, trat dem Anträge unter besonderem Hinweis darauf bei, daß ein Mann, der eine Jüdin zur Frau gehabt, Jahre lang in einem Berliner Gemeindekirchenrath gesessen habe und auch wiedergewählt worden sei, obwohl mau über diese Wahl durch alle Instanzen Beschwerde geführt. Das sei ganz unerhört, „wenn der Mann auch ein durchaus christliches Familienleben führe und seine Kilider in christlicher Religion erziehe". Herr Tr. Hcfstcr fand den Fall „schauderhaft", obwohl, wie der Synodale Kammergerichtsrath Schröder alsbald erklärte, dem betreffenden Mann von hochangesehener Seite, auch von Mitgliedern der Provinzialsynodc selbst, das glänzendste Zeugnis; gegeben worden. Herr Schröder führt aus, daß der gegenwärtig herrschende Formalismus, an welchen der christliche Glaube geknüpft werden solle, vielfach den Uebertritt zum Christenthum hindere und die Zahl der Mischehen groß mache. Herr Stöcker aber — originell wie immer — meinte, daß „jedes religiöse Schamgefühl aufhöre", wenn behufs Abschlusses einer Mischehe evangelische Christen zum Judenthum übertreten. Die selbstverständliche Konsequenz, das; das gleiche Urtheil auch geltend gemacht werden könnte, wenn Juden um des Abschlusses einer Ehe willen zum Christenthum übertreten, sprach Herr Stöcker nicht aus, vielleicht um nicht einen Widerspruch hervorzurufen, der auch seinem Bordersatze hätte gefährlich werden müsse». Herr Hofprediger Wcndland fand in einer Mischehe zwischen Juden und Christen sogar „vollkommene Unnatur"! Sein Kollege Hofprediger Rogge erklärte sich gleichwohl gegen den Plath'schen Antrag. Daß die evangelische Synode Mischehen nicht gern sieht, ist begreiflich. Wir stehen auf einem religiösen Standpunkt, der dem jener Synode wohl in jeder Beziehrurg entgegen ist, können aber auch als Juden die Mischehen nicht billigen. Ja, vielleicht haben wir noch inehr Recht dazu, da thatsüchlich das Judenthum viel mehr rmter denselben leidet als das Christenthum. Aber um all das handelt es sich hier gar iiicht. Es handelt sich vielmehr nur um den antisemitischen Geist, der auch in jene fromme Synode Eingang gefunden und auch bei dieser Verhandlung Anhänger, freilich auch entschiedene Gegner gefunden hat. Herr Schröder hatte Recht, wenn er sagte: „Er beklage es um des Ansehens der Kirche willen, daß man die Kirche in solchen Gegensatz mit dem gesamiuten öffentlichen Leben setzen will. Das gereiche der Kirche zum schweren Schaden und erwecke den Schein, als wollte die evangelische Kirche die unglückselige antisemitische Strömung stützen und fördern." Und auch Hofprediger Rogge erklärte: „Rach Außen hin lasse sich der Schein gar nicht vermeiden, daß es sich hier um Antisemitismus handele, und deshalb würden er und seine Freunde gegen den Antrag stimmen." Aber alle Gegenreden konnten die Majorität nicht überzeugen, auch selbst das schwerwiegende Argument nicht, „daß, wenn die Synode auf dem von den Antragstellern betretenen Wege beharre, wir dahin kommen, nicht mehr sagen zu können, wir seien ein deutsches Volk, sondern daß wir sagen müßten: wir sind ein evangelisches, katholisches und jüdisches Volk." Liest man die konservativen Programme, Aufrufe und Artikel zu de» Landtagswahlen, so muß man wahrhaft erstaunt sich fragen, ob denn die Verfasser gar nicht daran denken, das; sie direkt zum Verfassungsbruch auffordern, wenn sie die Aufhebung der Judenemanzipation schlankweg verlangen. Rach Art. 3 der Reichsverfassung besteht für ganz Deutschland ein gemeinsames Jndigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetrieb, zu öffentlichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung detz Staatsbürgerrechts und zum Genüsse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist. Hiergegen Ausnahmen zulassen und verlangen, mögen sie sich nun gegen eine bestimmte Konfession oder gegen eine „Rasse" richten, heißt nicht nur die Verfassung breche», sondern auch das allgemeine Rechtsgefühl verletzen, und erst recht verletzen, wenn man, wie die „Krzztg." vor Kurzem verschämt andeutete, dem Einzelnen ein ihm verfassungsmäßig zustehendes Recht auf dem Verwaltungswege rauben will. Es sind leere Worte, wenn man meint, „daß es sich bei konservativen Forderungen weder um Jndenfeindschaft handelt, noch um eine solche handeln darf, sondern nur um Gerechtigkeit und Billigkeit für unser Volk, das zu 99 Prozent aus Christen besteht." Der moderne Staat hat nicht zu unterscheiden zwischen christlichen und nichtchristlichen, zwischen arischen rmd nichtarischen, sondern zwischen guten und schlechten Staatsbürgern. Der Beweis aber dafür, daß die Begriffe „gut" und „böse" das Gemeingut einer bestimmten Konfession oder „Rasse" seien, ist bis jetzt noch nicht erbracht. U Unsere Gemeinde. Ein Vortrag von Justizrath Makower. Vor Jahren habe ich in einem Vortrage, der später im Druck erschienen ist, die gegenwärtige Organisation und Wirksamkeit unserer hiesigen jüdischen Gemeinde geschildert. Mein heutiger Vortrag ist bestimmt, die Ziele zu bezeichnen, welche nach meinem Dafürhalten ins Auge zu saffen sind, um einen erfreulichen Fortgang zu sichern, und die Wege anzugeben, auf welche» ein Erfolg erreicht werden kann. Es ist gut, von Zeit zu Zeit Rundschau zu halten, um zu sehen, was zu bessern und was neu einzurichten ist. Unsere Gemeinde besteht gegenwärtig aus etwa 14,500 steuerzählenden Mitgliedern; zu diese» gehören auch die Mitglieder der Reform, nicht aber die Mitglieder der besonders organisirten Gemeinde Adass Jisroel. Nach der letzten Volkszählung hat Berlin etwa 80,000 Juden; rechnet man als zu der letzteren Vereinigung gehörig etwa 1500—2000 Seelen ab, so erstreckt sich die Thütigkeit unserer Gemeinde, zu welcher auch die im weiteren Polizeibezirk (in Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Weißensee, Pankow u.s.w.) wohnenden Juden gehören, auf ungefähr 78,000 Seelen. Die statutenmäßig der Verwaltung dieser Gemeinde (dem Vorstande und der Repräsentantenversammlung) obliegende Thätigkeit erstreckt sich auf die Fürsorge für die religiösen Bedürfnisse der Gemeinde und ihre wohlthätigen Anstalten.