Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1893)
- Date
- 1893-10-27
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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37. Jahrgang. Nr. 43. Allgemeine fferltn, 27. Oktober 1893. eitung Des Audmchuins. Ern unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Vreis: Durch Buchhandel, P o11 oDer Direft Doh ber Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redaeteur: Gustav K arpeles. Begründet von Rabbiner Dr Ludwig Philippson-Konn Verlags-Expedition: Gerlin, Jerusalemerltr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Erpedition sind an die Adresse Verlag der „Ällgem. Zeitung des Zudenthums". Berlin 8^., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Leitartikel: Zu den Landtagswahlen. -- Die Woche. — Unsere Gemeinde. Ein Vortrag von Justizratb Mako wer. — Das Lesen des Hebräischen. Bon Dr. M. Ginsburger. — Die Volksmärchen und ihre Verbreitung durch die Juden. Von Joses Jacobs. (Fortsetzung). — Feuilleton: Der Schatten. Erzählung von Eduard Kulte. (Fortsetzung.) —Aus meinen Jugenderinnerungen. Bon Julius Stetten he im. III. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Stolv i. P.. Ans Schlesien. Hamburg, Mainz. Köln, kanten, Wien. Lemberg. Baris, Odessa. — Bon Nah und Fern. — Miseellen. Zu den Landtagswahlen. Berlin. 25. Oktober. Wiederum einmal stehen wir vor den Wohlen, und sind dieselben auch nicht von gleicher Bedeutung wie die Reichstagswahlen, io sind sie doch darum auch für uns nicht unwichtig. Das ist ja öer Fluch der antisemitischen Strömling, daß sie tausend Sondermteresseu geweckt hat, daß sie in Gebiete, welche sonst mit dem religiösen Bekenntniß absolut nichts zu thun hatten, eine Trennung hineingetragen hat. Die Ansicht, daß das Parlament, Reickstag so gut wie Landtag, icine besondere Interessenvertretung, sondern nichts als die Bercetmig aller berechtigten Interessen des gesammten Bottes sein -olle, hatte sich unter schweren Kämpfen bereits siegreich Bahn gebrochen. Wie auf vielen anderen Gebieten, so gebührt auch mif diesem Eduard Laster der aufrichtige Dank aller Freunde der gesunden Entwickelung unseres Staatslebens. Denn er lvar es, der zuerst diesen Gedanken ausgesprochen und stets mit besonderem Eifer betont hat. Freilich, damals konnte diese Anschauung festen Fuß fassen, veil die Verhältnisse wesentlich anders lagen. Damals handelte es -ich, wenn von Juden überhaupt die Rede im Parlament war, ausschließlich um politische Rechtsfragen, und da war der politische Abgeordnete irgend eines Wahlkreises, in dem auch nicht ein einziger Hude wohnte, ein ebenso berufener Vertreter der Juden wie Eduard Laster und Raphael Kosch. Ganz anders liegen die Verhältnisse heute, wo der Antisemitismus die religiösen Fragen mit aller Gewalt in die parlamentarische Debatte hineinzieheu bemüht ist. Man braucht nur an die Debatten der letzten Parlamentssession zu denken, an die endlosen Reden über den Talmud, den Schulchan Aruch und das Blutmarchen u. s. w., um zu der Ueberzeugnng zu gelangen, daß es sich and) für uns fortan um die Vertretmrg unserer politischen und religiösen Interessen bei jeder Wahl in den Reichstag und in den Landtag handelt. Es ist das eine traurige Nothwendigkeit, aber sie ist uns von unseren Gegnern aufgedrängt worden und wir können uns ihrer nicht mehr erwehren, wenn wir die zahlreichen Anträge lesen, die die Tivoli-Konservativen und die Antiscmitc» aller Schatiirungen für die nächste Zeit vorbereiten. Zahlreich sind die Vertreter dieser Anträge; sie sind muthig, sogar sehr muthig, und auch redegewandt. Was ihnen an Wissen fehlt — und es fehlt ihnen, weiß Gott, nicht inehr wie Alles — das ersetzen sie eben durch diesen sehr großen Muth und jene sehr starke Redelust. Wir aber haben nicht einen einzigen Mann im Parlament, der all' diesen Angriffen gegenüber mit der nöthigen Sachkenntniß zu unserer Vertheidigung auftrete» und unser gutes Recht, welches bisher nur der Abgeordnete Rickert mit großem Eifer mrd nicht geringem Geschick verfochten hat, vom Standpunkte des Judenthnms aus wahren könnte. Kein billig denkender Mensch kann deshalb unseren Wunsch unbescheiden oder ungerechtfertigt finden, mindestens einen Abgeordneten im preußischen Landtag zu haben, der allen Angriffen gegen das Judenthum mit genauer Kenntniß seines Lehrinhalts und seiner Geschichte und mit warmer Liebe für sein Bekenntniß entgegen zu treten im Stande wäre. Es giebt, Gott sei Dank, noch solche Männer unter uns, welche auch die politische Würdigkeit habe», um als Kandidaten auftreten zu könne». Selbstverständlich kann es sich dabei nur »ach Lage der Sache um die Vertretuug der fortschrittlichen Parteien und — wenn das Streben Erfolg haben soll — nur um ein Landtagsmaudat im ersten Wahlkreise Berlin handeln. Die Pflicht der Setbsterhaltung verlangt von jedem jüdischen Wahlmann gerade dieses Bezirks das Eintreten für einen forischrittlichen jüdischen Abgeordneten. Die Pflicht der Vertretung des Grundprinzips unserer Verfassung „Gleiches Recht für alle Staatsbürger" erheischt das Gleiche aud) von den liberalen nichtjüdische» Wahlmännern, gleichviel ob sie zur freisinnigen Vereinigung oder zur Volkspartei gehören. Wir treiben keine jüdische Separatpolitik — aber es ist ein Gesetz der Billigkeit, daß wir hundert Anklägern gegenüber doch wenigstens einen sachkundigen Vertheidiger im Parlament haben. Wer diese Forderung unbillig oder separatistisch findet, der ist zum Mindesten ungerecht gegen mehr als eine Viertelmiltion deutscher Staatsbürger, die in jeder Debatte ungestört angegriffen werden könne». Mögen daher alle Diejenigen, welche Stimme lind Einfluß in politischen Kreisen haben, deiren die Sache des Judenthnms wirklich am Herze» liegt, dafür Sorge tragen, daß den berechtigten Interessen der jüdischen Wähler z»nn Landtage durch die Wahl eines jüdischen Abgeordneten, der diese Interessen auch wirklich zu vertreten in der Lage wäre, Gehör verschafft tverde. Es ist das eine Forderung, die so selbstverständlich ist, daß selbst billig denkende Gegner ihr die Berechtigung nicht versagen können.