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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-10-06 · Heft 40 (6.10.1893) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 40 (6.10.1893)
Date
1893-10-06
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 en ihm das sch sich abhrt werden l des Ernst Ed. Sueß, teftcu Austt sei, alle bringe, die lders, man n. — Eine n Kremser ad Landeshrung von ig genannt :t entfernt zu überben des P. d. I. und lg aus der ium leichtin Klosterbleibt's . . ohne mir er Bezirksh vor und gab ihm c Eichhorn aber auch arnlner der egt. Eine Professor . Theodor gs Franz Gemeinden, rdern ganz »er König n niemals anen seine die Presse, egativen erscheint, rltung bergab, daß des Relinrnach die lr offiziöse anbelangt, hen Depuer schienen rt gerade ute in dein ene große »elcher die eralismus re die die en Komder Antwir ernte, da die Majestät n wollen. Vir stehen ührungen Ansprache l hieß es: Zchstdieitischen r G n a d e licht entziehen." In der Antwort des Königs, welche dem Jdeenmnge der Ansprache folgt, heißt es: „Wie ich daran nicht zweifle, verden Sie nie Gelegenheit dazu bieten, daß Ich Meine Hnade und Meinen Schutz meinen treuen israelitischen Unter- Hanen entziehe." „Wir zweifeln nicht daran," — schließt „Nemzet" - daß die unbefangene Erwägung des im Obigen dargelegten Sachverhaltes die vollkommene Zerstreuung der von einem Th eile der Presse uveckbewußt erweckten unbegründeten Besorgnisse zur Folge haben werde." Daß der Anspruch der israelitischen Konfession, bei feierlichen Huldigungen von Sr. Majestät in der Reihe der Konfessionen empfangen m werden, in Güns abermals unberücksichtigt blieb, wird nunmehr die ungarische Regierung veranlassen, die jüdische Konfession im Hofzeremoniell ,u jenem Platze zu verhelfen, der ihr vermöge der patriotischen Haltung derselben in ganz zweifelloser Weise gebührt. Rußland. * St. Petersburgs 1 Oktober. Wie man von hier berichtet, ist der so oft erörterte und in der letzten Zeit vielfach abgeänderte Gesetzentwurf, betreffend die rechtliche Stellung der Juden in Rußland, für oen Anfang Dezember auf die Tagesordnung des Reichsraths gesetzt worden. In unterrichteten Kreisen herrsche, wie unsere Meldung versichert, me Ansicht vor, daß die Majorität des Reichsraths eine Erweiterung der Rechte der Juden beschließen werde. — Wer's glaubt! - In den nächsten Tagen soll die neue große Synagoge eingeweiht werden. Das erste jüdische Bethaus war im Jahre 1865 bei der Löwenbrücke eröffnet worden. Bald aber begann die jüdische Gemeinde an den Bau einer großen Synagoge yl denken; sie kaufte dazu den Eckplatz an der Masterskaja und Ofsizierstraße. Unter den vorgelegten Plänen wählten die Preisrichter den von den Architekten Bachmann und Schaposchnikow ausgearbeiteteu Entwurf. Dieser wurde jedoch von den Behörden erst mit einigen Abänderungen bestätigt, da der Bau, der fast die Höhe der Jsaakskirche erreichen sollte, »ür „allzu grandios" erachtet wurde. Nachdem man ihn etwas bescheidener gestaltet hatte, wurde die Bestätigung gegeben und der Bau konnte von statten gehen. — Bon vertrauenswerther Seite hört der „Standard" aus Shanghai, daß der Gouverneur der Städte in Ost-Sibirien von dem russischen Minister des Innern die bestimmte Weisung erhalten habe, das bisher selten in Anwendung gebrachte Gesetz, wonach der Aufenthalt der Juden auf bestimmte Bezirke beschränkt bleiben soll, streng auszuführen. In Tomsk, Chitah, Irkutsk, Blayswestcheusk, Bikolaijsk, Habaroffka und Wladiwostock sind die Juden davon in Kenntniß gesetzt unb ist ihnen bis zum 1. (13.) Oktober Frist gegeben worden. Natürlich hat dieser Ukas die größte Bestürzung hervorgerufen, da viele wohlhabende jüdische Kaufleute große Kapitalien in den verschiedensten Unternehmungen angelegt haben. Es war lange üblich gewesen, daß kein Jude innerhalb eines Umkreises von 100 Werst um die sibirischen Goldminen wohne oder sich dort zeige; trotzdem ist ihr Kapital durch die Vermittlung christlicher Agenten an diesen Unternehmungen betheiligt. Man schätzt die Anzahl der Juden in Sibirien auf 20—22,000. M. E. St. Petersburg, 14. September. Am 7. d. Mts. verstarb plötzlich Herr Alexander Zederbaum, Redakteur der hebräischen Zeitung „Hameliz". Der Verstorbene redigirte dreiunddreißig Jahre die erwähnte Zeitung musterhaft und dank seiner Mühe gelang es ihm, dieselbe zu einem Organ der gesammten jüdischen Intelligenz Rußlands zu machen. Bei der Beerdigung, die am 10. d. M stattfand, nahmen sehr viele Glaubensgenossen, die hier anwesend, Theil; auch viele hohe Persönlichkeiten, die in näherer Verbindung mit dem Verstorbenen standen, kamen, um ihm das letzte Geleit zu geben. Herr Rabbiner Dr. Drabkin hielt eine warmherzige Leichenpredigt, in welcher er den unersetzlichen Verlust für die russischen Juden schilderte. Im selben Sinne sprachen rwch Dr. Behrmann im Namen „des Verbandes zur Unterstiitzung der jüdischen Kolonisten in Syrien und Palästina" aus Odessa; Dr. Tannenbaum; der Bibliothekar der königlichen Bibliothek Herr Susmen; der Hauptmitarbeiter in der Redaktion „Hameliz" Herr Rabinowitz; ein Student im Namen seiner Kollegen in Zurjew (Dorpat), und am Ende ergriff noch das Wort der Fabrikant I. Goldberger, der in dem Verstorbenen einen von seinen besten Freunden verloren hat. Aus vielen verschiedenen Städten Rußlands treffen jeden Tag in der Redaktion Briefe unb Telegramme ein, in welchen das Ableben Zederbaums aufs Lebhafteste bedauert wird. Auch die Rabbinen: Rabbi Jzschak-Elchanan, Spektor aus Kowno und Samuel Mohilewer aus Bjalistok kondolirten telepraphisch. Äiulgariru. * Rahovo (Bulgarien), 25. September. Das Urtheil in dem sogenannten „Ritualmord - Prozeß" ist bereits drahtlich mitgetheilt worden. Die zweitägige Beweisaufnahme ergab keinerlei belastende Momente für die angeklagten Juden. Der Staatsanwalt Dr. Korek ow hielt folgende Rede an die Geschworenen: Wir stehen am Ende eines traurigen Dramas, das weit über die Grenzen Bulgariens hinaus Aufsehen erregen dürste. Ein schrecklicher, räthselhafter Mord ist begangen worden. Allein wer der oder die Mörder waren, hat leider diese Verhandlung nicht aufzuklären vermocht. In der Anklageschrift ist als Motiv für die That angegeben worden: Die Angeklagten, die fdmmtlid) Israeliten seien, hätten das Kind aus rituellen Gründen ermordet. Ich will es dahingestellt sein lassen, wie weit der Ritualmord begründet ist. Ich bemerke dabei, daß ich nicht der Verfasser der Anklage bin. Es ist auch nicht meine Aufgabe, festzustellen, ob die Israeliten Ritualmorde begehen, ich habe nur die Aufgabe, festzustellen, ob die Angeklagten sich des ihnen zur Last gelegten Verbrechens schuldig gemacht haben. Ich bin nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme nicht in der Lage, die Anklage aufrecht erhalten zu können. Die Beweisaufnahme hat nicht das Geringste für die Schuld der Angeklagten ergeben, ich ersuche Sie daher, m. H. Geschworenen, die Angeklagten freizusprechen. — Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Stoilow: M. H. Geschworenen! Ich bin hoch erfreut über das korrekte Verhalten des Herrn Vertreters der Anklagebehörde. Nach der schriftlichen Anklage konnte es ja den Anschein gewinnen, als lägen irgend welche Momente vor, die für die Schuld der Angeklagten sprechen. Allein die dreitägige mündliche Verhandlung hat auch nicht den Schatten eines Beweises für die Schuld der Angeklagten ergeben. Bedauerlich ist es, daß das mittelalterliche Märchen, die Juden brauchen zu rituellen Zwecken Christenblut, immer von Neuem wieder auftaucht. Professor Rohling hat seine Behauptung in keiner Weise bewiesen, er ist dagegen von vielen anderen hervorragenden christlichen Professoren der Theologie aufs Schlagendste widerlegt worden. Das Märchen wäre auch schon längst verschwunden, wenn es nicht als Mittel diente, um eine unser Jahrhundert schändende, wüste Religions- und Rassenhetze zu beleben. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß diese wüste Hetze in diesem Gerichtssaale keine Stätte finden wird. Die Herren Geschworenen werden, — des bin ich gewiß — streng ihres Eides eingedenk sein und, unbeirrt um alle draußen tobenden Parteikümpfe, lediglich den Thatbestand prüfen. Wenn Sie dies thun, m. H. Geschworenen, dann können sie nicht anders, als die Angeklagten freisprechen. Unter gespanntester Aufmerksamkeit des Publikums, verkündete der Obmann, daß der Wahrspruch der Geschworenen bezüglich aller drei Angeklagten auf Nichtschuldig laute Nach sehr kurzer Berathung des Gerichtshofes verkündete der Präsident, daß der Gerichtshof, gemäß dem Spruch der Geschworenen, die Angeklagten freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt habe. Die Angeklagten, deren Haftentlassung sofort erfolgte, wurden von vielen Seiten beglückwünscht. Amerika. n. New-Kork, 18. September. In Chicago trafen sich am 11. er. auf dem Weltkongresse der Religionen, der im Kunstpalaste am Seeufer begann und wohl mehrere Wochen dauern wird, die Religionen der Welt, die ein höheres Wesen anbetenden Völker des ganzen Erdballes. Kaukasische Gottesverehrung und asiatischer Götzendienst, brahmanischer Buddhismus und japanesischer Götter-Kultus, Mohammeds Anhänger und die indischen Sekten, alle waren sie zu diesem bedeutenden, originellen religiösen Kongresse, deren die Neuzeit wohl nur wenige aufzuweisen vermag, erschienen. Das Bekenntniß aller Religionen darzulegen, wie sie in Kultus und Werken ein höheres Wesen verehren, zu zeigen, wie alle Völker in der Götterverehrung ein gemeinsames Ziel anstreben, Material zum vergleichenden Studium der Religionsbekenntnisse 31t liefern, das soll der Kongreß bezwecken und zu gleicher Zeit einen Einblick in die Entwickelung der Religionsübungen der Völker und Rassen gewähren. Desto lebhafter muß der Kongreß unser Interesse, da wir die Träger einer göttlichen Mission sind und uns schmeicheln, in dem ältesten Ring auch den echten erhalten zu haben, in Anspruch nehmen. — Bei der Eröffnung sah man auf der Plattform den Kardinal Gibbons, Erzbischof Fechan und andere katholische Prälaten, die Würdenträger der griechisch-katholischen Kirche, die Rabbiner Hirsch und Wise aus Amerika, Oberrabbiner Adler aus.

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